Ebay , Paket verschwunden ?

asus

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Habe letzte Woche ein Paket verschickt .
Heute mailte mich der Käufer an und sagte mir das das Paket noch nicht da ist .
Hab dann die Post angerufen und die meinten das es wohl weg wäre und ich jetzt einen Antrag auf Schadensersatz bekomme .

Muss ich das Geld jetzt an den Käufer sofort zurückzahlen oder wie verhält sich das ?
 
Unabhängig von der Rechtslage würde ich dem Käufer einfach mitteilen, dass du ihm das Geld sofort nach Eingang bei dir überweist. Sofern das net einer der Pseudojuristen ist, wird er das akzeptieren.
Der Vorteil ist ja, dass du den NP erstattet bekommst, sofern Rechnung vorhanden...
>kq
 
War es ein Privatverkauf oder ein gewerblicher Verkauf?
 
Original geschrieben von asus

Muss ich das Geld jetzt an den Käufer sofort zurückzahlen oder wie verhält sich das ?
Der Käufer kann viel erzählen.
Ich würde ihm den Beleg von der Post per Mail schicken und dann soll er sich mit seiner Postfiliale auseinandersetzen, warum das Paket nicht bei ihm angekommen ist.
Du hast es ordnugsgemäß abgeschickt und damit deine Schuldigkeit getan und fertig.

AGB von DHL.
 
@Bratmaxe: nen Paket kann man nachverfolgen, von daher sieht man ja, obs angekommen ist oder net.
Nen Antrag wg. Versicherung muss der Absender stellen.
>kq
 
Hallo,

Unter der Telefonnummer 01802 - 30 22 00 kann man eine Sendungsrecherche für 6ct. pro Anruf aus dem Festnetz veranlassen, wenn das Paket länger als gewohnt unterwegs ist.

Dort ist neuerdings eine Computerstimme, die verlangt, dass man die Zahlen ziffernweise eingeben soll, also ohne die Punkte.

Ich hatte das letzte Woche und da wurde klar, dass das Paket ausgeliefert wurde, der Käufer scheinbar mich linken wollte. Pech gehabt, mein Freund!! Seit dem habe ich von dem Typ nichts mehr gehört.

Ich würde an Deiner Stelle das Geldnoch nicht zurücküberweisen. Die Post muss erst klären, ob es tatsächlich verloren gegangen ist.

Wenn ich die Zahl der verloren gegangenen Paket noch richtig im Kopf habe, so sind es ca. 8000 pro Monat!! Ein Wahnsinn. Du muss jeder Mal dran kommen!! ;D
 
Bei geschätzten 60 Millionen Paketen privat an privat pro Jahr, ist die Verlustquote noch annehmbar, wenn auch für jeden Einzelfall unschön.
>kq
 
Ist ja alles gut und schön (und auch fachlich kompetent und richtig), tut in dem Fall aber nix zur Sache.
Bei der Versandversicherung der Post muss der Versender den Antrag stellen und ebendieser bekommt auch die Kohle von der Post ausgezahlt.
>kq
 
Original geschrieben von AMDFan
Beim Privatverkauf trägt der Käufer das Versandrisiko ab Übergabe an den Spediteur, § 477 I BGB.

Genau so ist es. Wenn Du allerdings bei ebay powerseller bist und 1000 Bewertungen hast, kann man Dich auch durchaus als Unternehmer einstufen. Dann ist Gefahrübergang bei dem Käufer und Du bist für den Untergang verantwortlich.
Allerdings ist diese Frage eigentlich rein theoretisch, denn bei versichertem Versand (Paket ist doch immer versichert bis 500 €?) muss der Spediteur für den Verlust geradestehen. Die Frage ist nur, wann Du dem Käufer das Geld zurückzahlst. Jetzt oder erst, wenn Du selber es hast.
 
*g* Und genau das war ja seine Frage...
Die Anzahl der Bewertungen alleine sagt allerdings nix darüber aus, ob jemand Powerseller ist oder net. Wenn er seine Comicsammlung auflöst, einzeln verkauft und somit 1000 Bewertungen erhält, ist er dennoch kein gewerblicher Verkäufer, da dies zur privaten Vermögensverwaltung zählen durfte. Interessanter ist da schon Einstellen von Posten bzw. wiederholtes Einstellen von gleichen Artikeln.
>kq
 
Original geschrieben von asus

Muss ich das Geld jetzt an den Käufer sofort zurückzahlen oder wie verhält sich das ?
Also erstmal müssen mußst du garnichts (siehe die Posts von AMDFan & Sepp) und zahlen würde ich natürlich erst, wenn ich selber das Geld bekommen habe und abzgl. evtl. Auslagen.

P.S. Lt. AGB v. DHL gilt eine Sendung als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen nach Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann. Weil du oben meintest, du hast das Paket erst letzte Woche abgeschickt.
 
Original geschrieben von Bratmaxe
Also erstmal müssen mußst du garnichts (siehe die Posts von AMDFan & Sepp) und zahlen würde ich natürlich erst, wenn ich selber das Geld bekommen habe und abzgl. evtl. Auslagen.

Nein. Genau das ist ja eben die Frage. Es kann gut sein (Unternehmer), dass man genau das muss. Und was der Käufer mit den Auslagen in diesem Falle zu tun haben soll, weiss ich auch nicht.

Das entscheidende Kriterium für die Unternehmereigenschaft dürfte eine auf Dauer angelegte Gewinnerziehlungsabsicht sein. Und da ist mann als Powerseller oder auch als Verkäufer mit vielen Transaktionen schnell drin. DAs Finanzamt snifft im Übrigen natürlich auch bei ebay mit.
 
Original geschrieben von Sepp
Nein. Genau das ist ja eben die Frage. Es kann gut sein (Unternehmer), dass man genau das muss. Und was der Käufer mit den Auslagen in diesem Falle zu tun haben soll, weiss ich auch nicht.
- Daß er Privatmann ist, hat er doch geschrieben.*noahnung*
- Was hat der Verkäufer mit den Auslagen zu tun, wenn die Post die Ware verschlampt?
 
Original geschrieben von Bratmaxe
- Daß er Privatmann ist, hat er doch geschrieben.*noahnung*
- Was hat der Verkäufer mit den Auslagen zu tun, wenn die Post die Ware verschlampt?

Man kann - wie dargestellt - gerne sagen und denken, dass man Privatmann ist, aber das muss noch lange nicht i.S.d. § 14 BGB sein. Wenn asus Unternehmer i.S. dieser Norm ist, hat er die Kosten zu tragen.

Im Falle, dass er Privatmann ist, nicht.

@ Asus, wie ist denn dein Ebay-Status? Wieviele Bewertungen hast Du in welcher Zeit? Welche Artikel?
 
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