Nun ist HP wegen der umstrittenen Datenübermittlung letztendlich doch ins Fadenkreuz der Ermittler und Datenschützer geraten. Wie Heise online berichtet, würde die Datenübermittlung bei der myPrintMileage Funktion gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Neben Informationen über den Drucker, die Patronen, den Füllstand der Patronen sowie bisher durchgeführte Druckjobs werden auch nicht weiter spezifizierte technische Informationen an einen HP-Server übertragen. Hierbei wird auch die IP-Adresse des Anwenders gespeichert, wodurch sich die ermittelten Daten direkt mit einer Person in Bezug setzen lassen. Durch die Registrierung des Druckers bei HP sei gar ein Bezug mit einer natürlichen Person möglich, so die Behörde. Die bei der Installation angezeigte Erklärung zur Übermittlung der Daten reiche jedoch nach Ansicht der Datenschützer hierzu nicht aus.
Eine HP-Sprecherin sagte im Gespräch mit Heise online aus, dass man die Deutsche Rechtslage schlichtweg übersehen habe und gelobte Besserung in Bezug auf die Einholung einer eindeutigen Einwilligung des Anwenders.
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