Zur Strafbarkeit von Kopierschutzmaßnahmen auf Audio-CDs gemäß § 303a StGB

Sepp

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Ein aktueller Aufsatz zum Thema, lesenswert!

<ul><li><a href="http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/03-07/index.php3?seite=6">Hier gehts zum Link...</li></a></ul><a>

<a href="http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php3?s=&threadid=108507">-> Kommentare</a>
 
In der Tat sehr interessant. Man darf wohl gespannt sein, wie sich dieses Thema weiterentwickelt.
 
interessant und für mein Verständnis schreit das ganze danach wirklich vor dem Bundesverfassungsgericht oder sonstwo zu landen.


lessie
 
Wäre es möglich auf der Newsseite eine Zusammenfasszung + Fazit zu posten?
Das Thema interessiert garantiert mehr Leute als diejenigen die die 40 Minuten Zeit haben den ganzen Artikel durchzulesen und zu verstehen.
 
Das wird die Musikindustrie aber nicht gerne lesen - ich dagegen schon. ;D

Sogenannte Kopierschutzmaßmahmen, in Wirklichkeit reine Abspielsperren, sind demnach rechtswidrig und Kunde kann diesen Zustand "beheben", um die Daten privat so zu nutzen, wie es ihm beliebt.

Die kriminelle Energie liegt also eher auf Seiten der MI. 8-(
 
Sehe ich anders und halte den Artikel für verfehlt.

Korrektur nach nochmaligem Lesen:

AUSGEMACHTER SCHWACHSINN! Der Autor widerspricht sich teilweise selbst und zieht verfehlte Schlüsse. Argumente werden haarsträubend pervertiert und juristische Auslegungsmethoden in verfehlter Anwendung zur Untermauerung verwendet. Mich hauts echt um.

Diesen Autor: "Dr. Björn Gercke arbeitet am Institut für Straf- und Strafprozeßrecht der Universität zu Köln" kann ich an der UNI-Köln nicht finden.
 
Diesen Autor: "Dr. Björn Gercke arbeitet am Institut für Straf- und Strafprozeßrecht der Universität zu Köln" kann ich an der UNI-Köln nicht finden.

Naja, der muss ja da nicht "wohnen".

Der hat seinen Doktor da gemacht (WS 01/02).
 
Mir scheint die "Gesetzeswidrigkeit" von Kopierschutz...en an sich (Mehrzahl von Schutz?) auch "ziemlich weit aus'm Fenster gelehnt".

Eine Formulierung finde ich freilich nett:
...
Betrachtet man sich die Vorgehensweise von ... "Musikpiraten" freilich etwas genauer ... dann zeigt sich rasch, dass derartige Begriffskreationen in strafrechtlicher Hinsicht ... wenig Sinn machen. So kennt das deutsche Strafrecht beispielsweise den Tatbestand der Piraterie nicht...

*lol*
Na, dass da mal nur nicht einer eine "Marktlücke" im rechtsfreien Raum entdeckt. ;D
 
Hi..

jedoch spricht es dafür, das wo Phillips das Patent hatte, die Musikindustrie sich nicht getraut hatte, eine Audio-CD mit Kopierschutz rauszubringen. Den CD-Schreiber gibt es glaub seit 1995/6 ! und der Kopierschutz auf der Audio-CD nicht solange. Und da wie erwähnt Phillips einen Std rausbrachte, der die Audio-CD nach dem Red-BooK jedegliche manipulation der Audio-CD untersagt. Den ein Kopierschutz verändert ja den Std, bzw werden Daten der Audio-CD manipuliert, und ist somit auch strafbar bzw anfechtbar.

Ein Comuterspiel, was mit einem Crack läuft, und bestehende Daten verändert ist auch illegal, das selbige trifft auch für den Kopierschutz wo Daten absichtlich manipuliert werden, und somit die abspielfähigkeit verhindern, oder den Klang beeinträchtigen da die Audio-Daten auf sog. digitaler Ebene absichtlich mit zusätzlichen Fehlern versehen wird, und der Std nur eine bestimmte Anzahl an Fehlern haben darf, damit der Player dessen Fehlerkorrektur ausbügeln kann. Falls die Zahl erhöht wird, und es dadurch zu knacksern kommt, weil Daten beschädigt oder verändert wurden.

Also rechtlich ist die Musikindustrie im unrecht da solche absichtlich defekten CDs auf dem Markt, als fehlerfreie Audio-CD verkaufen, nur wer verklagt die schon ?

Oder wer verklagt MS ! - weil die Spionageprogramme in Windows drin haben, ok zumindest mußte MS angeben welche Daten, nach erfolgreicher Klage, übermittelt werden. Aber rechtens ist das auch nicht. Doch die haben wohl genug Geld, wie die MI auch und können tun und lassen was sie wollen.
 
@Zidane:
das Vorgehen der MI mit dem Cracken von Software zu vergleichen, ginge mir nun doch zu weit. Sichert die MI heute noch zu, daß die kopiergeschützten Scheiben überhaupt AudioCDs gemäß RedBook sind? Allerdings verletzt die MI massiv das Recht auf freien Werkgenuß. "Nicht kaufen" ist das einzige Mittel, was gegen die Abpielsperren noch helfen kann.

Weitere interessante Aspekte zum erwähnten Artikel gibt es > hier <.
 
Original geschrieben von StefanB
"Nicht kaufen" ist das einzige Mittel, was gegen die Abpielsperren noch helfen kann.

JA ;D

Wenn ALLE diese UN-CDs in den Regalen liegen lassen würden, dann wäre wohl das Kapitel AudioKS schnell erledigt!
 
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