Zypries will Raubkopierer bestrafen, Bagatellklausel hat sich erledigt

cruger

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Zypries will Raubkopierer bestrafen

Die Musik- und Filmindustrie hat im Kampf gegen Raubkopierer einen wichtigen Sieg errungen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will künftig Schwarzkopien prinzipiell unter Strafe stellen – auch in Bagatellfällen.
 
da hat die M.A.F.I.A wohl ordentlich Druck gemacht, immer wieder schön zu sehen wenn sich Politiker dem Diktat der Industrie unterwerfen - meine Privatkopie werde ich trotzdem brennen, auch wenn ich damit Kopierschütze umgehe und mich strafbar mache*party*
 
Und wieder mal ein Armutszeugnis unserer unfähigen Regierung.

@BrotlaibSchm@del
Werde ich genauso handhaben.
Hat schonmal wer versucht einen "Ersatz-Datenträger" beim Hersteller eurer Wahl zu ordern, nachdem das Original defekt war? Viel Spaß...; da lob' ich mir meine Privatkopie.
 
Wird unter Umständen mal wieder alles heisser gekocht als gegessen.
aus dem Verlinkten Artikel:
ine automatische Bestrafung sei damit aber nicht die Folge. Die Staatsanwaltschaft habe immer noch die Möglichkeit, Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.

Wenn man sich tatsächlich nur ein, oder zwei Kopien macht, die tatsächlich NUR für den privaten Gebrauch (eben als Sicherungskopie) gemacht werden, wird das niemanden interessieren.
Rechtlich relevant wird es doch tatsächlich erst wenn man es die berühmten "Dritten Personen" weitergibt. Und dieses "Weitergeben" war bisher ja auch schon teilweise fragwürdig...

Trotzdem mal wieder ein deutlicher Hinweis darauf wie sehr die Politik von der Wirtschaft beeinflusst wird...
 
@riddler

das reicht mir aber nicht. Klar kommt keiner in den Knast wenn er nur Privatkopien erstellt, es geht hier aber ums Prinzip.Ich will Rechtssicherheit wenn ich meine gekauften Artikel auch für meinen Gebrauch benutzen will, und nicht auf die Laune von Richtern angewiesen sein:]
 
Mir gefällt das Gesetz auch nicht.
Aber woher will die Staatsanwaltschaft wissen ob man zuhause Kopien hat?
Wenn die Ordnungshüter nicht grade jedes Haus hops nehmen, wo irgendwann mal ein CD Brenner gekauft wurde, oder CD-Rohlinge sind, wird wohl kaum jemand wissen was "man" so alles kopiert.
Wie gesagt, gefallen tut mir das Gesetz auch nicht, aber ich seh keinen grossen Unterschied zur bisherigen Situation, denn das Kopieren von DATEN-CDs war bisher auch schon stark eingeschränkt...
 
So wirklich viel ändert sich ja eigentlich nicht, wenn man sich den Referentenentwurf mal anschaut: Referentenentwurf
Die maßgebliche Änderung erfolgt in § 53 UrhG (Änderungen fettgedruckt)
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche
Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar
noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine
offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder
öffentlich zugänglich gemachte
Vorlage verwendet wird.
[...]
Damit sollen Downloads von rechtmäßig hergestellten Werken aus P2P-Börsen unterbunden werden, die ohne die Zustimmung des Rechteinhabers einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden (siehe Referententwurf Seite 58 ).
Ob man damit Rechtssicherheit schafft, mag ich bezweifeln.
Die Formulierung "öffentlich zugänglich gemachte" Vorlage, ist imho genauso schwammig, wie die Formulierung der "offensichtlich rechtswidrig hergestellten" Vorlage.
Was ist, wenn eine DVD aus der Videothek/Bibliothek ausgeliehen wird und von dieser eine Kopie angefertigt werden soll? Prinzipiell sind DVDs in einer Videothek/Bibliothek "öffentlich zugänglich".
Schaut man sich die Beründung im Referentenentwurf und den Wortlaut genauer an, müsste man auf den Zeitpunkt der Vervielfältigung selbst abstellen. Demnach wäre dies das Einlegen der ausgeliehenen DVD in das Laufwerk und somit keine öffentlich zugänglich gemachte Vorlage.

Jemand anderer Meinung? :)
 
Hast ja Recht, ich bin nur enttäuscht weil ich dachte jetzt wird es besser mit der Rechtssicherheit:]
 
Die Dame ist ledig, hat keine Kinder und ist eine Altlast der vorherigen Regierung.
Sie war Staatssekretärin im Ministerium für Frauen (Ich hoffe nur von Frauen finanziert) und wollte 2005 verbieten heimliche Vaterschaftstests durchzuführen.
In der Europäischen Union setzte sich Ministerin Zypries für den umstrittenen Vorschlag des EU-Rates zur mittlerweile gescheiterten Richtlinie für computerimplementierte Erfindungen ein. Kritiker warfen der Ministerin vor, dass sie sich damit offen gegen einen einstimmigen Beschluss des Bundestags wandte, der die Bundesregierung zur Unterstützung der Linie des EU-Parlaments aufforderte
Was erwartet ihr da?
Eine noch nicht verklappte Altlast. Schnellstens entsorgen.
 
Die Dame ist ledig, hat keine Kinder und ist eine Altlast der vorherigen Regierung.
Sie war Staatssekretärin im Ministerium für Frauen (Ich hoffe nur von Frauen finanziert) und wollte 2005 verbieten heimliche Vaterschaftstests durchzuführen.

Was erwartet ihr da?
Eine noch nicht verklappte Altlast. Schnellstens entsorgen.
War ja bei der Vorratsdatenspeicherung nicht anders...
 
wenn man davon ausgeht, dass irgendwann auch rechteinhaber bzw. deren interessenvertretungen zugriff auf verbindungsdaten erhalten (ist bei der einseitigen arschkriecherei der politik wohl nicht auszuschliessen), kann man sich nach dem wegfall der bagatellklausel schon mal auf eine muntere klage-kultur in deutschland einstellen ....

Quelle : Auszug aus Heise Online News vom 22.03.2006

Bundesregierung will bis zu drei Jahre Haft für illegale Filesharer

Die Bundesregierung sagt dem illegalen Treiben in Tauschbörsen mit dem Regierungsentwurf zum so genannten 2. Korb des Urheberrechts nun entschlossen den Kampf an. Das Aus für die Bagatellklausel soll zudem ergänzt werden durch die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftanspruchs gegenüber Internet-Providern. Diese müssten dann die Identität von Verdächtigen etwa anhand aufgezeichneter IP-Adressen gegenüber Rechtehaltern preisgeben. Für das ausreichende Datenmaterial zur Rückverfolgung der Surferspuren soll die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sorgen. In strafrechtlichen Verfahren bliebe es bei der Bestätigung des Falls der Bagatellklausel durch den Bundestag künftig nur noch den Staatsanwaltschaften überlassen, Verfahren gegen Tauschbörsen-Nutzer noch wegen Geringfügigkeit einzustellen. Diese sehen sich selbst aber bereits mit Anzeigen gegen Filesharer überschüttet und nach eigenen Angaben weitgehend lahm gelegt.
 
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Was wir hier brauchen, is ne Kultur-Flatrate - denn jede restriktive Handhabung des Urheberrechts bringt uns noch weiter weg vom "Land der Dichter und Denker"!!!

... aber was is schon zu erwarten: "Dieses Gesetz wurde ihnen präsentiert von der Musikindustrie!" bzw. "Bundesregierung - mit freundlicher Unterstützung von..." *abgelehnt
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja... war ja nicht anders zu erwarten. *noahnung* Was mich an der Sache noch
mehr aufregt ist dieser 'zivilrechtliche Auskunftsanspruch'. Da kann dann jeder
X-beliebige Anwalt IPs sammeln und die Herausgabe der zugehörigen Userdaten
fordern. Auch schön, daß dabei gleich mal fix auf die Daten der EU-Vorratsdaten-
speicherung zurückgegriffen wird... Wie hieß es doch vor 'nen paar Monaten, als
der Mist eingeführt wird? Nur zur Terrorbekömpfung. Ja ja, aber sicher doch...

So langsam geht mir diese Salamitaktik SOWAS von auf den Sack. Diese
Regierung müßte man allesamt wegen Hochverrat an die Wand stellen, und
all die Manager und Lobbyisten dahinter gleich noch mit.

-A
 
Tztztz - ginge auch OHNE Gewalt... *abgelehnt

--> Riesen-Demos, Kaufboykotts, Generalstreik etc. - nur wird das in nem Volk von Bildzeitungs-lesenden und MTV-glotzenden Ja-Sagern wohl nix werden... :]
 
Aber es wird doch niemand ernsthaft geglaubt haben das dieser verkappte Freifahrtschein für Raubkopierer tatsächlich so umgesetzt wird bzw überhaupt in Kraft tritt.

Das alles ist doch nur Theorie, die Praxis kann ganz anders aussehen. Klar haben sie jetzt mehr Rechte, aber wer sich mal im Edonkey Netz umschaut: Ist da weniger los ?? Als Razorback2 abgeschaltet wurde, jubelten alle. 2 Tage später stand auf vielen einschlägen P2P-Seiten das Kademlia sich sehr gut entwickelt. Von der technischen Seite können sie wohl kaum dagegen vorgehen. Die ISPs drosseln die typischen Ports der Tauschbörsen. Na und ?? Wer nutzt den noch die typischen Ports. Bittorrent bietet Verschlüsselung für den Traffic. Wenn ich wie ein wilder Linux-Distributionen sauge, dann fällt da viele Traffic an ohne das ich auch nur ansatzweise mich strafbar mache.

Die müssen sich mal einen ganz anderen Weg ausdenken ( wie auch immer der aussehen mag ), denn so wie bisher wird das niemals was werden. Viel zu viel Aufwand. Es bleibt spannend... schauen wir mal was uns so erwartet.

Gruß BB
 
*kopfkratz ... hat da jemand irgendwas nich gelesen... *kopfkratz
 
Anonymous schrieb:
Tja... war ja nicht anders zu erwarten. *noahnung* Was mich an der Sache noch
mehr aufregt ist dieser 'zivilrechtliche Auskunftsanspruch'. Da kann dann jeder
X-beliebige Anwalt IPs sammeln und die Herausgabe der zugehörigen Userdaten
fordern. Auch schön, daß dabei gleich mal fix auf die Daten der EU-Vorratsdaten-
speicherung zurückgegriffen wird... Wie hieß es doch vor 'nen paar Monaten, als
der Mist eingeführt wird? Nur zur Terrorbekömpfung. Ja ja, aber sicher doch...


-A

Tja, genau das ist der Punkt. "1984" lässt grüssen...

boidsen schrieb:
Tztztz - ginge auch OHNE Gewalt... *abgelehnt

--> Riesen-Demos, Kaufboykotts, Generalstreik etc. - nur wird das in nem Volk von Bildzeitungs-lesenden und MTV-glotzenden Ja-Sagern wohl nix werden... :]
Da hast du recht boidsen... die Franzmänner machens uns vor, wenn was nicht passt wird gestreikt und demonstriert, in Deutschland wird nur am Stammtisch geschimpft.
Aber wehe jemand schlägt am Stammtisch dann ernsthaft eine Demo vor, da steht man dann schnell Alleine da...

PS: die Krawalle in Frankreich finde ich natürlich nicht gut, aber das sind eh meistens die Chaoten die sowieso nur wegen der Randale aufkreuzen, auf solche typen kann ich gern verzichten...
 
Wollt ja eigentlich auch noch noch ein "Vive la France!" dazu fügen... ;)

BTW: Und Krawallheimer wirste bei (fast) jeder Demo - wie ja auch bei vielen Fußballspielen z.B. - finden, da kannmer wohl nich viel machen gegen solche A... :(
 
Zuletzt bearbeitet:
dann sollten die Brennerpreise ja nun fallen. :]

Blue-Ray, ich komme!

wenn man davon ausgeht, dass irgendwann auch rechteinhaber bzw. deren interessenvertretungen zugriff auf verbindungsdaten erhalten (ist bei der einseitigen arschkriecherei der politik wohl nicht auszuschliessen), kann man sich nach dem wegfall der bagatellklausel schon mal auf eine muntere klage-kultur in deutschland einstellen ....
ichg glaube, ich werde Anwalt.
1. spare ich selber die Wanaltskosten
2. habe ich unendliche viele Kunden! *roofl*
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn man davon ausgeht, dass irgendwann auch rechteinhaber bzw. deren interessenvertretungen zugriff auf verbindungsdaten erhalten (ist bei der einseitigen arschkriecherei der politik wohl nicht auszuschliessen), kann man sich nach dem wegfall der bagatellklausel schon mal auf eine muntere klage-kultur in deutschland einstellen ....
Selbst wenn diese Bagatellklausel Einzug in das Gesetz gefunden hätte, wäre nur die Strafbarkeit ausgeschlossen worden. Zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber bestehen unabhängig von einer etwaigen "Bagatellklausel".
 
Die Tagesschau schreibt puren Stuss:
Unverändert bleiben sollen auch die Regelungen zur Strafbarkeit des unerlaubten Vervielfältigens
(§ 106). Der Entwurf greift den Gedanken der Einführung einer Bagatellklausel, eines
Strafausschließungsgrundes für eine geringe Zahl illegaler Vervielfältigungen zum privaten
Gebrauch, nicht auf. Denn schon nach der geltenden Rechtslage werden Bagatellfälle mit
geringem Unrechtgehalt in der Praxis der Staatsanwaltschaften nicht verfolgt.
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung
 
Quelle : Auszug Heise Online News vom 23.03.2006

Bundesjustizministerin verteidigt Wegfall der P2P-Bagatellklausel

Zypries ist der Auffassung, dass beim illegalen Naschen an Tauschbörsen "in 99,9 Prozent der Fälle das Verfahren eingestellt wird". Eine Verfolgung koste der Staatsanwaltschaft "zu viel Zeit" und würde sie von wichtigeren Aufgaben abhalten. Auch die Industrie habe "kein Interesse, einzelne Leute zu verfolgen". Auf den weit publizierten Fall der Strafanzeigenmaschinerie des Unternehmens Logistep angesprochen, erklärte Zypries, diesen nicht zu kennen. Mithilfe des in der Schweiz niedergelassenen Anbieters hatten Rechtehalter wie die Spielefirma Zuxxez Entertainment bis Anfang des Jahres bereits gut 40.000 Anzeigen gegen einzelne Filesharer wegen illegaler Kopien von Musik, Software und Computerspielen allein bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft eingereicht. Auch andere Staatsanwaltschaften haben in bereits über eine Überflutung mit derlei Anträgen zur Verfolgung kleinerer Urheberrechtsdelikte geklagt.

...

Gänzlich unverändert bleibt die Rechtslage für Filesharer aber nicht. So stellt der Gesetzesentwurf wie schon in den Vorentwürfen erstmals klar, dass Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" aus dem Internet als Straftat zu behandeln sind. Gleich bleibt dagegen das Strafmaß: Rechtsbrechern, die im nicht-gewerblichen Umfeld handeln, drohen Haftstrafen bis zu drei Jahren – und Ausnahmen aufgrund einer Bagatellklausel soll es zumindest nach Gesetzeslage dann nicht mehr geben.

Als positiv für Nutzer und Verbraucher wertete Zypries, "dass die Privatkopie als solche erhalten bleibt". Sie vergaß aber nicht zu erwähnen, dass gleichzeitig die Umgehung von Kopierschutztechniken nach wie vor verboten bleibe. Die entstehende Rechtssituation verglich sie mit einer Streuobstwiese, bei der sich einige Bauern entscheiden würden, Zäune aufzustellen, während andere der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur eigenen Nutzung des Obstes geben würden. "Wir wollen, dass sich aufgrund der Rechte des Eigentümers neue Geschäftsmodelle entwickeln", erklärte Zypries den marktorientierten Hintergrund der bereits im so genannten 1. Korb der Novelle erfolgten rechtlichen Sanktionierung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement.

Dass die Klausel in der Praxis nach wie vor zu zahlreichen Verwirrungen führen kann, demonstrierte die Justizministerin gleich mit. So tat sie sich schwer mit der Erklärung, ob etwa das technisch mögliche Kopieren einer laut Verpackung mit einem Kopierschutz versehenen Audio-CD auf einem Mac oder unter Linux verboten sei. Nach langem Hin und Her beschloss sie salomonisch: "Wir müssen davon ausgehen, dass das, was draufsteht, auch drin ist. Aber wenn das nicht funktioniert, sind wir uns einig, dass es nicht bestraft wird." Wobei mit "es" die "Umgehung" des nicht wirklich wirksamen Kopierschutzes gemeint sein sollte.

Auch die zweite Neuerung des Kabinettsbeschlusses gegenüber dem Referentenentwurf in Form einer anderen Regelung zur Festsetzung der Urheberrechtsabgabe fürs private Kopieren kann sich laut Zypries als "günstig für die Verbraucher" erweisen. Die Vergütungsabgabe soll künftig nicht höher sein als fünf Prozent des Kaufpreises eines Geräts oder eines Speichermediums. Dies sei "das Äußerste" gewesen, betonte die Justizministerin, was der Branchenverband Bitkom zu tragen bereit gewesen sei. Alles andere wäre wettbewerbsschädigend gewesen, schloss sich Zypries den Bedenken der Industrie an. Mit dem Grenzsatz könne man aber trotzdem hinkommen, da Streitigkeiten zwischen den Urhebervertretungen und den Geräteproduzenten künftig auf eine gerichtliche Instanz beschränkt würden und angesichts der Schnelllebigkeit der technischen Welt generell mit mehr verkauften Geräten zu rechnen sei. Allgemein wolle sich der Staat aus dem Geschäft der Festlegung konkreter Vergütungssätze aber zurückziehen.

btw, klar muss die privatkopie auf dem papier bestehen bleiben, auch wenn das recht auf privatkopie inzwischen faktisch nicht mehr existent ist. denn man muss ja weiterhin eine legitimation vorhalten, damit die diversen verwertungsgeselltschaften weiterhin ihre pauschalen abgaben kassieren dürfen. 8-(
 
Fehlinformationen sind doch was feines :P
Die Kopie und Weitergabe einzelner Werke gehört zum Alltag, seit die ersten Tonbänder auf dem Markt erschienen. Als "Privatkopie", damit die lieben Kinderchen die schöne neue CD nicht zerschrappen, bleibt sie laut Zypries auch erlaubt. Es sei denn, die betreffende CD wäre durch einen Kopierschutz, ein DRM-System, geschützt - also ist sie in Wahrheit schon bald so gut wie grundsätzlich verboten. In diesem Augenblick macht sich der Kunde nicht erst strafbar, wenn er eine Kopie an seine Mutter, seinen besten Freund oder auf eine Party mitnimmt, sondern schon bei der Kopie für den Hausgebrauch.
SPON

Wenn man aber mal einen Blick ins Gesetz wirft:
UrhG § 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
(1) Wer
1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem
Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten
Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame
technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder​
2. wissentlich unbefugt
a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die
Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der
betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines
Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im
Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder
Schutzgegenstandes erscheint, oder​
b) ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine
Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert
wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich
wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht​
und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder
verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder
verschleiert,​
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder
mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen
Gebrauch bezieht
, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

:]

edit: Was mich noch tierisch nervt. Viele Artikel stellen die Situation so dar, als ob bis zu diesem Gesetzentwurf diese "Bagatellklausel" im Gesetz verankert war und jetzt gestrichen wird. Das ist totaler Mumpitz. Es war nur eine Überlegung der Verantwortlichen im BmJ.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder
mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen
Gebrauch bezieht,
Na, damit ist für mich klar, das ich weiterhin Kopien von meinen Musik-CDs machen werde, damit ich die Originale nicht im Auto herumkutschieren muss.
Denn das ist ja eindeutig durch den passus abgedeckt, ebenso wie Arbeitskopien von Daten-CDs die man legal erworben hat.
 
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