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Rechtliche Hinweise für Autoreparatur gesucht
- Ersteller -scallywag-
- Erstellt am
-scallywag-
Grand Admiral Special
Hallo Leute.
Folgende Situation:
Mein kleiner Bruder hat ein vier Jahre altes Gebrauchtfahrzeut gekauft. Als der TÜV fällig war, hatte er es privat bei einem Kumpel "überholen" lassen.
Dabei wurden auch die Bremsscheiben erneuert. Der TUV hat anschließend an dem Auto nichts zu bemängeln.
Kurze Zeit später traten Probleme an einer Bremse auf. SIe schien zu blockieren, da sie heiß lief.
Daraufhin besuchte mein Bruder eine KFZ-Werkstatt wo man ihm mitteilte, das die Bremse defekt ist und irgendein Teil (nennen wir es Teil A) kostenpflichtig erneuert werden müsste.
Leider trat der Fehler kurze Zeit später wieder auf, so dass er wieder zur Werkstatt fuhr. Dort kontollierten Sie die Bremsen nochmals und meinten das es wohl doch an einem anderen Teil liegt (nennen wir es Teil B), welches dann kostenpflichtig erneuert wurde. Doch auch dadurch wollte der Fehler nicht verschwinden, so dass er nochmals reklamierte. Es wurde dann irgendetwas kostenfrei nachstestellt. Doch der Fehler war immer noch da, also wieder zur Werkstatt. Und wieder teilte man ihm mit, dass ein Teil (Teil C) kostenpflichtig erneuert werden müsse. Das hat er bis jetzt nochnicht machen lassen, da er sich von der Werkstatt verarscht fühlt.
Nun frage ich mich, wie es rechtlich aussieht?
Das die Werkstatt Teil A kostenpflichtig (Ersatzteil- und Arbeitskosten) berechnet ist natürlich klar.
Doch wie sieht es dann bei der ersten Rekla aus? Meiner Meinung nach düfen die ihm bei der ersten Rekla keine Arbeitskosten in Rechnung stellen, da die ursprüngliche Diagnose ja falsch oder teilweise falsch war. Und wie sieht es mit den Teilekosten aus? Wenn Teil A gar nicht kaputt war, müsste es nicht mit Teil B verrechnet werden? Kann doch nicht sein, dass man für ein funtionierendes Teil bezahlen soll.
Spätestens bei der dritten Reparatur würde mir aber der Kragen platzen, da dann ja schon scheinbar zwei "nicht defekte" Teile getauscht wurden und schon wieder ein kostepflichtiger Einbau veranschlagt wurde.
Ich bin Kaufmann und kenne die rechtliche Situation bei Garantie und Gewährleistung, weiß abver nicht ob es in diesem Fall anders ist.
Mir geht das Gefühl nicht aus dem Bauch, dass hier nicht rechtens gehandelt wird.
Kennt sich hier jemand aus und kann mir ein paar "Schlagwörter" oder Links nennen?
Danke
Folgende Situation:
Mein kleiner Bruder hat ein vier Jahre altes Gebrauchtfahrzeut gekauft. Als der TÜV fällig war, hatte er es privat bei einem Kumpel "überholen" lassen.
Dabei wurden auch die Bremsscheiben erneuert. Der TUV hat anschließend an dem Auto nichts zu bemängeln.
Kurze Zeit später traten Probleme an einer Bremse auf. SIe schien zu blockieren, da sie heiß lief.
Daraufhin besuchte mein Bruder eine KFZ-Werkstatt wo man ihm mitteilte, das die Bremse defekt ist und irgendein Teil (nennen wir es Teil A) kostenpflichtig erneuert werden müsste.
Leider trat der Fehler kurze Zeit später wieder auf, so dass er wieder zur Werkstatt fuhr. Dort kontollierten Sie die Bremsen nochmals und meinten das es wohl doch an einem anderen Teil liegt (nennen wir es Teil B), welches dann kostenpflichtig erneuert wurde. Doch auch dadurch wollte der Fehler nicht verschwinden, so dass er nochmals reklamierte. Es wurde dann irgendetwas kostenfrei nachstestellt. Doch der Fehler war immer noch da, also wieder zur Werkstatt. Und wieder teilte man ihm mit, dass ein Teil (Teil C) kostenpflichtig erneuert werden müsse. Das hat er bis jetzt nochnicht machen lassen, da er sich von der Werkstatt verarscht fühlt.
Nun frage ich mich, wie es rechtlich aussieht?
Das die Werkstatt Teil A kostenpflichtig (Ersatzteil- und Arbeitskosten) berechnet ist natürlich klar.
Doch wie sieht es dann bei der ersten Rekla aus? Meiner Meinung nach düfen die ihm bei der ersten Rekla keine Arbeitskosten in Rechnung stellen, da die ursprüngliche Diagnose ja falsch oder teilweise falsch war. Und wie sieht es mit den Teilekosten aus? Wenn Teil A gar nicht kaputt war, müsste es nicht mit Teil B verrechnet werden? Kann doch nicht sein, dass man für ein funtionierendes Teil bezahlen soll.
Spätestens bei der dritten Reparatur würde mir aber der Kragen platzen, da dann ja schon scheinbar zwei "nicht defekte" Teile getauscht wurden und schon wieder ein kostepflichtiger Einbau veranschlagt wurde.
Ich bin Kaufmann und kenne die rechtliche Situation bei Garantie und Gewährleistung, weiß abver nicht ob es in diesem Fall anders ist.
Mir geht das Gefühl nicht aus dem Bauch, dass hier nicht rechtens gehandelt wird.
Kennt sich hier jemand aus und kann mir ein paar "Schlagwörter" oder Links nennen?
Danke
ghostadmin
Grand Admiral Special
Es wäre sinnvoll die Teile mit dem echten Namen zu benennen.
Ist das eine Trommel oder Scheibenbremse?
Ist das eine Trommel oder Scheibenbremse?
gruenmuckel
Grand Admiral Special
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- 17.05.2001
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- Schau Dir das System auf sysprofile.de an
Hmm, er lässt die Bremse reparieren, aber offenbar ist sie ja hinterher nicht repariert.
Warum sollte man dafür mehrfach (oder überhaupt) zahlen?
Spannend wird es, wenn endlich mal der tatsächliche Fehler gefunden wird. Dann kann man sagen ob der seit Anfang an bestand und die Werkstatt den hätte am Anfang finden und beheben müssen oder ob es jedes mal neue Fehler waren und sie vielleicht sogar durch den Austausch funktionierender Teile entstanden sind.
was hat eigentlich der Teil der Story mit dem Kumpel zu tun? Hat der anfänglich was vermurkst was die Werkstatt nun nicht hinbekommt?
Warum sollte man dafür mehrfach (oder überhaupt) zahlen?
Spannend wird es, wenn endlich mal der tatsächliche Fehler gefunden wird. Dann kann man sagen ob der seit Anfang an bestand und die Werkstatt den hätte am Anfang finden und beheben müssen oder ob es jedes mal neue Fehler waren und sie vielleicht sogar durch den Austausch funktionierender Teile entstanden sind.
was hat eigentlich der Teil der Story mit dem Kumpel zu tun? Hat der anfänglich was vermurkst was die Werkstatt nun nicht hinbekommt?
ghostadmin
Grand Admiral Special
Doch wie sieht es dann bei der ersten Rekla aus? Meiner Meinung nach düfen die ihm bei der ersten Rekla keine Arbeitskosten in Rechnung stellen, da die ursprüngliche Diagnose ja falsch oder teilweise falsch war. Und wie sieht es mit den Teilekosten aus? Wenn Teil A gar nicht kaputt war, müsste es nicht mit Teil B verrechnet werden? Kann doch nicht sein, dass man für ein funtionierendes Teil bezahlen soll.
Das eine Werkstatt keine Teile verschenken kann, sollte auch klar sein. Es wäre was anderes wenn es immer das gleiche Teil ist.
Manchmal lässt sich ein defektes Teil auch nicht immer leicht finden.
Halte es aber für angemessen das man da bei der Arbeitszeit etwas entgegen kommt.
-scallywag-
Grand Admiral Special
Es geht nicht um die Teile, sondern ums Prinzip.
Die Teile lassen sich doch beliebig austauschen.
--- Update ---
Naja, der Kumpel hat das Auto ja für den TÜV fit gemacht. Und der TÜV hat nichts beanstandet. Kann schon sein, dass der Kumpel was falsch gamacht hat. Dann hat der TÜV wohl nicht richtig geguckt.
--- Update ---
Das ist klar. Aber wenn falsche - funktionierende - Teile getauscht werden, wie sieht es da rechtlich aus?
Ich mein, da wäre ja ein wahnsinniger Spielraum für Betrug. Tauschen wa halt erst irgendein Teil, der Kunde merkt es ja eh nicht. Dann kommt er nochmal und wir tauschen was anderes. Kassieren wir halt zweimal.
Ich meine, im Grunde sollte die Werkstatt haften, wenn etwas falshes getauscht oder repariert wurde. Also müssen Sie mir auch die Kosten für die vermurkste Reparaur erstatten. Das ist mein Rechtsverständnis dazu.
Die Teile lassen sich doch beliebig austauschen.
Es wäre sinnvoll die Teile mit dem echten Namen zu benennen.
Ist das eine Trommel oder Scheibenbremse?
--- Update ---
was hat eigentlich der Teil der Story mit dem Kumpel zu tun? Hat der anfänglich was vermurkst was die Werkstatt nun nicht hinbekommt?
Naja, der Kumpel hat das Auto ja für den TÜV fit gemacht. Und der TÜV hat nichts beanstandet. Kann schon sein, dass der Kumpel was falsch gamacht hat. Dann hat der TÜV wohl nicht richtig geguckt.
--- Update ---
Das eine Werkstatt keine Teile verschenken kann, sollte auch klar sein. Es wäre was anderes wenn es immer das gleiche Teil ist.
Manchmal lässt sich ein defektes Teil auch nicht immer leicht finden.
Halte es aber für angemessen das man da bei der Arbeitszeit etwas entgegen kommt.
Das ist klar. Aber wenn falsche - funktionierende - Teile getauscht werden, wie sieht es da rechtlich aus?
Ich mein, da wäre ja ein wahnsinniger Spielraum für Betrug. Tauschen wa halt erst irgendein Teil, der Kunde merkt es ja eh nicht. Dann kommt er nochmal und wir tauschen was anderes. Kassieren wir halt zweimal.
Ich meine, im Grunde sollte die Werkstatt haften, wenn etwas falshes getauscht oder repariert wurde. Also müssen Sie mir auch die Kosten für die vermurkste Reparaur erstatten. Das ist mein Rechtsverständnis dazu.
ghostadmin
Grand Admiral Special
Es geht nicht um die Teile, sondern ums Prinzip.
Die Teile lassen sich doch beliebig austauschen.
Und was soll die Geheimnistuerei? "Teil A" sagt überhaupt nichts ob das Teil relevant für blockieren ist.
Naja, der Kumpel hat das Auto ja für den TÜV fit gemacht. Und der TÜV hat nichts beanstandet. Kann schon sein, dass der Kumpel was falsch gamacht hat. Dann hat der TÜV wohl nicht richtig geguckt.
Oder das irgendwelche Dinge vermurkst wurden und ein Folgeschaden entstand
Ich mein, da wäre ja ein wahnsinniger Spielraum für Betrug. Tauschen wa halt erst irgendein Teil, der Kunde merkt es ja eh nicht. Dann kommt er nochmal und wir tauschen was anderes. Kassieren wir halt zweimal.
Ist halt die Frage ob der Kunde dann wieder kommen wird
Ich meine, im Grunde sollte die Werkstatt haften, wenn etwas falshes getauscht oder repariert wurde. Also müssen Sie mir auch die Kosten für die vermurkste Reparaur erstatten. Das ist mein Rechtsverständnis dazu.
Wenn die jetzt Zündkerzen wechseln und ein paar hundert km später verreckt der Motor wegen Lagerschaden, da fragste ja auch nicht ob du die Kerzen gratis haben kannst. Und ob da was vermurkst repariert wurde gilt es erst mal zu beweisen.
-scallywag-
Grand Admiral Special
Ich glaube du hast nicht verstanden um was es hier geht.
ghostadmin
Grand Admiral Special
Ganz schön gewagte Antwort für einen Fragesteller.
Ali
Commodore Special
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▲50 MBit
Ich glaube du hast nicht verstanden. Sie wollen dir helfen und Fragen nach den Teilen die getauscht worden um zu sehen ob es überhaupt einen Zusammenhang geben kann.
Überleg es Dir, gib die richtigen Teile raus und du wirst die richtigen Antworten bekommen.
Gruß Ali
PS: Wende Dich mit Deinem Problem am besten an die KFZ-Innung in deiner Region, da gibt es eine Schiedsstelle die bei Problemen mit deiner Werkstatt hilft.
Überleg es Dir, gib die richtigen Teile raus und du wirst die richtigen Antworten bekommen.
Gruß Ali
PS: Wende Dich mit Deinem Problem am besten an die KFZ-Innung in deiner Region, da gibt es eine Schiedsstelle die bei Problemen mit deiner Werkstatt hilft.
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Mit Teil A, B oder C kann man die Frage nicht beantworten! Ein "Prinzip" gibt es in diesem Fall nicht, es ist schon wichtig zu wissen welche Teile getauscht wurden.
relevant für das blockieren einer hydraulischen bremse auf einem schwimmsattel (davon gehe ich mal aus) können folgende teile sein:
-klemmender bremskolben, verkantet
-verdreckte führungen / führunsghülsen des schwimmsattels, so dass der belag nicht mehr von der scheibe abrücken kann
-innen zusammengezogener/aufgequollener bremsschlauch, so dass der druck nicht zurück zum HBZ kann
-defekter hauptbremszylinder (hbz)
wenn dort ein "kumpel" laienhaft an der bremsanlage gearbeitet hat, ist es plausibel, dass er den HBZ oder aber beim zurückdrücken den bremskolben bzw. dessen manschette beschädigt hat. für eine werkstatt ist es nahezu unmöglich, exakt den defekt zu finden, wenn vorher irgendeine pflaume dort was vermurkst hat. auch der TÜV ist hierfür vollkommen irrelevant: der guckt von außen auf die teile und macht eine optische sichtkontrolle sowie eine gleichmäßigkeitsprüfung auf dem bremsenprüfstand. diese sagt aber nichts über den technischen zustand der bremse aus. sie sagt nur: seite a bremst so stark wie seite b.
die werkstatt kann:
-nicht in den bremsschlauch reinsehen
-nicht hinter den bremskolben gucken
-nicht in den hbz gucken
daher fängt man mit dem einfachsten teil an: bremssattel / führung etc.
danach bremsschlauch und dann ggf. hbz.
hier heißt es: in den sauren apfel beißen und die teile bezahlen - es ist mehr als kulant von der werkstatt, euch hier entgegen zu kommen.
die bremse eines autos ist nicht einfach nur "teil a, b, c oder d." das ist ein komplexes hydraulisches system in dem extremste drücke herschen. man kann hier nicht einfach so mal "reingucken" und sehen, was defekt ist, wenn es nicht sowieso sofort von außen auffällt.
eine systematische prüfung ist nur möglich, indem man alles komplett zerlegt und dem kunden wahnsinnige kosten dafür aufbürdet. daher gehen die werkstätten hin und tauschen das plausibelste teil.
im übrigen ist deine art und weise hier in dem thread mal unter aller kanone.
ihr seid im unrecht und solltet die werkstatt machen lassen - nichtmal ein vertragshändler würde euch entgegen kommen, wenn dort an der bremsanlage was defekt ist, was nicht auf den ersten blick (abgerissen, undicht, verschlissen) sichtbar ist.
was wurde bisher in welcher reihenfolge getauscht und welche kosten sind dabei entstanden? wenn der scheibenwischer quietscht, tausche ich ja auch nicht den auspuff....
-klemmender bremskolben, verkantet
-verdreckte führungen / führunsghülsen des schwimmsattels, so dass der belag nicht mehr von der scheibe abrücken kann
-innen zusammengezogener/aufgequollener bremsschlauch, so dass der druck nicht zurück zum HBZ kann
-defekter hauptbremszylinder (hbz)
wenn dort ein "kumpel" laienhaft an der bremsanlage gearbeitet hat, ist es plausibel, dass er den HBZ oder aber beim zurückdrücken den bremskolben bzw. dessen manschette beschädigt hat. für eine werkstatt ist es nahezu unmöglich, exakt den defekt zu finden, wenn vorher irgendeine pflaume dort was vermurkst hat. auch der TÜV ist hierfür vollkommen irrelevant: der guckt von außen auf die teile und macht eine optische sichtkontrolle sowie eine gleichmäßigkeitsprüfung auf dem bremsenprüfstand. diese sagt aber nichts über den technischen zustand der bremse aus. sie sagt nur: seite a bremst so stark wie seite b.
die werkstatt kann:
-nicht in den bremsschlauch reinsehen
-nicht hinter den bremskolben gucken
-nicht in den hbz gucken
daher fängt man mit dem einfachsten teil an: bremssattel / führung etc.
danach bremsschlauch und dann ggf. hbz.
hier heißt es: in den sauren apfel beißen und die teile bezahlen - es ist mehr als kulant von der werkstatt, euch hier entgegen zu kommen.
die bremse eines autos ist nicht einfach nur "teil a, b, c oder d." das ist ein komplexes hydraulisches system in dem extremste drücke herschen. man kann hier nicht einfach so mal "reingucken" und sehen, was defekt ist, wenn es nicht sowieso sofort von außen auffällt.
eine systematische prüfung ist nur möglich, indem man alles komplett zerlegt und dem kunden wahnsinnige kosten dafür aufbürdet. daher gehen die werkstätten hin und tauschen das plausibelste teil.
im übrigen ist deine art und weise hier in dem thread mal unter aller kanone.
ihr seid im unrecht und solltet die werkstatt machen lassen - nichtmal ein vertragshändler würde euch entgegen kommen, wenn dort an der bremsanlage was defekt ist, was nicht auf den ersten blick (abgerissen, undicht, verschlissen) sichtbar ist.
was wurde bisher in welcher reihenfolge getauscht und welche kosten sind dabei entstanden? wenn der scheibenwischer quietscht, tausche ich ja auch nicht den auspuff....
bschicht86
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Meinen Vorredner muss ich zustimmen. Es wäre schön, wenn man wirklich genau wüsste, was alles im Detail dran gemacht wurde. Sprich was wurde getauscht und waren es Ultra-Billig-Teile oder das beste vom besten. Hat der Kumpel ordentlich gereinigt oder hat er nur das nötigste gemacht?
Ich selbst würde in so einem Fall auch erstmal alles gründlich zerlegen, reinigen und mit funktionierenden Teilen wieder zusammenbauen. Aber wenn man mich dafür bezahlen müsste, dann würden da einige Stunden für draufgehen.
Ich selbst würde in so einem Fall auch erstmal alles gründlich zerlegen, reinigen und mit funktionierenden Teilen wieder zusammenbauen. Aber wenn man mich dafür bezahlen müsste, dann würden da einige Stunden für draufgehen.
boidsen
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- System?!? Ähhh - bin total unsystematisch... LOL
Es geht darum, zu klären, ob die Werkstatt schuldhaft die falschen Teile getauscht hat. Das haben alle hier verstanden.Ich glaube du hast nicht verstanden um was es hier geht.
Aber du hast etwas nicht verstanden: Man kann das Vorgehen der Werkstatt nur dann beurteilen, wenn man ganz genaue Angaben zum Fahrzeugtyp, zur Bremse und zu den getauschten Teilen hat!
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