EBAY CPU verkauf, wichtige frage !!

XXAMD_AndyXX

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Hi,

ich habe bei ebay eine CPu verkauft (sofortkauf)

Der käufer hat mir das Geld überwiessen und meine ich solle es als Packet schicken (versichert)

Leider habe ich das Packet nicht sleber verschickt, sondern meiner Freudin gegeben und ihr gesagt das sie es verschicken soll. Und Sie hat es als ein Brief verschickt. (Hebe ihr leider nicht gesagt das Sie es als Packet schicken soll) Nun nach ca.1 Woche meldet sich der verkäufer und sagt mir das er die CPÜ noch nicht erhalten hat. Bei der Post hab ich nachgefragt und es ist nicht zurückgekommen. Er müsste die CPU schon längst haben.

Nun vermutte ich das er obwohl er die CPU schon hat, das er mir das extra schreibt damit ich ihm das geld zurück erstatte.

Wie sieht die rechtlage aus, wie soll man sich in so einer situation verhalten schliesslich kann ich ihm ja nicht beweissen das er die CPU schon hat ?
 
Kannst Du beweisen, das Du selber die CPU verschickt hast oder er Sie erhalten hat ? Nein ! Da Du aber das Geld schon hast, kannst Du es drauf ankommen lassen, ob er reagiert. Wenn es zum Rechtsstreit geht hast Du schlechte Karten, da Du das Paket ohne Nachweis erhalt verschickt hast !

Gruss Frank
 
... hast Du eigentlich mal nachgeschaut was in dem PC deiner Perle arbeitet ?
;D ;D ;D
 
Die Gefahr des Untergangs trägt der Käufer, es sei denn, der Verkäufer ist Unternehmer.
 
Hi!

Bist Du Dir da sicher? Der Gefahrenübergang findet bei einem Verkauf von Privat zwar bei Abgabe an den Transporteur statt, aber da kein Nachweis der Abgabe vorhanden, hat der Verkäufer das Problem....

Aber das ist in diesem fall auch ziemlich irrelevant, da der Käufer AUSDRÜCKLICH auf einen Versand als paket bestanden hat, was vom Verkäufer nicht eingehalten wurde.

@ XXAMD_AndyXX
Es sieht also so aus: Kannst Du dem Käufer nicht nachweisen, dass er die Sendung erhalten hat (was wohl schwer möglich ist, da eine Briefannahme nicht bestätigt werden muss/wird) dann liegt das Problem auf Deiner Seite.

Und rein moralisch betrachtet ist es auch nicht anders:
Der Käufer wollte ja ein Paket (was er wohl auch bezahlt hat) und Du hast es nicht so (bzw. Deine Freundin) verschickt. Und Briefe können nun mal verloren gehen,

kannst Du da sicher behaupten, dass er es erhalten hat (das Gefühl aus dem Bauch zählt da nicht) ?


MFG
Marco
 
Wenn die CPU per Brief verschickt wurde ist sie sowieso Schrott. Und deine Schuld ist es dann auch noch, insofern sieht's schlecht für dich aus.
Wenn sie allerdings in nem gepolsterten Brief steckt sieht die Sache schon komplizierter aus....
Chatt (der wo die Schuld da ziemlich klar bei dir sieht)
 
Problem: Der Verkäufer hat das Versenden zu beweisen.
 
Hallo!

Also erstens kannst man schlecht beweisen, dass man es losgeschickt hat (wer soll es bezeugen ? ) der Postbeamte ? LOL

und zweitens: ziemlich klare Angelegenheit: Wofür bezeugen, dass es eingeliefert wurde (bei der Post) ?
Dann kann es immernoch auf dem Postweg verloren gegangen sein- und da der Käufer ein Paket (versichert) wollte trägt er NICHT das Risiko, wenn de Verkäufer es doch unversichert schickt- egal ob der Verkäufer beweisen kann, dass er es zur Post gebracht hat oder nicht.


MFG
Marco
 
Wenn versicherter Versand vereinbar war, ändert das grds. nichts an dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Ob ihr nun Paket vereinbart habt oder er nur drum gebeten hat, ist sicher Auslegungssache. Soweit versichertes Paket vereinbart war, könnte der Käufer grds. einen Schadenersatzanspruch gegen Dich in Höhe des Kaufpreises haben. Dazu müsste er jedoch nachweisen, dass er die CPU nicht erhalen hat.
 
Hi!

Wir können Uns ja jetzt streiten *gr

Aber ich denke es ändert sehr wohl, was das ein Paket vereinbart war:

Den dieser Wunsch seitens des Käufers ist ja schließlich nicht Grundlos.
Und die Vereinbarung ist teil des Vertrages- wird diese nicht erfüllt,
so hat der Vertragspartner der sich der Vereinbarung widersetzt den Schaden zu tragen.

Also muss der Verkäufer erstmal nachweisen, dass er seinerseits sich an die Vereinbarungen gehalten hat..

Kommt lasst uns die Köppe einschlagen *gr

Ist ja auch egal...

In einem sind wir uns doch woghl einig: Das der Käufer hier Schadensersatz geltend machen kann.


MFG
Marco
 
Also ob Paket vereinbart war (Angebot, Annahme) oder der Käufer lediglich diesen Wunsch geäußert hat, weiss ich nicht, ich war nicht dabei.
Warum sollte das an der Schuldart etwas ändern? (Schickschuld/Bringschuld)
Nur wenn ich Sage, ich versende versichert (vorausgesetzt es war tatsächlich vereinbart) und tue es nicht, habe ich doch nicht automatisch das Versandrisiko übernommen.
Hier käme § 280 BGB zum tragen, die alte pVV. Die Kausalität ist allerdings m.E. problematisch.
 
Herjemine...


Solange der Versand nicht ausdrücklich auf Wunsch des Verkäufers erfolgte gehe ich von einer Schickschuld aus, so dass sich mit dem Absenden der Ware die Pflicht des Verkäufers erfüllt. Die Beweislast für das Absenden / Zugang trägt der Verkäufer.


Im übrigen wäre zu bewerten ob das versicherte Versenden durch Parteiwillen zu einer Hauptpflicht wurde. Denkbar wäre dann eine Diskussion über Beauftragung oder Einstandspflicht des Verkäufer im Falle der Nichtversicherung.

Schadensersatz statt Leistung: §§ 280,281
SEA "neben" Leistung: § 280 Abs. 1 (greift nicht nur pFV auf, Sepp hat sich vertippt)
 
ob nun rbingschuld oder was auch immer ist doch solange egal solange er nicht beweisen kann das er den brief abgeschickt hat oder??
und das kann man nicht..

d.h. das wird wohl auf ne schlechte bewertung und zurückzahlen des geldes hinauslaufen..
 
Seine Freundin hat den Brief doch abgegeben, damit kann er das beweisen.
 
Hallo!

Briefabgabe beweisen?

Wie denn das bitte @ Sepp ???

Seine Freundin zählt nicht als Zeuge (Befangenheit), außerdem ist sie nicht
der Vertragspartner- soll heißen: er steht in der Beweispflicht, da die Aussage seiner Freundin nicht bewertet wird, wohl sehr problematisch.

Außerde: Ihr rangelt Euch die ganze Zeit darum, das abschicken zu beweisen, das ist vollkommen egal, ob abgeschickt oder nicht.

Mit der Tatsache, das die sendung nicht wie vereinbart versichert wurde geht die Schuld auf den Verkäufer über.

Und alles andere ist mal vollkommen wurscht.

Ob er Sie nun abgeschickt hat oder nicht, dadrum gehts garnicht, da der Käufer durch den Versand als Paket eine Eigenschaft eingefordert hat, die der Verkäufer trotz Absprache nicht erfüllt hat, was alleine schon ein Grund zum Vertragsrücktritt ist- woher der Verkäufer dann seine CPU wiederbekommt ?- Sein Problem.

MFG
Marco
 
Original geschrieben von darkblue111
Hallo!

Briefabgabe beweisen?

Wie denn das bitte @ Sepp ???

Seine Freundin zählt nicht als Zeuge (Befangenheit), außerdem ist sie nicht
der Vertragspartner- soll heißen: er steht in der Beweispflicht, da die Aussage seiner Freundin nicht bewertet wird, wohl sehr problematisch.

Das stimmt nicht. DIe Freundin kann aussagen und wird gewertet.

Außerde: Ihr rangelt Euch die ganze Zeit darum, das abschicken zu beweisen, das ist vollkommen egal, ob abgeschickt oder nicht.

Mit der Tatsache, das die sendung nicht wie vereinbart versichert wurde geht die Schuld auf den Verkäufer über.

Das ist ja gerade die Frage, über die man streiten kann...

Und alles andere ist mal vollkommen wurscht.

Ob er Sie nun abgeschickt hat oder nicht, dadrum gehts garnicht, da der Käufer durch den Versand als Paket eine Eigenschaft eingefordert hat, die der Verkäufer trotz Absprache nicht erfüllt hat, was alleine schon ein Grund zum Vertragsrücktritt ist- woher der Verkäufer dann seine CPU wiederbekommt ?- Sein Problem.

Wegen obigen Ausführungen eher unrichtig.

MFG
Marco
 
Hi!

@ Sepp:
Ist ja gut ich geb mich geschlagen :-)

Würd mal gerne wissen was unser threadstarter denn jetzt macht...

MFG
Marco
 
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