Als konsequente Folge des vor zwei Tagen im Bundestag verabschiedeten BKA-Gesetzes, welches gegen den Protest der Opposition und zahlreicher Bürgerinitiativen von der großen Koalition mit großer Mehrheit gebilligt wurde, rät die Kassenärztliche Bundesvereinigung der deutschen Zahnärzte ihren Mitgliedern in einer Pressemitteilung dazu, künftig keine PCs ans Internet anzuschließen, die sensible Kundendaten enthielten. Man sehe durch die Möglichkeiten der Onlinedurchsuchung das Arztgeheimnis gefährdet und somit die Beziehung zwischen Ärzten und Patienten stark belastet. Ähnlich hatte sich zuvor auch schon die Bundesärztekammer geäußert, die durch das BKA-Gesetz ebenfalls die Vertrauensbasis des Ärzte-Patienten-Verhältnisses gefährdet sieht. Zwar sind die meisten Computer in Zahnarztpraxen aus Datenschutzgründen bis dato noch nicht ans Internet angeschlossen, jedoch wird genau dies mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte unumgänglich.
Mit diesem Schritt würde man sich nicht nur der Gefahr des Datendiebstahls aussetzen, sondern auch dem Ausspähen von höchst vertraulichen und sensiblen Kundendaten durch das BKA Tür und Tor öffnen. Zwar gäbe es richterliche Kontrollmechanismen, aber "die Fälle von gesetzeswidrigen Datenzugriffen oder –weitergaben in der Vergangenheit zeigen, dass es letzte Sicherheit vor Missbrauch nicht geben könne", so Dr. Buchholz, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV. Da Zahnärzte rechtlich jedoch nicht verpflichtet seien, sich an das System der elektronischen Gesundheitskarte anzuschließen, sei es "seit gestern noch wichtiger, dass sie es auch nicht tun."
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