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fernsehmitschnitte via e-donkey saugen?
- Ersteller heftig
- Erstellt am
Mighty
Senior Moderator
☆☆☆☆☆☆
Illegal.
aber wieso ist den ein tv-rip, oder wie man das nennt, also wo das sender logo eingeblendet wird, illegal.
verstehe ich nihct.
ist es den auch illegal, wenn ich etwas per videorekorder aufnehme und es anderen ausleihe?
kommt ja fast auf gleiche raus...
verstehe ich nihct.
ist es den auch illegal, wenn ich etwas per videorekorder aufnehme und es anderen ausleihe?
kommt ja fast auf gleiche raus...
TGBender
Commander
Privatkopie durfte ja bisher an Freund weitergegeben werden. Betonung liegt auf Freunde. Nach neuem Urheberrecht... ui ui ui...
via Edonkey sharest und saugst Du von wildfremden und vor allem hast Du es nicht aufgenommen.
Ich glaube sogar hier im Forum war mal die Frage zwecks Simpsons über den Esel saugen, die es ja auch als DVDs gibt.
via Edonkey sharest und saugst Du von wildfremden und vor allem hast Du es nicht aufgenommen.
Ich glaube sogar hier im Forum war mal die Frage zwecks Simpsons über den Esel saugen, die es ja auch als DVDs gibt.
naja, aber es wird doch per tv ausgestrahlt, bzw so der öffentlichkeit zugänglich gemacht.
ist das nihct etwas anderes als irgendwelche videothekenfilme etc runterzuladen?
dabei kann ich die urheberrechtsverletzung ja nachvollziehen, aber bei sendungen die frei im tv ausgestrahlt wurden, kann ich das nihct verstehen.
ist das nihct etwas anderes als irgendwelche videothekenfilme etc runterzuladen?
dabei kann ich die urheberrechtsverletzung ja nachvollziehen, aber bei sendungen die frei im tv ausgestrahlt wurden, kann ich das nihct verstehen.
TGBender
Commander
Kommt wohl auch auf die Qualität drauf an...
DVD-Rip ist wohl heikel... Ich kenne mich nicht 100%ig aus....
DVD-Rip ist wohl heikel... Ich kenne mich nicht 100%ig aus....
Ich glaube nicht, dass das illegal ist. Dadurch entsteht ja bei niemandem ein Schaden, zudem macht es wirklich keinen Unterschied, ob man die Sendung mit seiner TV-Karte selbst aufnimmt oder aus dem Netz zieht. Naglt mich jetzt nicht fest, aber ich würde sagen, dass das durch den sog. Erschöpfunsgrundsatz gedeckt ist. Muss aber bei Gelegenheit mal genauer nachschauen.
TGBender
Commander
Original geschrieben von Ausbeiner
Ich glaube nicht, dass das illegal ist. Dadurch entsteht ja bei niemandem ein Schaden, zudem macht es wirklich keinen Unterschied, ob man die Sendung mit seiner TV-Karte selbst aufnimmt oder aus dem Netz zieht. Naglt mich jetzt nicht fest, aber ich würde sagen, dass das durch den sog. Erschöpfunsgrundsatz gedeckt ist. Muss aber bei Gelegenheit mal genauer nachschauen.
Soweit ich weiss macht das Gesetz aber einen Unterschied, weil beim Videorecorder oder TV-Karte du das ganze aufnimmst und beim Eselsaugen ja nicht. Meines wissens nach, ist das wichtig
Man könnte ja sonst auch argumentieren, dass man ja genauso einen Film beim Esel saugen kann, wenn man den Film aus der Videothek auch für den Eigengebrauch kopieren darf (nach alter Gesetzeslage).
Interessantes Gutachten: http://www.computerundrecht.de/docs/dmmv_sieber_jur_gutachten_020904.pdf
Ich zitiere mal (Kapitel 3 Video Daten Abschnitt b) Piraterie):
Ebenso wie im Audiobereich besteht auch im Videobereich ein "massenhaftes" Piraterieproblem erst seit der Digitalisierung von Videoinhalten. Hierbei können drei Hauptproblemfelder identifiziert werden:
- die unberechtigte Verfielfältigung von DVD-Filmen und deren Verbreitung im Internet,
- die Nutzung des digitalen Pay-TV ohne entsprechende Bezahlung sowie
- die Aufnahme von Fernsehprogrammen mittels PC oder anderer digitaler Aufzeichnungsgeräte und die anschließende Verbreitung über das Internet
Man beachte den dritten Punkt.
Gruß
TGB
Pure_Ignoranz
Vice Admiral Special
Moin!
Der Knackpunkt ist in meinen Augen tatsächlich die Kopie für den Privatgebrauch, die man Freunden kopieren darf. Gefühlt durfte man immer so ungefähr sieben Kopien weiter geben. Das kannst Du im Esel halt nicht sicherstellen, je nach file bietest Du es zig bis Tausenden von Leuten an. Das hat dann mit Privatkopie nichts mehr zu tun und ist illegal.
Gruß
PI
Der Knackpunkt ist in meinen Augen tatsächlich die Kopie für den Privatgebrauch, die man Freunden kopieren darf. Gefühlt durfte man immer so ungefähr sieben Kopien weiter geben. Das kannst Du im Esel halt nicht sicherstellen, je nach file bietest Du es zig bis Tausenden von Leuten an. Das hat dann mit Privatkopie nichts mehr zu tun und ist illegal.
Gruß
PI
Snuffy
Vice Admiral Special
Hmm naja und soll das dann mit Sendungen à la TV Total, Zapping! gehen? Die zeigen doch auch Fernsehausschnitte die von anderen Sendern sind an viele unbekannte(nich nur Freunde). Außerdem wie defieniert man Freund?
Ich denke es ist illegal wenn man Auschnitte verbreitet die noch nich im FreeTV liefen. Wenn man PayTV verteilt is es sicher illegal, da man nich dafür bezahlt hat aber für Filme im FreeTV kann man ja nich bezahlen. Nungut schon per Werbung aber dann muss man die eben drin lassen.
Vll muss man auch nur das SenderLogo eingeblendet lassen?? Hmm naja bei Sportübertragung wir es in den Nachrichten zwar auch immer überblendet aber die haben dann dafür vll bezahlt?
Gelten die öffentlich rechtlichen Sender auch als PayTV??
Das Thema hat ich auch schonma
http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php3?s=&threadid=96196
Ich denke es ist illegal wenn man Auschnitte verbreitet die noch nich im FreeTV liefen. Wenn man PayTV verteilt is es sicher illegal, da man nich dafür bezahlt hat aber für Filme im FreeTV kann man ja nich bezahlen. Nungut schon per Werbung aber dann muss man die eben drin lassen.
Vll muss man auch nur das SenderLogo eingeblendet lassen?? Hmm naja bei Sportübertragung wir es in den Nachrichten zwar auch immer überblendet aber die haben dann dafür vll bezahlt?
Gelten die öffentlich rechtlichen Sender auch als PayTV??
Das Thema hat ich auch schonma
http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php3?s=&threadid=96196
sniper.de
Grand Admiral Special
wenn man es aus dem FREETV aufnimmt, dann sollte es NICHT ILLEGAL sein.
Warum denn auch?
Es kann ja jeder anschauen und selber aufnehmen!
Schaden entsteht da keiner, denn der Sender hat ja dafür gezahlt, es der GESAMTEN ÖFFENTLICHKEIT ZU ZEIGEN UND DASS SICH JEDER EINE AUFNAHME MACHT.
Ist FAST so ähnlich wie in der Videothek, wo man sich kopien machen darf.
Warum denn auch?
Es kann ja jeder anschauen und selber aufnehmen!
Schaden entsteht da keiner, denn der Sender hat ja dafür gezahlt, es der GESAMTEN ÖFFENTLICHKEIT ZU ZEIGEN UND DASS SICH JEDER EINE AUFNAHME MACHT.
Ist FAST so ähnlich wie in der Videothek, wo man sich kopien machen darf.
Ist mit Sicherheit illegal, nicht zuletzt weil Fernsehspielfilme auch kaufbar sind und
weil man eigentlich immer eine Genehmigung des Senders braucht, wenn man
zum Beispiel eine Reportage oder ein Magazin, vervielfältigen will.
Die private Aufzeichnung auf dem Videorecorder zum privaten Gebrauch ist
i.O., die unbegrenzte Weitergabe der Aufzeichnung nicht.
FreeTV heißt, dass der Empfang kostenlos ist, nicht dass das Gesendete material
frei verwertbar oder gar vermarktbar ist.
weil man eigentlich immer eine Genehmigung des Senders braucht, wenn man
zum Beispiel eine Reportage oder ein Magazin, vervielfältigen will.
Die private Aufzeichnung auf dem Videorecorder zum privaten Gebrauch ist
i.O., die unbegrenzte Weitergabe der Aufzeichnung nicht.
FreeTV heißt, dass der Empfang kostenlos ist, nicht dass das Gesendete material
frei verwertbar oder gar vermarktbar ist.
FanFreak
Grand Admiral Special
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Äääähhhhm, ist es nciht auch illegal mit einem Videorekorder fernsehfilme aufzunehmen
So mal ganz pingelig betrachtet Denn das ist ja nichts anderes als im Kino den Film mitzufilmen oder ne DVD zu rippen... die GRUNDIDEE ist es doch gewesen, eigene Filme die man per Kamera gedreht hat zu archivieren... die Grundidee der CD-R ist es auch DATENSICHERUNGEN zu machen, nicht Software zu kopieren oder SVCDs oder VCDs zu erstellen... Adio Kassetten sind auch dazu da, eigene Aufnahmen zu sichern usw...
oder irre ich mich da jetzt?
Gruß
FanFreak
So mal ganz pingelig betrachtet Denn das ist ja nichts anderes als im Kino den Film mitzufilmen oder ne DVD zu rippen... die GRUNDIDEE ist es doch gewesen, eigene Filme die man per Kamera gedreht hat zu archivieren... die Grundidee der CD-R ist es auch DATENSICHERUNGEN zu machen, nicht Software zu kopieren oder SVCDs oder VCDs zu erstellen... Adio Kassetten sind auch dazu da, eigene Aufnahmen zu sichern usw...
oder irre ich mich da jetzt?
Gruß
FanFreak
TGBender
Commander
JA Du irrst Dich!
Nochmals... ob jetzt komisch, bescheuert oder sonst was...
das deutsche Gesetz unterscheidet ganz stark zwischen...
1. selber aufgenommen und
2. jemand anders hat aufgenommen
Prinzipiell ist es unproblematisch (bislang) gewesen, selber aufgenommene Sachen an Freunde weiterzugeben. Dies umfasst aber nicht ein sharen via Esel & Co.
Deshalb darf man solche Sachen auch nicht weiterverbreiten, weil Du nicht sicherstellen kannst, dass Hinz und Kunz bei Dir saugt und nicht nur der Herbert aus der Nachbarwohnung...
Und wenn Du im Kino abfilmst, verstösst Du gegen Copyrightbestimmungen... (inzwischen kommt ja die echt süsse Meldung im Kino, dass das Abfilmen strafbar ist). Der Copyrightinhaber möchte keine derartige (wilde) Verbreitung.
TGB
Nochmals... ob jetzt komisch, bescheuert oder sonst was...
das deutsche Gesetz unterscheidet ganz stark zwischen...
1. selber aufgenommen und
2. jemand anders hat aufgenommen
Prinzipiell ist es unproblematisch (bislang) gewesen, selber aufgenommene Sachen an Freunde weiterzugeben. Dies umfasst aber nicht ein sharen via Esel & Co.
Deshalb darf man solche Sachen auch nicht weiterverbreiten, weil Du nicht sicherstellen kannst, dass Hinz und Kunz bei Dir saugt und nicht nur der Herbert aus der Nachbarwohnung...
Und wenn Du im Kino abfilmst, verstösst Du gegen Copyrightbestimmungen... (inzwischen kommt ja die echt süsse Meldung im Kino, dass das Abfilmen strafbar ist). Der Copyrightinhaber möchte keine derartige (wilde) Verbreitung.
TGB
Prof. Stony
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Ein Blick ins (neue, demnächst in Kraft tretende) Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung:
In § 53 Abs. 1 UrhG heißt es:
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.
Eine Fernseh- oder Rundfunksendung ist keine offensichtlich illegale Quelle. Die Sendung darf also mitgeschnitten werden. Aber nur von Privatpersonen zu privaten Zwecken.
Den Interessen des Urhebers trägt die Urheberrechtsabgabe auf die Geräte (Videorekorder, Kassettenrekorder) und die Medien (Videokassette, Musikkassette) etc. Rechnung (§ 54 UrhG).
Darf man die Aufnahme nun weitergeben?
Gegen Entgelt schon gar nicht. Dies ergibt sich bereits aus § 53 Abs. 1 UrhG, da zu Erwerbszwecken nicht kopiert werden darf. Das setzt nicht die Erzielung von Gewinn voraus. Die reine Kostenerstattung reicht schon.
Aber auch unentgeltlich darf die Kopie nicht weitergegeben werden. In § 53 Abs. 6 UrhG heißt es unmißverständlich:
Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
In § 53 Abs. 1 UrhG heißt es:
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.
Eine Fernseh- oder Rundfunksendung ist keine offensichtlich illegale Quelle. Die Sendung darf also mitgeschnitten werden. Aber nur von Privatpersonen zu privaten Zwecken.
Den Interessen des Urhebers trägt die Urheberrechtsabgabe auf die Geräte (Videorekorder, Kassettenrekorder) und die Medien (Videokassette, Musikkassette) etc. Rechnung (§ 54 UrhG).
Darf man die Aufnahme nun weitergeben?
Gegen Entgelt schon gar nicht. Dies ergibt sich bereits aus § 53 Abs. 1 UrhG, da zu Erwerbszwecken nicht kopiert werden darf. Das setzt nicht die Erzielung von Gewinn voraus. Die reine Kostenerstattung reicht schon.
Aber auch unentgeltlich darf die Kopie nicht weitergegeben werden. In § 53 Abs. 6 UrhG heißt es unmißverständlich:
Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
sniper.de
Grand Admiral Special
schei** deutsche Gesetze.
WOFÜR ZAHL ICH DANN DIESE HORRENDEN GEBÜHREN?
WOFÜR ZAHL ICH DANN DIESE HORRENDEN GEBÜHREN?
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