Nach einem Urteil des Landgerichts München, initiiert durch eine Klage des Heise-Verlages, besitzen Forenbetreiber ein "virtuelles Hausrecht", das sie berechtigt Nutzer dauerhaft aus ihrem Forum auszuschließen.
Durch die Anmeldung in einem Forum entstehe zwischen Nutzer und Anbieter ein Vertrag, der den Nutzer zur Einhaltung der Nutzungsbestimmungen verpflichtet und den Anbieter zur Löschung/Unzugänglichmachung von Beiträgen berechtigt. Verstoße der Nutzer gegen die Bestimmungen des Forums, kann der Betreiber den Vertrag kündigen und dem Nutzer den Zugang untersagen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Nutzer mehrfach gegen die vom Heise-Verlag verfassten Nutzungsbedingungen verstoßen und sich nach der Sperrung seines Accounts für weitere Verstöße erneut unter anderem Namen angemeldet. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hat der Beklagte bereits abgegeben.
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