Nach der heutigen letzten Debatte zum Gesetz der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung wurde dieses mit den Stimmen der regierenden Parteien verabschiedet und tritt nach der zu erwartenden Zustimmung des Bundesrates ab dem ersten Januar 2008 in Kraft. Allerdings werden diverse Klagen beim Bundesverfassungsgericht erwartet.
Von den anwesenden 524 Abgeordneten stimmten 366 für das Gesetz und 156 dagegen, zusätzlich gab es zwei Enthaltungen. Auf Antrag der Fraktion der Grünen wurde die Abstimmung namentlich durchgeführt. Das Abstimmungsverhalten kann hier eingesehen werden.
Zitat des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:
"SPD, CDU und CSU haben das Vorhaben gegen alle Warnungen und Widerstände durchgepeitscht und nicht einmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet, die in wenigen Monaten ansteht. ...
Das Gesetz erwartet nun die mit ca. 7.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde, die dem Bundesverfassungsgericht jemals vorgelegt worden ist. Die Beschwerde wird eingereicht, wenn und sobald das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird."
Diesen Artikel bookmarken oder senden an ...
