Defektes Board - wer trägt die Versandtskosten?

ZeGerman

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Hi,

ich habe ein Board bei Ebay gekauft und wie sich nach einigen Tests herausstellte, liegt ein Defekt beim Board vor.

Der Verkäufer hat mir angeboten das Board zurückzuschicken um es auf Fehler zu prüfen und ggf auszutauschen. Er verlangt aber von mir, das ich die Versandtskosten trage.
Das board hat rund 32 Eus gekostet.

Welche kosten bekomme ich erstattet wenn ich das Board zurückgeben will, weil es Defekt ist. Immerhin hat der Verkäufer mir ein Defektes Board verkauft .. muss ich da auf den Versandtskosten und den rücksendekosten sitzen bleiben?

MfG

ZeGerman
 
Wenn kaputt, dann trägt er die Versandkosten. Schreib dir vor dem zurückschicken die Seriennummer auf
 
Wie regelt man bei solchen sachen den versandt?
Einfach (un)frei zurückschicken oder muss der Verkäufer erst das geld überweisen?

Ich musste auf das Board ein neues Bios drüber bügeln, da das was drauf war, restlos veraltet war.
Erlöschen dadurch die Garantieansprüche bzw. das Rückgaberecht? Kann er mich deswegen belangen?
Sollte ich ein Biosrecovery durchführen oder zumindest die alte Version wieder insatllieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist vollkommener Quatsch. Es ist eindeutig in den eBay-Richtlinien festgehalten. Wenn das Board defekt ist, musst du es zunächst die kosten für die Rücksendung an den VK tragen, damit dieser den angegebenen Defekt notfalls prüfen (lassen) kann.
Stellt sich der Mangel als berechtigt heraus, so ist der VK verpflichtet, Dir den Kaufpreis, sowie zweimal Versand zu erstatten.
 
Wenn die Ware defekt ist, muss der Verkäufer nachbessern oder den Kaufpreis erstatten. Ebenso muss er die Versandkosten beide Wege bezahlen.
 
Ich muss einen Begleichschein ausfüllen und unterschreiben.
Das sind die letzten Sätze davon:
"Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ich bestätige hiermit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der fa **** gelesen zu
haben und akzeptiere diese. Die Bearbeitung der Reklamation erfolgt nur mit gültiger Unterschrift ,vollständig ausgefülltem Servicebegleitschein und einer Rechnungskopie.
Die defekte Ware wird von mir Frei an die oben genannte Adresse gesandt."

Der letzte Satz verwirrt mich ein wenig. Meint der mit dem Frei nun mich oder sich?
Wenn er nun mich meint, wie/ als was verschicke ich dann das MB?
Ich habe da nicht viel Ahnung... kann man ein Paket einfach unbezahlt losschicken, auf Gut das es der andere(Verkäufer) annimmt?

MfG
 
"Frei" bedeutet, dass Du das Päckchen/Paket frankieren musst, also die Versandkosten trägst und erst einmal auslegst.
 
Wie lange ist der Kauf oder besser der Erhalt her? Gib es einfach per FAG wieder zurück.
>kq
 
Zuerst solltest du mal feststellen, ob du das Board von Privat oder von einem gewerblichen Verkäufer gekauft hast und ob das Board neu oder gebraucht war, denn da unterscheiden sich schon viele Dinge.

Da du aber von AGB´s schreibst, gehe ich mal von einem gewerblichen Händler und einem neuen Board aus.

Dann ist es normalerweise so, dass du eh ein 14tägiges Rückgaberecht hast das du nutzen könntest. Du hast allerdings das BIOS geändert, somit verfällt normalerweise schon mal das Rückgaberecht. Weiterhin könntest du nun Probleme bei dem Gewährleistungsanspruch gegen den Händler bekommen, da du die Hardware des Boards (das BIOS) verändert hast.
Wenn er das nicht weiß oder nicht merkt, dann hast du keinerlei Probleme und könntest das Board sogar ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Die Versandkosten musst du erst selbst tragen und dem Händler dann ebenfalls in Rechnung stellen.
Bei vollzogener Rückgabe steht also nachher jeder genauso da wie vorher (er hat sein Board, du dein Geld) mit dem Unterschied, dass er die Versandkosten am Hals hat, aber das ist halt sein Risiko als Händler.

Weiterhin könntest du den Gewährleistungsanspruch nutzen, denn der Händler muss innerhalb der ersten 6 Monate BEWEISEN, dass der Fehler beim Kauf des Boards NICHT vorhanden war und das ist fast unmöglich.

Wenn er den Umtausch oder die Gewährleistung wegen dem BIOS-Update verweigert (was er durchaus könnte), dann kannst du NOTFALLS immer noch den Weg über den Hersteller gehen, denn gegen den hast du ja einen Garantieanspruch (es sei denn, dass der Fehler auf dem BIOS-Update beruht).
 
Ein BIOS-Update ist kein Grund, das gesetzlich festgelegte Rücktrittsrecht auszuschliessen. Das 14-tägige Widerrufsrecht ist hier nicht einschlägig, weil es eben um einen Mangel geht.
 
Natürlich kann ein BIOS Update ein Grund sein das Rückgaberecht auszuschließen, denn dies bedeutet eine (massive) Veränderung des gekauften Gegenstandes. Das Board ist also nach der Rückgabe nicht mehr so wie beim Verkauf, es wurde verändert. Man darf gekaufte Ware nur auf Beschädigung und Funktion überprüfen, aber nicht verändern!
Nach der fehlgeschlagenen Funktionsprüfung hätte er das dem Verkäufer mitteilen müssen und schildern, dass das Board nicht läuft und vorschlagen ein BIOS Update durchzuführen um zu prüfen ob es daran liegen könnte. Das wäre der korrekte Weg gewesen.
Dadurch, dass er das BIOS eigenmächtig upgedatet hat, kann der Verkäufer die Rücknahme der Ware aus dem 14tägigen Widerrufsrecht ablehnen.
Stattdessen handelt es sich dann um einen Gewährleistungsfall innerhalb der ersten 24 Monate, bei dem der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate beweisen müsste, dass der Fehler beim Verkauf nicht schon vorhanden war.
So ist die derzeitige Rechtslage.
Ausserdem habe ich geschrieben, das er wegen dem BIOS Update Probleme bekommen KÖNNTE und sich dann (um dem Stress aus dem Weg zu gehen) sich immer noch an den Hersteller wenden kann, bei dem er ja einen Garantieanspruch hat. Es handelte sich also um eine Aufzählung von Möglichkeiten die er jetzt hat.
Also erst sorgfältig lesen, dann meckern.
 
Sepp hat Rücktrittsrecht geschrieben, was ja für dich als offenbar juristisch vorgebildeten Menschen schon Hinweis genug sein sollte, dass er nicht das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen meinte, sondern die Regelungen beim Gewährleistungsrecht. Und Sepp meckert nicht, er stellt seine Sicht der Dinge dar. Und davon abgeehen hat ein Mod immer Recht ;)
 
Joerg7168 schrieb:
Nach der fehlgeschlagenen Funktionsprüfung hätte er das dem Verkäufer mitteilen müssen und schildern, dass das Board nicht läuft und vorschlagen ein BIOS Update durchzuführen um zu prüfen ob es daran liegen könnte. Das wäre der korrekte Weg gewesen.

Gut, da geh ich mit, ich mich vielleicht wirklich erst an den Verkäufer wenden müssen. Beim nächsten Mal weiss ich's. Dazu muss ich aber sagen, dass das neue Board das älteste Bios drauf hatte,... also wäre ein Update unumgäglich gewesen.

Soll ich nun das Bios wieder auf die alte Version "downdaten"?

Jedoch, geht der Verkäufer garnicht auf meine Schreiben ein, er schickt mir immer nur eine Standartmail und weisst auf den Begleitschein hin. :[
Mein Anmerkungen zu den Versandtskosten werden konsequent ignoriert!

Ehrlich gesagt, habe ich überhaupt keine lust mehr 1000de mail zu schreiben.
Wie geht man den jetzt vor?
Eine Mail schreiben, das der das board zu reparieren hat und er die Versandtskosten tragen muss. Und das board zu seinen Lasten einfach losschicken (Geht das überhaupt?)?
Und in der mail dann verdeutlichen, dass wenn er nicht innerhalb eines bestimmten zeitraumes antwortet oder handelt, das dann gegen ihn gerichtlich vorgegangen wird?

So, würde ich das jetzt machen!?!?

MfG

PS: Hier habe ich das Ding gekauft!!
 
In deren AGB´s steht doch alles was du wissen musst:

4.Warenrücksendungen/Fernabsatzgesetz

Entsprechend dem Fernabsatzgesetz räumen wir unseren Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB ein. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei Teillieferung mit dem Eingang der ersten Lieferung beim Empfänger. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Adresse des Verkäufers bzw. die Rücksendung der Ware an die Adresse des Verkäufers. Die Rücksendung muss Frei erfolgen. Bei unfrei verschickten Packeten wird die Annahme von uns verweigert.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Das Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht gilt nicht:

- für gewerbliche Käufer
- bei Auktionen, bei denen der endgültige Verkaufspreis nicht von vorneherein bekannt ist. Hier wird gemäß § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB ein Widerrufs- und Rückgaberechtrecht ausgeschlossen
- für Bild-, Ton- und Datenträger, CDs, DVD's, Software, soweit deren Versiegelung geöffnet wurde
- bei Meterware, Verbrauchsmaterial und Waren, die nach kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. konfektionierte Kabel nach
- Kundenvorgaben

Das Rückgaberecht gilt ferner nur bei Rücksendung der Waren im Originalzustand ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und Beilage der Originalrechnung

Gutschriften nach Rückgabe

Wir erstatten dem Käufer den Kaufpreis zurück , wenn die 45 Tage - ebay Frist eingehalten wurde , um eine Rückerstattung von Angebots -und Verkaufsgebühr zu erhalten . Sollte dies nicht der Fall sein , wird diese vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Um eine Gutschrift zu erhalten , muss die Ware mit dem Servicebegleitschein zu finden unter : http://hardware.hw-4u.de/catalog/rma.php und Ihren Kontodaten frei an uns versendet werden. Die Bearbeitung von Gutschrift kann bis zu 14 Wochentage in Anspruch nehmen.Bei einem Warenwert ab 40 Euro übernehmen wir die Versandkosten , soweit und sie erforderliche Quittung als Fax, Mal , oder in Kopie vorliegt.

10.Gewährleistung

Offensichtliche Mängel der Sache sind innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche wegen eines Sachmangels verjähren nach einem Zeitraum von 24 Monaten nach Lieferung des Liefergegenstandes. Nach Ablauf dieser Frist kann uns der Kunde nur in Anspruch nehmen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Für Kaufleute gelten die §§ 377 ff. HGB entsprechend.

Handelt es sich um gebrauchte Gegenstände oder um Gegenstände, bei denen Teile des ursprünglichen Liefergegenstandes fehlen und wurde der Kunde ausdrücklich auf diesen Mangel hingewiesen, so kann der Kunde keine Ansprüche aus diesem Mangel geltend machen.

Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu der die Gefahr auf den Käufer übergeht, mit einem Fehler behaftet oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so sind wir zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Sofern es dem Käufer zumutbar ist, sind wir zur zweimaligen Nachbesserung ein und desselben Mangels berechtigt.

Stellt uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung vorhandener Mängel und schlägt diese Beseitigung zweimalig fehl, so hat der Käufer einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrages oder angemessener Minderung des vereinbarten Kaufpreises.

Keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen dann, wenn:
- Mängel durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Käufer oder Dritte an dem Gerät auftreten.
- der Liefergegenstand auf Vorgaben des Kunden erstellt wurde und der Mangel auf diese Vorgaben zurückzuführen ist.

Von der Gewährleistung sind auch die Waren ausgeschlossen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen (Toner, Tintenpatronen, CD-Rohlinge, DVD-Rohlinge, Disketten, Magnetbänder etc.) oder mit einem Haltbarkeitsdatum versehen sind, welches abgelaufen ist.

Im Fall einer Rücknahme des Liefergegenstandes ist dieser vollständig, insbesondere mit dem gesamten Zubehör und der Originalverpackung sowie der Originalrechnung zurückzugeben. Ansonsten erfolgt eine angemessene Aufrechnung auf den Kaufpreis.

Die Anzeige eines Mangels ist nur unter Vorlage der Originalrechnung sowie der vollständigen Originalverpackung und des gesamten Lieferumfanges möglich.
 
Ziemlich schlechte AGB. Aber nun gut.
@ Joerg7168
Eine kurze Zusammenfassung, wie ZeGerman nun vorgehen muss, hätte doch auch gereicht. Bei den AGB braucht man ja ein Jurastudium um zu verstehen, was die wollen.
@ ZeGerman
Begleitschreiben ausfüllen, Absatz mit Anerkennen der AGB rausstreichen, Kto-Nummer für Versandkostenerstattung angeben, Frist setzen für Erstattung & Mangelbeseitigung.
 
AMDFan schrieb:
@ ZeGerman
Begleitschreiben ausfüllen, Absatz mit Anerkennen der AGB rausstreichen, Kto-Nummer für Versandkostenerstattung angeben, Frist setzen für Erstattung & Mangelbeseitigung.

Muss ich da erst noch ne Mail vorraus schicken, oder soll ich die Frist mit in das Paket legen. Wie es aussieht muss ich dann erstmal die Versandtskosten tragen und dann hoffen das er es zahlt.

Ok, danke für die Unterstützung... das Ding geht morgn weg.
 
Nochmal zum Bios... zurücksetzen oder nicht?
Zur zeit ist es bei Version 2.0 . vorher 1.3
 
Grds. egal, da Gewährleistung in beiden Fällen besteht. Aber wenn Du zurücksetzt, gehst Du vielleicht Problemen aus dem Wege. Das ist natürlich genao so erlaubt, wie ein Biosupdate.
 
Hmm, das habe ich natürlich nicht gemacht.

Ich habe das Board vor 2 Tage rausgeschickt und habe alles so gemacht, wie es AMDFAN erklärt hat. Ich werde ja sehen was passiert.

MfG

ZeGerman
 
So der Spass geht in die Zweite Runde.

Ich habe heute überraschend mein Board wiederbekommen, d.h. er hat geschrieben, das es ein anderes ist. Es hat aber schon gebrauchsspuren. Man kann sehen, das es schon eingebaut war. Die beschriftung auf dem Board ist exakt gleich, nur der Aufkleber unter dem Board ist anders(ist aber kein Problem diesen zu wechseln).

Auf jeden Fall habe ich das Board eingebaut und gestartet. Seitdem sitzte ich immer vor einen schwarzen Bildschirm, obwohl der Monitor eingeschaltet ist )((

Ich habe verschiedene Grakas reingebaut, jedoch kommt nie ein Signal beim Monitor an.

Ich weiß nicht ob es 100% am Board liegt, aber ich nehme es mal stark an.

Mit dem Verkäufer kann man nicht sprechen, da er nie an Telefon geht.
Ob er das geld für die Versandtskosten überwiesen hat, weiss ich noch nicht, da muss ich erstmal auf die bank.

Was soll ich jetzt machen? Mir geht das langsam wirklich auf'm Sack. Sollte man da ebay einschalten und die darüber informieren?

MfG
 
Na dann das ganze noch mal von vorne. Sollte auch der zweite Versuch der Nachbesserung fehlschlagen, kann der Käufer den Kaufpreis zurückverlangen.
 
Ebay juckt das nicht. Wenn du das über deren Versicherung abwickelst, hast du 25€ SB und bekommst kaum Kohle.
>kq
 
Wie Sepp schon geschrieben hat.
Ein zweites Mal zurückschicken mit Fehlerbeschreibung und am Besten gleich eine Frist von 14 Tagen setzen zur Abwicklung der Reklamation.
Sollte es dann immer noch nicht klappen, dann hast du
1. Die Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten falls das andere Board nicht innerhalb von 14 Tagen (nach Eingang beim Händler) da ist und/oder
2. die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten, falls das nächste Board wieder nicht funktioniert.
So oder so kannst du den Kauf dann komplett annulieren und dir deine GESAMTEN Kosten zurückerstatten lassen!!!
 
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