Wie heute ein US-amerikanisches Gericht in Indiana entschied, verstößt die GNU General Public Licence nicht gegen geltendes Kartellrecht und wird daher nicht verboten.
Dies hatte Daniel Wallace, ein OpenSource-Programmierer, im Mai 2005 gefordert und somit die Free Software Foundation, welche eine gemeinützige Organisation darstellt und sich um die GNU General Public Licence kümmert, zusammen mit den Softwareriesen Novell und Red Hat beschuldigt, "die Lizenzen für ihr urheberrechtlich geschütztes, geistiges Eigentum zu verbinden und miteinander zu kreuzen, um so auf räuberische Weise die Preise zu binden". Damit hat er sowohl der Free Software Foundation, als auch Novell und Red Hat vorgewurfen das Kartellrecht zu verletzten und kleineren Betriebssystemen, wie es auch von Daniel Wallace entwickelt wurde, keine Chance auf dem freien Markt zu geben.
Die Klage, in der sich der Programmierer auf den vierten Verfassungszusatz berufen hat, wurde vom US-amerikanischen Richter John Daniel Tinder mit der folgenden Begründung abgelehnt:
"Vielmehr als dass sie vereitelt, unterstützt [die] GPL den freien Wettbewerb und die Distribution von Betriebssystemen, deren Nutzen direkt an die Benutzer weiter gegeben werden. Diese Vorteile beinhalten niedrigere Preise, einen besseren Zugang und mehr Innovation."
Quelle: GNU General Public Licence vor US-Gericht bestätigtMit dieser Entscheidung wurde die GNU General Public Licence auch gleichzeitig als echte Lizenz anerkannt.
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