Gegner, die bei dem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor weiteren Begehrlichkeiten in Zusammenhang mit den gesammelten Daten warnten, dürften sich früher als erwartet bestätigt fühlen. Noch vor Inkrafttreten des Gesetzes will der Rechtsausschuss des Bundesrates den Zugang zu den Daten weiter fassen.
Geschehen soll dies aber nicht durch dieses Gesetz direkt, sondern durch eine Anpassung des Gesetzes zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Dadurch soll es ohne eine richterliche Genehmigung möglich sein einen Auskunftsanspruch der Provider einzufordern, auf Grundlage der auf Vorrat gespeicherten Daten.
Bereits im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geht die deutsche Politik über Richtlinien der EU hinaus und verwarf im Gesetzentschließungprozeß einschränkende Regelungen oder verschärfte diese.
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