Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf, München

Sepp

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Seit geraumer Zeit mahnt die Kanzlei Waldorf aus München im Namen der BMG, Sony u.A. Musikverlage offenbar hunderte wenn nicht tausende Websites ab, die Kopierprogramme zum download anbieten. Dabei geht es um solche Programme, die einen Kopierschutz umgehen können und somit ggf. gegen §§ 95a II UrhG verstoßen. Die Programme wurden von den Abgemahnten entweder auf der eigenen Website als auch als sog. deep links zu einer anderen Website angeboten. Die Abmahngebühren betragen je nach Streitwert (zwischen 75.000 € und 250.000 €) zwischen 3.500€ und 5.000 € zahlbar an die Anwälte Waldorf. Bei Anrufen in der Kanzlei lässt sich diese Summe jedoch meist um die Hälfte reduzieren, wenn man nur schnell bezahlt und die mitgesandte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurücksendet. Bei dem ersten Anschreiben liegt eine Vollmacht auf den speziellen Fall bezogen regelmäßig nicht bei, wird aber auf Anfrage nachgeliefert. Klagen gegen Personen, die NICHT die anwaltliche Gebühr bezahlt haben, nachdem eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, sind bis dato nicht bekannt.

Die Rechtsprechung hat dererlei Abmahnwellen schon früher als rechtsmissbräuchlich eingestuft.

Eine Rechtsmissbräuchlichkeit ist dann zu bejahen, wenn durch eine Vielzahl von Abmahnungen belegt es offenkundig nur auf die Gebühren der Abmahnung zugunsten des Anwaltes ankommt (BGH, Urteil vom 5. 10. 2000 - I ZR 237/98 ). Hierfür ist z.B. das Fehlen einer Vollmacht ein Anzeichen.

Da es sich bei den Abmahnungen um sog. Routineabmahnungen handelt, ist die Gebühr des Anwalts nicht durch den Abgemahnten zu tragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. 2. 2001 - 20 U 194/00). Die Abmahnenden hätten via einfacher Email die Abgemahnten ohne weitere Kosten auf ihren Fehler hinweisen können.

Darüber hinaus erscheint es durchaus vertretbar, dem Abgemahnten einen Schadensersatzanspruch auf die ihm entstandenem Anwaltsgebühren zuzusprechen (OLG Hamburg, Urteil vom 19. 9. 2002 - 3 U 54/99 im Ergebnis anders, allerdings im Falle einer nicht offenkundig rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnung)

Zusätzlich hat der Abgemahnte einen Anspruch auf Feststellung, dass er die Abmahngebühr der Anwälte nicht bezahlen muss (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. 2. 2001 - 20 U 194/00).
 
Naja, Not hätte es deswegen sicher nicht getan.
 
Etwas mehr Contennance bei der Wiedergabe der Gedankenwelt bitte, ok? :] Danke :)
 
Original geschrieben von sniper.de
warum kann NIEMAND GEGEN DIE VORGEHEN?

mensch, da muss doch einer mal was gegen machen!
Nö, da muß man einfach nichts machen, vor allem nicht bezahlen.

Übrigens: Diese Münchner Kanzlei gehört nicht zufällig zu dieser ominösen v.Gravenreuth-Connection?
 
Einfach boykottieren und ignorieren. Ich kaufe mir schon lange nichts mehr von diesen Firmen egal ob Musik, Videos etc, denn ich bin der Meinung, dass man so mit Kunden auf keinen Fall umgehen darf. Das Problem ist, dass ja auch alle gleich eingeschüchtert sind und zahlen. Wenn wir einfach nicht zahlen und eine Menge Wirbel machen, dann bin ich gespannt, wer zum Schluss am längeren Ast sitzt. Schließlich sind die ja auch auf uns angewiesen.
 
Ignorieren halte ich nicht für klug, denn ein Urhebergesetzvertoß liegt wohl vor.

Original geschrieben von sniper.de
warum kann NIEMAND GEGEN DIE VORGEHEN?

mensch, da muss doch einer mal was gegen machen!

Da wird etwas geschehen in Anlehnung an die in der News aufgezeigten Urteile.
 
Naja, als nun eher stiller Beobachter dieser und anderer
Webseiten kann ich es mir nicht verkneifen die Wahrheit
auszuplaudern (aufpassen!)
Die Besitzer der Windows 98 Reihe sowie deren Nachfolger
sind technisch gesehen in der Lage 1:1 Kopien auch
ohne derartiger Kopierprogramme zu erstellen.
Wann wird MS abgemahnt ???

Meine Sicherungkopien werden mit Hilfe VisualBasic, Aspi32
und eines Teac R55 erstellt :D
 
ich muss mal zur überschrift sagen, dass ich sie recht zweideutig finde ;)

nunja, die musikindustrie hat anscheinend echt panik vor diesen programmen. ich denke ebenfalls nicht, dass eine solche abmahnwelle die lösung der probleme der industrie sein kann, inbesondere nicht bei den cd-preisen. da höre ich bald lieber gar keine musik mehr.

eine frage habe ich noch: wurden auch seiten verwarnt, die einfach nur auf seiten gelinkt haben, die das programm angeboten haben?
 
Wir könnten ja auch "denken" allgemein verbieten... dann haben wir zwar wieder das 3. Reich aber die ***** industrie wäre wohl endlich glücklich nur dumme konsumenten zu haben.

MfG
Nefi

*ironiemodusan* Man könnte aber auch einfach mal den Stecker der genannten Firmen ziehen ;) *ironiemodusaus*
 
Original geschrieben von Nefilim
Wir könnten ja auch "denken" allgemein verbieten... dann haben wir zwar wieder das 3. Reich aber die ***** industrie wäre wohl endlich glücklich nur dumme konsumenten zu haben.

Original geschrieben von Nero24
Etwas mehr Contennance bei der Wiedergabe der Gedankenwelt bitte, ok? :] Danke :)

*nein*
 
Hi..

Bezahlen würde ich auch nicht, kann mir kaum vorstellen das die vorher in der Lage währen ein 1:1 Abbild der Webseite zu erstellen, die als Beweislast vor Gericht gegen den Abgemahnten einsetzen könnten. So hätte ich einfach den Link zu DVD Decrypter entfernt, und dann währe das Thema für mich erledigt gewesen, und dann sollen die mal versuchen, Geld zu holen, da sollten die wohl auf Granit beißen.

Zumal hat die Musikindustrie eh nicht kapiert, sollten die doch gegen die Hersteller klagen, die Geräte rausbringen die das können, dazu sind sie aber zu feige. Da die in der Merheit sind, und sicher nicht vorschreiben lassen, wie sie die Geräte zu bauen kann, was CD-Recorder angeht, oder hat jemand (LG) verklagt, weil es mit dem LG-4040B möglich ist eine 99& Kopie vonm Doom 3 mit CCD 5 zu machen, sicher nicht.

Also wird eben der kl. Fisch ausgenommen, und dann sind eben ein paar kl. Saugern, ein paar Webseitenbetreiber etc.

Desweiteren sollten man die Anwälte aus dem Verkehr ziehen, da hier scheinbar auch das Ziel ist, als Vorwand in die eigene Tasche zu Wirtschaften, kann man mit den sog. Methoden der GEZ-Eintreiber vgl. mit Methoden die zu 1933-45 üblich waren, so Stufe ich diese Leute ein. Und damit muß endlich Schluß sein, ein für alle mal.
 
Der BGH hat 2004 (hab das AZ gerade nicht zur Hand) entschieden, daß Anwaltsgebühren für Fällen die ein Betroffener selbst erledigen NICHT in Rechnung gestellt werden können.

Auf keinen Fall zahlen !
 
Nunja, ich finds unfair, da macht man etwas privat und kassiert dann auch noch Strafe, dabei will man nur helfen ==_==

Soll die Industrie doch machen was sie will, irgendwann bekommen sies schon zurück, denk ich mal.
Es muss nur einer anfangen, ist das passiert ziehen alle mit ;D
 
Hi..

Nur lassen sich viele einfach zu schnell einschüchtern, vielleicht aufgrund dessen das man sich mich dem "Recht" eh nicht so auskennt, und dann machen die ein wenig Druck, und schon zahlt man.

Desweiteren sollten die Abmahnung in der "Form" rechtlich bedenken geben, und hier das Ziel hat, schnelle Kohle zu machen, die MI sieht davon doch nichts, das wandert ja in die Taschen der Kanzlei, alleine deswegen währe hier ein Bestand für eine Straftat vorhanden.

Würde desweiteren für betroffene Raten sich beim Verbraucherschutz zu melden, und gegen diese Kanzlei vorzugehen.

Das selbige gilt auch für die jenigen Herrn Anwälte, die absichtlich "Saug-Server" online stellen, also eine Straftat begehen, um Sauger den gar auszumachen, da fragt man sich schon wo wie hier leben. Was bei diesem sog. Gravenreuther Netz der Fall war, und jene User abgemahnt haben.

Auf keinem Fall würde ich mich darauf einlassen, dann hat man schon verloren.
 
Original geschrieben von scarr


eine frage habe ich noch: wurden auch seiten verwarnt, die einfach nur auf seiten gelinkt haben, die das programm angeboten haben?

Steht in der News, ja deep links auch.
 
Zitat von Dark-tweaker
Da wir eine Informationsseite und keine Juristen sind, macht es keinen Spaß so weiter zu arbeiten. Wenn man nicht mal mehr CloneCD oder DVDx sagen oder schreiben darf, dann verzichte ich auf eine Homepage. Da die Seite ein reines Hobbyprojekt war, haben wir keine Lust auf so einen kontrollierten Betrieb.

Genau so seh ich das auch, wenn ich nichtmal mehr CloneCD sagen darf ohne dafür "Schadensersatz" zahlen zu müssen fällt mir nicht mehr viel ein. Ausser sachen wie: 3.Reich, Stasi, Überwachungsstaat, Kapitalismus... aber "wir" die kleinen leute sollen ja vernüftig bleiben... echt schlimm...
 
aahh stimmt ja ich bin ja in deutschland! Dann is alles klar...
 
Diverse andere deutsche, größere Onlinemagazine sind auch betroffen, ich hoffe P3dn hat sich in dieser Hinsicht abgesichert und schon damals beim neuen UHG alle entsprechenden DL-Links entfernt?
Chatt (der wo die Darktweaker-Leute durchaus versteht)
 
Das kann doch nicht wahr sein?!?!!? Wo leben wir eigentlich, darf man überhaupt noch was ??? Ich hoffe mal, dass die angeschriebenen Seiten sich dagegen wehren werden, denn es kann einfach nicht sein, was die großen Musikfirmen sich da erlauben!!!!!
 
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