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Montag, 24. April 2006

19:37 - Autor: AMD-Hammer

Microsoft klagt gegen die Europäische Union

Am 1. Juni 2005 hat sich Microsoft, nach heftigem Streit mit der Europäischen Union, dazu entschlossen, den Forderungen der EU-Kommission folge zu leisten und veröffentlichte sein aktuelles Betriebssystem, "Windows XP", in einer Sonder-Edition, welche nicht den "Windows Media Player" enthielt.

Doch auch schon zu dieser Veröffentlichung des eben genannten "Microsoft Windows XP N" (wir berichteten) hat sich Microsoft nicht gerne bewegen lassen und erst nachdem die EU eine Rekordgeldstrafe von fast 500 Millionen Euro verhängte, veröffentlichte Microsoft das abgespeckte Betriebssystem "Windows XP N". Nach diesem Einlenken von Microsoft war es lange Zeit sehr ruhig um die Auseinandersetzung beider Parteien, wobei dies nun ein jehes Ende gefunden hat. So fand heute die erste Instanz vor dem EU-Gericht in Luxemburg statt, indem Microsoft nun die EU-Kommission beschuldigt "ernsthafte Fehler" bei der Bewertung von Microsofts Firmenpolitik gemacht zu haben. Ein weiterer Streitpunkt stellt die Forderung der EU dar, dass Microsoft Informationen, wie Quelltexte usw., an seine Konkurrenten preisgeben muss, damit die Ihre eigene Software Windows-kompatibel gestalten können.
    "Das Versäumnis, ein Produkt anzubieten, das niemand will, kann kein Mißbrauch sein."
    Quelle: EU und Microsoft streiten sich vor Gericht
So äußerte sich der Microsoft Anwalt, Jean-Francois Bellis, heute am Gericht, nachdem er darauf hinwies, dass das von Microsoft extra auf drängen der EU veröffentlichte Windows XP N nur 1.787 mal bestellt wurde. Bei diesem Punkt muss man Microsoft Recht geben, da die 1787 Windows XP N Exemplare nur einen Bruchteil, im Vergleich zu den 35 Millionen verkauften Windows XP Exemplaren, darstellen. Allerdings sind diese Verkaufsergebnisse mit ziemlicher Sicherheit darauf zurückzuführen, dass Microsoft parallel zu Windows XP N auch noch die Windows XP Versionen inklusive des Media Players vertreibt.
Auf die Forderung der EU hin, dass Microsoft Informationen an seine Konkurrenten preisgeben muss, verwies der Gutachter David Evans auf die Konkurrenzprodukte, wie Apples iTunes und Macromedias Flashplayer. Inwiefern diese Produkte jedoch vergleichbar sind bleibt jedoch dahingestellt. Weiterhin warnte der Rechtsanwalt Brad Smith die EU davor, dass man Microsoft dazu zwingen wolle die Informationen der eigenen Software herauszugeben, da es gerade in der heutigen schnelllebigen IT-Welt enorm wichtig sei Innovationen zu besitzen.

Ein Ergebnis für den heute begonnenen Prozess wird von Experten frühestens im nächsten Jahr erwartet, da auch die Europäische Union weiterhin auf Ihrem Standpunkt bleibt. So drohte man Microsoft schon heute an eine weitere Rückwirkende Strafe zu verhängen, die Microsoft dazu verpflichten soll vom 15. Dezember 2005 bis zum heutigen täglich 2 Millionen Euro zu zahlen.

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