In einem Verfahren, bei dem der spanischen Interessenverband Promusicae den Internetprovider Telefonica auf Herausgabe von Kundendaten verklagte, hat der Europäische Gerichtshof nun zu Gunsten von Telefonica entschieden und den Schutz persönlicher Daten grundsätzlich über das Interesse der Medienkonzerne und Rechteinhaber gestellt.
Das Gericht legte in seinem Urteil fest, dass EU-Mitgliedsländer ihre Landesgesetze dahingehend formulieren dürfen, dass Provider bei Zivilklagen die persönlichen Daten von Filesharern auf Basis dynamischer IP-Adressen nicht herauszugeben brauchen. Allerdings mahnt es auch ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten an.
Diesen Artikel bookmarken oder senden an ...
