Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung lässt weiter auf sich warten.
Grund für die Verzögerung ist die Unklarheit über die Zuständigkeit. Da eine Involvierung von Europarecht vorliegt ist bislang nicht entschieden, ob der Erste oder der Zweite Senat des Gerichts über den Eilantrag und die Klage verhandeln wird.
Zuständig wäre normal bei Fragen, die das Grundgesetz betreffen, der erste Senat. Allerdings beruft sich der zweite Senat darauf, dass das Gesetz auf Grund einer EU-Richtlinie zustande kam und somit in sein Aufgabengebiet falle.
Wie lange die Klärung der Zuständigkeit noch andauern wird, ist momentan nicht abzusehen.
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