Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Streit zwischen L'Oréal und eBay als Hauptkontrahenten eine Entscheidung zur Präzisierung der Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internet-Marktplatzes für die von Nutzern hervorgerufenen Verletzungen des Markenrechts gefällt, wie es in einer ersten Pressemitteilung des Gerichts geschrieben wird. Hinter der Klage steckt aber vielmehr das Bestreben L'Oréals, seine vielen Marken gegen unlautere Angebote zu schützen.
Dabei fiel dem Konzern verstärkt auf, dass Produkte auf dem eBay-Marktplatz angeboten wurden, die nicht für den Verkauf in der Europäischen Union vorgesehen waren und sind. Das schließt auch ein, dass die betroffenen Personen nicht für den Weiterverkauf vorgesehen sind. Das Vertriebssystem L'Oréals soll dabei streng auf Vertragshändler setzen. Zusätzlich soll sich eBay aktiv durch die Möglichkeit beteiligt haben, per Google AdWords zum Beispiel auf diese Angebote aufmerksam zu machen. Folglich soll eBay als Marktplatzbetreiber zukünftig aktiv auf den Schutz der Markenrechte wirken. Dabei soll neben den gewerblichen Händlern auch auf Angebote privater Anbieter mit auffälligen Mengen reagiert werden. Die Umsetzung bedarf natürlich zusätzlicher Arbeitskraft für eBay, aber auch die nationalen Gerichte, die darüber wachen sollen, dass die Regelungen eingehalten werden. Für den angeschlagenen Internet-Marktplatz mit sinkenden Zahlen dürfte dies wieder ein Schlag sein.
Die kompletten Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs könnt Ihr der Quelle entnehmen.
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