In den mündlichen Berufungsverhandlungen von bundesligaforen.de und webkoch.de, die beide durch die Betreiber von Marions Kochbuch abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung aufgefordert worden waren, hat das Oberlandesgericht dem Urteil des Landgerichts Hamburg widersprochen und Forenbetreibern keine Vorabprüfung von Userbeiträgen auferlegt.
Die beiden genannten Foren waren kostenpflichtig abgemahnt worden, nachdem User angeblich unter Copyright stehende Fotos von der Internetpräsenz der Abmahner eingestellt hatten. Ebenso waren beide vom Landgericht Hamburg, das in Abmahnerkreisen gern in Anspruch genommen wird, verurteilt worden und in Berufung gegangen.
Das OLG Hamburg hat nun wie auch bereits andere Gerichte festgestellt, dass Forenbetreiber erst nach Kenntnis von Rechtsverstößen handeln müssen und eine Störerhaftung für diese verneint. Außerdem hat es keinen Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren für die Abmahner gesehen.
Das letztliche Urteil wird erst am 4. Februar ergehen, doch die Ausführungen des OLG lassen an dem Ausgang wenig Zweifel.
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