Mehr Überwachung braucht das Land

30 Jahre Krieeeeeeeeeeeggggggggggggggggggg *yeah* Laßt sie uns abfackeln!!! *suspect*


§ 125 Landfriedensbruch

(1) Wer sich an

1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder

2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,

die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Soweit die in Absatz 1 Nr. 1, 2 bezeichneten Handlungen in § 113 mit Strafe bedroht sind, gilt § 113 Abs. 3, 4 sinngemäß.

§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder

2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


*lol*
 
Schäuble schaltet bei Online-Razzien einen Gang zurück

Der Bundesinnenminister will einen neuen Entwurf für Online-Durchsuchungen erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vorlegen. Einen Zugriff privater Firmen auf die Vorratsdaten lehnt er ab.
Gleichzeitig wandte sich der Minister strikt gegen Überlegungen auch aus Teilen seiner Partei, bestehende Gesetze zur Terrorabwehr so aufzubohren, dass sie auch auf die zivilrechtliche Verfolgung von Delikten wie etwa Urheberrechtsverletzungen angewendet werden könnten. So dürften vor allem die von Januar an verdachtsunabhängig auf Vorrat zu speichernden Telefon- und Internetdaten nicht etwa Firmen aus der Musik- und Filmindustrie oder anderen privaten Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Diese Forderung brachte zuletzt der Rechtsausschuss des Bundesrates auf, scheiterte damit aber im Plenum der Länderkammer. Der Urheberrechtsexperte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Günther Krings, hatte zudem bereits vor über einem Jahr erklärt: Wenn bei den Providern Verbindungsdaten vorhanden seien, "kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen".
wolfgang schäuble, der rächer der enterbten ...
 
FDP-Abgeordneter zieht gegen Vorratsdatenspeicherung vor das Verfassungsgericht

Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Jürgen Koppelin hat als erster Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung eingelegt, tausende andere Bürger stehen in den Startlöchern.
Niedersachsens Innenminister will auch Wohnungen heimlich durchsuchen lassen

Uwe Schünemann hat zusätzlich zu Online-Razzien die Möglichkeit für eine verdeckte Wohnraumüberwachung und -durchsuchung gefordert, während Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beide Vorhaben ablehnt.
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Niedersachsens Innenminister will auch Wohnungen heimlich durchsuchen lassen

Uwe Schünemann hat zusätzlich zu Online-Razzien die Möglichkeit für eine verdeckte Wohnraumüberwachung und -durchsuchung gefordert, während Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beide Vorhaben ablehnt.
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Der Hammer is doch wohl der:

Ziercke plant weiter, bei Verfahren gegen islamistische "Gefährder" den Anwälten von Verdächtigen gerichtliche Beweise vorzuenthalten. Um Ermittlungen nicht zu gefährden, sei zu prüfen, ob in so genannten In-Camera-Verfahren einzelne Aktenteile "nur für das Gericht einsehbar sein sollen".
 
Ergänzend dazu noch ein Wort in der Süddeutschen über das verschlossen gehaltene Gutachten: http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/739/149381/
[...]
Ein Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht, das die bisherige Praxis bei der Datenspeicherung untersucht hat (es wurde vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben), wird dort derzeit noch unter Verschluss gehalten. Institutsdirektor Hans-Jörg Albrecht erklärte gegenüber der SZ, man verhandle mit dem Ministerium über einzelne Formulierungen.
[...]
 
NSA: Kommt noch schlimmer

War ja auch kaum zu erwarten, dass der US-Geheimdienst sich mit der Erfassung von Telekom-Verbindungsdaten zufriedengeben würde - offenbar hat er auch Zugriff auf Windows-PC-Firewalls und vermeintlich sichere E-Mail-Dienste.
da darf man ja mal auf die dementis von symantec & co warten ...
 
FBI plant weltweit größte biometrische Datenbank

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"Next Generation Identification" heißt das geplante System. Es soll das FBI befähigen, Personen innerhalb und außerhalb der USA anhand von charakteristischen Körpererkennungsmerkmalen zu identifizieren. Im Jahre 2013 soll die "Next Generation"-Datenbank laut der FBI-Abteilungsleiterin für Biometrie, Kimberly Del Greco, dazu imstande sein, Anfragen anhand eines Datenmixes aus Finger- und Handballenabdrücken, Iris-und Gesichtserkennungsmerkmalen abzugleichen. Ein Sicherheitsbeamter am Flughafen soll in Sekundenschnelle erfahren können, ob die Person, deren Hände überprüft wurden, in der Liste der meistgesuchten Kriminellen und Terroristen auftaucht. An anderer Stelle des Berichts wird geäußert, man denke daran, künftig auch die Art und Weise, wie Menschen gehen und reden, als mögliches Identifizierungsmerkmal zu verwenden.
[...]
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Bundesregierung: Bundesabhörzentrale ist reine IT-Maßnahme

Der Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt mit den angeschlossenen Landeskriminalämtern sollen in der geplanten Bundesabhörzentrale beim Bundesverwaltungsamt gemeinsame IT-Ressourcen nutzen können. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, von der die tageszeitung berichtet. Die gemeinsame Nutzung von Software und Servern soll danach technisch so gestaltet werden, dass "diese auf Wunsch auch von anderen Bedarfsträgern genutzt werden kann". Die Notwendigkeit für die Einrichtung einer Bundesabhörzentrale wird von der Bundesregierung mit Kosteneinsparungen begründet. Über die Höhe und Art der Einsparungen wurden der Linksfraktion gegenüber keine Angaben gemacht.
[...]
Musikindustrie fordert EU-weites Filtern des Internetverkehrs

Die Internationale Föderation der Phonographischen Industrie (IFPI) hat eine neue Debatte in Brüssel über das Blockieren von Protokollen für Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P) und das Filtern von Inhalten durch Internetprovider entfacht. Das EU-Parlament arbeitet derzeit unter der Federführung des französischen Sozialisten Guy Bono an einem Bericht über die Förderung der Kulturwirtschaft. Die Lobbyvertretung der Musikindustrie hat diese Chance genutzt, um in einem "Optionspapier" einmal mehr auf die unzureichende Kooperation der Zugangsanbieter sowie auf technische Möglichkeiten im Kampf gegen Raubkopien hinzuweisen. Die konservative spanische Abgeordnete und frühere Kulturministerin ihres Landes, Pilar del Castillo Vera, hat daraufhin gefordert, dass die Provider "Filtermechanismen installieren sollen, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern".
[...]
 
Zuletzt bearbeitet:
Ergänzend dazu noch ein Wort in der Süddeutschen über das verschlossen gehaltene Gutachten: http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/739/149381/
Hm, das verwundert mich doch sehr.
Wie zur Hölle kann man denn bei einem Gutachten über einzelne Formulierungen "verhandeln"?
Ich mein, das kommt ja wohl Manipulation gleich.

Ein Gutachten soll doch unabhängig eine Meinung/Blickweise auf ein Problem darstellen,
da kann man doch nicht dran rumfingern wie beliebt. *noahnung*
 
"An anderer Stelle des Berichts wird geäußert, man denke daran, künftig auch die Art und Weise, wie Menschen gehen und reden, als mögliches Identifizierungsmerkmal zu verwenden."(heise)

"Hey sie da! ... Ja sie. Kommen sie mal mit auf die Wache, sie laufen komisch." :-X *nosorry*
 
Ein Gutachten soll doch unabhängig eine Meinung/Blickweise auf ein Problem darstellen,
da kann man doch nicht dran rumfingern wie beliebt. *noahnung*
Wie sagt man so schön? "Traue keiner Statistik, die Du nicht selber frisiert/gefälscht/erstellt hast".
Gutachten können genauso vielseitig ausgelegt und interpretiert werden, wie Umfragen und Bilanzen.
Spielereien mit naiven menschlichen Geistern eben. Die warhaftig intelligenten Menschen ignorieren jegliche Form von Umfragen, Gutachten und Statistiken. ;-)
 
Der Bundespräsident darf allein die formelle Richtigkeit, nicht die materielle prüfen (Mehrheitsmeinung in der Staatsrechtslehre!). Das halte ich für wichtig zu erwähnen, weil die ersten Hobby-Staatsrechtler wieder dabei sind mit ihrem Halbwissen auszuholen, zumal diese Frage durchaus kontrovers und seit langem diskutiert wird. Bei Zweifeln materieller Natur behelfen sich Bundespräsidenten mit der Weiterleitung an das BVerfG, der einzigen materiellen Prüfinstanz!

Mir ging es mit diesem Beitrag allein darum, den Bundespräsidenten vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu verteidigen, nicht darum mich inhaltlich zu positionieren.
 
Der Bundespräsident darf allein die formelle Richtigkeit, nicht die materielle prüfen (Mehrheitsmeinung in der Staatsrechtslehre!). Das halte ich für wichtig zu erwähnen, weil die ersten Hobby-Staatsrechtler wieder dabei sind mit ihrem Halbwissen auszuholen, zumal diese Frage durchaus kontrovers und seit langem diskutiert wird. Bei Zweifeln materieller Natur behelfen sich Bundespräsidenten mit der Weiterleitung an das BVerfG, der einzigen materiellen Prüfinstanz!

Mir ging es mit diesem Beitrag allein darum, den Bundespräsidenten vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu verteidigen, nicht darum mich inhaltlich zu positionieren.
Bei Heise darf man lesen
Einem Sprecher des Bundespräsidialamts zufolge sahen die Experten dort aber "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken". Ende 2006 hatte Köhler dagegen sowohl die Privatisierung der Flugsicherung als auch das Verbraucherinformationsgesetz gestoppt. Das Luftsicherheitsgesetz hatte der Präsident im Januar 2005 zwar noch unterzeichnet, allerdings nur mit Bauchschmerzen. So meldete Köhler zugleich erhebliche Bedenken an und empfahl, den Text vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Nichts dergleichen war aus seinem Amt zur Vorratsdatenspeicherung zu hören.
Ich weiß nicht, ob das stimmt. Aber wenn ja, dann kann man sowas wohl als "zweifelsfreies Abnicken" bezeichnen. Das wirft m.E. kein gutes Licht auf den Bundespräsidenten, wenn bei einer solch wichtigen Sache nicht mal im Ansatz irgendwelche Bedenken formuliert wurden. :-/
 
Der Bundespräsident darf allein die formelle Richtigkeit, nicht die materielle prüfen (Mehrheitsmeinung in der Staatsrechtslehre!).
Interessant, daß eine solche doch bedeutsame Kompetenzverteilung nicht wirklich geregelt, sondern mehr entsprechend der eingespielten Gepflogenheiten gehandhabt zu werden scheint.
Davon abgesehen wurde in dieser Frage ja afaik auch kein Einschreiten des Bundespräsidenten erwartet, sondern von vornherein das Bundesverfassungsgericht als letzter Notanker gesehen.

(weil ich dort nochmal nachgelesen habe noch der entsprechende wiki-Abschnitt: )
Eingeschränkte materielle Prüfungskompetenz
Insgesamt besteht in der Staatswissenschaft überwiegend die Ansicht, dass der Bundespräsident ein Gesetz lediglich bei offensichtlicher Kollision mit der Verfassung – inhaltlich oder beim Zustandekommen – anhalten dürfe, da ihm nicht zuzumuten sei, ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zu unterschreiben. Ansonsten sei die Feststellung der Verfassungswidrigkeit Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.

Dieser Auffassung wird entgegengehalten, dass das Bundesverfassungsgericht nur ausgefertigte und in Kraft getretene Gesetze prüfe. Zu einer präemptiven Normenkontrolle sei das Bundesverfassungsgericht aber durch die Verfassung nicht berufen. Wenn der Präsident eine solche Kontrolle vornimmt, so entspreche dies der verfassungsrechtlichen Rollenverteilung. Seine diesbezügliche Entscheidung ist vollumfänglich justiziabel und kann vom Parlament zur gerichtlichen Prüfung gestellt werden – Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG.

Ferner wird entgegengehalten, dass der Bundespräsident in anderen zugespitzten Situationen eine politisch-materielle Prüfungskompetenz habe, so z. B. wenn er über eine Parlamentsauflösung in Folge einer verbundenen Vertrauensfrage oder über die Erklärung eines Gesetzgebungsnotstands entscheide. Ein verabschiedetes Gesetz anzuhalten sei dagegen nur ein juristisches Minus, also politisch und verfassungsrechtlich ein milderes Mittel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundes...#Unterzeichnung_und_Pr.C3.BCfung_von_Gesetzen
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EDIT :
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@Cleric: An diese Fälle musste ich auch zuerst denken, dort waren afair aber formale Punkte ausschlaggebend, zumindest wurde sich immer explizit darauf berufen.
 
Das Gesetz kam auf formal dem GG entsprechendem Wege zustande, nicht mehr und nicht weniger.
An der Uni gelernt habe ich, das die Frage ob ein materielles Prüfungsrecht vorliegt absolut zu beantworten nicht seriös sei, die Lager (Pro oder Kontra) würden sich in etwa die Waage halten. Schon um Schaden vom hohen Amt des Staatsoberhauptes abzuwenden gilt es in der Anwendung stets den sicheren, verfassungsrechtlich unbedenklichen Weg des alleinigen formellen Prüfungsrechts zu beschreiten. Den Behelfsweg nannte ich ja bereits: Ausfertigen und das BVerfG anrufen, so denn begründete Zweifel bestehen.
Der Bundespräsident wurde von den Vätern unserer Verfassung nicht ohne Grund mit wenig Kompetenzen ausgestattet, die immensen Kompentenzen des Reichspräsidenten und das was daraus wurde darf man nie vergessen.
 
Horst Köhler unterschrieb im Oktober 2006 das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung wegen Unvereinbarkeit mit Art. 87d Abs. 1 GG nicht.[1] Im Dezember 2006 wies er das Verbraucherinformationsgesetz zurück, da es aus seiner Sicht im Widerspruch zu Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG steht, der es dem Bund verbietet, per Gesetz den Gemeinden Aufgaben zu übertragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundes...#Unterzeichnung_und_Pr.C3.BCfung_von_Gesetzen

Konsequent ist er jedenfalls nicht ...

Und wenn er "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken" dabei hat, kann ihm wohl keiner mehr helfen.

Siehe z.B. die große Verfassungsbeschwerdeschrift, welche jetzt eingereicht wird: https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Verfassungsbeschwerde_Vorratsdatenspeicherung.pdf
 
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