folgende situation
ich habe vor ca. 6 wochen mein asus a7v333 mainboard beim händler (e-bug)reklamiert.
nachdem ich eine weile lang gar nichts mehr vom händler gehört habe, hat dieser
auf nachfrage darauf hingewiesen, daß man die reklamation an den hersteller, also
asus weitergeleitet und keinerlei einfluß auf die dortige bearbeitungszeit habe.
nach insgesamt fast 6 wochen wartezeit habe ich am montag den händler gebeten,
doch bitte den bearbeitungsstatus bei asus zu erfragen und auf eine etwas zügigere
bearbeitung hinzuwirken.
daraufhin hab ich vom händler die erfreuliche mitteilung bekommen, daß man mir
das mainboard im laufe dieser woche zukommen lassen werde.
dies ist auch so geschehen.
nur daß plötzlich auf der gewährleistungsrechnung ein vermerk vorab-austausch unter vorbehalt auftaucht.
was soll ein vorab-austausch nach 6 wochen ?
ich habe um keinen vorab-austausch gebeten, sondern wollte nur auf eine zügigere
bearbeitung hinwirken.
was soll ich nun tun, wie weiter verfahren ?
was bedeutet ein vorab-austausch bzw. was hat das evtl. für konsequenzen ?
da ich während der wartezeit natürlich längst ein neues mobo organisiert habe,
wollte ich das a7v333 eigentlich zügig weiterverkaufen.
mfg
cruger