Mindfactory nimmt defektes Board nicht an :( trotz Garantie !!!!!

radeonspeedy85

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Hab nen grossen Problem und hoffe ihr könnt mir bzw. meinem Bruder weiterhelfen !

Das mainboard (msi) von meinem bruder ist defekt ! Nun wollten er es zum Händler (mindfactory) schicken aber die lehnen jegliche garantie ab !?

rückantwort mindfactory: bitte verwechseln sie nicht Garantie und Gewährleistung. Garantie kann nur der Hersteller auf seine Geräte geben, muß es aber nicht! Gewährleistung muß
jeder Händler geben, und das 24 Monate. Aber: in diesen 24 Monate müssen sie
uns nachweisen, das die Ware bei Übergabe bereits defekt war oder während
der ersten 6 Monate kaputt ging. Dieser Nachweis muß per Sachverständigen
nachgewiesen werden. Gelingt der Nachweis nicht, so sind wir für die
Abwicklung nicht mehr zuständig, sondern dann nur noch der Hersteller
direkt.



und MSI sagt aber er soll sich an den Händler wenden :-/

rückantwort MSI :Hallo,
leider können wir Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen. Wir gewähren keinen Endkundensupport, bitte wenden Sie sich an Ihren Fachhändler, der innerhalb der msi:Gesetzlichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren für Endkunden eine Abwicklung vornehmen muß. Sollten Sie Schwierigkeiten bei Ihren Gewähleistungsansprüchen haben, dann besteht natürch die Möglichkeit andere Schritte gegen den Händler einzuleiten.



WAS KÖNNEN WIR MACHEN *noahnung* ?
 
yup is leider so..

ne... alle grösseren hersteller sagen "zum händler gehen"
doch leider bieten händler meistens eine geringere garantie zeit als der hersteller..
meistens genügt es dem hersteller das zu erklären.. am besten anrufen..

aber msi schreibts dir ja selber.. IHR HÄNDLER MUSS
von dem her..
 
Irgendwie hat Mindfactory das neue Schuldrecht nicht so ganz mitbekommen, demnach muss MF nämlich in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass das Gerät bei Übergabe nicht defekt war. Erst nach der Frist von 6 Monaten kommt es zu einer Beweislastumkehr.

Siehe z.B. hier: http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

Cya
Naga
 
sehr komisch. da muss wirklich etwas falsch laufen, wenn die solche angaben machen.
wann wurde denn das board gekauft?
 
Natürlich muss MF das Board zurück nehmen, wenn es in den letzten 2 jahren gekauft wurde. mal anrufen und Stress machen.

Mfg
Christian
 
Wenn das Board älter als 6 Monate ist handelt MF leider im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Wobei man die Beweislastumkehr nach 6 Monaten nicht so ganz scharf auslegen sollte wie es MF tut.
 
"Aber: in diesen 24 Monate müssen sie uns nachweisen, das die Ware bei Übergabe bereits defekt war oder während der ersten 6 Monate kaputt ging."

daraus schließe ich im nachhinein, dass das board älter als 6 monate ist?
 
versteh ich nicht so ganz.

wenn ein hersteller wie msi (afaik) 2 jahre garantie auf mainboards gibt und in den
garantie-bedingungen festhält, dass ausschliesslich der händler ein rma-verfahren ein-
leiten kann, sollte man doch davon ausgehen dürfen, dass der händler eben dies auch
so durchführt.

denn beweislastumkehr hin oder her, mindfactory könnte doch die garantie gegenüber
msi in anspruch nehmen (für den kunden), oder irre ich da ?


mfg
cruger
 
Hallo,

natürlich könnte Mindfactory die Garantieleistungen des Herstellers in Anspruch nehmen.

Aber wer sucht sich nicht den "einfachsten Weg" und versucht dabei eine vermeindlich rechtliche Grundlage auszuschöpfen?

MF erspart sich so Kosten und Arbeitsaufwand.
Vieleicht auch der einzige Weg bei extremst knapp kalkulierten Enpreisen überhaupt gewinnbringend wirtschaften zu können.


Nur Schade dass der Schuß nach hinten los geht:

Erstens fördert es sicherlich nicht die bisher eigentlich wirklich gute Reputation des Unternehmens, wenn man sich neuerdings dermaßen engstirnig gibt.

Und zweitens will MF anscheinend mit der eigene Waffe, einer rechtlichen Rechtfertigung geschlagen werden.

Wer Spaß dran hat lasse sich doch mal rein hypothetisch folgendes durch den Kopf gehen:

Mindfactory Produktbeschreibung mit Angabe von 24 Monaten Herstellergarantie.
Garantiebedingungen zum Zeitpunkt der Produktbeschreibung und des Verkaufs hinläufig auch für MF bekannt.
--> einzige Möglichkeit die nicht unwesentliche Produkteigenschaft einer 24 monatigen Garantie einzuhalten liegt bei Mindfactory, was ohne Probleme belegbar ist (Garantieregelungen des Herstellers + schriftliche Produktberschreibung bei MF)
--> für den Kunden keine Möglichkeit die Eigenschaft der durch den Händler beworbenen Garantie in Anspruch zu nehmen ---> fehlende Produkteigenschaft (*ironiemodusan* ohne Probleme belegbar, dass dies innerhalb der ersten 6 Monate schon der Fall war *ironiemodusaus*)
--> Recht auf Wandlung des Kaufvertrages mit Rückzahlung des Kaufpreises oder Erbringung der fehlenden Eigenschaft

alles gesetzt den Fall, dass die genannten Vorbedingungen zutreffen
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstens fördert es sicherlich nicht die bisher eigentlich wirklich gute Reputation des Unternehmens, wenn man sich neuerdings dermaßen engstirnig gibt.

Der war gut (der mitz der guten Reputation). MF stinks. Auch ich hatte einen Gewährleistungsfall (nach einer Woche). Habe denen Fristen gesetzt und wollten das nicht so ganz checken und haben sich nach Ablauf der Frist ziemlich Zeit gelassen mit Rücküberweisung des Geldes. Ich kann von MF nur abraten. Inkompetenter Haufen (keiner weiß, wo das Geld ist), Null service, Null Kulanz. Die Preise bei denen sind auch nicht immer so der Hit. Meist gibt es Lockangebote.

MF, nie wieder.

An den thread starter:

Wenn du dir sicher bist, nichts böswillig oder fahrlässig zerstört zu haben, droh mit Anwalt und wenn die es drauf ankommen lassen, geh wirklich zum Anwalt (Rechtschutz wäre gut). Ansonsten schick es an MSI um es begutachten zu lassen. Wenn die sagen, du warst es nicht schuld, laß dir die Kosten von MF erstatten.

Verbraucherzentrale informieren, wäre auch nicht verkehrt.
 
ich kenne das bisher nur aus einem fall noch zu zeiten der "alten" gewährleistung.

ebenfalls war die inanspruchnahme der hersteller-garantie nur über den händler möglich.

garantie war noch vorhanden, die gewährleistung war aber bereits abgelaufen. damals hat
der händler netterweise für die abwicklung der garantie eine bearbeitungsgebühr kassiert.

Original geschrieben von darkblue111

--> für den Kunden keine Möglichkeit die Eigenschaft der durch den Händler beworbenen Garantie in Anspruch zu nehmen ---> fehlende Produkteigenschaft (*ironiemodusan* ohne Probleme belegbar, dass dies innerhalb der ersten 6 Monate schon der Fall war *ironiemodusaus*)

auch wenn mindfactory die garantiedauer in der produktbeschreibung aufführt. ist das dann
nicht eine zugesicherte eigenschaft seitens des herstellers ? oder auch des händlers, wenn
der das denn so "abdruckt" ?

man ist das alles kompliziert !?


mfg
cruger
 
eigentlich eine zugesicherte Produkteigenschaft des Herstellers, da diese aber nicht unwesentlich ist hat der Händler (wenn dieser diese unüberdacht oder gar zu Werbezwecken übernimmt und den Artikel mit dieser Beschreibung verkauft) mit 24 monatiger Gewährleistung doch dafür einzustehen ;-) .

Schließlich ist er der Vertragspartner und hat sowohl für Mängel als auch fehlende zugesicherte Eigenschaften gerade zu stehen.

@DarkAvenger: ich war doch echt der Überzeugung, die breite Masse wäre noch dieser Überzeugung ;D
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von DarkAvenger
Der war gut (der mitz der guten Reputation). MF stinks. Auch ich hatte einen Gewährleistungsfall (nach einer Woche). Habe denen Fristen gesetzt und wollten das nicht so ganz checken und haben sich nach Ablauf der Frist ziemlich Zeit gelassen mit Rücküberweisung des Geldes. Ich kann von MF nur abraten. Inkompetenter Haufen (keiner weiß, wo das Geld ist), Null service, Null Kulanz. Die Preise bei denen sind auch nicht immer so der Hit. Meist gibt es Lockangebote.

hmm, ich bestelle nun schon mehrere jahre und dabei sehr häufig bei mindfactory und habe
bisher (fast) keinerlei probleme (naja, manchmal nicht 100% zufrieden) gehabt. weder vor noch
nach einer bestellung und auch nicht bei diversen reklamationsfällen.

und da kann ich nur sagen => guter service, sehr kulant, schnelle und problemlose abwicklung
von gewährleistungsfällen (auch nach 6 monaten).


ich habe allerdings jetzt schon seit ein paar monaten nichts mehr bei mindfactory bestellt.

da ja nun häufiger berichte unzufriedener kunden im netz auftauchen, scheint sich das bild
wohl etwas geändert zu haben.

vielleicht eine folge des preiskampfes ? oder anhaltender ärger in sachen widerrufsrecht ?
scheint wohl so, dass mf sich guten service und kulantes verhalten vielleicht nicht mehr
"leisten" kann.

wer weis !? wundert mich manchmal auch nicht bei dem, was ich selbst so erlebe. wenn
heutzutage immer mehr kunden immer billiger einkaufen wollen. bloss keinen cent zuviel
bezahlen (kann ich ja sogar manchmal verstehen), und schon gar nicht für guten service.
(norsk-it lässt grüssen)


mfg
cruger
 
woher kommen bitte eigentlich diese differenzen in der behandlung von z.b. gewährleistungsfällen? ich hatte mit mindfactory noch nie probleme und habe schon einiges dort bestellt.
auf meinem mainboard war anfang des jahres das bios zerschossen: eingeschickt, 3 tage später ein neues board ab lager zu hause gehabt. das hätten die nicht mal machen müssen, also ich weiß auch nicht warum das so unterschiedlich abläuft.

das einzige was ich mir vorstellen könnte, ist die erfahrungen von mindfactory selbst: ist msi beispielsweise nicht kulant, ist es mindfactory zu den endkunden für ein msi produkt auch nicht. ist z.b. asus kulant, kann es auch mindfactory gegenüber dem endkunden für ein produkt dieser marke sein.

ansonsten wundert es mich sehr, dass msi angeblich keine garantieabwicklung für endkunden anbietet. einen garantiefall über den händler abzuwickeln kostet doch nur unnötig zeit. ich habe solche fälle bisher problemlos direkt mit dem hersteller geregelt *noahnung*
 
Wann wurde das board gekauft?
 
also genau solch ein Problem habe ich mit A**t gehabt.

Die sagten -> Ab damit zum Hersteller und dies und das, war ca. 7Monate alt, neues Gewährleistungsrecht.

Ich rief bei ASUS an, kam durch.
"Wir von Asus haben in unseren bedingungen festgehalten, dass unsere Kunden unsere Mainboards problemlos über den Händler einschicken können.
Wenn A**t unsere Mainboards verkauft, müssen sie wohl mehr oder weniger unsere Bedingungen akzeptiert haben"

Ich habe mir das von Asus schriftlich geben lassen und bin damit zu A**t

Abgeblockt.

Dann habe ich mich, gemeinsam mit Asus, an den Geschäftsführer von A**t gewannt, und schwupp dann ging es.

Fakt ist:

Wenn ein Händler Mainbaords eines Hersteller verkauft, MUSS er mit den Garantiebedingungen des Herstellers einverstanden sein und diese annehmen und verschicken (steht in den Bedingungen der Hersteller).

Was MF da macht ist dummes Gerede.
Lass es dir von MSI schriftlich geben und dann ab damit zu MF.
 
tja, die zeiten ändern sich.

die zeiten grosszügiger kulanz sind wohl vorbei, mindfactory weist neuerdings GANZ AUSDRÜCKLICH auf die beweislastumkehr hin.

Achtung! Beweislast!
Im Normalfall zeigt sich ein Fehler sofort bei bzw. kurz nach Erhalt der Ware. Die Abwicklung ist unproblematisch. Näheres über die Reklamationsabwicklung erfahren Sie aus dem Servicebereich der Mindfactory AG Homepage.

Schwierig wird es, wenn der Fehler erst nach einer gewissen Zeit erkennbar wird. Es muss dann untersucht werden, ob es ein anfänglicher Fehler war, für den die Gewährleistungsvorschriften gelten, oder ob der Fehler durch andere Umstände eingetreten ist, der nicht auf einem Mangel beruht, z.B. Überlastung, unsachgemäße Behandlung, normaler Verschleiß etc.

Um die Probleme im Sinne unserer Kunden zu lösen, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Empfang der Ware vermutet wird, dass die Ware bereits bei der Übergabe defekt war, dass also ein Gewährleistungsfall vorliegt. Die Vermutung kann widerlegt werden. Dies geschieht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens.

Ware, die älter als sechs Monate seit Übergabe ( Erhalt der Ware) ist. ( Beweislastumkehr )
Nach Ablauf von sechs Monaten ist es Aufgabe des Kunden, den Nachweis zu führen, dass ein sog. versteckter Mangel vorliegt, der von Anfang an gegeben war, sich aber erst nach Ablauf der ersten sechs Monate zeigte. Eine solche Untersuchung kann in der Regel nur durch einen Sachverständigen durchgeführt werden. Die Kosten für eine solche Untersuchung muss der Händler nur dann übernehmen, wenn sich ein anfänglicher Mangel herausstellt.

zum thema garantieabwicklung

Bedenken Sie, daß die meisten Geräte, die wir verkaufen eine Gewährleistungszeit von 24 Monaten haben. Geräte, deren Garantie über uns abgelaufen ist, schicken wir für Sie kostenpflichtig an den jeweiligen Hersteller oder zu Ihnen und zu Ihren Kosten zurück mit dem Vermerk "Außerhalb der Garantie". Hinweise über die Garantie eines jeden Produktes enthält meist das dementsprechende Handbuch Wir möchten Sie an dieser Stelle daraufhin weisen, daß wir ansonsten Ihnen die entstandenen Kosten berechnen müssen.


mfg
cruger
 
Wenn ich das hier lese hatte ich wohl Glück, dass ich für mein 9 Monate altes Epox 8rda+ ein Austauschboard von MF bekommen hab. Allerdings hat der Umtausch fast 3 Monate gedauert und auf der Rechnung stand: "Da Orginalrechnung älter als 6 Monate, erfolgt der Austausch auf Kulanzbasis. Austausch ab Lager." Da fragt man sich schon, warum ein Austausch ab Lager 3 Monate dauert ??? . Ich hatte damals einfach eine RMA angefordert und das Board hingeschickt in der Annahme 2 Jahre Garantie zu haben. Hat zum Glück geklappt.

@radeonspeedy85
Schau am besten mal ins MF Forum. Hab da mal ein paar Postings überflogen und scheinbar muss man nur lautgenug motzen und dann tauscht MF doch um ;)

cu
eXXar
 
Man sollte auch nicht vergessen, daß man VOR den Zeiten der 2a Garantie auch nur 6 Monate Garantie hatte, wo man selbst nachweisen mußte, daß man den Defekt nciht selbst verursacht hatte, also quasi jetzt wie in der Zeit >0,5a <=2a. Damals gab es aber keine Garantieverweigerer, sondern man hatte die Sachen eingeschcikt und *falls* es sich herausgestellt hatte, daß der Kunde es schuld war, diesem das in Rechnung gestellt, insofern ist das Verhalten von MF alles andere als seriös.

Normal wäre es halt, das board einzuschicken mit dem Hinweis an den Kunden, daß wenn der Hersteller meint, es läge an dem Kunden, daß dieser die Reperatur trägt zzgl. Überprüfungskosten. So war es wie gesagt früher.

Ansonste wie gesagt, wenn du die Nerven hast (am besten auch Rechtschutz) und die Sicherheit, daß du es nciht Shculd bist und MF eins auswischen möchtest:

Lasse es dir von denen schriftlich (auf Papier,mit Unterschrift), daß die die Gewährleistungsübernahme verweigern, solange kein Gutachten hergestellt wurde. Suche dir dann einen teueren, gründlichen Gutachter, der deine Posititon bestätigt, schicke das def. board und die hohe Rechnung des Gutachters an diese ein.
 
er kann MF ja auch einfach mal einen link zu diesem thread schicken,dann sollen die uns mal erzählen was es für probleme gibt. *motz*

war bis jetzt aber immer sehr zu frieden mit MF und hoffe es hat sich nichts im laden bei den geändert. :-/
 
Hallo,

ich würde mal gerne wissen, was nun heraus gekommen ist! Meine der Thread ist ja nun doch etwas älter, aber kein Ergebnis wurde bisher genannt.

Da auch mir die Probleme mit MF bekannt sind, habe ich mir den Spass gemacht an MF folgende Mail zu schreiben:

"Hallo,

in der letzten Zeit lese ich in unterschiedlichen Foren, dass Sie als das Unternehmen Mindfactory sichere RMA-Fälle nicht annehmen und verweigern. Ebenso ist der Support durch Ihre Firma anscheinend nicht sonderlich gut, so dass Sie rechtliche Hinweise z. b. in RMA-Fällen zu Ihren Gunsten ungerechtfertigt auslegen.

Nun zu meinen Fragen:

1. Was sagen Sie als betroffenes Unternehmen dazu, dass RMA-Fälle nicht angenommen werden, sie an den Hersteller verweisen und dieser jedoch sagt, der Händler ist dafür zuständig?

2. Sind Sie als Händler nicht verpflichtet, RMA-Fälle (während der Gewährleistungszeit) in jedem Fall zumindest anzunehmen und dann zu überprüfen?

3. Was sagen Sie dazu, dass ich aus diesen Gründen NICHT bei Ihnen kaufen würde?

Mit freundlichem Gruss

...."

Wenn die Antwort da ist, werde ich sie hier hinein stellen....

hihi
 
Jo, hast Recht - aber Mail ist schon raus und außerdem ist es nicht das erste Mal mit solchen Probs bei MF
 
Hallo,

da sich ähnliche Fälle anscheinend häufen (was MF mit der Verhaltensänderung Ihrer Distributoren/Zulieferer hinsichtlich Garantie- und Gewährleistungsabwicklungen zu begründen versucht ---> siehe MF Forum)
wäre ich sehr erfreut wenn jemand, der sich auskennt oben genannte Hypothese einmal weiterspinnt, dabei würde ich noch folgendes in den AGB § 7 Gewährleistung
der Mindfactory AG zu bedenken geben:

"Im übrigen gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbarte Beschaffenheit der Ware, nicht jedoch eine Beschreibung in öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbemaßnahmen."

Meiner bescheidenen Meinung nach sind demnach auch Garantieangaben des Herstellers für MF
als "vereinbarte Beschaffenheit der Ware" bindend und können innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten bei Nichterfüllung eingefordert werden.

Es wäre nett wenn sich einer der komptenten, fachkundigen Herren ;D
damit auseinandersetzen könnte.
 
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