In ihrem neuesten Hauptgutachten fordert die Monopolkommission die Entbündelung von Daten- und Telefonnetzen, also die Möglichkeit einen Breitbandanschluss ohne Festnetztelefonanschluss nutzen zu können. Die jetzige Regelung hemme nämlich die Entwicklung von Voice over IP (VoIP).
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Danach erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt.
Aus dem neuen Hauptgutachten:
"Die von den Anschlussnetzbetreibern praktizierte Koppelung von DSL- und herkömmlichem Analog- oder ISDN-Anschluss behindert die Entwicklung der Internettelefonie und sollte überwunden werden.
Damit alternative Anbieter DSL-Anschlüsse unabhängig von der gemieteten Teilnehmeranschlussleitung anbieten können, soll die Deutsche Telekom AG dazu verpflichtet werden, einen so genannten Bitstrom-Zugang anzubieten. Um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der infrastrukturbasierten Anbieter herkömmlicher Festnetztelefonie zu vermeiden, müssen bei der Regulierung der Entgelte für den Bitstrom-Zugang auch die Kosten des Anschlussnetzes berücksichtigt werden.
Soweit Voice over IP als öffentlich zugänglicher Telefondienst zu qualifizieren ist, gilt die Verpflichtung zur Bereitstellung einer unentgeltlichen Notrufmöglichkeit."
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