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Helft mit, Leben retten muß Vorrang haben und darf nicht bestraft werden!
G
Gast03032015
Guest
PuckPoltergeist
Grand Admiral Special
Was soll denn der Blödsinn?
Petition -> Legislative
Freispruch -> Judikative
Wollen wir jetzt die Gewaltenteilung aufheben? Eine Petition würde nur Sinn ergeben, wenn die Gesetzeslage problematisch wäre und dort etwas geändert werden müsste.
Petition -> Legislative
Freispruch -> Judikative
Wollen wir jetzt die Gewaltenteilung aufheben? Eine Petition würde nur Sinn ergeben, wenn die Gesetzeslage problematisch wäre und dort etwas geändert werden müsste.
al_ghandi
Commander
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erledigt. Sonst kann die Freiwillige Feuerwehr ihren Dienst komplett einstellen. ASB + Rotkreuzfahrer auch, die Strafzetzttel werden zu teuer (dann kommt noch falsch parken dazu).
Aber Irgendwie muss unser Staat ja die Griechen finanzieren.
Aber Irgendwie muss unser Staat ja die Griechen finanzieren.
Unbekannter Krieger
Grand Admiral Special
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"Die Griechen" werden nicht finanziert. Fast das gesamte Geld aus den "Rettungsschirmen"/"Rettungspaketen" ging an Banken und die griechische Regierung. Das versandet dann in der Bürokratie. "Die Griechen", also das gemeine Volk, hat schlimmer zu verzichten als "die Deutschen". -> Selbstmorde, erhöhte Säuglingssterberaten, Abwanderung der jungen Menschen, hohe Arbeitslosgkeit
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Was soll denn der Blödsinn?
Petition -> Legislative
Freispruch -> Judikative
Wollen wir jetzt die Gewaltenteilung aufheben? Eine Petition würde nur Sinn ergeben, wenn die Gesetzeslage problematisch wäre und dort etwas geändert werden müsste.
Wenn man dafür belangt werden kann, dass man seinen Job erledigt, dann sollte die Gesetzeslage definitiv überarbeitet werden, und das ist Job der Legislative. Daraus erfolgt dann hoffentlich spätestens nach Überarbeitung ein Freispruch des Betroffenen.
Gezeichnet, weil ich als Ehrenamtlicher keine Lust habe mich von sturen Heinis anzeigen zu lassen.
PuckPoltergeist
Grand Admiral Special
Kann man dafür belangt werden? Nur weil ein Richter einen Strafbefehl durchgewunken hat, heißt das noch lange nicht, dass das korrekt war. Was passiert? Der Betroffene legt Einspruch ein und die Sache wird verhandelt. Bleibt mal auf dem Teppich.Wenn man dafür belangt werden kann, dass man seinen Job erledigt, dann sollte die Gesetzeslage definitiv überarbeitet werden, und das ist Job der Legislative. Daraus erfolgt dann hoffentlich spätestens nach Überarbeitung ein Freispruch des Betroffenen.
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Ich bin gewiss kein Freund der öffentlichen Empörung, wie sie seit einiger Zeit leider viel zu oft praktiziert wird, weil der #Aufschrei für jeden Bullshit verwendet wurde.
Das hier ist aber eine ernste Sache. Natürlich hast du recht, wenn du sagst, nur weil das der Richter durchgewunken hat, muss es nicht korrekt sein. Und die Verhandlung steht noch an. Im günstigsten Falle ist die Petition damit entweder hinfällig oder es wird Trotzdem angeregt, die Gesetze nochmal zu überprüfen und - hoffentlich! - Lücken zu schließen.
Wenn der Arzt tatsächlich verurteilt würde, wäre die Petition ja offenbar doch angebracht gewesen.
So oder so, ich sehe hier keinen Grund nicht zu zeichnen oder das als Blödsinn abzutun.
Das hier ist aber eine ernste Sache. Natürlich hast du recht, wenn du sagst, nur weil das der Richter durchgewunken hat, muss es nicht korrekt sein. Und die Verhandlung steht noch an. Im günstigsten Falle ist die Petition damit entweder hinfällig oder es wird Trotzdem angeregt, die Gesetze nochmal zu überprüfen und - hoffentlich! - Lücken zu schließen.
Wenn der Arzt tatsächlich verurteilt würde, wäre die Petition ja offenbar doch angebracht gewesen.
So oder so, ich sehe hier keinen Grund nicht zu zeichnen oder das als Blödsinn abzutun.
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Gast03032015
Guest
Wollen wir jetzt die Gewaltenteilung aufheben? Eine Petition würde nur Sinn ergeben, wenn die Gesetzeslage problematisch wäre und dort etwas geändert werden müsste.
Es geht darum, dass die Rettungskräfte, denen wir ohnehin schon viel zu verdanken haben, sich auf klare Regeln berufen können.
Eine Verurteilung wäre ein fatales Signal an die Rettungskräfte, von denen wir zu wenige haben und an die bornierten Autofahrer von denen wir zu viele haben.
PuckPoltergeist
Grand Admiral Special
Die Petition ist totaler Blödsinn. Sie zielt darauf ab, dass der Notarzt hier nicht verurteilt wird. Das wiederum darf aber nur ein Richter entscheiden. Und der hat sich an das Gesetz zu halten und nicht danach, was das Volk gerade brüllt. Sonst hätten wir eine Willkürherrschaft.Ich bin gewiss kein Freund der öffentlichen Empörung, wie sie seit einiger Zeit leider viel zu oft praktiziert wird, weil der #Aufschrei für jeden Bullshit verwendet wurde.
Das hier ist aber eine ernste Sache. Natürlich hast du recht, wenn du sagst, nur weil das der Richter durchgewunken hat, muss es nicht korrekt sein. Und die Verhandlung steht noch an. Im günstigsten Falle ist die Petition damit entweder hinfällig oder es wird Trotzdem angeregt, die Gesetze nochmal zu überprüfen und - hoffentlich! - Lücken zu schließen.
Wenn der Arzt tatsächlich verurteilt würde, wäre die Petition ja offenbar doch angebracht gewesen.
So oder so, ich sehe hier keinen Grund nicht zu zeichnen oder das als Blödsinn abzutun.
--- Update ---
Es geht darum, dass die Rettungskräfte, denen wir ohnehin schon viel zu verdanken haben, sich auf klare Regeln berufen können.
Können sie. Die besagen, dass sich Rettungskräfte in Notfallsituationen nicht an die StVO halten müssen und dass andere Verkehrsteilnehmer den Rettungskräften Platz zu machen haben.
Wie schon geschrieben, daran darf aber eine Petition nichts ändern.Eine Verurteilung wäre ein fatales Signal an die Rettungskräfte, von denen wir zu wenige haben und an die bornierten Autofahrer von denen wir zu viele haben.
Es wäre sinnvoller, eine Petition zur Entlastung der Judikative einzureichen. Sprich, es sollen mehr Richter und Staatsanwälte eingestellt werden, damit sie ihre Arbeit ohne Zeitdruck und Überarbeitung machen können. Daneben mag das Gesetz an mancher Stelle auch aufgeräumt werden. Gibt bestimmt tausend Baustellen dort.
G
Gast03032015
Guest
Die Behinderung eines Einsatzfahrzeugs wird nach meiner Kenntnis z.Zt. als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 65€ geahndet.
Demgegenüber steht die Nötigung, die im beschriebenen Fall als Straftat eingestuft und mit 4500€ und 6 Monate Führerscheinentzug geahndet wird.
Hier ist dringend Verbesserungsbedarf angesagt.
1. ist die Behinderung von Einsatzfahrzeugen auf die Ebene der Nötigung anzuheben.
2. ist die Nötigung bei Einsatzfahrten gesondert zu regeln.
Demgegenüber steht die Nötigung, die im beschriebenen Fall als Straftat eingestuft und mit 4500€ und 6 Monate Führerscheinentzug geahndet wird.
Hier ist dringend Verbesserungsbedarf angesagt.
1. ist die Behinderung von Einsatzfahrzeugen auf die Ebene der Nötigung anzuheben.
2. ist die Nötigung bei Einsatzfahrten gesondert zu regeln.
PuckPoltergeist
Grand Admiral Special
Wenn du meinst, dass hier Verbesserungsbedarf besteht, reich eine entsprechende Petition ein. Aber wirb nicht für eine Petition die unzulässig ist. Du beschwerst dich ja auch nicht bei deinem Fleischer, dass das gerade vor 5min gekaufte Brot anfängt zu schimmeln, sondern haust es dem Bäcker um die Ohren.Die Behinderung eines Einsatzfahrzeugs wird nach meiner Kenntnis z.Zt. als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 65€ geahndet.
Demgegenüber steht die Nötigung, die im beschriebenen Fall als Straftat eingestuft und mit 4500€ und 6 Monate Führerscheinentzug geahndet wird.
Hier ist dringend Verbesserungsbedarf angesagt.
1. ist die Behinderung von Einsatzfahrzeugen auf die Ebene der Nötigung anzuheben.
2. ist die Nötigung bei Einsatzfahrten gesondert zu regeln.
G
Gast03032015
Guest
Ich glaube, da stehe ich mit meiner Meinung nicht alleine da.
Und diese Petition hat das Ziel, auf ein Problem aufmerksam zu machen. Quasi Öffentlichkeit zu schaffen.
Wenn du nicht erkennst, dass hier gerade was schief läuft, zwingt dich keiner zu zeichnen.
Und diese Petition hat das Ziel, auf ein Problem aufmerksam zu machen. Quasi Öffentlichkeit zu schaffen.
Wenn du nicht erkennst, dass hier gerade was schief läuft, zwingt dich keiner zu zeichnen.
G
Gast11062015
Guest
Diese Strafverfolgung ist ein Witz,
Der der das angezeigt hat bzw. der Staatsanwalt gehört dafür abgestraft.
Wenn das durchgeht, ohne Worte
Der der das angezeigt hat bzw. der Staatsanwalt gehört dafür abgestraft.
Wenn das durchgeht, ohne Worte
Die Forderung nach einem Freispruch durch die Petition an sich ist Falsch. Man müsste eher die Forderung aufstellen, die entsprechende Gesetzeslage mal zu überarbeiten. Hier könnte tatsächlich Nachholbedarf bestehen. Zumindest solange Blaulicht UND Martinhorn als Nötigung angesehen wird. Alternativ dazu sollten alle BOS aus Rücksicht der ach so Leid tragenden Bevölkerung ihre Einsätze ab sofort halt ohne ihre vom Gesetzgeber angedachten Sonder- und Wegerechte fahren. Dann darf aber auch die Hilfsfrist nicht mehr definiert werden. Tode, komplett niedergebrannte Gebäude und andere Schadensereignisse sind dann als solche aber hinzunehmen. Schnell vor Ort und möglichst keine Sonder- und Wegerechte nutzen, das beißt sich meistens. Auf dem Land geht das vielleicht noch, in Städten oder auf Hauptverkehrsstraßen wird das schon schwerer.
Nach dem Bericht in der Süddeutschen fuhr der Einsatzwagen auf einer 600m langen geraden Strecke, gut einsehbar und mit Sondersignal auf einer Alarmfahrt. Wenn hier ein entgegenkommendes Auto kurz vor knapp erst reagiert, war das eher Nötigung des Einsatzwagenfahrers, auf seine Rechte zu verzichten. An Kreuzungen muss man dies auch hin und wieder mal, dort passieren auch die meisten Unfälle, weil Einsatzfahrzeuge auf Alarmfahrt übersehen werden, häufig wird der Einsatzwagen am oder hinter dem Hinterrad erst erwischt.
Als BOS-Angehöriger, ob Ehrenamtlich oder Hauptberuflich, wird man immer mehr herum geschubst, nicht nur von der Bevölkerung, auch von Seiten der öffentlichen Stellen. Eine von der Feuerwehr komplett gesperrte Straße aufgrund eines Einsatzes wird als solche nicht gesehen, der einzelne könne ja dennoch schnell durchfahren, die Umleitung sei für ihn nicht nötig. Selber so schon erlebt. Dass da 4 Fahrzeuge der Feuerwehr, 2 Fahrzeuge des Rettungsdienstes und auch ein Fahrzeug der Polizei lustig vor sich hin blitzen und die Nacht stellenweise Taghell zu sehen war, interessierte nicht.
Gemeinden versuchen kleinere Beträge für die nötigen Fortbildungen auf die Mitglieder der Wehr abzuwälzen, egal ob die Gemeinde oder eventuell eine Versicherung diese Kosten zu tragen hätte. Nötige Ausrüstung wird, auch wenn sie nur ein paar hundert Euro (180 € in meiner Wehr, z.B.) kostet nicht bezahlt, dabei hätte diese einen Mehrwert zur vielfach teuren alternative.
Vielleicht war der Notarzt ein wenig zu schnell unterwegs und eher mittig gefahren als am rechten Rand. Wenn höchste Eile um Menschenleben zu retten geboten ist, dann darf man nach §38 StVO mit Blaulicht UND Martinhorn fahren. Die Kombination aus Blaulicht UND Martinhorn ordnet an:
Auf die 600m gerade Strecke gesehen, hat hier eigentlich der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeuges eine Straftat begangen. Durch sein unbesonnenes und nicht vorausschauendes handeln könnte man hier eventuell von einer Nötigung gegenüber dem Notarzt als Einsatzfahrer sprechen, wie gesagt, eventuell. Dieser ist seinerseits gezwungen auszuweichen, dies ist aber von Seiten des Notarztes nur bedingt vorherzusehen.
Das Fahren unter Einsatzbedingungen ist ein sehr heißes Eisen, sobald man Blaulicht und Martinhorn einschaltet ist man quasi mit eine Bein im Knast. Langsam in eine Kreuzung eingefahren (bei roter Ampel und eingeschaltetem Sondersignal), dort dann beschleunigt und am Hinterrad noch von einem heranrasenden Fahrzeug erwischt werden, so eine Situation, wie es sehr häufig schon vorgekommen ist, heißt, der Fahrer des Einsatzwagens hat eine Teilschuld, selbst wenn das andere Fahrzeug noch nicht zu sehen gewesen wäre, als der Einsatzwagenfahrer in die Kreuzung eingefahren ist. Der Einsatzwagenfahrer ist für alle in dem Fahrzeug mitfahrenden verantwortlich. Der Gruppenführer (bzw. Beifahrer) kann nur versuchen mäßigend auf den Einsatzwagenfahrer einwirken. Befehlen kann er nichts. Sobald das Fahrzeug fährt, ist der Einsatzwagenfahrer der "Chef". Erst an der Einsatzstelle kann der Gruppenführer (so den einer Vorhanden ist und der Fahrer hier nicht eigenverantwortlich handeln muss) anweisen, wo das Fahrzeug abgestellt werden soll (hier nur, wenn kein Einsatzleiter oder Abschnittsleiter/Zugführer einen Platz zuweist).
Gerade Nachts wünscht sich die Bevölkerung, man könne als BOS-Dienst doch auf Einsatzfahrten nur mit Blaulicht fahren, das wäre angenehmer für die Nachtruhe des einzelnen Bürgers (ist aber nach §38 StVO nicht zulässig). Dass das Martinhorn der Sicherheit des Fahrzeuges und der Besatzung dient, ist hier dann nebensächlich. Ein Fahrer kann, auf eigene Verantwortung (halbes Bein im Knast!), das Martinhorn auslassen. Kommt es dann aber zum Unfall, gelten die normalen Regeln der StVO. Vielfach wird auch bei Kleineinsätzen mit Blaulicht und Martinhorn die Einsatzstelle angefahren. Alleine am Einsatzstichwort weiß man nicht, wie dringend denn die Lage ist. Auf der anderen Seite, wenn man die 112 anruft und einen Notfall meldet (egal ob Rettungsdienst und nur ein gebrochenes Bein oder Feuerwehr und nur Wasser im Keller), fordert man sofortige Hilfe an, d.h. ein Einsatz mit Sondersignal. Egal ob dies jetzt nötig war oder nicht. Wenn es nicht nötig gewesen wäre, hätte der Anrufende auch einen Hausmeisterdienst, einen Sanitärfachbetrieb (Wasser im Keller) oder auch nur ein Taxi (für den Beinbruch) rufen können und wäre nach einiger Zeit beim selben Ergebnis gelandet. Viele Einsätze sind normal nicht nötig, hier müsste die Bevölkerung sich auch mal Gedanken zu machen. Die Sendung quer des Bayrischen Rundfunk hat mal einen sehr treffenden Beitrag gerade zu dem Thema "notwendiger Einsatz oder nicht?" gebracht. Hier wurde die Feuerwehr sehr treffend als Hausmeisterdienst bezeichnet. Ein guter Disponent kann auf der Leitstelle zwar einiges zum Einsatz herausfinden, unfehlbar ist er dennoch nicht, so dass eigentlich banale Einsätze doch gefahren werden müssen.
Zumindest mal soweit meine Gedanken zu dem Thema, welches in unterschiedlicher Form immer aktueller wird.
Nach dem Bericht in der Süddeutschen fuhr der Einsatzwagen auf einer 600m langen geraden Strecke, gut einsehbar und mit Sondersignal auf einer Alarmfahrt. Wenn hier ein entgegenkommendes Auto kurz vor knapp erst reagiert, war das eher Nötigung des Einsatzwagenfahrers, auf seine Rechte zu verzichten. An Kreuzungen muss man dies auch hin und wieder mal, dort passieren auch die meisten Unfälle, weil Einsatzfahrzeuge auf Alarmfahrt übersehen werden, häufig wird der Einsatzwagen am oder hinter dem Hinterrad erst erwischt.
Als BOS-Angehöriger, ob Ehrenamtlich oder Hauptberuflich, wird man immer mehr herum geschubst, nicht nur von der Bevölkerung, auch von Seiten der öffentlichen Stellen. Eine von der Feuerwehr komplett gesperrte Straße aufgrund eines Einsatzes wird als solche nicht gesehen, der einzelne könne ja dennoch schnell durchfahren, die Umleitung sei für ihn nicht nötig. Selber so schon erlebt. Dass da 4 Fahrzeuge der Feuerwehr, 2 Fahrzeuge des Rettungsdienstes und auch ein Fahrzeug der Polizei lustig vor sich hin blitzen und die Nacht stellenweise Taghell zu sehen war, interessierte nicht.
Gemeinden versuchen kleinere Beträge für die nötigen Fortbildungen auf die Mitglieder der Wehr abzuwälzen, egal ob die Gemeinde oder eventuell eine Versicherung diese Kosten zu tragen hätte. Nötige Ausrüstung wird, auch wenn sie nur ein paar hundert Euro (180 € in meiner Wehr, z.B.) kostet nicht bezahlt, dabei hätte diese einen Mehrwert zur vielfach teuren alternative.
Vielleicht war der Notarzt ein wenig zu schnell unterwegs und eher mittig gefahren als am rechten Rand. Wenn höchste Eile um Menschenleben zu retten geboten ist, dann darf man nach §38 StVO mit Blaulicht UND Martinhorn fahren. Die Kombination aus Blaulicht UND Martinhorn ordnet an:
Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.
Auf die 600m gerade Strecke gesehen, hat hier eigentlich der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeuges eine Straftat begangen. Durch sein unbesonnenes und nicht vorausschauendes handeln könnte man hier eventuell von einer Nötigung gegenüber dem Notarzt als Einsatzfahrer sprechen, wie gesagt, eventuell. Dieser ist seinerseits gezwungen auszuweichen, dies ist aber von Seiten des Notarztes nur bedingt vorherzusehen.
Das Fahren unter Einsatzbedingungen ist ein sehr heißes Eisen, sobald man Blaulicht und Martinhorn einschaltet ist man quasi mit eine Bein im Knast. Langsam in eine Kreuzung eingefahren (bei roter Ampel und eingeschaltetem Sondersignal), dort dann beschleunigt und am Hinterrad noch von einem heranrasenden Fahrzeug erwischt werden, so eine Situation, wie es sehr häufig schon vorgekommen ist, heißt, der Fahrer des Einsatzwagens hat eine Teilschuld, selbst wenn das andere Fahrzeug noch nicht zu sehen gewesen wäre, als der Einsatzwagenfahrer in die Kreuzung eingefahren ist. Der Einsatzwagenfahrer ist für alle in dem Fahrzeug mitfahrenden verantwortlich. Der Gruppenführer (bzw. Beifahrer) kann nur versuchen mäßigend auf den Einsatzwagenfahrer einwirken. Befehlen kann er nichts. Sobald das Fahrzeug fährt, ist der Einsatzwagenfahrer der "Chef". Erst an der Einsatzstelle kann der Gruppenführer (so den einer Vorhanden ist und der Fahrer hier nicht eigenverantwortlich handeln muss) anweisen, wo das Fahrzeug abgestellt werden soll (hier nur, wenn kein Einsatzleiter oder Abschnittsleiter/Zugführer einen Platz zuweist).
Gerade Nachts wünscht sich die Bevölkerung, man könne als BOS-Dienst doch auf Einsatzfahrten nur mit Blaulicht fahren, das wäre angenehmer für die Nachtruhe des einzelnen Bürgers (ist aber nach §38 StVO nicht zulässig). Dass das Martinhorn der Sicherheit des Fahrzeuges und der Besatzung dient, ist hier dann nebensächlich. Ein Fahrer kann, auf eigene Verantwortung (halbes Bein im Knast!), das Martinhorn auslassen. Kommt es dann aber zum Unfall, gelten die normalen Regeln der StVO. Vielfach wird auch bei Kleineinsätzen mit Blaulicht und Martinhorn die Einsatzstelle angefahren. Alleine am Einsatzstichwort weiß man nicht, wie dringend denn die Lage ist. Auf der anderen Seite, wenn man die 112 anruft und einen Notfall meldet (egal ob Rettungsdienst und nur ein gebrochenes Bein oder Feuerwehr und nur Wasser im Keller), fordert man sofortige Hilfe an, d.h. ein Einsatz mit Sondersignal. Egal ob dies jetzt nötig war oder nicht. Wenn es nicht nötig gewesen wäre, hätte der Anrufende auch einen Hausmeisterdienst, einen Sanitärfachbetrieb (Wasser im Keller) oder auch nur ein Taxi (für den Beinbruch) rufen können und wäre nach einiger Zeit beim selben Ergebnis gelandet. Viele Einsätze sind normal nicht nötig, hier müsste die Bevölkerung sich auch mal Gedanken zu machen. Die Sendung quer des Bayrischen Rundfunk hat mal einen sehr treffenden Beitrag gerade zu dem Thema "notwendiger Einsatz oder nicht?" gebracht. Hier wurde die Feuerwehr sehr treffend als Hausmeisterdienst bezeichnet. Ein guter Disponent kann auf der Leitstelle zwar einiges zum Einsatz herausfinden, unfehlbar ist er dennoch nicht, so dass eigentlich banale Einsätze doch gefahren werden müssen.
Zumindest mal soweit meine Gedanken zu dem Thema, welches in unterschiedlicher Form immer aktueller wird.
Zuletzt bearbeitet:
PuckPoltergeist
Grand Admiral Special
Ich glaube, da stehe ich mit meiner Meinung nicht alleine da.
Und diese Petition hat das Ziel, auf ein Problem aufmerksam zu machen. Quasi Öffentlichkeit zu schaffen.
Wenn du nicht erkennst, dass hier gerade was schief läuft, zwingt dich keiner zu zeichnen.
Ach so, mit einer Petition soll Öffentlichkeit geschaffen werden. Und ich Depp dachte immer, eine Petition soll die zuständige Stelle (Regierung, Verwaltung etc.) dazu bringen, sich mit einem spezifischen Problem zu befassen (eben dem in der Petition genannten Problem).
G
Gast03032015
Guest
Jo, haste das noch nicht bemerkt, wozu heutzutage "Petitionen" ins Leben gerufen werden?Ach so, mit einer Petition soll Öffentlichkeit geschaffen werden. Und ich Depp dachte immer, eine Petition soll die zuständige Stelle (Regierung, Verwaltung etc.) dazu bringen, sich mit einem spezifischen Problem zu befassen (eben dem in der Petition genannten Problem).
Gabs da nicht sogar mal ne Petition, die gegen Pegida war?
Und ich bitte dich jetzt, mit dieser Spammerei, wozu Petitionen sind oder nicht, aufzuhören.
PuckPoltergeist
Grand Admiral Special
Jo, haste das noch nicht bemerkt, wozu heutzutage "Petitionen" ins Leben gerufen werden?
Gabs da nicht sogar mal ne Petition, die gegen Pegida war?
Warum nicht gleich Klagen einreichen? Schafft viel mehr Aufmerksamkeit.
G
Gast03032015
Guest
PuckPoltergeist
Grand Admiral Special
Diese Aussage höre/lese ich immer wieder. Auf der anderen Seite hab ich auch schon genug Aussagen von Einsatzleitern der Feuerwehr gehört, dass sich die Jungs und Mädels wie Rambo im Straßenverkehr benehmen. Was da teilweise an Gefährdung produziert und in Kauf genommen wird, ist genau so problematisch. Da das aber von oben meist kompromisslos gedeckt wird, ändert sich auch nichts.Das Fahren unter Einsatzbedingungen ist ein sehr heißes Eisen, sobald man Blaulicht und Martinhorn einschaltet ist man quasi mit eine Bein im Knast.
Das Thema ist also durchaus kontrovers und lässt sich durch pauschale Regeln kaum lösen. An sich muss das immer eine Einzelfallentscheidung bleiben, weil jede Situation anders ist.
Was aus meiner Sicht ein Unding ist. Das, was du hier beschreibst ist eine Missachtung des Vorrangs des Einsatzfahrzeugs. Das muss einen Kompletten Freispruch des Fahrers vom Einsatzwagen nach sich ziehen, sowie eine ordentliche Strafe für den Unfallbeteiligten. Aber das ist auch wieder eine Sache der Rechtsprechung.Langsam in eine Kreuzung eingefahren (bei roter Ampel und eingeschaltetem Sondersignal), dort dann beschleunigt und am Hinterrad noch von einem heranrasenden Fahrzeug erwischt werden, so eine Situation, wie es sehr häufig schon vorgekommen ist, heißt, der Fahrer des Einsatzwagens hat eine Teilschuld, selbst wenn das andere Fahrzeug noch nicht zu sehen gewesen wäre, als der Einsatzwagenfahrer in die Kreuzung eingefahren ist.
G
Gast03032015
Guest
Du bist mit Sicherheit noch nie in einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs gewesen.
Genau so wenig wie mancher Staatsanwalt oder Richter, wie dieser Fall z.B. zeigt:
http://www.mz-web.de/service/blauli...llen-mit-polizeiautos-,20653540,28700268.html
Genau so wenig wie mancher Staatsanwalt oder Richter, wie dieser Fall z.B. zeigt:
http://www.mz-web.de/service/blauli...llen-mit-polizeiautos-,20653540,28700268.html
PuckPoltergeist
Grand Admiral Special
Hab ich das irgendwo behauptet? Ich habe von Berichten aus erster Hand geredet. Ist das jetzt ein Problem?Du bist mit Sicherheit noch nie in einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs gewesen.
G
Gast03032015
Guest
Nein, hast du nicht behauptet. Ich erkenne das an dem Inhalt deiner Postings.Hab ich das irgendwo behauptet? Ich habe von Berichten aus erster Hand geredet. Ist das jetzt ein Problem?
PuckPoltergeist
Grand Admiral Special
Nein, hast du nicht behauptet. Ich erkenne das an dem Inhalt deiner Postings.
Und so, wie du dich hier äußerst, scheine ich ja was falsch darzustellen bzw. zu verstehen. Wie wäre es, wenn du mich da erleuchtest?
G
Gast03032015
Guest
Einfach mal akzeptieren, dass die BOS Fahrzeugführer sich in den Dienst der Gesellschaft gestellt haben und dafür zurecht mit Sonderrechten ausgestattet sind.
Einsehen, dass, sofern keine fahrlässige Gefährdung für Leib und Leben vorliegt, ein Anspruch an einen BOS Fahrzeugführer (im Einsatz) ausgeschlossen sein sollte. Alleine schon aus dem Grund, damit er seinen Job vernünftig erledigen kann.
Einsehen, dass, sofern keine fahrlässige Gefährdung für Leib und Leben vorliegt, ein Anspruch an einen BOS Fahrzeugführer (im Einsatz) ausgeschlossen sein sollte. Alleine schon aus dem Grund, damit er seinen Job vernünftig erledigen kann.
Devastators
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Ich verstehe nicht das Problem.
Da fühlt sich Person A von Person B angepisst und zeigt diesen an.
Das ganze geht vor Gericht, eventuell Berufung, höhere Instanz... bis zum BGH.
Das ist doch normaler Alltag in Deutschland?
Niemand von uns kann hier und jetzt genau Wissen wie der Arzt oder der andere Verkehrsteilnehmer sich verhalten haben, deswegen muss das gründlich ausgewertet werden.
Sollte es der Arzt wirklich zu weit getrieben haben, ist eine Verurteilung grds. erst Mal richtig.
Sollte es sich beim Kläger nur ein frustrierten Mercedes-Mittelspurfahrer mit Hut auf der Ablage handeln, wird er hoffentlich scheitern.
So oder so, es ist durchaus ein spannender Fall.
Bis jetzt ist aber doch noch gar nichts passiert und ich bin ziemlich großer Hoffnung, dass hier ein gerechtes Urteil gefällt wird.
Da fühlt sich Person A von Person B angepisst und zeigt diesen an.
Das ganze geht vor Gericht, eventuell Berufung, höhere Instanz... bis zum BGH.
Das ist doch normaler Alltag in Deutschland?
Niemand von uns kann hier und jetzt genau Wissen wie der Arzt oder der andere Verkehrsteilnehmer sich verhalten haben, deswegen muss das gründlich ausgewertet werden.
Sollte es der Arzt wirklich zu weit getrieben haben, ist eine Verurteilung grds. erst Mal richtig.
Sollte es sich beim Kläger nur ein frustrierten Mercedes-Mittelspurfahrer mit Hut auf der Ablage handeln, wird er hoffentlich scheitern.
So oder so, es ist durchaus ein spannender Fall.
Bis jetzt ist aber doch noch gar nichts passiert und ich bin ziemlich großer Hoffnung, dass hier ein gerechtes Urteil gefällt wird.
Jeder wird dafür belangt, wenn er seinen Job nicht richtig erledigt.Wenn man dafür belangt werden kann, dass man seinen Job erledigt, dann sollte die Gesetzeslage definitiv überarbeitet werden
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