Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf ist in den vergangenen Monaten in die Schlagzeilen geraten, indem sie zu hunderten Abmahnungen an Webseitenbetreiber und Privatpersonen verschickt haben, wenn diese auf Ihren Seiten Links zu Programmen veröffentlicht haben, mit denen man den Kopierschutz umgehen konnte (wir berichteten)
Wie der Onlinedienst Golem berichtet, konnte die Kanzlei jetzt erstmals einen Erfolg verbuchen. Ein 39jähiger Paderborner wurde, wie so viele, ebenfalls abgemahnt, da er über das Internetauktionshaus E-Bay Software zur Umgehung der Kopierschutzmassnahmen angeboten hat, genauer gesagt, unter anderem Clone CD, ClonyXXL und Profiler. Nach Erhalt der Abmahnung unterzeichnete der 39jährige die Unterlassungserklärung, in der er sich verpflichtete bei nochmaligem Verstoß eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Dieses unangenehme Erlebnis war ihm aber offensichtlich nicht Warnung genug, verkaufte er doch weiterhin über diverse Auktionsplattformen die vorgenannte Software was einen Strafantrag zur Folge hatte. Das Amtsgericht Paderborn kam in seinem Urteil nun zu einem Strafmass von 80 Tagessätzen á 10 Euro zuzüglich einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro und Gerichtskosten.
Diesen Artikel bookmarken oder senden an ...