Wo ist Nethands.de?

pipin

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Den Nutzern des beliebten und kostenlosen PYS(Personalize Your System) Angebots von <a href="http://www.nethands.de" target="x">Nethands.de</a> erscheint seit heute beim Zugriff auf ihre Accounts nur noch folgende Stellungsnahme der Betreiber der Seite: <ul><i>"Mich erreichte heute (04.03.2003) ein Schreiben eines Rechtsanwaltes in Form einer Abmahnung wegen Verletzung des §6 des Teledienstegesetz (kurz: TDG). In diesem werden wir aufgefordert eine Mahngebühr von über 250€ zu zahlen. Der PYS bzw. Nethands.de ist ein rein privates Projekt und kann sich daher solche Ausgaben nicht leisten!"</i></ul>
Laut den Betreibern wurden alle Daten gesichert, so dass sie direkt wieder hergestellt werden können, sollte das PYS wieder online gehen. Weiterhin wurde bekanntgegeben, dass am kommenden Wochenende darüber entschieden wird, wie es mit Nethands.de weitergeht.

Noch ein paar Links zum Thema:
<a href="http://www.athlon.de/showflat.php?Cat=&Board=UBB10&Number=494183&page=0&view=collapsed&sb=5&o=0&fpart=" target="x">Diskussion im Forum von athlon.de<a>
<a href="http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php3?s=&threadid=84933">Diskussion im Forum von Planet3DNow.de<a>
 
?????? und was besagt §6 des Teledienstegesetz?

[edit]

hab mir den Müll mach durchgelesen ...
Ich denke übertreiben kann man es auch ...
Besonders bei so einer Seite wie Nethands !?

 
Zuletzt bearbeitet:
Wieder mal su ein bekloppter Anwalt der sich bereichern will mit diesen sicherlich massenhaft verschickten Unterlassungserklärungen

Wenn sich jemand mit diesem Sachverhalt genau auskennen sollte dann bitte per Mail beim Nethands Betreiber melden - der kann jede Hilfe gebrauchen !
 
Zitat von http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html

"Impressumspflicht im Internet - Die Pflicht zur Anbieterkennzeichung nach § 6 TDG

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft nach § 6 Satz 1 TDG alle Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Der Begriff "Teledienst" ist sehr weit gefasst, so dass im Prinzip jede Internetpräsenz ein Teledienst im Sinne des TDG ist, sofern sie nicht als Mediendienst im Sinne des Mediendienststaatsvertrages (MDStV - Anm.: Die Informationspflichten sind seit seit dem 1.7.2002 in § 10 MDStV geregelt) einzuordnen ist"
 
Zuletzt bearbeitet:
Is doch janz einfach!
Impressum auf die Seite, schon läuft der Laden wieder!

Mensch, man kann aber auch alles künstlich verkomplizieren!

C ya

Cura
 
Hi,

auch falls der Anwalt nicht ganz im unrecht sein sollte.

ABER,Warum darf er dann 250€ kassieren? Und für was ?

Gibt es jetzt ein Bussgeld Katalog wo jetzt jeder jeden abkassiert ?

*noahnung*
 
Quark, das ist ne Abzocke und der Nethands-Betreiber ist voll drauf reingefallen. Soll er halt ein Impressum auf seine Seite machen und Ruhe ist. Zahlen an irgendeinen X-Beliebigen muss er auf keinen Fall!
 
Also diese Methode von Rechtsanwälten Internetseiten zu durchsuchen und abzumahnen falls ein Impressum fehlt ist bekannt.
Die 250 Euro sind sein "Aufwand" der ihm entstanden ist. Grundsätzlich kann jeder Bürger den Betreiber einer Internetseite abmahnen, wenn ein Impressum fehlt. Allerdings haben dt. Gericht bereits vor einiger Zeit geschrieben, dass die Abmahnung nicht stattfinden darf, nur um Geld abzuzocken. In dem konreten Falle hatte ein Rechtsanwalt einige HUNDERT Seiten abgemaht, zu denen er in keinerlei Beziehung stand.
Ich jedenfalls würde das Geld nicht bezahlen und sollte sich die Anwaltskanzlei in meiner nähe Befinden denen mal einen netten Besuch abstatten, da hier ganz eindeutig der Versuch vorliegt den Betreiber der Webseite auszunehmen. Ich kann mir übrigens gut vorstellen, dass die Anwaltskanzlei diese Praktik schon häufiger angewendet hat und bereits bei einigen privaten Webseiten geld erpresst hat. Solche Raubrittermethoden dürften doch sicherlich auch die Presse erfreuen oder nicht ?
 
Einen Rechtsstreit und die Sachlage, die genau diesen Paragraphen beschreibt, wurde vor einiger Zeit in der ct behandelt...

Ich kann mich jedenfalls erinnern, falls die Webpräsents rein privater Natur ist und dort kein Geld gemacht wurde (außer Bannerwerbung um die Selbstkosten zu tragen) und soweit für jeden ersichtlich ist, dass es sich um eine private WebSide handelt... ist dieser Paragraph nicht anwendbar.

Also, wenn hinter der Präsents kein Shop oder ähnliches steht... oder ein Verein, ist die Abmahnung unwirksam...

Ich kenne die Seite leider nicht, also kann ich mir kaum ein Urteil bilden...

ps: Betreiber einer Homepage, solange sie privat betrieben wird (also Hans Luft, der seine liebe Frau Luft vorstellt) braucht kein Impressum... denn keine Sau muss je Hans Luft kontaktieren, falls er irgendwelche Ansprüche durch Rechtsgeschäfte oder ähnliches gar nicht zustande kommen, da keine Kundschaft vorhanden ist ... (es sei denn es ist n Puff, aber dann gehört auch wieder ein Impressum hin)
 
Original geschrieben von PeterPan
ABER,Warum darf er dann 250€ kassieren? Und für was ?
Das kann ich nicht nachvollziehen. Es tut mir wirklich leid. *noahnung*
Nach dem § 6 des Teledienstgesetzes sieht der ANwalt hinter dem Projekt ein geschäftsmäßige Handlung. Was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann. Da dies ein rein freiwilliges Projekt ist.
Demnach könnte jeder, der eine Homepage besitzt dadurch belangt werden. *kopfkratz *traurig*

Das verstehe ich nicht? ???
 
Also der Antwalt ist für mich, entschuldigt bitten denn Ausdruck, ein "Paragraphenhengst". Wenn man so versucht seinen Lebensunterhalt zu verdienen ist das mich unter aller Sau, solchen Anwälten sollte man die Lizenz entziehen. Ich mein das ist ein privates Projekt, der muss ja nicht auf die Homepage gehen wenn sie ihm nicht gefällt. Mich würde mal interessieren ob der besagte Anwalt versucht diese Masche auch noch bei anderen HP's durchzuziehen.

CU
P-D
 
Original geschrieben von mulle-78
...
Ich kann mich jedenfalls erinnern, falls die Webpräsents rein privater Natur ist und dort kein Geld gemacht wurde (außer Bannerwerbung um die Selbstkosten zu tragen) und soweit für jeden ersichtlich ist, dass es sich um eine private WebSide handelt... ist dieser Paragraph nicht anwendbar.
...

Bin da nicht der grosse Auskenner, aber das scheint der Punkt, wo 97% aller page-Betreiber irren:

Bannerwerbung = Geld verdienen. Punkt. Ende der Durchsage.
Es existiert keine Unterscheidung bezgl. *Banner, um Selbstkosten zu ...*. Ein pagebetreiber kann sich selber eine € 2.000,- Honorarnote monatlich ausstellen, et voila = die Selbstkosten.

Geld-verdienen ist Geld-verdienen ist Geld-verdienen. Selbstkostendeckung ist ein vollkommen anderes Thema, da existiert kein Zusammenhang (bzw. wirklich nur für den Betreiber, der's zahlt/verdient)
 
Original geschrieben von Curacao
Is doch janz einfach!
Impressum auf die Seite, schon läuft der Laden wieder!

Mensch, man kann aber auch alles künstlich verkomplizieren!

Hi, :o)

Stand der Dinge ist der, dass Thorsten und ich zu sehr in unsere Jobs eingebunden sind. Das Impressum einzubinden ist kein Problem! Nur es zu gewährleisten, dass es überall zu erreichen ist... das ist das "Problem"! Dazu setzen wir uns am WE hin. :]

Gruß

Sascha "Sushi" Stolingwa
http://www.nethands.de [ldsushi/sto]
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von BadMoon


Bin da nicht der grosse Auskenner, aber das scheint der Punkt, wo 97% aller page-Betreiber irren:

Bannerwerbung = Geld verdienen. Punkt. Ende der Durchsage.
Es existiert keine Unterscheidung bezgl. *Banner, um Selbstkosten zu ...*. Ein pagebetreiber kann sich selber eine € 2.000,- Honorarnote monatlich ausstellen, et voila = die Selbstkosten.

Geld-verdienen ist Geld-verdienen ist Geld-verdienen. Selbstkostendeckung ist ein vollkommen anderes Thema, da existiert kein Zusammenhang (bzw. wirklich nur für den Betreiber, der's zahlt/verdient)

aber bannerwerbung ist nicht der einzige kretikpunkt den man in betracht ziehen darf... sonst wäre jede beebworld seite §6 pflichtig! <- ist meine meinung, aber dem scheint wohl doch nicht so

"Ausgenommen von der Anbieterkennzeichnung sind nur rein private Homepages. Ab wann die Website nur Privatvergnügen ist, lässt das TDG aber offen. Kritiker des Gesetzes befürchten, dass die private Seite von Max Meier mit Urlaubsfotos von Norderney schon allein aufgrund bezahlter Werbebanner, mit denen der Webspace-Provider seinen Dienst finanziert, ein Handeln im Geschäftsverkehr darstellt und ein Impressum erfordert."

quelle c´t http://www.heise.de/ct/02/15/182/default.shtml
 
Zuletzt bearbeitet:
mich regt das sowas von auf. ich will wieder nethands zurück!!! :-/ hab mir eine woche verhher extra noch die müghe geacht meinen server einzutragen 8-( scheiß abmahn anwälte!
 
Reicht nicht ein klar ersichtlicher Link zum Impressum von der Hauptseite einer Website aus ?
Muß doch wohl nicht unbedingt von jeder Seite aus direkt zugänglich sein oder ?

>> Frage für Fachleute der Materie
 
Original geschrieben von maulwurf8
mich regt das sowas von auf. ich will wieder nethands zurück!!! :-/
Nethands ist wieder online, mit Impressum.
 
Sogar mit neuem Feature! Klick auf meinen Nethandslink in der Sig zeigt auch, was das ist! ;D

EDIT: Mist, wird hier ja nicht angezeigt: Klick mich
 
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