App installieren
How to install the app on iOS
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder ein alternativer Browser verwenden.
Klage gegen GNU General Public Licence abgewiesen
- Ersteller AMD-Hammer
- Erstellt am
AMD-Hammer
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 05.10.2003
- Beiträge
- 2.760
- Renomée
- 123
- Standort
- Bornheim (Rheinland)
- Mein Laptop
- Lenovo IBM Thinkpad X301
- Prozessor
- AMD Athlon 64 X2 "Manchester" 3800+
- Mainboard
- EPoX 9NPA+ SLi
- Kühlung
- Zalman CNPS 7700-Cu
- Speicher
- 4x 1GB G.Skill CL3 F1-3200PHU2-2GBNT
- Grafikprozessor
- XFX GeForce 7600 GT
- Display
- 2x 17 Zoll TFT LG Flatron L1710S
- HDD
- Hitachi 1TB HDT721010SLA360, Samsung 160GB 1614N, Samsung 200GB 2014N, IBM Hitachi GXP180 120 GB
- Optisches Laufwerk
- LG GSA 4163A
- Gehäuse
- Coolermaster CAV-T03
- Netzteil
- Seasonic S12 600 Watt
- Betriebssystem
- Debian GNU/Linux 5.0.1 AMD64
- Webbrowser
- Firefox
Wie heute ein US-amerikanisches Gericht in Indiana entschied, verstößt die GNU General Public Licence nicht gegen geltendes Kartellrecht und wird daher nicht verboten.
Dies hatte Daniel Wallace, ein OpenSource-Programmierer, im Mai 2005 gefordert und somit die Free Software Foundation, welche eine gemeinützige Organisation darstellt und sich um die GNU General Public Licence kümmert, zusammen mit den Softwareriesen Novell und Red Hat beschuldigt, <i>"die Lizenzen für ihr urheberrechtlich geschütztes, geistiges Eigentum zu verbinden und miteinander zu kreuzen, um so auf räuberische Weise die Preise zu binden"</i>. Damit hat er sowohl der Free Software Foundation, als auch Novell und Red Hat vorgeworfen das Kartellrecht zu verletzten und kleineren Betriebssystemen, wie es auch von Daniel Wallace entwickelt wurde, keine Chance auf dem freien Markt zu geben.
Die Klage, in der sich der Programmierer auf den vierten Verfassungszusatz berufen hat, wurde vom US-amerikanischen Richter John Daniel Tinder mit der folgenden Begründung abgelehnt:<ul><i>"Vielmehr als dass sie vereitelt, unterstützt [die] GPL den freien Wettbewerb und die Distribution von Betriebssystemen, deren Nutzen direkt an die Benutzer weiter gegeben werden. Diese Vorteile beinhalten niedrigere Preise, einen besseren Zugang und mehr Innovation."</div align="right">Quelle: GNU General Public Licence vor US-Gericht bestätigt</div></i></ul>
Mit dieser Entscheidung wurde die GNU General Public Licence auch gleichzeitig als echte Lizenz anerkannt.
<b>Links zum Thema:</b><ul><li><a href="http://www.pro-linux.de/news/2006/9453.html" target="b">GNU General Public Licence vor US-Gericht bestätigt</a></li><li><a href="http://www.pro-linux.de/news/2005/8102.html" target="B">Gericht soll die GPL verbieten </a></li></ul>
Dies hatte Daniel Wallace, ein OpenSource-Programmierer, im Mai 2005 gefordert und somit die Free Software Foundation, welche eine gemeinützige Organisation darstellt und sich um die GNU General Public Licence kümmert, zusammen mit den Softwareriesen Novell und Red Hat beschuldigt, <i>"die Lizenzen für ihr urheberrechtlich geschütztes, geistiges Eigentum zu verbinden und miteinander zu kreuzen, um so auf räuberische Weise die Preise zu binden"</i>. Damit hat er sowohl der Free Software Foundation, als auch Novell und Red Hat vorgeworfen das Kartellrecht zu verletzten und kleineren Betriebssystemen, wie es auch von Daniel Wallace entwickelt wurde, keine Chance auf dem freien Markt zu geben.
Die Klage, in der sich der Programmierer auf den vierten Verfassungszusatz berufen hat, wurde vom US-amerikanischen Richter John Daniel Tinder mit der folgenden Begründung abgelehnt:<ul><i>"Vielmehr als dass sie vereitelt, unterstützt [die] GPL den freien Wettbewerb und die Distribution von Betriebssystemen, deren Nutzen direkt an die Benutzer weiter gegeben werden. Diese Vorteile beinhalten niedrigere Preise, einen besseren Zugang und mehr Innovation."</div align="right">Quelle: GNU General Public Licence vor US-Gericht bestätigt</div></i></ul>
Mit dieser Entscheidung wurde die GNU General Public Licence auch gleichzeitig als echte Lizenz anerkannt.
<b>Links zum Thema:</b><ul><li><a href="http://www.pro-linux.de/news/2006/9453.html" target="b">GNU General Public Licence vor US-Gericht bestätigt</a></li><li><a href="http://www.pro-linux.de/news/2005/8102.html" target="B">Gericht soll die GPL verbieten </a></li></ul>
SPINA
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 07.12.2003
- Beiträge
- 18.122
- Renomée
- 985
- Mein Laptop
- Lenovo IdeaPad Gaming 3 (15ARH05-82EY003NGE)
- Prozessor
- AMD Ryzen 7 3700X
- Mainboard
- ASUS PRIME X370-PRO
- Kühlung
- AMD Wraith Prism
- Speicher
- 2x Micron 32GB PC4-25600E (MTA18ASF4G72AZ-3G2R)
- Grafikprozessor
- Sapphire Pulse Radeon RX 7600 8GB
- Display
- LG Electronics 27UD58P-B
- SSD
- Samsung 980 PRO (MZ-V8P1T0CW)
- HDD
- 2x Samsung 870 QVO (MZ-77Q2T0BW)
- Optisches Laufwerk
- HL Data Storage BH16NS55
- Gehäuse
- Lian Li PC-7NB
- Netzteil
- Seasonic PRIME Gold 650W
- Betriebssystem
- Debian 12.x (x86-64)
- Verschiedenes
- ASUS TPM-M R2.0
Endlich mal ein Richter, der sich ausgiebig mit der Materie beschäftigt hat oder sich wenigstens einen Sachverständigen bestellt hat, der ihn über die tatsächlichen Umstände aufgeklärt hat. Oftmals treffen Richter anscheinend sonst Entscheidungen im IT Bereich, die für Angehörige dieses Bereichs nicht nachzuvollziehen sind. Zugegebenermaßen fällt es auch schwer über etwas zu urteilen, dass für Außenstehende so abstrakt wirken muss. Aber gerade jetzt, wo sich in diesem Bereich viel tut, sollten alle Richter, die mit dieser Materie in Berührung kommen, sich ausgiebig mit diesem beschäftigen.
Zuletzt bearbeitet:
andr_gin
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 12.06.2003
- Beiträge
- 3.052
- Renomée
- 24
- Standort
- St. Pölten (60km westlich von Wien)
- Prozessor
- Core 2 Quad Q6600 @2,7GHz
- Mainboard
- ASUS P5B Deluxe
- Kühlung
- Zalman CNPS 9700 LED
- Speicher
- 2x1GB DDR2 800
- Grafikprozessor
- Connect3D X1800XT 256MB
- Display
- Hanns.G 27,5"
- HDD
- Samsung 200GB SATA System, 8x Samsung 500GB RAID 50 (RAID5 über den Controller, RAID0 über Windows
- Optisches Laufwerk
- Samsung DVD-Brenner
- Soundkarte
- onboard
- Gehäuse
- A+ XClio2
- Netzteil
- Xilence 550Watt
- Betriebssystem
- Vista x64 SP1
- Webbrowser
- Mozilla Firefox 3
Ich denke nicht, dass die Richter in den meisten Fällen das machen, was sie für gerechter halten sondern einfach das, wovon sie am meisten profitieren. Es muss sich dabei ja nicht um Geld handeln, sondern um Macht, Ansehen bei gewissen Firmen, Gefallen von anderen etc.
Ich denke nicht, dass die Richter in den meisten Fällen das machen, was sie für gerechter halten sondern einfach das, wovon sie am meisten profitieren. Es muss sich dabei ja nicht um Geld handeln, sondern um Macht, Ansehen bei gewissen Firmen, Gefallen von anderen etc.
(Schlechtes) Gras geraucht 8) ?
Sogar bei den Amis kann ein Gerichtsprozess unter fuenf Jahren dauern, und der Richter gibt sogar noch was geistig wertvolles von sich. Schoen.
Unsere Verfassungsrichter sind also nicht alleine
Zum dem Programmierer: So ein Pfosten...soll sich bei SCO bewerben, die suchen geistig beschraenkte Leute.
Unsere Verfassungsrichter sind also nicht alleine
Zum dem Programmierer: So ein Pfosten...soll sich bei SCO bewerben, die suchen geistig beschraenkte Leute.
SPINA
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
- 07.12.2003
- Beiträge
- 18.122
- Renomée
- 985
- Mein Laptop
- Lenovo IdeaPad Gaming 3 (15ARH05-82EY003NGE)
- Prozessor
- AMD Ryzen 7 3700X
- Mainboard
- ASUS PRIME X370-PRO
- Kühlung
- AMD Wraith Prism
- Speicher
- 2x Micron 32GB PC4-25600E (MTA18ASF4G72AZ-3G2R)
- Grafikprozessor
- Sapphire Pulse Radeon RX 7600 8GB
- Display
- LG Electronics 27UD58P-B
- SSD
- Samsung 980 PRO (MZ-V8P1T0CW)
- HDD
- 2x Samsung 870 QVO (MZ-77Q2T0BW)
- Optisches Laufwerk
- HL Data Storage BH16NS55
- Gehäuse
- Lian Li PC-7NB
- Netzteil
- Seasonic PRIME Gold 650W
- Betriebssystem
- Debian 12.x (x86-64)
- Verschiedenes
- ASUS TPM-M R2.0
SILen(e
Admiral Special
- Mitglied seit
- 25.10.2004
- Beiträge
- 1.331
- Renomée
- 48
- Standort
- Hamburg
- Prozessor
- Core 2 Duo E8400
- Mainboard
- Gigabyte P965 DS3 Rev 3.3
- Kühlung
- Alpenföhn Groß-Clock'ner
- Speicher
- MDT 4x1024MB DDR2-800
- Grafikprozessor
- Sapphire ATI Radeon 4870 512MB
- Display
- Samsung 245B/FSC 19zoll
- HDD
- WDC WD6400 AAKS
- Optisches Laufwerk
- LG GGC-H20L BluRay/HD DVD-Kombi
- Soundkarte
- Onboard
- Gehäuse
- Thermaltake Xaser
- Netzteil
- Enermax Modu+ 425 Watt
- Betriebssystem
- Windows 7 RC 32bit
- Webbrowser
- Firefox
Kann es eigentlich etwas skurileres geben als eine Klage wegen Preisabsprache bei kostenlosen Dingen?
Warum hat er nie gegen Gratisproben von Shampoos geklagt,schließlich könnte jemand mit genügend Gratisproben auf jegliche kommerzielle Shampoos verzichten.
Und wäre eine erfolgreiche Klage nicht gerade der Schritt der zu einer Preisabsprache auf dem gesamten OS-Markt führen würde?
Wenn Microsoft alle Entwickler von Betriebssystemen die günstiger als Windows XP Home (oder Windows 2003 ) verklagt weil sie günstiger sind und MS deshalb keine so guten Chancen auf dem Markt mehr hat würden sie die Preise auf den Preis von MS heben müssen um eine Klage abzuwenden, der Preis wäre zwar nicht "abgesprochen",aber an den Preis eines Mitbewerbers gebunden.
Warum hat er nie gegen Gratisproben von Shampoos geklagt,schließlich könnte jemand mit genügend Gratisproben auf jegliche kommerzielle Shampoos verzichten.
Und wäre eine erfolgreiche Klage nicht gerade der Schritt der zu einer Preisabsprache auf dem gesamten OS-Markt führen würde?
Wenn Microsoft alle Entwickler von Betriebssystemen die günstiger als Windows XP Home (oder Windows 2003 ) verklagt weil sie günstiger sind und MS deshalb keine so guten Chancen auf dem Markt mehr hat würden sie die Preise auf den Preis von MS heben müssen um eine Klage abzuwenden, der Preis wäre zwar nicht "abgesprochen",aber an den Preis eines Mitbewerbers gebunden.
Wuschl
Vice Admiral Special
Alleine schon der Gedanke, gegen die GPL als solche zu klagen zeugt von besonderer Skrupellosigkeit.
Ich bin dafür die Musikindustrie zu verklagen: Sie zwingt uns mittels Ohrwürmern, ihre Produkte zu kaufen und kann so vom audiophil-hypnotisierten Zuhörer jede beliebige Lizenzgabühr einheben
Gruß Wuschl
Ich bin dafür die Musikindustrie zu verklagen: Sie zwingt uns mittels Ohrwürmern, ihre Produkte zu kaufen und kann so vom audiophil-hypnotisierten Zuhörer jede beliebige Lizenzgabühr einheben
Gruß Wuschl
Ähnliche Themen
- Antworten
- 0
- Aufrufe
- 1K
- Antworten
- 10
- Aufrufe
- 9K