14-Tägiges Widerufsrecht auf einen TFT ??

Sensi

Admiral Special
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Hallo Leute,

habe hier ein ziemliches Problem. Es geht um folgendes, ich habe bei dem Shop nextcave-it.de ein Hyundai L90D+ gekauft und erst nach 2 Wochen nach Geldeingang bekommen diesen Freitag bekommen, aber das ist eine andere Gesichte.
Mein eigentliches Problem ist, dass der Hyundai in der Mitte vom Bild nen hellen Pixelfehler hat und der super nervig ist. Naja somit will ich das Ding wieder zurück schicken, weil man so net mit arbeiten kann und wollte das über das 14 Tägige Widerufsrecht machen.

Ich habe denen also ne Mail geschrieben, doch ließt am besten selbst !

Hier ist der Verlauf der Mails chronologisch geordnet.

Meine erste mail
Hallo,

ich habe den Monitor erhalten, jedoch bin ich mit ihm sehr unzufrieden (Hat
nichts mit ihnen zu tun, also nicht falsch aufnehmen ;)

Wie gesagt ich würde gerne von meinem 14tägigem Rückgaberecht gebraucht
machen und wollte dafür die Adresse sowie die kosten die ich dabei zu tragen
habe
erfahren (Habe 401€ mit Versand bezahlt). Ebenfalls wäre es mir sehr sehr
wichtig, zu wissen wie lange die Rückbuchung dauert und was ich sonst noch
so zu beachten habe!

Ich habe bei dem Monitor keine Rechnung mit bekommen, nur ein Lieferschein
ist das normal ?


Die Antwort

Sehr geehrter Herr xxxxx,

schicken Sie uns bitte den von Ihnen bestellten Artikel innerhalb von 3
Arbeitstagen an folgende Adresse, Kosten zu Ihren Lasten:

xxxxx
xxxxx
xxxxx

Auftrags-Nr. xxxxxxxx bitte aussen auf dem Paket notieren, Ihren
Widerspruch bitte im Schreiben im Paket vermerken.
Bitte geben Sie hier auch Ihre Auftrags-Nr. und Ihre Kontaktdaten an.

Sollte das Gerät neu und Original Verpackt sein, erfolgen 100% des
Kaufpreises.
Sollte das Gerät benutzt sein, werden wir den entstandenen Schaden in
Wertabzug bringen.

Nach Prüfung des Geräte wird Ihnen dann der entsprechende Wertersatz
überwiesen oder per Scheck zu gestellt.


Mit freundlichen Grüssen

Ihr nextCave Team


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Daraufhin stellte ich mich natürlich die Frage was die nun unter "Gebraucht verstehen" und haben ihnen folgende Mail geschrieben


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Meine zweite Antwort

Hallo,

noch eine Frage. Das Gerät wurde einmal aufgebaut und folgedessen aus der
Verpackung genommen, was allerdings normal ist. Kabel wurden ebenfalls
einmal verwendet (Nur das DVI und Stromkabel) Somit befindet sich das Gerät
natürlich im absolut neuem Zustand und wird natürlich in orginaler
Verpackung versendet ! Heißt das also schon das ich 100% des Kaufpreises
zurück erstattet bekomme ? Nicht dass ich ihnen den TFT schicke und nicht
100% des Preises bekomme.

Wollte ich nur wissen bevor ich am Montag zur Post gehe und das Paket wieder
zurücksende.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.


Deren letzte Mail


Sehr geehrter Herr xxxxx,

das können wir erste beurteilen wenn sich das Gerät wieder bei uns befindet.
Es wird unter Zeuge ausgepackt und genau auf Gebrauchsspuren
untersucht. Selbstverständlich werden Kabelbenutzung im normalen Maß nicht
zu einer Minderung des Erstattungspreises führen.


Mit freundlichen Grüssen

Ihr nextCave Team

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Nun kommt mir das ganze doch sehr sehr komisch vor, zum einen soll ich es in den nächsten 3 Tage verschicken zum anderem das mit den Prozentsatz den sie mir zurückzahlen. Die können mir doch nun wirklich alles nach stellen und sagen dass ich die Ware zerkratzt habe oder sonstiges und die bestimmen dann folgedessen den Preis. Wie soll das bitte schön gehen. 1 Kratzer 100€ weniger `???
Der Monitor ist aber immer noch total neu und hat keine Gebrauchtspuren! Der steht zwar gerade aufm Tisch aber sonst ist der ja noch neu, oder ?!

Was würdet ihr machen, sollte ich das Ding unter Aufsicht von Zeugen verpacken und fotografieren und Fotos schießen? Weil ich habe Angst dass die mich über den Tisch ziehen könnten!!

Auch habe ich keine Rechnung mit dem Preis sondern nur einen Lieferschein beiligend gehabt? Das geht mir gerade alles sehr aufn Senkel....
 
Zuletzt bearbeitet:
Was die Wertminderung angeht, konntest du den Moni durchaus auspacken und testen. Eine Prüfung der Ware darf dir nicht angerechnet werden (§ 357 III BGB).

Steht übrigens auch in den AGB deines Händlers:
Widerrufsrecht
Rücksendungen bei Nichtgefallen oder bei Reklamationen sind für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware möglich. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware an nextCave auf eigene Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung bzw. der Waren. Die Kosten für die Rücksendung trägt allein der Kunde. Nach Eingang des Widerrufs ist nextCave verpflichtet, eventuelle Zahlungen des Kunden unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche ab Zugang zurückzuerstatten. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie nextCave die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie nextCave insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Wenn du willst, kannst du natürlich Fotos machen - scheint mir aber etwas paranoid.
 
@ Macavater

Danke schon einmal für deine Hilfe!! Was meinst du habe ich zu erwarten ? Meinst schon ich bekomme mein volles GEld zurück ? Habe keine Lust nur 70% zu bekommen oder so...

Gruß und Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit den Zeugen ist keine schlechte Idee. Hast du nen Freund mit Videokamera? Dann lass die mitlaufen... das ist am sichersten.
 
Ehrlich gesagt frage ich mich, warum du im Threadtitel 'Probleme mit Shop' schreibst.
Bisher hat sich der Shop doch 100% korrekt Verhalten. Und wenn das Ding noch so neu ist, wie du es schreibst, dann wird es auch zu keiner Wertminderung führen.
 
Hallo,

sorry falls ich hier irgendwie den Shop in den Dreck gezogen habe, wollte ich gewiss nicht, doch ich bin einfach ein sehr misstrauischer Mensch.

Ich dachte einfach dass man immer davon ausgeht dass man das gekaufte Produkt aufbaut um zu sehen obs passt oder net. Ich habe einfach ein wenig Angst dass ich nicht mein volles Geld zurück bekomme ;(

Wäre dieser blöde Pixelfehler net müsste ich den erst gar net zurück schicken 8-(

P.S: Kennt ihr eigentlich einen Shop auser Mindfactory, die einen Pixelfehlertest durchführen ?

Gruß Rui
 
Naja, ich sehe das Gesetz eher halt dazu, dem Versandkäufer die gleichen Möglichkeiten zu geben, die auch ein Filialkäufer hat. Einen Monitor kann man sich da schonmal vorführen lassen. Wenn aber z.B. bei einer CPU die Verpackung aufgebrochen wird und die CPU montiert wird und z.B. vom WLP dreckig ist, dann kann man das nicht mehr als Neuware verkaufen, folglich wird Wertminderung verlangt. Du würdest so eine CPU sicherlich auch nicht als neu kaufen wollen, oder?
 
Klar ich verstehe die damit resultierenden Folgen für den Verkäufer und Käufer. Doch man muss auch sagen, dass es nur dem Kunden gerecht ist und wie in meiner Situation erst gar nicht vorgekommen wäre, wenn ich das Teil vor Ort gesehen hätte...

Naja wie gesagt, ich hoffe das ganze läuft reibungslos ab weil 400€ ist nicht gerade wenig...

Gruß Rui
 
Wäre dieser blöde Pixelfehler net müsste ich den erst gar net zurück schicken

Prinzipiell müsste der Shop, wüßte er davon, den Monitor deswegen noch nichtmal zurücknehmen. Ausnahme: Das Ding hat ne 0 Pixelfehler Garantie.

Der Rest ist absicherung von Shop und IMHO völlig normal. Du wirst dein Geld schon bekommen.
Im übrigen bekommst Du den Kaufpreis AFAIK aber nicht die Versandkosten zurück.

MFG
 
Sensi schrieb:
...Kennt ihr eigentlich einen Shop auser Mindfactory, die einen Pixelfehlertest durchführen ?...
1.)

http://www.tec-company.de/oxid.php/...uml;r-Viewsonic-Flachbildschirme-bis-19-Zoll/

2.)

http://server3.gs-shop.de/200/cgi-bin/shop.dll?AnbieterID=4884&Seite=frameset.htm&PKEY=5C50 (PIXELFEHLERTEST GRATIS)

Letzterer hat den Vorteil das er SEHR schnell im Versand ist und die Preise da auch ok sind(wenn man bedenkt das der "PIXELFEHLERTEST GRATIS" ist, quasi im Preis schon drin) ;).
 
Mogul schrieb:
...Im übrigen bekommst Du den Kaufpreis AFAIK aber nicht die Versandkosten zurück...
Nö, alles was im Gesamtwert UNTER 40,- EUR ist muss der Käufer selbst tragen, darüber der Verkäufer, sprich er hat Anrecht auf die VK-Erstattung ;).
 
Grds. muss der Kaufpreis voll erstattet werden. Wenn das Gerät keine Gebrauchsspuren hat (was ja durch Zeugen und Fotos beim Einpacken sicher dokumentiert werden kann), darf nur für das Auspacken und Prüfen der Ware kein Abzug gemacht werden.

Die Zusendung innerhalb von 3 Tagen schränkt das WIderufsrecht nicht ein. Wenn also der Monitor erst nach einer Woche ankommt, ist das unschädlich.

Um den Geldeingang zu beschleunigen (da der Kaufpreis bereits bezahlt wurde, müssen auch die Portokosten der Rücksendung erstattet werden). würde ich den entsprechenden Betrag gleich unter Fristsetzung (10 Tage) verlangen.
 
Natürlich wird es keine Probleme geben, da die Händler in der Regel Kulant sind...
Aber interessant wäre die Frage: was heisst Gebrauchsspuren???
Fakt ist, dass das Ding nicht mehr neu ist, da es ja schon lief....
Man redet ja immer von einer "Prüfung" des Geräts.... Naja... der eine guckt sich das Teil äusserlich an und der andere wiederum nimmt das Ding auseinander um zu prüfen ob alle Schrauben innen fest sind... *lol*
Wäre mal interessant zu wissen ob das irgendwann mal genauer definiert wird...
Die Hintergrundbeleuchtung zum Beispiel hat ja so gesehen nicht mehr die Lebenserwartung wie vorher... :] also ist es ja Kulanz des Händlers....
Ist echt ein blödes Thema .... ;D
 
Frantic schrieb:
Man redet ja immer von einer "Prüfung" des Geräts.... Naja... der eine guckt sich das Teil äusserlich an und der andere wiederum nimmt das Ding auseinander um zu prüfen ob alle Schrauben innen fest sind... *lol*
Wäre mal interessant zu wissen ob das irgendwann mal genauer definiert wird...
Gemeint ist, dass der Internetkäufer dieselbe Prüfung wie im Laden vornehem können soll. Dazu gehört sicher nicht ein tagelanges betreiben von Hardware, um z.B. den besten Prozessor herauszufinden.
 
Sepp schrieb:
Gemeint ist, dass der Internetkäufer dieselbe Prüfung wie im Laden vornehem können soll. Dazu gehört sicher nicht ein tagelanges betreiben von Hardware, um z.B. den besten Prozessor herauszufinden.
Genau,...ich bekam diese Tage mal eine Auslegung dieses Passus von Seiten eines Verkäufers:
Rückgaberecht

 Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder Email erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.

 Rücksendungen haben ausreichend frankiert als Paket (nicht Brief oder Päckchen) zu erfolgen. (Die genaue Anschrift erhalten Sie bei Lieferung gedruckt auf der Rechnung).

 Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Ich finde diese Auslegung fair, und beide Seiten werden da nicht übervorteilt bei ;).
 
Kommt immer drauf an, wie es angewandt ist. Ist bspw. Graka einbauen und testen nu wie im Laden oder net? Und wenn nein, wieviel % Abzug erwarten einen dann?
@Sepp: gibts in der Richtung keinen Präzedenzfall, was nun Prüfen und was Inbetriebnahme ist?
>kq
 
>kq schrieb:
Kommt immer drauf an, wie es angewandt ist. Ist bspw. Graka einbauen und testen nu wie im Laden oder net? Und wenn nein, wieviel % Abzug erwarten einen dann?
@Sepp: gibts in der Richtung keinen Präzedenzfall, was nun Prüfen und was Inbetriebnahme ist?
>kq

Da bei diesem Warenwrert die Sachen meistens beim Amtsgericht bleiben, allerhöchstens zum Landgericht gegen., aknn man mangels Bindung der anderen Gerichte kaum von Präzedenzfall sprechen.
 
Wenn wir uns auf eine Prüfung im Laden beziehen, dann ist spätestens beim öffnen der Verpackung ja eigentlich Schluss....
Oder nimmt jemand im Laden ohne Verkäufer einen TFT aus der Verpackung und schliesst das Teil irgendwo an? Man holt sich also einen Verkäufer und sagt, dass man das Teil sofort mitnimmt wenn es keine Pixelfehler hat.....
Die Hersteller sollten diese Pixelfehler Geschichten mal ändern.... Das die verschiedenen Klassen zum gleichen Preis verkauft werden und man die Katze im Sack kauft ist eine Frechheit.... und es gibt nur einen Hersteller glaube ich der ausschliesslich Pixelfehlerklasse 1 anbietet.
Die Prüfung sollte schon gleich auf Seiten der Hersteller erfolgen.... und die Angebote sollten dann je nach Klasse um 20-30 EURO variieren finde ich...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich arbeite bei einem Versender in der Serviceabteilung...und Puh , dass ist ein schweres Thema.
Die Gesetzgebung ist da wie schon gesagt ziemlich wischiwaschi...
Beim Monitor sollte es keine Probleme geben mit der Rücknahme ,vorrausgesetzt er ist nicht voller Fettgriffel oder hat gar ausversehen einen Kratzer abbekommen. Also hübsch nett verpacken und dran denken, der Orginalkarton gehört mit zum Artikel. Also auch dieser darf nicht in Mitleidenschaft gezogen sein. Nach Möglichkeit in Packpapier einschlagen und dann ab zur Post. Die Rücksendekosten müssen dann erstattet werden. Nicht aber die Kosten der Hinsendung , da diese Leistung erfüllt wurde und nicht zurück gewährt werden kann .
Was die Prüfung wie im Ladengeschäft betrifft, kann man sich einen Monitor zeigen lassen. Aber zB bei einer Graka siehts da schon anders aus. keiner kann in den Laden gehen , die Karte da in seinen PC einbauen und dann mal eben an der Monitorwand mit Doom 3 Testen.....
oder anderer fall ...Festplatte...12 Tage benutzen und dann vom Kauf zurück tretten weil Sie nicht gefällt..und dann auch noch voller Daten zurück schicken...das wird mit knall hartem Abzug bestraft falls das dann überhaupt zurück genommen wird.
zu den Kosten bzw Abzügen...das ist im prinzip erst einmal Ermessenssache des Händlers. Muß aber ggf erleutert bzw belegt werden. Material zur Wiederherstellung ( Umverpackung ) Arbeitsstd der Überprüfung und ggf löschen von Daten etc.
 
Mal ne Frage:

Hat man mit einer Wertminderung zu rechnen, wenn man die Schutzfolie abgezogen hat?

Mein Bruder hat seinen 19''er gerade ausgepackt.
Test Rot -> ah, Fehler -> Ach nee, nur die Folie
Test Blau -> ah, Fehler -> Ach nee, nur die Folie
Folie abgezogen
Test grün -> ah, Fehler ... Mist

Dumm gelaufen ...
 
hallo, als neues P3Dnow mitglied grüße ich erstmal alle. :)

hier noch 2 fast ähnliche fälle im mindfactory forum.

hier geht es auch um rückgaberecht in punkto wertminderung oder wertersatz.

hier wird anscheinend nach lust und laune entschieden(wertminderung). :o

fall1: http://193.158.75.110/phpBB2/viewtopic.php?t=2900

in fall2 warscheinlich bessere laune. *noahnung*

fall2: http://193.158.75.110/phpBB2/viewtopic.php?t=3123

da kann mann nur mit dem kopf schütteln. ???

MF hat die beiträge leider gelöscht,die können halt keine kritick vertragen(traurig aber war).
 
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