In einer Anhörung über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil angekündigt und gegenüber Vertretern der NRW-Regierung gehörige Skepsis zum Ausdruck gebracht.
Nach Ansicht der Verfassungswächter ist das Gesetz in NRW an sich schon viel zu unpräzise formuliert und dürfte deshalb nach Ansicht von Beobachtern vor dem Bundesverfassungsgericht in der jetzigen Form nicht bestehen.
Trotz der Ankündigung des Grundsatzurteils, sehen allerdings einige Politiker keinen Grund auf dieses zu warten. Vielmehr wird weiterhin eine zügige Verabschiedung des BKA-Gesetzes (inklusive Online-Durchsuchungen) propagiert.
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