Gewährleistung bei ebay-Kauf?

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Hallo, kann mir vielleicht jemand helfen?
Ich habe im März 2006 einen Schulranzen von McNeill- neu - bei ebay gekauft, nicht privat, sondern von einem professionellen Anbieter. Beim Kauf war angegeben, daß ich eine Garantie von 2 Jahren habe. Jetzt ist, nachdem meine Tochter den Schulranzen erst seit Ende September benutzt, eine Innentasche ausgerissen. Ich habe jetzt die Verkäuferin angeschrieben, die bisher nicht reagiert hat (ca. 3 Wochen her). Mein Problem ist, daß ich die Rechnung für den Schulranzen beim Umzug verloren habe. Ich kann allerdings mittels Überweisungsbeleg nachweisen, daß ich an sie überwiesen habe und unter welcher ebay-Nummer, so daß sie eigentlich eine Rechnungskopie erstellen könnte. Wie sieht die Lage hier rechtlich aus? Habe ich ohne Rechnung Anspruch auf Reparatur des defekten Ranzens?
Vielen Dank
Suse
 
Die Gewährleistung beträgt gegenüber dem Händler 2 Jahre. Dieser muss den SChaden regulieren, soweit dieser aufgrund eines schon bei Übergabe angelegten Fehlers kaputt gegangen ist.

Unerheblich dabei ist, ob eine Rechnung vorliegt. Soweit man auf andere Weise nachweisen kann, wann und wo man den RAnzen gekauft hat, ist das ausreichend.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Was diese umfasst, ist in den Garantiebedingungen geregelt.Um diese geltend zu machen, wird der Hersteller in der Regel eine Rechnung zum Kaufnachweis verlangen.
 
Man müsste nur klären, wer jetzt in der Beweispflicht ist. Musst du beweisen, dass der Fehler des Ranzens schon beim Kauf vorlag, oder muss der Händler beweisen, dass deine Tochter den Ranzen kaputt gemacht hat?
 
DIe Beweislast trifft den Käufer, da § 476 BGB nach Ablauf des halben JAhres nicht mehr für diesen eintritt.
 
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