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Gerichtsurteil untersagt T-Online versteckte Vertragsverlängerungen
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AMD-Hammer
Grand Admiral Special
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Wer hat es nicht schon mal gehört, oder gespürt? Man denkt nicht früh genug daran einen Vertrag zu kündigen und bekommt erst einmal prompt eine Vertragsverlängerung aufgedrückt. So geschah es zum Beispiel oft bei unserem rosa Freund und zwar bei T-Online. Denn bei T-Online ist es gang und gebe, eine 1 Jahr Vertragsverlängerung beim versäumen der Kündigungsfrist auferlegt zu bekommen.
Der Mitkonkurrent von T-Online, freenet.de ist nun vor das Landgericht Hamburg, mit der Begründung der Wettbewerbswidrigkeit gezogen. Nach langem hin und her hat freenet.de nun eine einstweilige Verfügung erwirkt, welche T-Online verbietet bei Kunden der Zeit- und Volumenflatrates eine "versteckte" Vertragsverlängerung vorzunehmen. Dies heißt soviel wie, T-Online muss den Kunden ausreichend auf die Vertragsverlängerung hinweisen, bevor der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert wird.
Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) zeigt sich mit der Entscheidung des Landgerichtes zufrieden.
"In einer Zeit, da die Marktteilnehmer sich engagiert und gemeinsam mit der Politik für mehr Transparenz und Kundenschutz im Markt stark machen, ist eine derart kundenunfreundliche und intransparente Vorgehensweise kontraproduktiv und damit inakzeptabel", äußert sich VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner kritisch dem Vorgang gegenüber.
Gegen die Entscheidung des Landgerichtes kann T-Online jedoch noch Rechtsmittel einsetzen, da die Entscheidung nur vorläufig gilt.
<b>Link zum Thema:</b> <a href="http://www.golem.de/0506/38656.html" TARGET="b">Bericht bei Golem.de</a>
Der Mitkonkurrent von T-Online, freenet.de ist nun vor das Landgericht Hamburg, mit der Begründung der Wettbewerbswidrigkeit gezogen. Nach langem hin und her hat freenet.de nun eine einstweilige Verfügung erwirkt, welche T-Online verbietet bei Kunden der Zeit- und Volumenflatrates eine "versteckte" Vertragsverlängerung vorzunehmen. Dies heißt soviel wie, T-Online muss den Kunden ausreichend auf die Vertragsverlängerung hinweisen, bevor der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert wird.
Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) zeigt sich mit der Entscheidung des Landgerichtes zufrieden.
"In einer Zeit, da die Marktteilnehmer sich engagiert und gemeinsam mit der Politik für mehr Transparenz und Kundenschutz im Markt stark machen, ist eine derart kundenunfreundliche und intransparente Vorgehensweise kontraproduktiv und damit inakzeptabel", äußert sich VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner kritisch dem Vorgang gegenüber.
Gegen die Entscheidung des Landgerichtes kann T-Online jedoch noch Rechtsmittel einsetzen, da die Entscheidung nur vorläufig gilt.
<b>Link zum Thema:</b> <a href="http://www.golem.de/0506/38656.html" TARGET="b">Bericht bei Golem.de</a>
[MTB]JackTheRipper
Grand Admiral Special
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hmm... 2.te Zeile "Den ..." mit 2 n bitte ( Ist mir beim überfliegen halt so aufgefallen).
Ansonsten wär ne Verlinkung auf den Thread (News) nicht schlecht.
Ansonsten wär ne Verlinkung auf den Thread (News) nicht schlecht.
OBrian
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