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Montag, 22. Februar 2010

19:45 - Autor: KIDH

Abmahn-Anwalt von Gravenreuth nimmt sich das Leben

In der ersten Hälfte der 2000er Dekade hat sich die Anwaltskanzlei von Gravenreuth aus München bei der Internet-Gemeinde unauslöschlich ins Gedächtnis gebrannt. Da wurde unter anderem versucht die Marke Linux zu löschen oder den Open-Source Filesharing Client eMule als Wortmarke einzutragen; kurz: der Schrecken jedes fehlerhaften Webimpressums oder Filesharing-Nutzers. Positiv aufgefallen war Günter Freiherr von Gravenreuth allerdings 2004 bei der Verteidigung der Verbraucherschutz-Seite Snakeci(r)ty, sowie als Mittelsmann bei der versuchten Übernahme von planet3dnow.de, was wir dann später als April-Scherz 2004 verwurstet haben.

Gravenreuth hatte seit 1981 die Zulassung als Anwalt und galt spätestens seit Mitte der 80er Jahre als Abmahn-Anwalt. Sein Bekanntheitsgrad stieg Anfang der 90er Jahre im Zusammenhang mit den sog. Tanja-Briefen - umstrittene Lockbriefe an Computerzeitungs-Inserenten mit denen er Raubkopierer überführen wollte. In den folgenden Jahren kam es zu unzähligen Abmahnungen im Bereich des Markenrechts. So lief man als Computerhändler Gefahr eine solche zu erhalten, wenn man 1995 ein Mainboard mit Intels Triton-Chipsatz mit dem Namen Triton bewarb. 2003 wurde versucht die Marke Linux zu löschen. Später hörte man den Namen Gravenreuth vor allem in Zusammenhang mit dem Internetrecht bzw. Internet-relevanten Urheberschutz - die Fälle "Gravenreuth gegen eMule" oder "Gravenreuth gegen Heise" sind vielen sicher noch wohlbekannt. Doch neben diesen rechtlichen Finessen gibt es noch eine Vielzahl dubioser Vorfälle in deren Zusammenhang der Name des Anwalts fiel.

Gravenreuth arbeitete von 1998 bis 2005 mit Bernhard Syndikus, welcher ebenfalls nicht ganz unbekannt ist, in seiner Kanzlei unter dem Namen Frhr. v. Gravenreuth & Syndikus Rechtsanwälte zusammen.

Bereits im September 2007 wurde Gravenreuth wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Jedoch legte er Berufung und zuletzt auch noch Revision ein. Durch ein rechtskräftiges Urteil vom April 2008 wegen Untreue (veruntreute Mandantengelder) wurde die Gesamtstrafe beim letzten rechtskräftigen Urteil - nun wegen vollendetem Betrug - auf 14 Monate ohne Bewährung gesetzt und hätte nach Strafaufschub bis Februar 2010 nun von ihm angetreten werden müssen.

Heute nun berichtet Heise, dass Günter Freiherr von Gravenreuth sich in der vergangenen Nacht mit einer Schusswaffe das Leben genommen hat. Die Polizei war laut Berichten vorab darüber informiert worden und habe sofort von Gravenreuths Wohnung aufgesucht. Seinen Freitod hatte er zuvor per E-Mail angekündigt.
Danke Markus Everson für den Hinweis.

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