Helft mit, Leben retten muß Vorrang haben und darf nicht bestraft werden!

Oder er hätte einfach mal 5-10 Minuten gewartet, bis denn mal der Stau sich aufgelöst hätte bzw die Rettungsgasse gebildet wurde. Eine Rettungsgasse kann viel bringen, wenn alle ihr möglichstes geben, diese zu bilden. Ein zügigeres vorankommen ist dadurch Möglich. Mein Beispiel zeigt nur, was passiert, wenn keiner sich an die Regeln hält, es kommt zum Chaos, als Einsatzkraft läuft die Uhr, anders als beim Taxi, kostet es nicht etwas mehr, wenns mal länger dauert, es kann Leben kosten. Komischerweise gibt es grundsätzlich immer zwei Sichtweisen über die Einsatzkräfte an der selben Einsatzstelle. Die, die warten, damit sie endlich weiter fahren können, sagen, müssen die immer so durchdrängeln, können die nicht warten, bis ich an der Einsatzstelle vorbei bin. Die, die auf die Hilfe warten, sagen, die Rasen sonst auch immer wie die Gestörten, ausgerechnet heute brauchen die so lange. Der eine will einfach nur weiter, egal was los ist, der andere hat kein richtiges Zeitgefühl mehr. Da wird aus einer Zeitdifferenz von 5 Minuten schon mal gerne eine viertel Stunde, Zeit ist relativ, wie man bekanntlich wissen sollte.

Das heute Verhalten von unbeteiligten ist eher dieses:
http://www.retter.tv/de/weitere-org...sen-Verletzte-einfach-zurueck-&ereignis=29194
oder
http://www.retter.tv/de/feuerwehr.h...im-Einsatz-gegen-Falschparker-&ereignis=18202
um mal nur zwei Beispiele zu nennen. Auch hier passiert im Vergleich zur vorliegenden Strafanzeige fast nichts. Einsatzkräfte wollen helfen, werden aber daran gehindert. An Einsatzstellen muss teilweise erst einmal genug Arbeitsraum erkämpft werden, damit man Arbeiten kann. Ein Smartphone ist heute schneller gezückt als noch vor Jahren eine Kamera. Nur wird hier nicht die 112 oder 110 angerufen, es wird erst mal fotgrafiert und gefilmt. Möglichst mit dem ersten Lifepost auf Facebook, Twitter und Co, mit dem Versprechen, da kommt noch mehr. Welche folgen das haben kann zeigt dieses Beispiel, auch wenn hier die Bilder vom Angehörigen selber gesehen wurden: http://www.feuerwehrmagazin.de/nachrichten/einsatze/unfallopfer-war-sohn-von-feuerwehrmann-48389

Die heutige Gesellschaft macht sich über sehr wenig gedanken, wenn es um andere geht. Feuerwehren haben sich freiwillig eine 24 Stunden frist gesetzt, bis sie Berichte über tötlich verunfallte oder zumindest schwer verletzte Personen freigeben. Auch werden keine Namen genannt oder Bilder dieser Person gezeigt. Unterlassene Hilfeleistung wie beim Beispiel der A2 oder das Zuparken von Straßen sind heute normal, der Wert der Feuerwehr für die Gesellschaft sieht man auch an einem Beispiel in Östereich:
http://www.retter.tv/de/feuerwehr.h...baeude-einsturzgefaehrdet-ist-&ereignis=29270.

Ich finde das alles nicht wirklich zum lachen. Solche Situationen wie auf der A2 werden aber von vielen als mittlerweile selbstverständlich angesehen, ansonsten würde hier geholfen werden.

Edit: Noch eine amüsant Betrachtung des Verhaltens im Straßenverkehr, wenn ein Fahrzeug mit Sondersignal kommt:
https://firefox05c.wordpress.com/2013/04/02/was-tun-wenn-sich-das-panikorchester-nahert/
 
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Komischer Fall das-
wenn das stimmt, daß nicht mal auf dem Bankett "Spuren" waren, kann gar nicht soo schlimm genötigt worden sein.
Und 600 Meter freie, gerade Strecke- ein Traum da ausweichen zu "müssen", sollte kein Problem sein.

Klar gibts auch Fälle wo Sonderrechte missbraucht werden- kenne nen Fall, wo immer zur selben Zeit +- ein paar Minuten an einer bestimmten Stelle ein Martinshorn zu hören ist- vermutlich Schichtwechsel und da pressierts zum Feierabend... SOWAS sollte geahndet werden!!! Für Anwohner mehr als lästig...

Einen Notarzt anzeigen weil man ihm ausweichen musste...
Und wenn mein Chef mir sagt was und wie ich zu arbeiten habe (sagt, nicht brüllt ;) ), ist das Mobbing, schon klar...

Vielleicht ist ja auch an boidsens Vermutung was dran, wer weiss...

Als mittlerweile ehemaliger FFWler ergreife ich eher die Partei des Notarztes.
Wenn ein Blaulichtfahrer jeden anzeigen würde, der ihn behindert hat, wäre er viel schneller am Einsatzort, da die Straßen viel freier wären!
 
Wie ich Bayern kenne, ist da nicht "vielleicht was dran", sondern es dürfte die wahrscheinlichste Erklärung sein.
Der bekannte "Fall" Mollat ist nur die Spitze des Eisbergs - in fast jeder Gemeinde und fast jedem Landkreis bei uns gibt es unzählige Opfer der bajuwarischen Auslegung des Grundgesetzes :o
 
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Jo legg mi doch greizweis :o Nach der schlechten Presse rudern sie jetzt zurück und stellen sich als Helden dar oder es trifft meine Vermutung mit der persönlichen Verbindung zwischen Autofahrer und Staatsanwalt zu oder dieser ist einfach nur karrieregeil und hat vergaloppiert. Oder der Arzt ist schwarz und der Staatsanwalt rot oder es gab persönliche Rachemotive...

Auf jeden Fall zeigt die positive Wendung, dass auch in Bayern Demokratie funktionieren kann, wenn Öffentlichkeit und Presse aufmerksam und kritisch sind *great*
 
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Das Verhalten in dem Video lässt sich mit der Panik erklären, in die viele Verkehrsteilnehmer geraten, sobald ein Einsatzfahrzeug mit Sonderzeichen wahrnehmen. Diese Panik kann zur vollkommenen Unfähigkeit zu jeglichem Handeln, also aus zum Ausweichen, führen. Das ist ein bekanntes Phänomen und lässt sich sicherlich nicht durch Strafandrohung ändern. Die Panik entsteht durch das Zusammenwirken von Sirenengeheul, Blitzen des Blaulichts und die Konfrontation mit einer ungewohnten Situation, die die gewohnten Verkehrsregeln außer Kraft setzt.
 
Auf jeden Fall zeigt die positive Wendung, dass auch in Bayern Demokratie funktionieren kann, wenn Öffentlichkeit und Presse aufmerksam und kritisch sind *great*

Da profiliert sich jetzt ein Politiker. Das würde ich jetzt nicht als positiv sehen. "Die Staatsanwaltschaft ist natürlich völlig frei, aber man kann ja ein Gespräch führen." Welches Gespräch will er da führen? Das übers Parteibuch?
Er findet die Rechtslage schwammig? Soll er mal erklären. Ich finde, die Rechtslage ist ziemlich eindeutig. Die Rechtsprechung ist mitunter fragwürdig. Da bin ich mal gespannt, wie er das ändern will. Klingt erstmal nach einem Haufen heißer Luft und sonst nichts.
 
Da profiliert sich jetzt ein Politiker. Das würde ich jetzt nicht als positiv sehen. "Die Staatsanwaltschaft ist natürlich völlig frei, aber man kann ja ein Gespräch führen." Welches Gespräch will er da führen? Das übers Parteibuch?
Er findet die Rechtslage schwammig? Soll er mal erklären. Ich finde, die Rechtslage ist ziemlich eindeutig. Die Rechtsprechung ist mitunter fragwürdig. Da bin ich mal gespannt, wie er das ändern will. Klingt erstmal nach einem Haufen heißer Luft und sonst nichts.
Ja genau, das klingt jetzt erst recht nach politischer Einflussnahme auf die Ermittler.
Das ist echt das Letzte.
 
...und lässt sich sicherlich nicht durch Strafandrohung ändern.
Da bin ich anderer Meinung.
Alleine, wenn ich sehe, wie die Autofahrer im Stau ihre Autos kreuz und quer über die Fahrbahn verteilen. Sie interessiert das Thema einfach nicht. Genauso müsste das "Glotzen" und die unterlassene Hilfeleistung unter Strafe gestellt werden.
Das Interesse ist meistens leider nur dann da, wenn es einen selbst betrifft. Über das Portmonaie und einer Strafandrohung erreicht man wenigstens ein Zwangsinteresse, ähnlich wie es beim Fahren unter Alkohol der Fall ist.
Wer sich so verhält, wie in dem Video ist nicht ausreichend geschult bzw. hat sich zuwenig mit einer solchen Situation beschäftigt, um am Straßenverkehr teilzunehmen.
Klingt hart, aber die Dummheit/Faulheit/Ignoranz einiger Vollpfosten darf nicht dazu führen, dass manche Menschen dadurch ihr Leben verlieren können.
 
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Alleine, wenn ich sehe, wie die Autofahrer im Stau ihre Autos kreuz und quer über die Fahrbahn verteilen. Sie interessiert das Thema einfach nicht. Genauso müsste das "Glotzen" und die unterlassene Hilfeleistung unter Strafe gestellt werden.

http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Ja, ist mir bekannt, wird aber "viel zu wenig" geahndet. Gurtmuffel haben es da nicht so gut.
 
Da hängt Dir der Oberlehrer aber ordentlich raus, altesocke....

Dass in Deutschland alles bis zum Kotzen reguliert und bevorschriftet sein muss, ist mir unverständlich.
Die Diktatur scheint alternativlos.

Hirn und Vernunft kann offenbar nur mit Drohung und Strafe als einziges Mittel "durchgesetzt" werden *kopfschüttel*

Naja da kann man nur sagen: Augen zu und durch :P
Schneepflüge für die "Rettungsfahrzeuge" sind offenbar unumgänglich.
 
Da hängt Dir der Oberlehrer aber ordentlich raus, altesocke...
Ist nicht meine Intention. Wenn es so rüberkommt SORRY!

Eigentlich bin ich auch eher einer, der die Regelwut bekämpft, aber in diesem Fall sehe ich schon Handlungsbedarf.

--- Update ---

Ist halt meine Meinung ;)
 
Wesentlich ist dass sich real etwas verbessert, etwas real gelebt wird und nicht eine weitere Regel irgendetwas neu vorschreibt.
 
Wesentlich ist dass sich real etwas verbessert, etwas real gelebt wird und nicht eine weitere Regel irgendetwas neu vorschreibt.
Das klappt aber auch nur, wenn das Regelwerk ausreichend ist und auf deren Einhaltung geachtet wird.

1. Die Sonderrechte sind nicht präzise definiert. Das führt regelmäßig dazu, dass sie (die Sonderrechte) von Juristen in Prozessen in unterschiedlichster Art und Weise definiert werden. Die Konsequenz ist fast immer, dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten, wenn was passiert ist, eine Teilschuld nach sich zieht.
2. Mit der aktuellen Gesetzesgrundlage kann jedem BOS-Fahrer Nötigung (ohne Gefahr für Leib und Leben) vorgeworfen werden.
3. Kontrollen über die Einhaltung bereits bestehender Regeln finden praktisch nicht statt.

--- Update ---

Dass mir das Bußgeld für die Behinderung eines BOS-Fahrzeugs im Einsatz z.B. zu lasch ist, ist meine subjektive Meinung.
 
1. Die Sonderrechte sind nicht präzise definiert. Das führt regelmäßig dazu, dass sie (die Sonderrechte) von Juristen in Prozessen in unterschiedlichster Art und Weise definiert werden. Die Konsequenz ist fast immer, dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten, wenn was passiert ist, eine Teilschuld nach sich zieht.
Sie sind präzise definiert. Ebenso die Tatsache, dass sich nicht gewaltsam eingefordert werden dürfen.

2. Mit der aktuellen Gesetzesgrundlage kann jedem BOS-Fahrer Nötigung (ohne Gefahr für Leib und Leben) vorgeworfen werden.
Es kann einem immer etwas vorgeworfen werden. Dann ist es Aufgabe der Gerichte, zu klären, inwiefern die Vorwürfe zutreffen.

3. Kontrollen über die Einhaltung bereits bestehender Regeln finden praktisch nicht statt.
Wie willst du das machen? Bei jeder Einsatzfahrt eine extra "Polizei" mit schicken, die das überwacht?
 
Sie sind präzise definiert. Ebenso die Tatsache, dass sich nicht gewaltsam eingefordert werden dürfen.

Ja ist so.

Es kann einem immer etwas vorgeworfen werden. Dann ist es Aufgabe der Gerichte, zu klären, inwiefern die Vorwürfe zutreffen.

100% zustimm.

Wie willst du das machen? Bei jeder Einsatzfahrt eine extra "Polizei" mit schicken, die das überwacht?

LOL
Besser wäre sicher eine Zwangs-GPS-GSM-Box in jedes Fahrzeug mit Satellitenüberwachung und gezielter Sprengung wenn sich der "Gegner" nicht in 2 Zehntelsekunden auflöst oder im Straßengraben verschwindet.

Ein Hoch auf den Überwachungsstaat!
Jaaa es tut soooo gut wenn der Zweck die Mittel heiligt.
 
zu 1
Nein, sie sind nicht eindeutig definiert!
Du hast im Einsatz das Recht schneller zu fahren. Wenn einem Richter etwas über 70km/h in der geschlossenen Ortschaft zu schnell sind, bekommst du die Teilschuld, obwohl man "sonst" alles richtig gemacht hat und der Unfall auch nicht auf die erhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen ist, sondern eindeutig auf ein Fehlverhalten des Verkehrsteilnehmers. Wie schnell hätte man denn fahren dürfen, wenn es so klar ist?

zu 2
So könnte es im aktuellen Fall gelaufen sein.
Sowas läuft regelmäßig (siehe 1) auf eine Teilschuld raus. Also z.B. 1000 Euro und 1 Monat Führerscheinentzug. So ticken nunmal die Juristen.

zu 3
Da gibt es viele Möglichkeiten.
Inflagranti, Fotos von Autobahnbrücken im Stau usw.
 
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zu 1
Nein, sie sind nicht eindeutig definiert!
Du hast im Einsatz das Recht schneller zu fahren. Wenn einem Richter etwas über 70km/h in der geschlossenen Ortschaft zu schnell sind, bekommst du die Teilschuld, obwohl er "sonst" alles richtig gemacht hat. Wie schnell hätte er denn fahren dürfen, wenn es so klar ist? Mir ist es nicht klar.
Du willst hier echt den Troll machen, oder? Lies die Paragraphen 35 und 38 StVO. Da ist es eindeutig geregelt, was die Einsatzskräfte dürfen und was nicht. 70km/h sind dann zu schnell, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Das ist immer abhängig vom Einzelfall, und kann nicht pauschal geregelt werden.

zu 3
Da gibt es viele Möglichkeiten.
Inflagranti, Fotos von Autobahnbrücken im Stau usw.
Soll wer machen? Stellen wir jetzt überall Kameras auf? Den Überwachungsstaat hat tomturbo schon erwähnt.

Es ist schon putzig, wie schnell die Prinzipien über den Haufen geworfen werden können, wenn sie der eigenen Vorstellung widersprechen.
 
Du willst hier echt den Troll machen, oder? Lies die Paragraphen 35 und 38 StVO. Da ist es eindeutig geregelt, was die Einsatzskräfte dürfen und was nicht. 70km/h sind dann zu schnell, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Das ist immer abhängig vom Einzelfall, und kann nicht pauschal geregelt werden.
Ich drücke es mal "anders" aus. Es ist immer davon abhängig, ob die Frau des Richters ihn in der Nacht zuvor drangelassen hat, oder nicht.

Genau die gleiche Truppe, die deinen Abstand zum Vordermann überprüft.
Du machst mir den Eindruck, dass du allergisch darauf reagierst, wenn die Gesetze auf ihre Einhaltung kontrolliert werden.
 
Genau die gleiche Truppe, die deinen Abstand zum Vordermann überprüft.
Also niemand. Das war jetzt viel heiße Luft um nichts.

PS: Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie stichprobenartig Einsätze von Rettungskräften überwacht werden soll. Da wird wahrscheinlich stundenlang Streife in einem Gebiet gefahren und dann will einfach kein Rettungseinsatz passieren. ;D
 
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PS: Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie stichprobenartig Einsätze von Rettungskräften überwacht werden soll. Da wird wahrscheinlich stundenlang Streife in einem Gebiet gefahren und dann will einfach kein Rettungseinsatz passieren. ;D

Mach mal den Selbsttest aus Beitrag #34, dann reden wir weiter.
 
Mach mal den Selbsttest aus Beitrag #34, dann reden wir weiter.

Rettungsgasse?
Offiziell: zwischen linker und rechter Spur, oder zwischen linker und mittlerer Spur
Fahrschule sagt aber seit Jahren schon: Standstreifen frei lassen, ist realitätsnäher

So und wie hilft uns das jetzt bei der Einhaltung der Regeln im Straßenverkehr? Oder doch nur Troll? Gehen dir die Argumente aus, wechselst du das Thema.
 
So wie ich das jetzt sehe, wärst genau du so einer, der bei einer Kontrolle seine Erfahrung sammeln würde.
 
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