Laut einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) sollen PC-Hersteller für die Jahre 2002 bis 2005 15 Euro pro verkauftem PC an die Verwertungsgesellschaften nachzahlen. Bedingung ist zwar, dass der PC mit einer Festplatte ausgestattet war, doch dies dürfte bei nahezu jedem PC der Fall gewesen sein.
Die Logik der Schiedsstelle: "PCs mit eingebauter Festplatte sind erkennbar dazu bestimmt, Fernsehfilme zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen." Als Begründung führt man unter anderem den Werbespruch eines Anbieters an, der seine Systeme mit folgender Aussage bewarb: "Dieser PC ersetzt ihren DVD-Rekorder".
Sollte dieser Vorschlag rechtskräftig werden, drohen den Herstellern nachträgliche Zahlungen von geschätzten 200 Millionen Euro, was angesichts der Margen in diesem Industriebereich das Aus für einige kleine Hersteller bedeuten könnte.
Mit einem Widerspruch ist allerdings zu rechnen, drohen doch den Herstellern immer weitere Abgaben. Pro DVD-Brenner werden bereits 9,21 Euro Urhebervergütung fällig, zusätzlich hielt das Landgericht München 2006 eine Abgabe von 12 Euro für angemessen, da PCs wie Kopierer Texte vervielfältigen könnten. Letztere Abgabe ist übrigens zur Klärung beim Bundesgerichtshof anhängig.
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