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Doku per emule legal??
- Ersteller Devebero
- Erstellt am
Hi,
ich habe mal eine Frage. Hoffentlich kennt sich da jemand von euch aus.
Ist es legal Dokumentationen (z.B. über den 2.Weltkrieg, Tiere etc.) die im ZDF oder bei ARTE usw., im Fernsehen also, zu sehen waren über emule zu saugen?
Wäre klasse, wenn da jemand eine Antwort weiss.
Danke, Sven
ich habe mal eine Frage. Hoffentlich kennt sich da jemand von euch aus.
Ist es legal Dokumentationen (z.B. über den 2.Weltkrieg, Tiere etc.) die im ZDF oder bei ARTE usw., im Fernsehen also, zu sehen waren über emule zu saugen?
Wäre klasse, wenn da jemand eine Antwort weiss.
Danke, Sven
jessebee
Grand Admiral Special
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Hehe, das ist wohl eine heikle rechtliche Problematik.
Aber da es ja nicht verboten ist, eMule zu benutzen, sofern du damit keine Copyrights verletzt, denke ich, daß es legal ist.
Sofern du deine Rundfunkgebühren bezahlt hast und damit einen Nutzungsanspruch auf das öffentlich rechtliche Fernsehprogramm erworben hast, sollte es auf jeden Fall legal sein.
Aber ich kann mich natürlich irren, bin ja kein Jurist.
edit:
Denke, daß die Frage im Rechtsforum besser aufgehoben ist, da es ja eigentlich nicht um eMule sondern um die Nutzungsrechte am Fernsehprogramm geht.
Aber da es ja nicht verboten ist, eMule zu benutzen, sofern du damit keine Copyrights verletzt, denke ich, daß es legal ist.
Sofern du deine Rundfunkgebühren bezahlt hast und damit einen Nutzungsanspruch auf das öffentlich rechtliche Fernsehprogramm erworben hast, sollte es auf jeden Fall legal sein.
Aber ich kann mich natürlich irren, bin ja kein Jurist.
edit:
Denke, daß die Frage im Rechtsforum besser aufgehoben ist, da es ja eigentlich nicht um eMule sondern um die Nutzungsrechte am Fernsehprogramm geht.
Zuletzt bearbeitet:
Lui-Kim-Su
Grand Admiral Special
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Ich meine mich an eine Aussage von Sepp zu erinnern. Das wenn die Sendung bereits Ausgestrahlt wurde das "Laden" legal wäre.
Grundsätzlich liegt das Senderecht, § 20 UrhG beim Urheber. Den Fersehanstalten hat er dann das Nutzungsrechtecht zur Verbreitung im Fernsehrundfunk eingeräumt. Ich denke mal, daß man als braver Gebührenzahler sich die Sendungen dann auch zur privaten Nutzung aufnehmen darf.
Hier geht es aber um das eMulen. Nachdem man ja nicht nur saugst, sondern auch anbietet, liegt also also eine andere Form der öffentlichen Wiedergabe in unkörperlichen Form vor. Dieses Recht hat der Urheber dem eMuler aber wohl nur in den seltensten Fällen eingeräumt. Also ist es nicht erlaubt.
Nun dürfen sich gerne die Urheberrechtsexperten äußern und mir sagen wie es nach dem neuen UrhG wirklich ist
Hier geht es aber um das eMulen. Nachdem man ja nicht nur saugst, sondern auch anbietet, liegt also also eine andere Form der öffentlichen Wiedergabe in unkörperlichen Form vor. Dieses Recht hat der Urheber dem eMuler aber wohl nur in den seltensten Fällen eingeräumt. Also ist es nicht erlaubt.
Nun dürfen sich gerne die Urheberrechtsexperten äußern und mir sagen wie es nach dem neuen UrhG wirklich ist
Lui-Kim-Su
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Also ich weis, das einige Sendeanstalten (so eine süd westliche zumindest) da sehr sauer bzw teuer werden. Zumindest gegenüber Seiten die ed²k Links zu Dokumentationen anbieten
Original geschrieben von Hako
Also ich weis, das einige Sendeanstalten (so eine süd westliche zumindest) da sehr sauer bzw teuer werden. Zumindest gegenüber Seiten die ed²k Links zu Dokumentationen anbieten
Sauer werden und drohen ist eine Sache, tatsächlich einen rechtlichen Anspruch zu haben eine andere. Ich mag Urheberrecht nicht besonders, aber ich dachte allein der Ed2k Link wäre noch nicht rechtlich angreifbar?
sniper.de
Grand Admiral Special
im Grunde hat man ja das recht es zu saugen, schliesslich wurde es ausgestrahlt und man hat dafür gezahlt.
ABER:
Hat der Gegenüber dafür gezahlt?
Ich sauge IMMER nur TV RIPS von PRIVATEN SENDERN, da diese umsonst senden ^^
Wenn das verboten sein sollte, dann ist das NUR NOCH UNSINNIG...
ABER:
Hat der Gegenüber dafür gezahlt?
Ich sauge IMMER nur TV RIPS von PRIVATEN SENDERN, da diese umsonst senden ^^
Wenn das verboten sein sollte, dann ist das NUR NOCH UNSINNIG...
Original geschrieben von sniper.de
im Grunde hat man ja das recht es zu saugen, schliesslich wurde es ausgestrahlt und man hat dafür gezahlt.
ABER:
Hat der Gegenüber dafür gezahlt?
Ich sauge IMMER nur TV RIPS von PRIVATEN SENDERN, da diese umsonst senden ^^
Wenn das verboten sein sollte, dann ist das NUR NOCH UNSINNIG...
Die Privaten haben aber an den Urheber für das Senderecht gezahlt. Wenn du eMulest, dann sendest du ja auch und das ohne dafür was an den Urheber/Rechteverwertungsgesellschaft gezahlt zu haben.
[Wook]Demogorg
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lads dir einfach runter wei laufnehmen ist definitiv erlaubt (das ist ja auch mit den gez geklärt) und falls jemand kommt hast du es nur als sicherheitskopie zu deiner leider verloren gegangen aufnahme runtergeladen (oder du sagst dies sei eine aufnahme)
cu
Demogorg
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sniper.de
Grand Admiral Special
Original geschrieben von [Wook]Demogorg
lads dir einfach runter wei laufnehmen ist definitiv erlaubt (das ist ja auch mit den gez geklärt) und falls jemand kommt hast du es nur als sicherheitskopie zu deiner leider verloren gegangen aufnahme runtergeladen (oder du sagst dies sei eine aufnahme)
cu
Demogorg
Das wräe dann aber auch verboten
Oder man machte s so:
In anderes Format oder Bitrate konvertieren
[Wook]Demogorg
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ja es wäre verboten wenn es denn nun jemand herausfinden würde, und mal hand aufs herz für ne doku wird dich niemand umbringen (für eine mp3 schon eher wie man an dem fall eines 12 jährigen mädchens gesehen hat welches 3000€ strafe für <EINE> Mp3 zahlen musste)
sniper.de
Grand Admiral Special
Ach du heiliger Bimbam..Original geschrieben von [Wook]Demogorg
ja es wäre verboten wenn es denn nun jemand herausfinden würde, und mal hand aufs herz für ne doku wird dich niemand umbringen (für eine mp3 schon eher wie man an dem fall eines 12 jährigen mädchens gesehen hat welches 3000€ strafe für <EINE> Mp3 zahlen musste)
als 12 jähriges Mädel hätte ich mich anzeigen lassen -> Nicht Strafmündig
Original geschrieben von sniper.de
Ach du heiliger Bimbam..
als 12 jähriges Mädel hätte ich mich anzeigen lassen -> Nicht Strafmündig
Vielleicht waren die 3000 € ja zivilrechtlicher Schadensersatz? Kommt mir zwar etwas seltsam vor, aber nicht aller was seltsam ist, muß notwendigerweise auch urban legend sein...
[Wook]Demogorg
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ist keine legende sondern wirklich passiert (allerdings in den usa , wo das strafmaß für mp3´s ja schon gesetzt wurde , was zur zeit auch in deutschland besprochen wird)
ob das mädchen 12 13 oder gar 14 war weiss ich nicht mehr , nur das es minderjährig war und deshalb die strafe so niedrig, das strafmaß ist zwischen 25 000 und 100 000 $ festgelegt (in DE werden die strafen sicherlich nicht ganz so hoch)
ob das mädchen 12 13 oder gar 14 war weiss ich nicht mehr , nur das es minderjährig war und deshalb die strafe so niedrig, das strafmaß ist zwischen 25 000 und 100 000 $ festgelegt (in DE werden die strafen sicherlich nicht ganz so hoch)
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