Stress mit einem aus der Bucht

Knaller

Grand Admiral Special
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Moin !
Ich habe mal einen Frage.
Meine Freundin hat einen Bilderrahmen (digital) in der Bucht angeboten. Das Teil heisst 15-x. Wir haben geschrieben das technische Daten im Internet zu finden sind und haben nur die wichtigsten Dinge beschrieben. Natürlich habe ich Garantie ausgeschlossen da Privatverkauf.

Der Rahmen wurde verkauft. Nach 2 Tagen meldete sich der Käufer per Mail. Er meinte gleich das wir ihn betrogen hätte und das er getäuscht worden wäre, da es kein 15" Bilderrahmen war wie er dachte, sondern nur ein 8". Dieses habe ich nicht mit in die Auktion geschrieben da ich es vergessen hatte. Aber die Eingabe von dem Modell (Next Base 15-x), lässt die Suchmaschine explodieren und mit einem klick hat man alle Info´s. Wir haben dann im netten Ton geantwortet und nichts mehr gehört. Am folgenden Tag war das Geld von dem Käufer drauf. Das Paket war schon gepackt und ging zur Post.
Am nächsten Abend ist eine weitere böse Email in unserem Postfach aufgetaucht mit "Täuschung, Betrug..." usw. Wir haben ihm erklärt das es keine Absicht war jemanden zu betrügen und er sich gerne im Vorfeld die nötigen Informationen besorgen könnte. Wir hatten nach den ganzen Vorwürfen auch keine Lust auf Kulanz. Bei einer netten Erklärung und Bitte hätten wir uns bestimmt geeinigt. Aber wie man in den Wald ruft....
Er hat dann noch geschrieben das er das Paket nicht annehmen wird.

Nach 6 Wochen, solange haben wir nichts mehr gehört, kommt jetzt eine Email das der interne Speicher nicht funktionieren würde und der Rahmen defekt ist. Bei uns ging er noch einwandfrei. Jetzt möchte der Ebay einschalten und was weiss ich nicht noch alles.

Ich bin mir sicher das er uns nichts kann, würde aber gerne mal kurz eure Meinung zu dem Fall wissen.

Danke !!
 
Also wenn du nur den Produktnamen Next Base 15-x reingeschrieben hast und nicht drin steht, dass es ein 15" Bilderrahmen ist, dann sehe ich da überhaupt kein Problem.

Und wenn das Gerät bei dir (am besten unter Zeugen) einwandfrei funktioniert hat, dann würde ich das einfach aussitzen. Hast dir ja nix zu Schulden kommen lassen.
 
zumal ihm dann nach sechs wochen auffällt, daß etwas defekt ist....:]
 
Auf jeden Fall nicht weiter antworten, soll er doch eBay einschalten. Du kannst ja auch
einmal selbst den Support anschreiben und die E-Mail-Verläufe dort mit einbinden. Die freuen
sich auch auf solche Leute, die meinen, Stress machen zu wollen.
Bei mir ist einmal eine Überweisung schiefgegangen, weil ich eine Zahl vertauscht habe und
dann hat der Verkäufer den Support eingeschalten. Ich habe eine Mail bekommen, ich solle
mich zu dem Vorfall äußern und das habe ich sachlich getan. Der Verkäufer hat sich nie bei
mir gemeldet und das fand ich dreist. Wenn er dir sowas wie Betrug an den Kopf knallt, dann
soll er doch.... wenn du ruhig bleibst, wird da nichts passieren. Und nach sechs Wochen
sich zu melden, dass etwas defekt ist, ist schon eine Leistung.

Sende am besten einfach von deiner Seite aus schon eine Support-Anfrage an eBay.... dann
soll er sich mal da äußern, vielleicht ist dann Ruhe.
 
Wenn ihr wirklich nur eine "Garantie" ausgeschlossen habt ist es eigentlich tatsächlich jetzt euer Problem. Denn ihr hättet die "Gewährleistung" ausschließen müssen. Die 6 Monate gellten auch noch, also ihr müsst beweisen das die Ursachen für den defekt noch nicht beim verkauf vorlagen.

Das geeier mit den 15" ect. pp. ist völlig egal, das ist sein Problem. Selbst wenn ihr 15" geschrieben hättet wäre es trotzdem kein Betrug sondern nur ein Mangel. Also hätte er euch selbst in dem Fall euch gar nichts mit dem Strafrecht gekonnt.

Schreibt ihm das es Privatkauf einer gebrauchten Sache war und es nun halt sein Problem ist. Wenn er dann keine Ruhe gibt soll er euch das Ding mal zur Prüfung zusenden. Aber ohne das er Geld bekommt. Das wird er nicht wollen, und damit ist das Ding dann auch durch. Macht er es doch schaut es euch halt mal an.

Habt ihr aber auch die Gewährleistung ausgeschlossen schreibt es ihm das er keine Gewährleistung hat und es nun sein Problem ist.
 
Wenn ihr wirklich nur eine "Garantie" ausgeschlossen habt ist es eigentlich tatsächlich jetzt euer Problem. Denn ihr hättet die "Gewährleistung" ausschließen müssen. Die 6 Monate gellten auch noch, also ihr müsst beweisen das die Ursachen für den defekt noch nicht beim verkauf vorlagen.

Nun, da wird auch wohl das Gericht den Begriff "Garantie" soweit er denn verwendet worden ist, im Sinne der Verwendung interpretieren, wie der Verkäufer ihn gemeint hat, nämlich als Gewährleistung. Eine Garantie muß man nicht extra abbedingen, die kann man höchstens anbieten, da keine gesetzliche Verpflichtung vorliegt.

Was würdest Du sagen, wenn ich behaupten würde, daß der Käufer in der Beweispflicht ist, nachzuweisen, daß der Fehler bei Gefahrübergang vorgelegen hat?
Bedenke, daß es sich hier um einen Kaufvertrag zwischen privaten Parteien handelt.
 
Das sind dann genau solche Sachen bei Paypal wo man dann sein Geld nicht mehr wieder sieht und man womöglich noch defeke Sachen wieder zurückbekommt, nur weil der Verkäuft zu blöd ist, damit richtig umzugehen.
 
Nun, da wird auch wohl das Gericht den Begriff "Garantie" soweit er denn verwendet worden ist, im Sinne der Verwendung interpretieren, wie der Verkäufer ihn gemeint hat, nämlich als Gewährleistung.
Ist es denn mittlerweile so? Gab mal Zeiten wo man auf den genauen Wortlaut achten musste um nicht baden zu gehen.
 
Nun, da wird auch wohl das Gericht den Begriff "Garantie" soweit er denn verwendet worden ist, im Sinne der Verwendung interpretieren, wie der Verkäufer ihn gemeint hat, nämlich als Gewährleistung.
So ein Gericht wirst du aber in Deutschland nicht finden. Wenn die Rechtsprechung mal darauf beruht, was irgendwer irgendwie gemeint haben könnte, dann wird's lustig ;)

Ansonsten hat doch eBay eh die Funktion drin, wo man angeben muss, ob man Gewährleistung/ Rücknahme anbietet oder nicht. Sofern dass richtig gemacht wurde, sollte es kein Problem sein.
 
So ein Gericht wirst du aber in Deutschland nicht finden. Wenn die Rechtsprechung mal darauf beruht, was irgendwer irgendwie gemeint haben könnte, dann wird's lustig ;)

Ups, ein son blödes Gericht hab ich schon gefunden:

LG Osnabrück 12 S 555/05

Aber ernsthaft, da gibt es schon ein paar mehr Urteile in diese Richtung. Ist ja auch verständlich, da man eine Garantie nicht abbedingen muß.
 
OK, das hätte ich nicht erwartet ;) Bin davon ausgegangen, dass bei dem Kauf (Vertragsschluss) entsprechend das gilt, was schriftlich vereinbart ist. Dass die Garantie nicht auszuschließen ist, versteht sich von selbst, aber dass der Ausschluss der Garantie den Ausschluss der Gewährleistung zu bedeuten hat, hätte ich nun wirklich nicht erwartet.

Naja, wieder was gelernt...
 
Liegt aber gerade ja dadurch nahe, da nur die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist und dementsprechend abbedungen werden kann/muß.
Da hat das Gericht dann "Interpretationsspielraum", die Formulierung sinngemäß der Absicht des Verkäufer zu verstehen.
 
Und wenn ich extra da kaufe weil er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat?
Dann soll der Käufer am ende der dumme sein? Finde das sehr bedenklich wenn so geurteilt wird.
 
- falsa demonstratio non nocet -

Latein für Angeber.


Uralter lateinischer Rechtssatz. Bedeutet: Falschbezeichnung schadet nicht.

In deinem Beispiel: Du kennst, dass für einen Gewährleistungsauschluss eine Erklärung notwendig ist. Der private Verkäufer schließt "nur" Garantie aus - ein privatrechtlichen Vertrag -, nicht aber die gesetzlich vorgesehene Gewährleistung. Schon an der Stelle sollten die Warnleuchten anspringen. Frage: Warum schließt ausgerechnet die Garantie aus - Der hat bestimmt was von dem "Neuen" "EU-Gesetz" gehört und schreibt das deswegen hin. - Laienhaft meint er tatsächlich Gewährleistung. - und das gilt dann ebenso für das Gegenüber.

Ausgangspunkt ist hier, in dem Fall der objektive Empfängerhorizont aus Sichtweise der Laiensphäre.
Und wenn ein juristisch nicht Vorgebildeter "Garantie" sagt, ist meist Gewährleistung drin. Die Differenzierung Garantie und Gewährleistung ist eher ungeläufig - da wird alles ein einen Topf geworfen.
 
Und wenn ich extra da kaufe weil er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat?
Dann soll der Käufer am ende der dumme sein? Finde das sehr bedenklich wenn so geurteilt wird.

Dann müsste Dir wenigstens zu denken geben, warum er die "Garantie" abbedungen hat. Das einfach zu überlesen und als inhaltslos zu bewerten, sei es mit Absicht oder ohne, spräche dann auch nicht für ein redliches Verhalten.
 
mal was anderes (auch wenn es nicht wirklich hier reinpasst, will aber keinen thread aufmachen):

ich habe bei ebay was bei nem händler zum sofortkauf bestellt, am 5. august kam die geldeingangsbestätigung. das paket kam bis heute nicht an, morgen fahr ich in den urlaub und der inhalt war für den urlaub, damit kann ich also nichts mehr anfangen, wenn das nach meiner abreise ankommt.

kann ich auch beim sofortkauf stornieren?
 
das paket kam bis heute nicht an, morgen fahr ich in den urlaub und der inhalt war für den urlaub, damit kann ich also nichts mehr anfangen, wenn das nach meiner abreise ankommt.
Bestandteil des Kaufvertrages waren doch auch die Lieferbedingungen: Was schreibt er denn unter dem Karteireiter "Versand und Zahlungsmethoden":

Der Verkäufer versendet den Artikel innerhalb von [wie vielen] Werktagen nach Zahlungseingang.

Den Nachweis der rechtzeitigen Absendung ist der Verkäufer Dir schuldig. Evtl. ergibt sich hier ein Vertragsbruch und Dein Rücktritt läßt sich begründen.
 
wie schauts mit den versandkosten aus, wenn es schon auf dem weg zu mir ist? die krieg ich nicht rückerstattet, oder? einmal was bei ebay bestellen und schon so ein griff ins klo :]
 
Hat er die Ware denn innerhalb der vereinbarten Frist zum Versand gebracht?
 
es gibt zumindest keine versandbestätigung. eine zahlungseingangsbestätigung, aber noch keine versandbestätigung.

vielleicht kommt's ja heute noch, mal schaun.
 
es gibt zumindest keine versandbestätigung. eine zahlungseingangsbestätigung, aber noch keine versandbestätigung.
Entscheidend ist nicht der eBay Eintrag - sondern der Termin der Wertstellung. Den zeigt Deine Bank, von da an läuft die Frist zum Versand. Wie lange der Packetdienst (speziell Hermes) braucht steht in den Sternen und ist nicht Vertragsbestandteil.
 
so, neuigkeiten.

der händler hat den artikel gar nicht abgeschickt, sondern wartet noch auf eine spezifizierung des artikels von uns.

"Hallo.
Sie können den kauf widerrufen dieses ist nach erhalt der ware möglich. Zum versand benötigen wir aber ihre angabe zur Schnursorte. Diese bitte angeben damti der versand erfolgen kann.
mit freundlichen Grüßen"

wieso sollte aber der widerruf erst nach dem erhalt der ware möglich sein? der will doch nur die versandpauschale abkassieren, oder sehe ich das falsch?
 
Ein Widerruf ist auch vor Versendung der Ware möglich (OLG Kobelnz, 9 U 20/09)
 
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