Im Januar diesen Jahres berichteten wir über den Verlauf der Verhandlung der Negativen Feststellungsklage von Martin Geuß vor dem Landgericht Hamburg, der Anfang 2006 als Betreiber des Supernature-Forums für Nutzerbeiträge abgemahnt wurde (wir berichteten). Obwohl die Gegenseite nach einer Gegenabmahnung von Geuß von ihrer Forderung Abstand nahm, initiierte er die spendenfinanzierte Klage vor dem LG Hamburg, um für Forenbetreiber in Deutschland Rechtssicherheit herzustellen und um einer uneingeschränkten Haftung von Forenbetreibern vorzubeugen.
Das nun Ende April veröffentlichte Urteil der 24. Zivilkammer steht jedoch im krassen Gegensatz zu Geuß' angestrebtem Ziel. Der Betreiber eines Forums hafte grundsätzlich als Störer für alle in seinem Forum eingestellte Beiträge, unabhängig, ob er Kenntnis über die Beiträge hatte, so das Gericht. Ausreichend für die Störereigenschaft sei schon allein die Tatsache, dass der Betreiber Fremden die Möglichkeit gebe die Beiträge durch seinen Webspace zu verbreiten.
Darüber hinaus ergebe sich eine Haftung auch aus § 54 Rundfunkstaatsvertrag. Foren seien journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, so dass Nachrichten vom Anbieter vor ihrer Verbreitung nach gebotener Sorgfalt auf Wahrheit, Herkunft und Inhalt zu prüfen sind.
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