Mit einer Nachricht an alle Webseitenbetreiber möchte das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) Druck auf Facebook ausüben. Genau genommen geht es dabei um den bekannten „Gefällt mir“-Button, der auf sehr vielen Webseiten sichtbar ist.
„Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.“
Wer den besagten „Gefällt mir“-Button betätige, leite Daten an die Facebook-Server in den USA weiter, so dass eine „umfassende und personifizierte Profilbildung“ vorgenommen werde.
Auf der einen Seite verstoße dies gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Auf der anderen Seite gebe es weder hinreichenden Informationen noch ein Wahlrecht für die Nutzer, die Daten nicht zu senden. Aus diesem Grund fordert das ULD Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein auf, den besagten Button zu entfernen. Sollte dies bis Ende September 2011 nicht geschehen, müssten Webseitenbetreiber mit Strafen von bis zu 50.000 € rechnen. Ferner richtet das ULD einen Ratschlag an alle Nutzer des Internets: Die Finger von Facebook lassen, um eine, wie schon erwähnt, „umfassende Profilbildung“ zu vermeiden.
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