Nachdem das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" vor kurzem den Bundestag passiert hatte (wir berichteten), hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Zum Inkrafttreten ist nun nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten nötig.
Mit dieser Unterzeichnung können dann aber auch die bereits angekündigten Verfassungsbeschwerden eingereicht werden. Bereits im Vorfeld war die Möglichkeit in Betracht gezogen worden, das Gesetz im Zuge eines Organstreitverfahrens zu überprüfen. (wir berichteten)
Nach Verabschiedung des Gesetzes, das trotz 134.000 Unterschriften bei einer Onlinepetition gegen eben dieses zustande kam, wurden bereits Stimmen von Politikern und Interessensverbänden laut, díeses Vorgehen auch auf andere Bereiche wie "Killerspiele" und "Hasspropaganda" auszuweiten.
Diesen Artikel bookmarken oder senden an ...
