Das Bundesverfassungsgericht hat Online-Durchsuchungen von Computern generell für zulässig erklärt, sieht allerdings strenge Auflagen vor. Im Verfahren gegen das NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen wurde selbiges allerdings als unzulässig eingestuft.
Gegen das neue Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen hatten zahlreiche Personen Beschwerde eingelegt und nun Recht bekommen. Das Verfassungsgericht kippte dieses Gesetz wegen zahlreicher inhaltlicher Fehler.
Online-Durchsuchungen seien nur erlaubt, wenn "Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" vorliegen. Außerdem sei eine richterliche Anordnung im voraus zwingend notwendig.
Diesen Artikel bookmarken oder senden an ...
