Wie bereits vor einigen Tagen gemutmaßt hat die EU-Kommission am heutigen Mittwoch eine Strafe gegen den Chiphersteller Intel auf Grund Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung ausgesprochen. Neben dem Bußgeld in Höhe von 1,06 Mrd. Euro muss Intel rechtswidrige Verhaltensweisen unter anderem bei der Rabattgestaltung einstellen.
"Die Europäische Kommission hat gegen die Intel Corporation eine Geldbuße von 1.060.000.000 EUR verhängt, da sie gegen die EU-Bestimmungen über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 82 EG-Vertrag) verstoßen hat. Das Unternehmen hat in rechts- und wettbewerbswidriger Weise versucht, Wettbewerber vom Markt für CPUs (Hauptprozessoren) mit x86-Architektur zu verdrängen. Des Weiteren hat die Kommission angeordnet, dass Intel die rechtswidrigen Verhaltensweisen, soweit dies noch nicht geschehen ist, unverzüglich einstellt"
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes nahm dazu wie folgt Stellung: „Intel hat Millionen europäischer Verbraucher geschadet, indem es viele Jahre lang gezielt versucht hat, Wettbewerbern den Zugang zum Computerchipmarkt zu verwehren. Ein derart schwerer und anhaltender Verstoß gegen das EU-Kartellrecht kann nicht hingenommen werden.“
Die EU-Kommission stellte außerdem fest, dass Intel von Oktober 2002 bis Dezember 2007 Zahlungen an den führenden Einzelhändler Media Saturn Holding leistete, unter der Bedingung, dass dieser in allen Ländern, in denen er tätig ist, ausschließlich PCs mit Intel-CPU verkauft werden.
Die verhängte Strafe muss von Intel innerhalb von drei Monaten bezahlt werden und wird auch bei einem Einspruch von Intel vor dem EU-Gericht erster Instanz fällig. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird das Geld bei einer Bank auf einem gesperrten Konto geparkt. Nach einer endgültigen Entscheidung kommt die Strafe dem Budget der EU zu Gute.
Eine komplette Abschrift der 542 Seiten langen Entscheidung soll so bald wie möglich bereitgestellt werden.
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