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Notebook-Verkauf mit Problem???
- Ersteller StefanV3
- Erstellt am
Hallo
Ich habe eine Frage bezüglich eines Verkaufs eines Notebooks mit Betriebssystem, wo allerdings die Original-CD fehlt. Lizenz-Aufkleber, Handbuch und die 2te CD der Software sind da, von der ersten CD existiert allerdings nur eine Sicherheitskopie, die Original-CD ist verschwunden. Darf man das so verkaufen?
MfG
StefanV3
Ich habe eine Frage bezüglich eines Verkaufs eines Notebooks mit Betriebssystem, wo allerdings die Original-CD fehlt. Lizenz-Aufkleber, Handbuch und die 2te CD der Software sind da, von der ersten CD existiert allerdings nur eine Sicherheitskopie, die Original-CD ist verschwunden. Darf man das so verkaufen?
MfG
StefanV3
Sepp
Grand Admiral Special
- Mitglied seit
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- Windows 7
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Der Lizenzaufkleber ist das entscheidende. Ja, Du darft es verkaufen.
Nitemare
Vice Admiral Special
Sepp schrieb:Der Lizenzaufkleber ist das entscheidende. Ja, Du darft es verkaufen.
...falsch! Genau aus diesem Grund hat Ebay mal eine Auktion von mir gecancelt.
Ich war auch in dem Glauben. Ebay hat meine besagte Auktion dann sogar noch MS
gemeldet!!!
MS ist daraufhin mit mir per E-Mail in Kontakt getreten.
Dem sehr freundlichen MS-Mitarbeiter habe ich dann erklärt das ich es nicht besser
wusste und zugesichert, daß ich es so natürlich nicht wieder einstellen werde.
Er meinte die "COA" (Certificate of Auhenticity") ist keine Lizenz sondern nur das
Echtheitszertifikat. Aus der "EULA" (End User License Agreement) geht hervor, daß
eine gültige Lizenz nur dann vorliegt wenn alles komplett ist:
1. COA Lizenzaufkleber mit gültigem Produktkey
2. Originale Windows CD
3. Handbuch bzw. Minihandbuch bzw. Broschüre im Original
Es gibt aber die Möglichkeit bei Nachweis des Eigentums sich von MS eine
neue Original CD nachzubeschaffen. Hierzu einfach mit MS über die Servicerufnummer
in Kontakt treten. Die Nummer findest Du auf der Website von MS.
Dem freundlichen Mitarbeiter erklärst Du kurz Deine Lage und schon wird er Dir
den Lösungsweg für Dein Problem erklären. Du wirst dann einen Eigentumsnachweis
erbrinngen müssen (Rechnung). Kopien Deines Handbuchs und der COA faxen oder mailen
müssen und zusätzlich noch eine Versicherung an Eides Statt abgeben müssen.
Hiervor aber keine Angst - die Mitabrbeiter sind extrem kundenorrierntiert und extrem
freundlich. So richtig arXXhkriechermäßig !
MFG,
Nitemare
Sepp
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Nitemare schrieb:...falsch! Genau aus diesem Grund hat Ebay mal eine Auktion von mir gecancelt.
Ich war auch in dem Glauben. Ebay hat meine besagte Auktion dann sogar noch MS
gemeldet!!!
MS ist daraufhin mit mir per E-Mail in Kontakt getreten.
Dem sehr freundlichen MS-Mitarbeiter habe ich dann erklärt das ich es nicht besser
wusste und zugesichert, daß ich es so natürlich nicht wieder einstellen werde.
Er meinte die "COA" (Certificate of Auhenticity") ist keine Lizenz sondern nur das
Echtheitszertifikat. Aus der "EULA" (End User License Agreement) geht hervor, daß
eine gültige Lizenz nur dann vorliegt wenn alles komplett ist:
1. COA Lizenzaufkleber mit gültigem Produktkey
2. Originale Windows CD
3. Handbuch bzw. Minihandbuch bzw. Broschüre im Original
Es gibt aber die Möglichkeit bei Nachweis des Eigentums sich von MS eine
neue Original CD nachzubeschaffen. Hierzu einfach mit MS über die Servicerufnummer
in Kontakt treten. Die Nummer findest Du auf der Website von MS.
Dem freundlichen Mitarbeiter erklärst Du kurz Deine Lage und schon wird er Dir
den Lösungsweg für Dein Problem erklären. Du wirst dann einen Eigentumsnachweis
erbrinngen müssen (Rechnung). Kopien Deines Handbuchs und der COA faxen oder mailen
müssen und zusätzlich noch eine Versicherung an Eides Statt abgeben müssen.
Hiervor aber keine Angst - die Mitabrbeiter sind extrem kundenorrierntiert und extrem
freundlich. So richtig arXXhkriechermäßig !
MFG,
Nitemare
Nein. Das ist falsch. Das ist in Deutschland spätestens seit BGH Entscheidung zum Verkauf von OEM-Software klar.
Die Entscheidung besagt, dass der Softwarehersteller nicht das Eigentumsrecht des Käufers an der Software einschränken darf durch bundeling nur mit dem verauftem PC. Denn der Softwarehersteller kann nur auf seinen Verkauf an den Händler Einfluss nehmen. Ein darüber hinausgehender EiInfluss auf den Käufer ist nicht möglich.
Dasselbe gilt sinnlogisch natürlich auch für eine Verbindung mit CD oder Handbuch.
Mit dem Lizenzauflkleber kann man sich auch eine neue CD bei MS besorgen. DIe muss MS - sicher gegen Gebühr - herausgeben.
Die EULA sind also hier unwirksam.
Das ganze wird dem Aspekt der Recovery Version besonderws deutlich. Selbst bei dieser Version, die nur für einen PC abgestimjmt ist, darf man die Daten so brennen, dass eine Vollversion daraus wird, die man dann zusammen verkaufen kann..
Das Ebay dich aufgrund des Druckes von MS mit der Auktion ausschliesst, verwundert nicht. Auch das MS die Sachlage anders sieht nicht. Rechtlich richtig wird sie damit aber nicht.
vgl. auch:
http://www.finanztip.de/recht/online/artikel5.htm
http://www.golem.de/0007/8621.html
http://www.anwalt-im-netz.de/Aktuelles/BGH/BGH060700/bgh060700.html
http://www.internetrecht-rostock.de/oem-software-verkauf-erlaubt.pdf
Zuletzt bearbeitet:
Nitemare
Vice Admiral Special
Sepp schrieb:Nein. Das ist falsch. Das ist in Deutschland spätestens seit BGH Entscheidung zum Verkauf von OEM-Software klar.
Die Entscheidung besagt, dass der Softwarehersteller nicht das Eigentumsrecht des Käufers an der Software einschränken darf durch bundeling nur mit dem verauftem PC. Denn der Softwarehersteller kann nur auf seinen Verkauf an den Händler Einfluss nehmen. Ein darüber hinausgehender EiInfluss auf den Käufer ist nicht möglich.
Dasselbe gilt sinnlogisch natürlich auch für eine Verbindung mit CD oder Handbuch.
Mit dem Lizenzauflkleber kann man sich auch eine neue CD bei MS besorgen. DIe muss MS - sicher gegen Gebühr - herausgeben.
Die EULA sind also hier unwirksam.
Das ganze wird dem Aspekt der Recovery Version besonderws deutlich. Selbst bei dieser Version, die nur für einen PC abgestimjmt ist, darf man die Daten so brennen, dass eine Vollversion daraus wird, die man dann zusammen verkaufen kann..
Das Ebay dich aufgrund des Druckes von MS mit der Auktion ausschliesst, verwundert nicht. Auch das MS die Sachlage anders sieht nicht. Rechtlich richtig wird sie damit aber nicht.
vgl. auch:
http://www.finanztip.de/recht/online/artikel5.htm
http://www.golem.de/0007/8621.html
http://www.anwalt-im-netz.de/Aktuelles/BGH/BGH060700/bgh060700.html
http://www.internetrecht-rostock.de/oem-software-verkauf-erlaubt.pdf
...na toll! So wie Du es darlegst, leuchtet es mir zumindest ein.
Hat mich eigentlich auch gewundert aber was soll man als Unwissender sonst tun außer
den Ball flach zu halten! War ehrlich gesagt froh, daß die mir nicht weiter an die Karre ge-
pisst haben. Vielen Dank für die Aufklärung.
MFG,
Nitemare
Sepp
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>kq schrieb:Sind die Eula net eh unwirksam, da bei Kauf nicht Bestandteil des Kaufvertrages und idR ohne Zustimmung keine Installation stattfinden kann. Gabs afaik auch nen Urteil zu.
>kq
Ja. Steht in den obigen Links auch.
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