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News Nach dem Bundestrojaner - jetzt kommt der 'Schultrojaner'
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Schwarzmetaller
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Nachdem vor kurzem die technische Auswertung des sogenannten 'Bundestrojaners' durch den CCC weitere Fragen über dessen Legitimität aufwarf, erfolgt nun ein weiterer Vorstoß in Richtung elektronische Überwachung: der Schultrojaner.
Die Bundesländer haben mit den Rechteinhabern (d.h. Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (d.h. Rahmenvertrag über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke) unterzeichnet. Der Vertrag wurde bereits 2010 ratifiziert und trat im Januar in Kraft.
Wie jetzt bekannt wurde, enthält das Vertragswerk jedoch einen Passus, der im Lichte der aktuellen Diskussion für erhitzte Gemüter sorgen dürfte:
<blockquote><div style="margin: 5px 20px 20px;"> <div class="smallfont" style="margin-bottom: 2px;">Zitat:</div> <table border="0" cellpadding="6" cellspacing="0" width="100%"> <tbody><tr> <td class="alt2" style="border: 1px inset;"> Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. </td> </tr> </tbody></table> </div></blockquote>
Oberflächlich betrachtet scheint dies lediglich der Versuch zu sein, den allgegenwärtigen Plagiarismus zu bekämpfen. Jedoch werden Aufsätze und ähnliches meist per Hand geschrieben - die Maßnahme zielt jedoch auf das digitale Material ab, welches Lehrer und Ausbilder verwenden. Dies wird deutlich im Abschnitt zu den Sanktionen deutlich:
<blockquote><div style="margin: 5px 20px 20px;"> <div class="smallfont" style="margin-bottom: 2px;">Zitat:</div> <table border="0" cellpadding="6" cellspacing="0" width="100%"> <tbody><tr> <td class="alt2" style="border: 1px inset;"> Die Länder verpflichten sich, bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber bleiben unberührt. </td> </tr> </tbody></table> </div></blockquote>
Mittels des 'Schultrojaners' gewährleisten die Bundesländer nicht nur eine freiwillige Überprüfung der Schulen nach illegalen Software-Kopien, sondern überwachen auch als Dienstherren ihre eigenen Beamten, was mitbestimmungspflichtig ist. Sollte diese Überwachungsmaßnahme tatsächlich wie geplant ab 2012 umgesetzt werden, ist zu befürchten, dass Lehrer wieder vermehrt auf analoge Unterrichtsmaterialien umsteigen, was letzten Endes zu einer verringerten Unterrichtsqualität führen dürfte.
<b>Quelle:</b> <a href="http://netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/" target="b">netzpolitik.org</a>
<b>Links zum Thema:</b><ul><li> <a href="http://www.bildung.sachsen.de/schule/download/download_smk/gesamtvertrag_schule_53_2010.pdf" target="b">Vertragstext im PDF-Format auf der Homepage des sächsischen Bildungsministeriums</a></li><li><a href="http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=399754">Bundestag will am Bundestrojaner festhalten</a></li><li><a href="http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=399391">Duqu - Sohn des Stuxnet</a></li></ul>
Die Bundesländer haben mit den Rechteinhabern (d.h. Schulbuchverlage und Verwertungsgesellschaften) einen “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG” (d.h. Rahmenvertrag über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke) unterzeichnet. Der Vertrag wurde bereits 2010 ratifiziert und trat im Januar in Kraft.
Wie jetzt bekannt wurde, enthält das Vertragswerk jedoch einen Passus, der im Lichte der aktuellen Diskussion für erhitzte Gemüter sorgen dürfte:
<blockquote><div style="margin: 5px 20px 20px;"> <div class="smallfont" style="margin-bottom: 2px;">Zitat:</div> <table border="0" cellpadding="6" cellspacing="0" width="100%"> <tbody><tr> <td class="alt2" style="border: 1px inset;"> Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. </td> </tr> </tbody></table> </div></blockquote>
Oberflächlich betrachtet scheint dies lediglich der Versuch zu sein, den allgegenwärtigen Plagiarismus zu bekämpfen. Jedoch werden Aufsätze und ähnliches meist per Hand geschrieben - die Maßnahme zielt jedoch auf das digitale Material ab, welches Lehrer und Ausbilder verwenden. Dies wird deutlich im Abschnitt zu den Sanktionen deutlich:
<blockquote><div style="margin: 5px 20px 20px;"> <div class="smallfont" style="margin-bottom: 2px;">Zitat:</div> <table border="0" cellpadding="6" cellspacing="0" width="100%"> <tbody><tr> <td class="alt2" style="border: 1px inset;"> Die Länder verpflichten sich, bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Zivil- und strafrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber bleiben unberührt. </td> </tr> </tbody></table> </div></blockquote>
Mittels des 'Schultrojaners' gewährleisten die Bundesländer nicht nur eine freiwillige Überprüfung der Schulen nach illegalen Software-Kopien, sondern überwachen auch als Dienstherren ihre eigenen Beamten, was mitbestimmungspflichtig ist. Sollte diese Überwachungsmaßnahme tatsächlich wie geplant ab 2012 umgesetzt werden, ist zu befürchten, dass Lehrer wieder vermehrt auf analoge Unterrichtsmaterialien umsteigen, was letzten Endes zu einer verringerten Unterrichtsqualität führen dürfte.
<b>Quelle:</b> <a href="http://netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/" target="b">netzpolitik.org</a>
<b>Links zum Thema:</b><ul><li> <a href="http://www.bildung.sachsen.de/schule/download/download_smk/gesamtvertrag_schule_53_2010.pdf" target="b">Vertragstext im PDF-Format auf der Homepage des sächsischen Bildungsministeriums</a></li><li><a href="http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=399754">Bundestag will am Bundestrojaner festhalten</a></li><li><a href="http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=399391">Duqu - Sohn des Stuxnet</a></li></ul>
Schwarzmetaller
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Das ist auch massiv reglementiert.Wenn ich ehrlich bin, sehe ich nur eine Folge: Die Kopierer laufen heiß und der Papierverbrauch explodiert ...
T3st
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Finde ich nicht gut. Der Staat will doch nur die totale Kontrolle, dass sie damit anderen Leuten schaden interessiert die nicht. Das wirft uns noch weiter zurück in der Bildung, wenn dadurch wieder vermehrt auf analoge Lernmittel gesetzt wird. Die Schulen haben eh schon kein Geld und werden jetzt auch noch gegängelt.
mmoses
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..... wie gehabt, ausschliesslich für gesellschftsgefärdende Kapitalverbrechen !
Mmoe
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goose
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[...], ist zu befürchten, dass Lehrer wieder vermehrt auf analoge Unterrichtsmaterialien umsteigen, was letzten Endes zu einer verringerten Unterrichtsqualität führen dürfte.
Wo stammt denn bitte das her?
Schwarzmetaller
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Das ist meine persönliche Wertung.
Es ist einfach für den Schüler anschaulicher, etwas per Video, Präsentation oder ähnlichem vermittelt zu kriegen, als mit Kopien zugeschüttet zu werden, dabei wirst du mir sicher zustimmen.
Diesen Schultrojaner in seiner uneingeschränkten Verbreitung kann man schon als Generalverdacht betrachten (für den Bundestrojaner ist immerhin eine richterliche Anordnung von Nöten), was für mich ein Grund wäre, die dienstliche Nutzung des Mediums Computer zu reduzieren.
Es ist einfach für den Schüler anschaulicher, etwas per Video, Präsentation oder ähnlichem vermittelt zu kriegen, als mit Kopien zugeschüttet zu werden, dabei wirst du mir sicher zustimmen.
Diesen Schultrojaner in seiner uneingeschränkten Verbreitung kann man schon als Generalverdacht betrachten (für den Bundestrojaner ist immerhin eine richterliche Anordnung von Nöten), was für mich ein Grund wäre, die dienstliche Nutzung des Mediums Computer zu reduzieren.
goose
Lt. Commander
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Naja, das richtige Medium zur richtigen Zeit. Das galt schon immer oder hätte schon immer gelten sollen. Wir alle dürften ausreichend schlechte Beispiele in der eigenen Bildungsgenese erlebt haben.
Leider erweisen sich "normale Computer" (damit meine ich Windows-Desktop-PCs) im Schulalltag als häufig untauglich. Ebenso muss man differenzieren zwischen Computernutzung zur Präsentation durch die Lehrperson und Nutzung durch Schüler zur Bearbeitung einer Aufgabe.
Bei dem "Schultrojaner" stimme ich Dir aber vollkommen zu. Ebenso bei dem Generalverdacht. Aber verwertungsrechtliche Regelungen gehen meistens völlig an der Praxis vorbei.
Leider erweisen sich "normale Computer" (damit meine ich Windows-Desktop-PCs) im Schulalltag als häufig untauglich. Ebenso muss man differenzieren zwischen Computernutzung zur Präsentation durch die Lehrperson und Nutzung durch Schüler zur Bearbeitung einer Aufgabe.
Bei dem "Schultrojaner" stimme ich Dir aber vollkommen zu. Ebenso bei dem Generalverdacht. Aber verwertungsrechtliche Regelungen gehen meistens völlig an der Praxis vorbei.
Schwarzmetaller
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Dabei gebe ich dir durchaus recht, gebe allerdings noch zu bedenken, diese Maßnahme nicht nur Schulen gilt, sondern z.B. auch für Einrichtungen an denen überbetriebliche Ausbildungen durchgeführt werden (d.h. wo der Computer ein integraler Bestandteil der Ausbildung ist).Naja, das richtige Medium zur richtigen Zeit. Das galt schon immer oder hätte schon immer gelten sollen. Wir alle dürften ausreichend schlechte Beispiele in der eigenen Bildungsgenese erlebt haben.
Leider erweisen sich "normale Computer" (damit meine ich Windows-Desktop-PCs) im Schulalltag als häufig untauglich.
Das mag jetzt ein wenig polemisch klingen: Aber wieso sollte man dort differenzieren? Der Trojaner differenziert auch nicht, da er auf 1% aller Rechner im Geltungsbereich dieses Rahmenvertrages installiert werden soll.Ebenso muss man differenzieren zwischen Computernutzung zur Präsentation durch die Lehrperson und Nutzung durch Schüler zur Bearbeitung einer Aufgabe.
Lediglich die Sanktionierung differenziert - im Vertrag sind nur disziplinare Folgen für Lehrer etc. vorgesehen, nicht für Schüler.
Korrekt...ich habe während meiner Schulzeit und Ausbildung selber erlebt, dass korrekte Lizenzierung und Urheberrechte bei Bildungseinrichtungen enorm ernst genommen werden. Daher verwundert mich die Maßnahme aus dieser Sicht sehr.Bei dem "Schultrojaner" stimme ich Dir aber vollkommen zu. Ebenso bei dem Generalverdacht. Aber verwertungsrechtliche Regelungen gehen meistens völlig an der Praxis vorbei.
Man kann es auch anders sehen, ohne gleich sonderlich paranoid sein zu müssen: einer der nächsten Schritte könnte dann schon ein Trojaner auf einer bundesweiten Ebene sein, der dann für die GEMA, VGF oder GWFF bei der gesamten Bevölkerung nach 'Digitalisaten' sucht.
heimbuec
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Na, dann will ich mal der Einladung folgen.
Den Schultrojaner ansich halte ich für ebenso fragwürdig, wie den Bundestrojaner, wobei ich hier noch einen Sinn bei der Verfolgung/Vorbeugung von/vor Tarrorakten o.ä. sehe.
Leider nutzen einige Schulen den Computer/die Software nicht ganz legal (lizenzrechtlich). Das liegt aber meist an Unwissenheit bzw. fehlendem Geld. Ich finde, dass es ein starkes Stück ist, die Schulen auf einem schmalen Budget sitzen zu lassen, und stattdessen Lizenzvergehen generell zu und mit hohem Aufwand zu verfolgen. Es sollte für den Staat doch ein Leichtes sein, als Großabnehmer Lizenzen zu erwerben, die einen flächendeckenden Einsatz von Schusoftware ermöglichen.
Wobei der PC je nach Unterrichtsinhalt nützlich ist, Aber Rechnen, Schreiben sowie das Lesen erlernt man mMn besser ohne PC!
Die dienstliche Nutzung des PC findet aber vor allem zu Hause nach (Vorbereitung, Recherche, Schriftverkehr, Notenberechnung, ...)!
Hier habe ich - spätestens seit ich verbeamtet bin - alle sog. Raubkopien verbannt. Ich bin mir nicht sicher, ob alle Kollegen das so handhaben.
Den Schultrojaner ansich halte ich für ebenso fragwürdig, wie den Bundestrojaner, wobei ich hier noch einen Sinn bei der Verfolgung/Vorbeugung von/vor Tarrorakten o.ä. sehe.
Leider nutzen einige Schulen den Computer/die Software nicht ganz legal (lizenzrechtlich). Das liegt aber meist an Unwissenheit bzw. fehlendem Geld. Ich finde, dass es ein starkes Stück ist, die Schulen auf einem schmalen Budget sitzen zu lassen, und stattdessen Lizenzvergehen generell zu und mit hohem Aufwand zu verfolgen. Es sollte für den Staat doch ein Leichtes sein, als Großabnehmer Lizenzen zu erwerben, die einen flächendeckenden Einsatz von Schusoftware ermöglichen.
Das ist richtig, aber auch hier stellt sich das Problem, dass nicht alle Schulen entsprechend ausgestattet sin. Gut ausgestattet sind meist Grundschulen, Gymnasien und Prestige/Projektschulen. Sek-I-Schulen stehen oft schlecht da....
Es ist einfach für den Schüler anschaulicher, etwas per Video, Präsentation oder ähnlichem vermittelt zu kriegen, als mit Kopien zugeschüttet zu werden, dabei wirst du mir sicher zustimmen.
Der Computer wird stark überbewertet. Viele Schüler haben Schwierigkeiten mit den Grundrechenarten, Rechtschreibung, Satzbau und dem Lesen. Diese Baustellen sollten erst geschlossen werden, bevor über eine generellen Einsatz des PCs nachgedacht werden sollte.Diesen Schultrojaner in seiner uneingeschränkten Verbreitung kann man schon als Generalverdacht betrachten (für den Bundestrojaner ist immerhin eine richterliche Anordnung von Nöten), was für mich ein Grund wäre, die dienstliche Nutzung des Mediums Computer zu reduzieren.
Wobei der PC je nach Unterrichtsinhalt nützlich ist, Aber Rechnen, Schreiben sowie das Lesen erlernt man mMn besser ohne PC!
Die dienstliche Nutzung des PC findet aber vor allem zu Hause nach (Vorbereitung, Recherche, Schriftverkehr, Notenberechnung, ...)!
Hier habe ich - spätestens seit ich verbeamtet bin - alle sog. Raubkopien verbannt. Ich bin mir nicht sicher, ob alle Kollegen das so handhaben.
Antarctica
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- AMD Ryzen 5800X3D(8C/16T@3,4-4,5GHz) // AMD Threadripper 1900x (8C/16T@3,8-4,0GHz)
- Mainboard
- Gigabyte B550 Aorus Elite V2 // Asrock X399 Taichi
- Kühlung
- Noctua NH-D15s // BeQuiet Dark Rock Pro TR4
- Speicher
- 32 (2*16GB) DDR4-3600 Corsair Vengeance LPX Black // 32 (4*8GB) DDR4-2666 Kingston HyperX Fury
- Grafikprozessor
- XFX Radeon 7900XT (20GB) // Asrock Challenger RX 5700XT (8GB)
- Display
- Lenovo Thinkvision P27h-30 (27 Zoll/2560*1440) // Sony KDL-40WE5 (40 Zoll/1920*1080)
- SSD
- Crucial P5 Plus 1TB PCIe4.0 + Crucial P5 Plus 2TB PCIe4.0 // Samsung 970Evo Plus 1TB PCIe3.0
- HDD
- keine // Seagate ST2000DM001 (2TB/7200rpm/64MB)
- Optisches Laufwerk
- keines // keines
- Soundkarte
- Realtek ALC1200 // Realtek ALC1220
- Gehäuse
- FractalDesign Define R7 Compact // FractalDesign North
- Netzteil
- Enermax MaxTytan (800W 80+Titanium) // Corsair HX750i (750W 80+Platinum)
- Tastatur
- MS Sidewinder X6
- Maus
- MS IntelliMouse Optical 1.1a
- Betriebssystem
- Windows 11 Pro x64 // Windows 10 Pro x64
- Webbrowser
- Firefox 87 Millionen
- Verschiedenes
- Behringer MS40 Nahfeldmonitore
- Internetanbindung
- ▼50 Mbit ▲10 Mbit
Ich kann jetzt nur die Schulen beurteilen, mit denen ich etwas zu tun hatte (ein Gymnasium, ein berufliches Schulzentrum und eine Mittelschule)...dort hat es überall an Ausstattung gemangelt, trotzdem war alles sauber lizensiert, obwohl teilweise schon in der Mitte des ersten Quartals der Haushalt dicht war.
Dass der Computer in der 'Grundlagenbildung' überbewertet wird, mag im Übrigen durchaus sein, aber das ist irgendwo ein ganz anderes Thema, was nur sehr eingeschränkt mit dem Schultrojaner zu tun hat - dieser zielt auf die Lehrkräfte etc.
Dass der Computer in der 'Grundlagenbildung' überbewertet wird, mag im Übrigen durchaus sein, aber das ist irgendwo ein ganz anderes Thema, was nur sehr eingeschränkt mit dem Schultrojaner zu tun hat - dieser zielt auf die Lehrkräfte etc.
Ge0rgy
Grand Admiral Special
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- Prozessor
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- Mainboard
- DFI LanParty DK 790FXB-M3H5
- Kühlung
- Noctua NH-U12P
- Speicher
- 4GB OCZ Platinum DDR1600 7-7-7 @ 1333 6-6-6
- Grafikprozessor
- Radeon 4850 1GB
- HDD
- Western Digital Caviar Black 1TB
- Netzteil
- Enermax Modu 525W
- Betriebssystem
- Linux, Vista x64
- Webbrowser
- Firefox 3.5
Na hauptsache die Verwertungsgesellschaften sind glücklich.
Kann mir mal einer sagen was denen eigentlich für ein ach so fürchterlicher Schaden entstanden ist durch die paar Overhead-Folien und rauskopierte Passagen aus div. Büchern etc. die in den letzten 20 jahren so im Untericht benutzt wurden?
Anstatt die Verwertungsgesellschaften darauf setzen würden dass gut gebildete Bürger eher den Sinn des Urheberrechts verstehen und darüberhinaus selbst womöglich kreativer sin (also wieder neue Werke zum Lizensieren schaffen), wird hier usner Bildeungapparat noch weiter eingeschränkt als ohnehin schon.
Ist den Deppen eigentlich noch nicht aufgefallen dass in einer völlig verblödeten Gesellschaft sowieso keiner ihre Werke kauft?
Die paar extra Kopien die sich auf dem einen oder anderen Schul- bzw. Lehrer-Rechner tummeln sind ein Witz.
Wenn dafür nun auch noch schnüffelsoftware legitimiert wird, kann man wohl wirklich nicht mehr von einem Rechtsstaat sprechen. Und von "In dubio pro reo" können wir dann auch gleich abrücken.
Jeder Bürger ist einfach von Geburt an kriminell, schuldig mit tiefschwarzer seele, so lange bis er sie durch obrigkeitshörigkeit und blindem gehorsam gegenüber "Rechteinhabern" reingewaschen hat. Natürlich ausgedrückt durch harte Euros.
George Orwell lässt grüßen... aber sie haben nichts daraus gelernt...
Kann mir mal einer sagen was denen eigentlich für ein ach so fürchterlicher Schaden entstanden ist durch die paar Overhead-Folien und rauskopierte Passagen aus div. Büchern etc. die in den letzten 20 jahren so im Untericht benutzt wurden?
Anstatt die Verwertungsgesellschaften darauf setzen würden dass gut gebildete Bürger eher den Sinn des Urheberrechts verstehen und darüberhinaus selbst womöglich kreativer sin (also wieder neue Werke zum Lizensieren schaffen), wird hier usner Bildeungapparat noch weiter eingeschränkt als ohnehin schon.
Ist den Deppen eigentlich noch nicht aufgefallen dass in einer völlig verblödeten Gesellschaft sowieso keiner ihre Werke kauft?
Die paar extra Kopien die sich auf dem einen oder anderen Schul- bzw. Lehrer-Rechner tummeln sind ein Witz.
Wenn dafür nun auch noch schnüffelsoftware legitimiert wird, kann man wohl wirklich nicht mehr von einem Rechtsstaat sprechen. Und von "In dubio pro reo" können wir dann auch gleich abrücken.
Jeder Bürger ist einfach von Geburt an kriminell, schuldig mit tiefschwarzer seele, so lange bis er sie durch obrigkeitshörigkeit und blindem gehorsam gegenüber "Rechteinhabern" reingewaschen hat. Natürlich ausgedrückt durch harte Euros.
George Orwell lässt grüßen... aber sie haben nichts daraus gelernt...
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