Nachdem am gestrigen Tag viele Informationssuchende, die die Website wikipedia.de angewählt haben mit einer Meldung vor den Kopf gestoßen wurden und nicht auf die gewünschte Seite http://de.wikipedia.org/ weitergeleitet wurden ist dieser Zustand nun vorerst beendet. So gab Wikimedia Deutschland e.V. heute auf der Hompage bekannt, dass durch einen Eilantrag eine Einstellung der Zwangsvollstreckung erwirkt werden konnte. Ebenfalls wurde bekannt gegeben, dass die Zwangsvollstreckung solange keine Wirkung mehr auf wikipedia.de, bis die Rechtsmäßigkeit des Beschlusses komplett geprüft ist.
Wikimedia stellt zur Zeit zwar immernoch eine Informationsseite auf der Startseite, jedoch ist wieder ein Link zur deutschen Ausgabe von Wikipedia vorhanden. Auch wurde ein Auszug aus dem Gerichtsbeschluss veröffentlicht um den Gerüchten, dass die Abschaltung von wikipedia.de ein übertriebene Reaktion war Einhalt zu gebieten.
"Dem Antragsgegner wird es [...] untersagt, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der Internetadresse de.wikipedia.org ein Beitrag vorgehalten wird, der den bürgerlichen Nachnamen des Sohnes der Antragsteller nennt.
Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. Berlin, 20. Januar 2006"
Zurzeit wird vermutet, dass in der fünften Kalenderwoche 2006 ein endgültiger Beschluss vom Amtsgericht Charlottenburg ausgegeben wird.
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