Sorry - nochmal MIETrecht: Betrifft Nebenkostenabrechnung

soulmanager@W:E

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Sorry, nochmal kurz in Sachen Miet-Recht (mit Zivilrecht kenne ich mich leider nicht wirklich aus... :-/); diesmal betrifft es mich selbst...

Ist relativ akut und kompetente Leute gibt´s hier ja doch einige... :-[ *engel*

________________________



Mann! Ich hab ne Stinkwut!! 8-( 8-( 8-(
Es geht darum, dass mein alter Vermieter rückwirkend Nebenkosten von mir haben will, obwohl ich noch nie welche gezahlt habe!!
Da es aber ein sehr komischer Vertrag war, erzähle ich es kurz etwas ausführlicher:

Also, folgendes:
In meiner alten Wohnung lebte ich von 12/2000 bis 6/2003. Mein alter (wirklich alt!) Vermieter hatte da einen recht schwammigen Vertrag ausgemacht. So hatte er noch andere Wertvorstellungen und für ihn waren beispielsweise 100DM schon viel Geld und er wollte dem Finanzamt auch nicht mehr zahlen, als notwendig und wollte seinen Mietern auch nicht unnötig/übermäßig viel zumuten. Darum packte er die Nebenkosten (Müllabfuhr etc.) mit in die Grundmiete und so musste ich für eine 75m²-Wohnung nur 460DM/Monat zahlen. Hinzu kam lediglich das Wasser-Geld, dies berechnete er seperat und anteilig auf die Mieter im Haus. Einmal ließ ein Mieter absichtlich immer Wasser laufen und der daraus entstandene Schaden wurde auf alle Mieter umgelegt, so dass meine Frau und ich jeden Monat 12€ mehr bezahlen mussten. Diese 12€ wurden auf die normale Miete draufgelegt, so dass wir schließlich 484DM/242€ (460DM + 12€) Miete zahlen mussten.

Wir haben aber niemals Nebenkosten an sich bezahlt, da die ja, laut Mietvertrag, bereits mit in der Grundmiete enthalten waren. Nun verstarb leider mein alter Vermieter (noch während des Mietverhältnisses) und sein Sohn übernahm das Haus. Natürlich waren wir uns nicht sicher, was uns erwarten würde (Mieterhöhungen??) aber es lief eigentlich alles ganz ok und es gab soweit keine Probleme; ich kam gut mit ihm klar. :)

Nun zog ich aber im Juni diesen Jahres aus und ich traf mich mit dem neuen Vermieter zu Gesprächen. Dort kam dann auch zur Sprache, dass sein vater da ja ganz komische Verträge gemacht hätte (wegen Nebenkosten in der Grundmiete), aber per Handschlag und unter Zeugen versicherte er mir:
"Da bin ich aber großzügig. Das stelle ich ihnen jetzt nicht noch nachträglich in Rechnung - da sind wir jetzt quitt. Sie ziehen einfach ganz in Ruhe aus und die Nebenkosten, die vergessen wir!" (Zitat)

So. Nun bekomme ich aber heute einen Brief, in dem er die Nebenkosten vom Zeitraum 11/2002 bis 1.6.2003 (also bis zu meinem Auszug) von mir haben will! Aber auch nicht nur von mir, sondern von allen Mietern im Haus. Er schreibt, da im Hause ja nie eine korrekte Nebenkostenabrechnung stattgefunden hat, will er das nun ändern, berechnet aber "großzügig" (Zitat) nur den genannten Zeitraum. Er stellt in seinem Schreiben auch eine ordnungsgemäße Auflistung der Nebenkosten dar (Frischwasser=xx€, Müllabfuhr=xx€, etc.) - wie es sich normalerweise auch in einem Mietvertrag gehört!
Letztlich ist es dann wohl so, dass 417€ Nebenkosten bei uns entstanden, von denen ich aber angeblich bereits 200€ gezahlt haben soll!

Und nun kommt´s (endlich):
Ich habe in meiner alten Wohnung nie Nebenkosten gezahlt - auch diese 200€ nicht, die ich - laut seines Schreibens - bereits gezahlt haben soll!! *chatt* *kopfkratz

Denn:
In meinem Mietvertrag steht (wörtlich):
"Die zu zahlende Miete beträgt monatlich 460DM inkl. Nebenk. kalt"


Weiter steht im Vertrag zu den Nebenkosten nix; nicht einmal eine Auflistung, was wieviel kostet!

Daher habe ich, seit ich in dieser Wohnung wohnte, nie Nebenkosten bezahlt, da sie ja (und das versicherte mir der alte (tote) Vermieter beim Einzug auch mündlich) in den 460DM bereits enthalten waren!



Nun frage ich mich:
Kann/Darf der das?? Wenn doch im Mietvertrag von Nebenkosten keine Rede ist?? ???


Mein Mietvertrag ist sicherlich kein normaler (eben weil man die Nebenkosten ja eigentlich detailliert drin auführt, bzw. zumindest einen Betrag im Vertrag nennt, der für die Nebenkosten veranschlagt wird), aber zu diesen Konditionen habe ich ihn nunmal unterschrieben. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter mir da jetzt rückwirkend Nebenkosten abluchsen kann!? ??? *kopfkratz

Das einzige, worauf ich mich einlassen würde, wären die Wasserkosten, aber auch nur sollten wir mehr verbraucht haben, als ich vorab gezahlt habe (ich habe ja ab November 2003 12€ mehr auf die Miete draufgezahlt, also 484DM, bzw. 242€ Grundmiete bezahlt. Das macht, für den genannten Zeitraum, 96€ Wassergeld, die ich bis zu meinem Auszug vorab gezahlt habe. Sollten wir mehr verbraucht haben, bin ich ja gerne bereit, das nachzuzahlen. Aber wenn weniger, hoffe ich doch, das ich was wiederbekomme!?!? ???

Ein Kollege meinte, wenn im Mietvertrag drinsteht "460DM inkl. Nebenkosten, kalt", dann gibt´s da gar nix zu debattieren und ich soll dem neuen Vermieter einfach ne Kopie von dem Mietvertrag schicken, diese Zeile "markern" und dazu schreiben: "Anbei schicke ich Ihnen meinen Mietvertrag. Sie werden feststellen, dass er Ihre Forderung gegenstandslos macht!" (sinngemäßer Vorschlag).

Was meint / sagt Ihr zu dem Fall:
Darf er das?? Meine, er kennt meinen Vertrag ja auch... und schätze daher mal, er wird sich doch sicher vorher juristisch abgesichert haben, ehe er mir so´n Wisch schickt!?

Der Schrieb kam heute und bis zum 10.10. will er das Geld auf dem Konto haben...




sm


(Ach ja: Diesen Wisch haben alle Mieter im Haus bekommen; wie aber deren Verträge aussehen, weiß ich nicht. Ist ja auch deren Sache. Bzw, ich werde mich mal mit denen in Verbindung setzen...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab ds jetzt nur oberflächlich gelesen, aber dein Vertrtag sagt doch, daß du 460 DM incl. Nebenkosten zahlst. Also hast du die Nebenkosten doch bereits mit der Mietzahlung beglichen. Was will der gute Mann denn jetzt noch?
Juristisch abgesichert hat er sich eher nicht, der versuchtes wohl eben mal durch die Hintertür.
 
Original geschrieben von AMDFan
Hab ds jetzt nur oberflächlich gelesen, aber dein Vertrtag sagt doch, daß du 460 DM incl. Nebenkosten zahlst. Also hast du die Nebenkosten doch bereits mit der Mietzahlung beglichen. Was will der gute Mann denn jetzt noch?
Juristisch abgesichert hat er sich eher nicht, der versuchtes wohl eben mal durch die Hintertür.
Dankeschön erstmal für Deine Antwort! :D
Bisher argumentierten alle (nicht-Juristen), die ich bis eben gefragt habe, genauso:
Was im Vertrag steht, zählt!

Aber ich habe dennoch Bedenken... denn würde er so´n Schrieb aufsetzen, wenn er nicht was in der Hand hätte?? ??? :-/



sm
 
Klingt für mich so alsstellt dein jetziger Vermieter Nachforderungen. Er ist wohl der Ansicht das Du schon Nebenkosten gezahlt hast lt. altem Mietvertrag (desweden 200 euro), in Diesem Verhältniss jedoch nicht alles enthalten war.... Aber das müsste er dann eigendlich konkret auflisten.
 
Original geschrieben von mawel
Klingt für mich so alsstellt dein jetziger Vermieter Nachforderungen. Er ist wohl der Ansicht das Du schon Nebenkosten gezahlt hast lt. altem Mietvertrag (desweden 200 euro), in Diesem Verhältniss jedoch nicht alles enthalten war.... Aber das müsste er dann eigendlich konkret auflisten.
Ja, so ist es ja auch!
Er listet in seiner Forderung ja auch konkret und detailliert auf (Müllabfuhr, Frischwasser etc., etc. - aber diese Kosten sollen ja, laut Aussage des verstorbenen Vermieters, in der Grundmiete (460DM) enthalten gewesen sein!! Im Mietvertrag steht das zwar nicht explizit drin; nur halt "Miete beträgt monatlich 460DM inkl. Nebenk., kalt". Aber ansonsten weder eine Auflistung der Nebenkosten, geschweige denn, irgendwas anderes zu den NK)...

Nur: Ich habe ja selbst diese 200€ nie bezahlt, von denen er behauptet, ich hätte die schon mal bezahlt! *buck*

Also: ich habe noch NIE Nebenkosten (seperat) bezahlt, da sie ja, laut Mietvertrag, in der Grundmiete mit-enthalten waren!

Und nun kommt er nachträglich an (wenn auch mit ner Auflistung) und will trotzdem noch Geld haben! :]



sm
 
Zuletzt bearbeitet:
Fassen wir mal zusammen. Du hast für Deine Wohnung die Du im Zeitraum vom 12/00 bis 06/03 gemietet hast, 460 DM (230€) bezahlt.

In diesem Betrag (Kaltmiete) waren enthalten: Miete, Abfallentsorgung, ....
Das Wasser wurde mit 12€ montalich extra abgerechnet. So dass ein monatlicher Gesamtbetrag von 242,-€ anfiel.

Nun frage ich mich, wie würde die Warmmiete, also Heizung (Warmwasser), Strom etc. abgerechnet? War dies in der Miete enthalten? ???

Weshalb war in dieser Wohnung kein Wasserzähler vorhanden?
 
Nebenkosten müssen explizit vereinbart sein, und nur für die vereinbarten darf etwas verlangt werden. Wenn im Vertrag also nichts von Nebenkosten steht, kann er auch keine verlangen.
 
Genau so ist es, der Vertragsinhalt zählt. Da der hier aber etwas wuselig ist (inccl. Nebenkosten aber kalt ßß) muß der natürlich ausgelegt werden.

Davon abgesehen, müssen Nebenkostennachforderungen innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Berechnungszeitraums geltend gemacht werden. Andernfalls ist die Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.

Davon abgesehen gibt es etwas das nennt sich Verwirkung, nicht zu verwechseln mit der Verjährung. Da hier über Jahre keinerlei weitere Kosten vom alten Vermieter abgerechnet wurden, so könnte man darüber nachdenken, ob etwaige bestehende Ansprüche nicht aufgrund der Umstände verwirkt sind. Das Verhalten der Vor-Vermieters muß sich Dein Vermieter übrigens zurechnen lassen. Alles in allem gibt es fundierte Einwände gegen die Forderung des Vermieters, ich würde erstmal nicht zahlen.
 
Original geschrieben von Sepp
Wenn im Vertrag also nichts von Nebenkosten steht, kann er auch keine verlangen.
Klar. ;)

Ich habe in meiner alten Wohnung nie Nebenkosten gezahlt - auch diese 200€ nicht, die ich - laut seines Schreibens - bereits gezahlt haben soll!!
Hat der neue Vermieter eine Quittung, dass Du an den Vorbesitzter den obengenannten Betrag bezahlt hast, vielleicht als Caution?
 
Original geschrieben von Mari
Fassen wir mal zusammen. Du hast für Deine Wohnung die Du im Zeitraum vom 12/00 bis 06/03 gemietet hast, 460 DM (230€) bezahlt.

In diesem Betrag (Kaltmiete) waren enthalten: Miete, Abfallentsorgung, ....
Das Wasser wurde mit 12€ montalich extra abgerechnet. So dass ein monatlicher Gesamtbetrag von 242,-€ anfiel.
Korrekt! :)

Original geschrieben von Mari
Nun frage ich mich, wie würde die Warmmiete, also Heizung (Warmwasser), Strom etc. abgerechnet? War dies in der Miete enthalten? ???
Strom und Gas sind AFAIK keine Nebenkosten und wurde halbjährlich abgelesen!
Wie das mit dem Wasser genau war, weiß ich jetzt gar nicht; def. habe ich das "Frischwasser" bezahlt, die Kosten für die Auferwärmung (Strom/Gas) fallen den Stadtwerken zu und diese habe ich seperat bezahlt.

Im Mietvertrag sind keinerlei Nebenkosten aufgelistet, so habe ich mir da (dummerweise) auch nie so richtig Gedanken drüber gemacht.


Original geschrieben von Mari
Weshalb war in dieser Wohnung kein Wasserzähler vorhanden?
*noahnung* ... Ur-Alt(-)bau...
Es gab 1 zentralen Wasserzähler für das ganze Haus und der war unten im Keller. Das Verbrauchte hatte der alte Vermieter dann anteilig auf die Mieter verteilt.


@Sepp & Spoonman:
Danke!! :) :D
Das deckt sich wohl mit dem, was ich heute morgen erfahren habe!
Habe glücklicherweise kurzfristig noch nen Kumpel erreicht und der meinte nun folgendes:


"Pauschale Angaben wie "Mieter trägt Nebenkosten" sind nicht zulässig.
NK müssen aufgeführt sein. Ein pauschaler Verweis auf § 27 II BerechnungsVO würde aber hinreichen.
Wenn vertraglich vereinbart ist, dass außer der Miete keine weiteren Kosten anfallen, dann gilt das folglich auch für den neuen Vermieter.

Einziges Problem: Wenn der alte Mietvertrag sagt "Miete beträgt x inkl. Nebenkosten" kann man natürlich auch sagen, dass die also x - Nebenkosten beträgt.

Wenn er jetzt also sagt, dass meinetwegen 400 DM Miete und 60 DM Nebenkosten waren, klingt das erstmal nachvollziehbar. Die wären dann wohl bei einer nebenkostenabrechnung auch anrechenbar.
ich habe mir gerade nochmal die Vorschrift zu den Betriebskosten angeschaut. Da steht nur, dass man vereinbaren _kann_, dass per Vorauszahlung oder Pauschale Abschläge geleistet werden können, die dann mit den tatsächlichen Kosten nach Abrechnung verrechnet werden.
Da steht aber nicht, dass diese Kosten ausdrücklich aufgeführt sein müssen.

Für die anderen Mieter gilt:
Umlagefähige Kosten können nur im Einvernehmen mit dem Mieter (also für die Zukunft) geändert werden.
Nebenkosten waren nicht vereinbart, pauschale Klauseln wie "Mieter trägt NKen" sind nicht zulässig und daher da auch nicht hineinzuinterpretieren.

1. Lt. Mietvertrag sind die BK mit der Zahlung von 460 DM ABGEGOLTEN, also geleistet, da ist gar kein Raum für Nachforderungen.
Dafür spricht auch, dass von einer BKA oder von Abschlagszahlungen überhaupt keine Rede ist.

2. wenn die Formulierung "inkl. Nebenkosten" Raum für Interpretationen lassen sollte (etwa dahingehend, dass 460 DM = Miete x + BK y sein sollten, wäre diese Interpretation nicht zulässig, weil eben Nebenkosten ausdrücklich oder durch Verweis auf § 27 II BerechnungsVO ausgewiesen werden müssen.

3. geht aus der langjährigen Praxis des alten Vermieters eindeutig hervor, dass die BK mit der Miete vollständig abgegolten sind.
"

Zum "worst-case-scenario" meint er:

"Im Zweifel schickst Du den Mahnbescheid zurück, lässt Dich verklagen und handelst einen Vergleich aus.
DAs kommt immer gut.

Nichts hassen Richter mehr als Kläger/Beklagte, die alles oder nichts wollen und sich völlig zerstritten haben.

WEnn also ein Gütetermin anberaumt wird, gehst Du hin und sagst, Du würdest von den 217 Euro meinswegen 50 Euro zahlen, aber keine Gerichtskosten, weil Du den ganzen Scheiss ja nicht losgetreten hast - dann guckt ihn der Richter eindringlich an, er tuschelt mit dem Anwalt und der sagt ihm, dass er da besser ja sagt, wenn er die Show nicht verlieren will und am Ende kriegt er von Dir 50 Euro bar auf die Kralle (Kleingeld mitnehmen!) und hat Prozesskosten von 130 Euro.

abgesehen davon dass ein guter Anwalt ihm eh von der Sache abraten würde, weil der Streitwert die Kosten nie im Leben einspielt.

Nur beachten: wenn er einen Mahnbescheid schickt, UNBEDINGT Widerspruch einlegen. (sowieso IMMER bei MahnBen) Sonst kriegt er nach zwei Wochen einen vollstreckbaren Titel und schickt gleich den Gerichtsvollzieher.



Hmmm... hört sich soweit eigentlich alles logisch und gar nicht mal so schlecht für mich an! :)

Ich denke mal, ich werde jetzt erstmal nichts zahlen und ihm ne Kopie meines Mietvertrages schicken, und ihm schreiben, dass mein Mietvertrag seine Forderungen gegenstandslos macht (oder so)! :] 8)


Danke für die Hilfe!!! :)

Mal sehen, was d´raus wird... :]




sm
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von Mari
Hat der neue Vermieter eine Quittung, dass Du an den Vorbesitzter den obengenannten Betrag bezahlt hast, vielleicht als Caution?
Neee, es gab beim Einzug noch nicht einmal eine Kaution zu zahlen! *buck*
(sollte mir nur recht sein)

Und auch sonst habe ich niemals 200€ Nebenkosten gezahlt!!

Ich vermute bald, ich bin der einzige in dem Haus gewesen, der so nen komischen Vetrag hatte! :] Wie gesagt, ich glaube, die anderen mussten sogar Nebenkosten zahlen und bei denen stehen die sogar im Vertrag aufgelistet (werde ich heute Abend erfahren, wenn ich mich mit einer ehemaligen Mit-Mieterin treffe)... :]

Daher geht der Vermieter wohl auch davon aus, dass mein Vertrag genauso ist (was aber komisch ist, da er ihn ja bereits schon mal in Händen hielt und gesehen hat :]) und wenn die anderen NK zahlen/gezahlt haben und ich der einzige bin, in dessen Vertrag die nicht auftauchen, gehr er wohl davon aus, dass auch ich - quasi wie immer - die NK bezahlt habe... (was ich aber def. niemals tat)

Aber kann ich ja nix dafür, wenn der alte Herr mir so nen komischen Vertrag tippt!!? *noahnung*




sm
 
Hi,

noch einen Rat.

In jeder Kreisstadt gibt es einen Mietverein. Gegen ein kleine Gebühr beraten die Dich in solchen Fällen.
 
Original geschrieben von Mari
Hi,

noch einen Rat.

In jeder Kreisstadt gibt es einen Mietverein. Gegen ein kleine Gebühr beraten die Dich in solchen Fällen.
Habe mich jetzt gestern mit einer ehemaligen Mit-Mieterin unterhalten (noch eine andere, nicht die, von der ich bereits oben sprach) und die hat den gleichen Vertrag wie ich! Wir wollen uns nun mal zusammensetzen und das durchgehen! Beim Anwalt war die wohl auch schon! :)
Bin mal gespannt, was da bei rauskommt! :]
Aber immerhin sind wir nun schon zu zweit (wie romantisch! ;D)! :)

Danke, Mari, für den Tipp! Evtl. werden wir auch das noch in Anspruch nehmen! :)



sm
 
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