Nachdem das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" vor gut drei Wochen den Bundestag passierte (wir berichteten), hat der Bundestagesabgeordnete der "Piratenpartei" Jörg Tauss nun angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen.
Da das Gesetz bislang noch nicht vom Bundespräsident durch Unterschreibung ausgefertigt wurde und Zweifel am ordnungsgemäßen Zustandekommen des sogenannten Zugangserschwerungsgesetzes bestehen, wird zuerst eine Überprüfung durch ein Organstreitverfahren gefordert. Kritisiert wird hier die Form in der das Gesetz zu Stande kam, da trotz zahlreicher und substantieller Änderungen am Gesetzesentwurf keine neue 1. Lesung stattgefunden hat.
In einem Gespräch mit dem Medienradio gab Tauss aber an, dass sobald das Gesetz rechtswirksam werde (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt), eine Verfassungsbeschwerde folgen wird.
Diesen Artikel bookmarken oder senden an ...
