eBay: Verpackung für 150 EUR ersteigert durch Kumpel - was nun

Was tun mit der Geschichte?


  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    96
Wieso Irrtum?
Er war so trottelig das Angebot richtig zu lesen, ganz einfach.
Er hat etwas andererss erwartet ja ok, aber im Angebot steht klipp und klar was verkauft wird.
 
@ Themenstarter

[STRIKE]LINK ZUR AUKTION BITTE !!!
WIR WOLLEN WISSEN IN WELCHE RUBRIK DER ARTIKEL EINGESTELLT WURDE UND DEN REST AUCH !
[/STRIKE]

Ebay hat nämlich was dagegen wenn Verpackungen in die Kategorie "Konsolen" kommen.
Sowas gehört wenn das unter sonstiges oder Zubehör.

Edit.
Was hier stand war alles umsonst geschrieben weil die Infos alle Grütze waren.



Edit:

Das hier sollte die Auktion sein:
http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-80...ehör?hash=item20ad204d88&_trksid=p3286.c0.m14

Auszug:
Ich muss leider darauf hinweisen das ich als Privatperson keine Garantie oder Gewährleistung für den Artikel übernehme und er vom Umtausch ausgeschlossen ist es handelt sich lediglich um das Originalcover I AM LEGEND

Es wird keine Rücknahme vom Kaufvertrag akzeptiert. Sollte dies dennoch der Fall sein weise ich sie denoch darauf hin das ich Anzeige und alles meinen Anwalt übergeben werde

Mit Abgabe eines Gebotes, erklären sie sich einverstanden keinen Gebrauch von dem neuen Garantiegesetz zu machen und erklären damit das sie alles gelesen und verstanden haben in dieser Auktion.

Mal so nebenbei bemerkt:
Die Auktion um die es hier wohl geht, eine Verpackung für 151 Euro:
http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-80...ehör?hash=item20ad204d88&_trksid=p3286.c0.m14

Und nun die beendeten vom selben VK:
http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-40...ehör?hash=item20ad205caa&_trksid=p3911.c0.m14
http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-80...ehör?hash=item20ad1988fc&_trksid=p3911.c0.m14
http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-40...ehör?hash=item20ad19620a&_trksid=p3911.c0.m14

Ein paar hundert Euro für Verpackungen verdient ^^
Und er macht munter weiter !!!
http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-Sl...ehör?hash=item20ad49c953&_trksid=p3911.c0.m14

gleiche Stadt aber ein "anderer VK"
http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-40...ehör?hash=item2556367b24&_trksid=p3286.c0.m14
http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-80...ehör?hash=item2556444c38&_trksid=p3286.c0.m14
http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-80...ehör?hash=item255646566e&_trksid=p3286.c0.m14
http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-Sl...ehör?hash=item25565c48d5&_trksid=p3286.c0.m14

ein paar hundert Euro mehr dran verdient *g*
Und der "andere" scheint auch gefallen dran gefunden zu haben !
http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-60...ehör?hash=item25565fdcf3&_trksid=p3911.c0.m14
Besonders wenn er das verkauft was der andere vorher gekauft hatte ...
http://completed.shop.ebay.de/kase8...dmd=1&_ipg=50&_since=15&_sop=12&_rdc=1&_rdc=2

Da würde sich das FA mehr als freuen *g*

Wenn das wirklich der VK ist um den es sich hier handelt dann finde ich was toll ^^
Er kauft selbst Verpackungen und andere Dinge und verscherbelt diese dann weiter.
Einfach mal seine beendeten Auktionen anschauen und dann seine Bewertungen als Käufer *g*
http://completed.shop.ebay.de/blaue...dmd=1&_ipg=50&_since=15&_sop=12&_rdc=1&_rdc=2
http://feedback.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=blauer_florian&ftab=FeedbackAsBuyer

Wenn das keine Gewinnabsicht ist will ich Stalin heißen *lol*
Ich würde dem Typen schon aus Frust über meine eigene Blödheit voll vor den Koffer sch***en ^^

Yes i love Ebay *rofl*

Und an den Themenstarter.
Wenn solche Themen angesagt sind dann bitte die Wahrheit und nicht irgendwelche Texte die nur zu 70% stimmen *noahnung*
 
Zuletzt bearbeitet:
LINK ZUR AUKTION BITTE !!!
WIR WOLLEN WISSEN IN WELCHE RUBRIK DER ARTIKEL EINGESTELLT WURDE UND DEN REST AUCH !
Siehe Post 19, aber da hier ziemlich flott geantwortet wird (ehrliches Danke an alle :)), nochmal:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=140343528840&SSPageName=STRK:MEBI:IT

Wie gesagt, es waren nicht 185 EUR, sondern ein paar Flocken weniger, hab da was verdingsdat :D.
.
EDIT :
.

Ich schau zu, dass ich heut abend ein Foto von der gelieferten "Ware" bekomme und stell's dann hier rein :)
 
Das tut es eben nicht ;)
Die Erklärung steht weiter unten ^^

Die Auktion steht unter Zubehör und schon im Titel steht Verpackung und zwar nicht inkl. sondern nur die Verpackung.

Da steht "PLAYSTATION 3 80 GB *KONSOLEN VERPACKUNG*
I AM LEGEND COVER "

Für mich heißt das klipp und klar: Ich kaufe Zubehör und das ist eine Verpackung mit I am Legend drauf.

Es steht nicht in nem Nebensatz, oder in Schriftgrösse 2 in der Auktion, es steht gleich 2 mal ziemlich groß da drin.

Wenn man für die Trotteligkeit sein Geld zurückbekommt, dann frage ich mich aber warum viele andere Kunden mit weitaus eindeutigeren Geschichten auf die Schnauze geflogen sind.

edit:
Auch die Ganzen anderen Auktionen stehen unter Zubehör und es steht dick und fett Verpackung drin.
Klar legt es der Verkäufer drauf an damit dick Kohle zu machen und das irgendwelche Deppen drauf reinfallen, aber er ist doch nicht Schuld daran das sie es tun. Es ist nicht die feine Art, aber wer lesen kann...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich gerade, was derjenige mit den ganzen Konsolen zu den Verpackungen macht. ;D
Leider steht ja alles im Kleingedruckten drin. (wo sonst) Aber er rechnet voll damit, dass die Leute hinterher ihr Geld zurückhaben wollen. Siehe der Hinweis mit dem Anwalt.
 
Es steht nicht nur im Kleingedruckten sondern auch dick und fett immer im Angebot.
Daher sehe ich da weder einen Irrtum (im rechtlichen Sinne) noch sonst was. Es wird einfach nur mit der Dummheit der Leute Geld gemacht. Das machen lustige TV Ratespiel Sender auch und viele andere auch. Rechtlich ist das doch so aber ok. Ich kann doch Pappkartons verkaufen wie ich lustig bin.

edit:
Wegen der Gewinnabsicht kann man da was machen, aber aus völlig anderen Gründen. Das ist dann aber Sache des Finanzamts oder so. Aber das hat noch immer nix damit zu tun das Leute sich da munter Kartons kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@KGBerlin:

Saugeil, danke für's Recherchieren. Ich hat das gar nicht gefunden. Der Kerl macht das also wirklich kommerziell! Bloß doof, dass man die anderen Käufer nicht sehen kann, sonst könnte man ihn gesammelt verklagen. Aber da werden wir mal dranbleiben. Jetzt ist es also definitiv kein Einzelfall mehr!

@OnkelHomie:

Auch Trottel haben Rechte. Lies dir §119 BGB durch. Der ist genau für sowas gedacht. Jemand war über die verkehrswesentliche Eigenschaft eines Artikels im Irrtum. AUCH ÜBERLESEN GEHÖRT DAZU :). Daher kann er vom Vertrag zurücktreten, muss dem Verkäufer aber seine Kosten ersetzen (in dem Fall Versand und Verpackung... also UMverpackung :D). Eigentlich!!!
 
Wie ich vorher schon mal in nem Beispiel erläutert habe:
Ein Irrtum ist es wenn ich ne Sata Platte kaufe und nur Pata anschließen kann. Oder von mir aus wenn einer sich nen DVD-Rohling kauft, den aber mit seinem CD Brenner nicht beschreiben kann. hat halt DVD mit CD verwechselt.

Aber Playstation 3 Verpackung mit Playstation 3 verwechseln ist das was anderes und rechltich meiner Meinung nach kein Irrtum.

edit:
Zum Verlesen/Überlesen gibts da ja auch Beispiele. Wie z.B. das "verlesen" beim Preisschild. Das kann auch mal passieren. kann auch nem Händler im Laden mal passieren das da ein Preisschild verrutscht/verschoben wird usw.

Aber für mich steht da bei der Auktion 2 mal ganz deutlich und ordentlich fett "Verpackung". Und da noch von einem Ittrum gemäß BGB §119 zu sprechen passt für mich einfach nicht.

Korrektur:
Es steht sogar insgesamt 4 mal drin das es nur um den Karton bzw. das Cover geht und davon nur 1 mal im "Kleingedruckten".
 
Zuletzt bearbeitet:
@KGBerlin:

Saugeil, danke für's Recherchieren. Ich hat das gar nicht gefunden. Der Kerl macht das also wirklich kommerziell! Bloß doof, dass man die anderen Käufer nicht sehen kann, sonst könnte man ihn gesammelt verklagen. Aber da werden wir mal dranbleiben. Jetzt ist es also definitiv kein Einzelfall mehr!
....!

[STRIKE]Wenn der blaue_florian der Verkäufer ist um den es sich hier dreht, sprich der deinem Kumpel die Verpackung verkauft hat, dürfte dein Bild auf Seite 1 aber nicht die Auktion zeigen um die es geht wie du es angegeben hast.
Die Seiten haben nämlich ein anderes Layout.
Also entweder ist der blaue_florian nicht der VK oder das Bild auf Seite 1 ist nicht das aus der Auktion.
Durch deinen Link scheint nun aber festzustehen das der VK auch der VK ist also ist das Bild das falsche.
Ehrlich gesagt finde ich sowas scheisse *noahnung*[/STRIKE]
< Sachverhalt wurde geklärt >
Entweder die Wahrheit oder garnichts.
Hier irgendwas reinkopieren und dann die halbe Wahrheit servieren....

@ Homie

Ich muß mich entschuldigen.
Die Stelle habe ich entfernt da ich feststellte das die Angaben über den Auktionstext scheinbar nicht die echten waren.
Und auf diese Falschangaben beruhte auch meine "Falschantwort" *noahnung*

Die Auktion steht unter Zubehör und schon im Titel steht Verpackung und zwar nicht inkl. sondern nur die Verpackung.

Da steht "PLAYSTATION 3 80 GB *KONSOLEN VERPACKUNG*
I AM LEGEND COVER "

Für mich heißt das klipp und klar: Ich kaufe Zubehör und das ist eine Verpackung mit I am Legend drauf.

Es steht nicht in nem Nebensatz, oder in Schriftgrösse 2 in der Auktion, es steht gleich 2 mal ziemlich groß da drin.

Wenn man für die Trotteligkeit sein Geld zurückbekommt, dann frage ich mich aber warum viele andere Kunden mit weitaus eindeutigeren Geschichten auf die Schnauze geflogen sind.

edit:
Auch die Ganzen anderen Auktionen stehen unter Zubehör und es steht dick und fett Verpackung drin.
Klar legt es der Verkäufer drauf an damit dick Kohle zu machen und das irgendwelche Deppen drauf reinfallen, aber er ist doch nicht Schuld daran das sie es tun. Es ist nicht die feine Art, aber wer lesen kann...

Dem muß ich dir auch voll und ganz zustimmen.
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.

Einzigst das man ihm aus Frust, Langeweile oder Rachedurst per FA eine reinbraten könnte, was einem selbst aber keine finanziellen Vorteile bringen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Homi,
der Gesetzgeber regelt nur, was gemacht wird wenn man sich geirrt hat.
Warum man sich geirrt hat, spielt keine Rolle.
Die Gründe können vielfältig sein, z.B. weil man ein Trottel ist oder zu blöd zum Lesen usw. Alles egal!
Es sind nicht nur die Irrtümer gesetzlich geregelt, die in die Rubrik "hätte jedem passieren können" fallen. Irrtum ist und bleibt ein Irrtum egal von wem und warum! Dafür kann schließlich der Verkäufer Schadenersatz fordern, wenn rückabgewickelt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nu ja...definiere Irrtum.
1 mal Irrtum, 2 mal Versehen, 3 mal Trotteligkeit oder so?
Also irgendwann kann einen das Gesetz da nicht mehr schützen, dass geht dann einfach zu weit meiner Ansicht nach.
Ich kann übersehen das ich in der Kategorie Zubehör gelandet bin, weil das ziemlich klein oben steht. Ich kann auch in der Hektik/Freude im Titel überlesen das da schon was von der Verpackung steht. Von mir aus übersehe ich auch noch den dicken lilanen Text, weil ich das für ne olle Standardüberschrift handelt. Aber dann nochmal die erste Textzeile zu überlesen wo es ganz klar ausgeschrieben steht? Da könnte auch stehen "Konsole hat dicke Kratzer". Kann ich dann nachher sagen "Oh die sieht aber nicht mehr schön aus, hab ich übersehen, hab mich geirrt, dachte die sei ganz toll neu?" Das Kleingedruckte ist eh fürn Arsch, wenn es nur da stehen würde, dann hätte der Käufer hier vollkommen Recht seine Kohle zurückzufordern. Aber dem ist nun mal nicht so.

Habs mir auch gerade mit 2 Arbeitskollegen angeschaut und die meinten auch das es viele gibt die bei Ebay abzocken, aber hier was im immer klar ersichtlich was man kauft.

Das der Typ sich ne goldene Nase damit verdient und es echt scheiße ist solche Auktionen zu schalten mal ganz außen vor.

Und bei den ganzen geposteten Auktionen von ihm sind ja gar nicht alle für so viel weggegangen.

Da hat auch mal wer nen Karton und Assassins Creed für 18e bekommen. Ist doch ok.

Einerseits kann man ja sagen:
Der macht das häufiger und es sind ja auch viele drauf reingefallen. Aber andererseits sind ja eben nicht alle drauf reingefallen und haben gleich 150 und mehr Euro geboten. Andere Auktionen wurden nur etwas überteuert abgeschlossen. Denn die ~6߀ für Karton + Spiel sind halt doch etwas viel, da es sich ja auch nicht um ein neues Spiel handelt. Aber da ist es den Leuten auch aufgefallen.

Folgenedes Szenario ist auch denkbar:
Ich habe ne PS3 40Gb und will sie loswerden weil ich mir ne Slim kaufen will. Nu hab ich den Karton aber weggeschmissen. Weil sich ein Originalkarton in ner Auktion besser macht, gucke ich ob jemand so was verkauft. Og toll ein Spil gibts auch noch dazu, kann ich in meienr Auktion ja weiterverkaufen. Wenn ich da für 15 oder 20€ so was kriege und dadurch meine eigene Auktion um 25€ aufgewertet wird ists doch super.

Ich würde jetzt dem Typen mit seinen massenhaften Auktionen auch böse Absichten unterstellen, aber es wäre auch denkbar das er lauter Kartons hat, weil er beim reperaturservice arbeitet und die Dinger da aus irgendwelchen Gründen massenhaft rumliegen. Wie auch immer. Als ich im laden gearbeitet hab, gabs echt viele Leute die nochmal gerne nen original Karton oder irgendwas vom org. Zubehör haben wollten für nen Weiterverkauf usw. Wenn wir so was hatten gabs das bei Stammkunden immer umsonst, bei anderen auch mal für nen Euro in die Kaffekasse. Aber Cheffe meinte auch wir sollten das mal bei Ebay reinsetzen, wo doch soviele Leute Interesse dran haben ;D gut haben wir nicht gemacht weil keiner Lust hatte sich drum zu kümmern. Aber auch so was ist eben denkbar.

edit:
Ich möchte nochmal rausstellen das es natürlich seien kann, dass dies hier ales unter §119 BGB fällt und man bei nem Anwalt recht bekommt, aber das zeigt für mich dann nur wieder, wie verdreht unser Rechtssystem ist. Dann an einer Stelle heißt es quasi "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" (ok das ist dann die ganz allgemeine Fassung aber wird ja oft genug gebrauch von gemacht in diversen Formen), aber in so einem Fall würde man dann sagen "och das konnte doch echt mal passieren das man da drauf reinfällt".
 
Zuletzt bearbeitet:
dürfte dein Bild auf Seite 1 aber nicht die Auktion zeigen um die es geht wie du es angegeben hast.
Doch, das ist die Auktion. Selbes Layout, selbe Artikelbeschreibung, selber Text. Nur halt "komprimiert", und zusammengeschnipselt, damit es auf eine Seite zum Ausdrucken passt. Hab das so bekommen, sorry. Dass noch zwei Zeilen ganz unten standen hab ich auch extra nochmal aufgeführt danach, siehe Post 19.

Hier, nochmal die Auktion:
http://cgi.ebay.de/PLAYSTATION-3-80...ehör?hash=item20ad204d88&_trksid=p3286.c0.m14

Verändert ist da nix. Sorry, falls der zusammengeschnipselte Screenshot etwas anderes suggerierte, tut mir Leid, aber hab's so bekommen. Kumpel arbeitet, ich sitz krankgeschrieben zu Hause und hab mich deshalb der Sache etwas angenommen. Sorry, wenn die Infos deshalb etwas stotterig und nicht in einem Stück gekommen sind.


Irrtum ist und bleibt ein Irrtum egal von wem und warum! Dafür kann schließlich der Verkäufer Schadenersatz fordern, wenn rückabgewickelt wird.
So sehe ich das eigentlich auch. Ob Trottel oder nicht, Gesetz ist Gesetz und gilt für jeden.
 
Nu ja...definiere Irrtum.
1 mal Irrtum, 2 mal Versehen, 3 mal Trotteligkeit oder so?

Beginnen tut alles mit Willenserklärungen.
Die gibt man ab, weil man eine gewisse Vorstellung hat.
Warum diese Vorstellung nicht der Tatsache entspricht, spielt absolut keine Rolle.
Fakt ist, man hat eine Willenserklärung abgegeben, die man unter Kenntnis der tatsächlichen Umstände nicht abgegeben hätte.
Klar, Schuld hat der, der die falsche Willenserklärung abgegeben hat.
Der Käufer hat aber dadurch NICHT das Recht auf den irrtümlich zustandegekommenen Kaufvertrag zu bestehen.
Das einzige Recht, was der Verkäufer hat, ist seinen, durch die Rückabwicklung entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.
 
Hier dann nochmal ausführlicher:
Der Inhaltsirrtum (§119/I BGB 1. Alternative)
· Der Erklärende erklärt aus seiner Sicht genau das, was er will und glaubt fälschlich seine Erklärung habe den von ihm gewünschten Inhalt
· Z.B. bei falschverstandenen Fremdworten, Glaube eines nicht vorhandenen Inhalts
· Bedeutungsirrtum
o Der Erklärende benutzt ein Fremdwort, dem er eine falsche Bedeutung beimisst
· Identitätsirrtum
o Der Erklärende verwechselt den Erklärungsempfänger mit einer anderen Person

Der Erklärungsirrtum (§119/I BGB 2. Alternative)
· Irrtum bei der Abgabe der Erklärung durch ein Versehen des Erklärenden
· Z.B. Versprechen, Verschreiben, Vergreifen

Übermittlungsirrtum (§120 BGB)
· Der Irrtum unterläuft nicht dem Erklärenden selbst, sondern einem Boten. Dieser übermittelt die Erklärung versehentlich unrichtig, indem er ihren Inhalt verändert oder die Botschaft einer falschen Person ausrichtet.
· Der Irrtum entsteht nach Abgabe aber vor Zugang der Erklärung

Eigenschaftsirrtum (§119/II BGB)
· Irrtum über eine wesentliche Eigenschaft einer Person oder Sache
· Eigenschaften einer Person:
o
Bildung, Kenntnisse, Fähigkeiten
· Eigenschaften einer Sache
o
Alle auf der natürlichen Beschaffenheit beruhenden Merkmale, z.B. Größe, Gewicht und Zusammensetzung, aber auch der Urheber
o
Alle tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse und Beziehungen der Sache zur Umwelt, z.B. Lage und Bebaubarkeit eines Grundstückes
· Keine Eigenschaften sind Preis und Wert, da sie nur Ergebnis aller wertbildenden Faktoren sind èkeine Anfechtung wegen Preisirrtum möglich

Unbeachtlicher Motivirrtum und Kalkulationsirrtum
· Berechtigt nicht zur Anfechtung
· Keine gesetzliche Regelung
· Irrtum der dem Erklärenden bei seinem Motiv, also bei der Willensbildung unterliegt
· Motiv ist der Beweggrund, d.h. die unausgesprochene Erwartung oder Absicht, die den Erklärenden zu seiner Willenserklärung veranlasst
· Kalkulationsirrtum ist nur anfechtbar, wenn die Fehlkalkulation für die andere Partei offen ist, z.B. durch falsches Zusammenzählen von Summen, nicht jedoch bei versteckten Kalkulationsirrtümern, wie z.B. einer falschen Gewinnspannenberechnung

Quelle

Sorry aber diese Irrtümer sehe ich hier nicht gegeben *noahnung*
 
Ich würde jetzt dem Typen mit seinen massenhaften Auktionen auch böse Absichten unterstellen, aber es wäre auch denkbar das er lauter Kartons hat, weil er beim reperaturservice arbeitet und die Dinger da aus irgendwelchen Gründen massenhaft rumliegen.

- Patziges Verhaltens der Verkäufers
- Original Verkaufsbild der Playstation-Verpackung (wird auch von "normalen" PS3-Auktionen verwendet)
- Verpackung im Titel mit "Verpa." abgekürzt
- "Versand kostenlos" riesengroß
- Bei einigen Auktionen riesengroße Screenshots
- "Nur Cover" in normaler und in kleiner Schrift.

Ok, wenn das EINMAL passiert, in Ordnung. Aber spätestens wenn ich vier, fünf, sechs, sieben Verpackungen für nen Haufen Kohle verscherbele und die Käufer sich beschwere, spätestens DANN schreib ich RIESENGROß HIN:

!!!! ACHTUNG NUR VERPACKUNG !!!!

und mach nen Bild von der Verpackung dazu, deutlich sichtbar, dass sie LEER ist.

Der Kerl aber legt es darauf an, dass sich immer wieder neue Trottel vertun und macht damit nen Reibach.

Ich hab bereits gesagt, dass mein Kumpel eine Knalltüte ist. Aber auch er hat Rechte. Wie is das mit den Downloadseiten wo man sich anmeldet und nen Abo für 69 EUR pro Jahr eingeht? Die Opfer haben auch alle Recht bekommen, OBWOHL sie zu "dumm" zum lesen waren.
.
EDIT :
.

Eigenschaftsirrtum (§119/II BGB)
· Irrtum über eine wesentliche Eigenschaft einer Person oder Sache
Sorry aber diese Irrtümer sehe ich hier nicht gegeben *noahnung*

Doch, eindeutig. Eigenschaftsirrtum. Er dachte, es handle sich um eine Playstation 3. Kann er auch dadurch belegen, dass wohl kaum ein vernünftiger Mensch eine stinknormale Verpackung für 150 Öcken kaufen wollen würde. Er war sich also bei Abgabe der Willenserklärung nicht bewusst, dass es nur eine Verpackung ist, und handelte im Irrtum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob da in rot steht "Achtung Verpackung" oder ob da in dick lila steht "PLAYSTATION 3 80 GB *KONSOLEN VERPACKUNG* "

Und im Text, der auch nochmal fett gedruckt ist:
"Sie bieten hier auf eine Playstation3 (80GB) Orginal Verpackung nur das Cover der Verpackung"

Und im weiteren Text steht auch das die Verpackung nur 1 mal geöffnet wurde. ein weiterer, mehr als deutlicher Hinweis.

Und als Bilder hat er durchaus häufiger auch selber Fotos gemacht. Aber wenn da so ein karton am Boden liegt kann man auch immer vermuten das da ne Konsole drin ist oder nicht. Zwingend zu verlangen das man ein Bild des leeren Kartins reinstellt, nu ja...

Und bezüglich der ABO Seiten:
Da bekommt man eben recht weil es meist nur ganz klein irgenwo steht und nicht wie hier in fett und klar hervorgehoben im Text, noch dazu mehrfach.

Bezüglich der Willenserklärung:
Das ist natürlich so schönes Juristendeutsch (will hier keine anwesend Juristen beleidigen), aber was heißt das eigentlich?

"Will PS3 haben so billig wie möglich"?
*hechel hechel*

"Oh PS3 ....Auktion" (Hirn verarbeitet nicht das da noch mehr als nur PS3 steht)
*bieten bieten bieten*

Ist es eine einfache Willenserklärung wenn ich es nicht schaffe wenigstens 2 Zeilen kurzen und einfach verständlichen Text zu lesen und dabei dann ein Irrtum wenn mein Wille "Will PS3 haben" ganze 4 mal nicht dem dort geschriebenen "PS3 Verpackung" entspricht?

Ich habs etwas sarkastisch formuliert, aber ich frage das ernsthaft.
Es gibt durchaus Fälle wo ich das nachvollziehen kann und der hier aufgeführte Verkäufer ist sicher kein Engel und mag auch gerne Probleme mit dem Finanzamt kriegen oder was auch immer. Es geht mir um die klare rechtliche Sache mal genau auf ein Angebot bezogen. Und zwar nicht nur mit "ist ein Irrtum" sondern: Warum genau ist es (immernoch) ein Irrtum bei den doch recht klaren Hinweisen und wie definiert sich da die Willenserklärung?

@Beffo38:
Sind genug Fälle bekannt wo es "normalen" Menschen passiert ist. Ist oft genug durch die Presse gegangen. Vor irgendwelchen Betrügern bei Ebay wird oft genug gewarnt. Warum nicht mal 30 Sek. nehmen um das Angebot korrekt zu lesen? Andere sind so doof und bieten 150€ also biete ich nen € mehr? Ich kann mich da doch nicht auf andere verlassen. Nur weil andere bereit sind einen bestimmten Preis für einen Artikel zu zahlen, muss ich das doch nicht auch machen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier dann nochmal ausführlicher:
...Der Erklärungsirrtum (§119/I BGB 2. Alternative)
· Irrtum bei der Abgabe der Erklärung durch ein Versehen des Erklärenden
· Z.B. Versprechen, Verschreiben, Vergreifen
...
Sorry aber diese Irrtümer sehe ich hier nicht gegeben *noahnung*

da steht es doch...

Der Kumpel hat sich im übertragenem Sinne (per klick) vergriffen.
Er wollte eine PS3 kaufen hat aber zu einer Verpackung gegriffen.
Warum er sich vergriffen hat? (wayne)
 
Wenn man es so auslegt...finde ich dann aber immernoch etwas lächerlich.
Gut ich kaufe nix bei Ebay, aber man geht doch an sich so vor:
Suchen was man will - Artikel finden - kurz lesen was im Text steht wegen des Zustands usw. - klicken auf "haben will" Preis eingeben - auf 1,2,3 meins warten oder?

Wer da nur bis zum aktuellen gebot scrollt und dann direkt kauft, der hat sich doch nicht mal eben "verklickt", der hat sich einfach nicht richtig informiert.

Daher ja auch mein Beispiel mit dem Kratzer.
Nehmen wir an einer verkauft ne PS3 und weiter unten im Text steht "dicker Kratzer" oder von mir aus noch besser "gebrochener Deckel" oder noch besser die Kiste ist defekt, denn das sieht man auch auf nem Foto nicht. Das lese ich aber nicht, ich sehe nur "oh toller Preis" und kaufe ds Ding. Ich verklicke mich also oder?

Wenn man da sagt: "Ne ne der Zustand war klar beschrieben und du hättest das lesen müssen" dann muss man auch sagen "es war klar beschrieben das es ein Karton ist" ;)
Ist doch an sich die gleiche Geschichte. Wer kauft schon ne defekte PS3 für 150+ €? (ja gut Bastler vielleicht, aber es geht ja ums Prinzip das ich sie nicht wollte, ich wollte eine die sofort läuft..meine Wille *g*)
 
Zuletzt bearbeitet:
Homie, wir sind an einem Punkt angelangt, wo wir uns im Kreis drehen.

Ich kann deine Argumente nachvollziehen, Ihnen aber nicht zustimmen. Und selbst wenn man hundertmal sagt, "Hirn einschalten", es gibt immer wieder Trottel, die es nicht tun bzw. nix von Betrügern bei eBay wissen.

Aber ich frag dich mal was: Nenn mir doch bitte ein Beispiel, für was §119 BGB Abs. II denn dann anwendbar ist? Wenn nicht das, was dann? Lass hören ;)

Für mich ist sowas ein Musterbeispiel, welches Siebtklässler im Wirtschafts- und Rechtslehre-Unterricht vorgesetzt bekommen könnten: "Depp kauft was falsches bei eBay, Irrtum nach §119 BGB"
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab das Beispiel schon 2 mal genannt aus meinem damiligen täglichen Arbeitsumfeld.
Ein älterer Herr kommt in den Laden "Ich habe nen Medionrechner gekauft und brauche eine größere Platte". Ich frage welchen Anschluss der Kunde hat und er ist sich sicher da mal Sata gelesen zu haben. Ok kriegt ne Sata Platte, ist ja auch neuer und günstiger. Ne Stunde später steht er im Laden und sagt er braucht IDE also PATA. Das kann man ja wirklich mal verwechseln, sich irren..

Das Beispiel habe ich schon 2 mal gebracht ;)
Für uns "Hardwarekenner" auch ein Trottel, denn wie kann man die Anschlüsse verwechseln und überhaupt Medion kaufen hehe. Aber die Leute können nix dafür. Und wollten auch das Geld für den einbau bei mir als Händler sparen, weil sie selber 4 Schrauben reindrehen und ein Kabel anschließen können.

Ganz einfach. Da wird die Ware getauscht und gut ists bzw. es wird der Mehrpeis für die PATA Platet bezahlt. Selbiges bei Arbeitsspeicher. hab ich jetzt DDR1 oder DDR2. Als Laie keine Ahnung.

Da haben wir schnell die gleichen Gründe:
- es war billiger
- man wusste es nicht genau

Oder wie in den BGB §119 Beispielen. Sprache nicht verstanden, falsch ausgewiesen usw. usw.

Das wir uns im Prinzip im Kreis drehen ist klar. Ich wills ja nur komplett verstehen. Daher oben auch die Gegenbeispiele mit defekten Konsolen etc.
Wie würdest du da vorgehen bzw. was sagt das Gesetz dazu?

Und wenn du gerne ein Ebay Beispiel hättest, ok da wirds schwer weil ich da nix kaufe.
Aber ich hätte was von nem Arbeitskollegen bzw. dessen Vater.

Der hat sich für seinen Audi A3 einen Single Frame Kühlergrill gekauft. Weil er für seinen alten A3 die Optik des neuen wollte. War auch sau günstig, grob 1/5 des Preises den man sonst zahlt. haben auch mehrere Leute geboten, war ein Händler mit tollen Bewertungen usw.

Also gekauft. Was kam an? 2 Chromstreifen zum aufkleben auf die Stoßstange das es grob so aussieht.
Dies war aus dem Angebot nicht klar ersichtlich, denn da stand nix von "es sind nur Chromstreifen", sondern da stand klar "Single Frame".
Und genau aus dem Grund hat er auch sein Geld anstandlos vom Händler zurückbekommen. Eben weil es ein Irrtum war.

Genug Beispiele? ;)

Ich will ja keinem was böses, ich wills nur verstehen, warum es vorm Gesetz mal so und mal so ist, wo die Fälle für mich als Laien gleich sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder wie in den BGB §119 Beispielen. Sprache nicht verstanden, falsch ausgewiesen usw. usw.

Und selbst ein Bild von einem Karton, wo eine PS3 drauf abgebildet ist, reicht aus, um von einem Irrtum auszugehen. Selbst wenn man nix (nicht mal die Überschrift) gelesen hat und nur das Bildchen beguckt.
Man wollte eine PS3 kaufen, hat aber eine Verpackung gekauft.
Ganz klarer Irrtum, wenn auch von einem Deppen.
 
Auch wenn sie defekt ist und es ein interner Fehler ist?
Ich kann also ein Bild meiner PS3 reinstellen, wo intern die Platine verkohlt ist. Kann schreiben "defekt" (im Text unten dann was defekt ist), wenn sie trotzdem wer für 200€ kauft darf ich mich nicht freuen, weil ich nicht weiß ob derjenige das "defekt" nicht vielleicht überlesen hat?

Bitte mal nicht davon ausgehen das ich 10 solcher Konsolen so anbiete sondern nur eine.

Oder heißt es da "man wollte ne PS3 kaufen und hat sie auch bekommen"?
Wobei ich als Käufer doch klar eine Funktionierende haben wollte. Nur das kann man als Verkäufer ja nicht wissen. man kann aber sehr wohl wissen, das beim Bild eines Karton davon ausgegangen wird, das dieser auch gefüllt seien muss und zwar mit dem was auf dem Karton abgebildet ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz kurz, hab mal kase83 (vermutlich der selbe wie blauer_florian geschrieben) und er hat geantwortet
Hallo, ich habe bei Ebay angerufen und habe
nachgefragt ob ich das so Verkaufen darf. Die
haben sich dann meine Auktion angesehen und sagten
das ich das so verkaufen darf, da es genau
drinsteht in der Auktion das es nur die Verpackung
und 1 Spiel ist und es auch unter der Kategorie
Zubehör und nicht unter Konsolen drin ist.

- kase83

=> eBay wird da nen Scheiß tun. Klar, der Käufer hat Schuld und muss sich selbst drum kümmern. Ist m.E. akzeptabel, zeigt aber auch, dass eBay null Bock hat, bei solchen Sachen schlichtend einzugreifen. Schade, so haben wenn dann die Anwälte was davon.


Ok, @Homie:
Gutes Beispiel, stimmt, hast schon vorher gebracht. Eins vorweg: Dieses Beispiel zeigt, dass es eben viele "Unwissende" auf der Welt gibt. So ist das eben. Hätte er mehr bezahlt und euch den Einbau machen lassen, hätte er keine Probleme gehabt. Unwissen und die "Geiz ist geil" Mentalität bringen Leute halt oft in Teufels Küche (so wie meinen Kumpel). Ich stimm dir hier vollkommen zu.

Jedenfalls, könnte m.E. auch bei deinem Beispiel der §119 zur Anwendung kommen. Eine verkehrswesentliche Eigenschaft wäre in dem Fall, dass die Platte im PC des Herrn funktioniert, davon ist er ausgegangen und deshalb hat er die Willenserklärung zum Kauf der Platte gegeben. Er könnte also hier sein Geld zurückbekommen abzüglich einem Schadenersatz für den Verkäufer (z.B. Wertminderung der Ware durch Auspacken, Anschlussversuch etc.).

Umtausch und Aufpreis für ne andere Platte ist in dem Fall natürlich der bessere Weg, für ihn und für euch.
 
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