Nachverzollung nach fast 4 Jahren?

Lord Bainzer

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Hallo,

habe heute einen Brief vom Zollfahndungsamt bekommen, bei dem ich aus allen Wolken gefallen bin. Da steht das ich im Dezember 2005 (!) über ebay einen Memory Stick Pro Duo 2GB aus Hong Kong für 85,01€ gekauft habe, was auch stimmt (war für meine PSP).

Jetzt haben die mir einen Anhörungsbogen mitgeschickt, in dem ich mich zur Sache äussern soll, ob ich die Sache wegen falscher Zollinhaltserklärung (war vom Verkäufer als Geschenksendung deklariert) bei meinem Zollamt ordentlich nachverzollt habe - was ich natürlich nicht getan habe.

Dadurch könnte ich sogar in ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung verwickelt werden, welches das Zollamt aber wegen dem relativ geringem "Verkürzungsbetrages" nicht einleiten wird. Desweiteren steht da auch, das ich als Empfänger verpflichtet bin, die entstandenen Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) zu entrichten.

Gegen den Verkäufer aus Hong Kong wurde indessen ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, wodurch auch die Verjährungsfrist aller Zollschuldner (inkl. mir) von 3 auf 10 Jahre hochgesetzt wurde, da jetzt eine Straftat vorliegt.

Bin ich jetzt der "Gearschte" der wegen der falschen Angabe des Verkäufers ("Geschenksendung") nach fast 4 Jahren wegen dieser Sache noch zur Kasse gebeten werden kann? Der Fehler liegt doch eindeutig beim Verkäufer, da er hier wissentlich falsche Angaben gemacht hat um diese Einfuhrabgaben nicht entrichten zu müssen, oder nicht? Kann ich die abzusehenden Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen und mit wieviel Einfuhrabgaben kann ich da rechnen?

Bin gerade ziemlich sauer deswegen, gerade auch weil es schon solange her ist und ich deshalb auch keine Nachweise mehr über die Sendung habe.

Man wird hier in diesem Staat nur noch gemolken.8-(
 
Zuletzt bearbeitet:
Man wird hier in diesem Staat nur noch gemolken.8-(

Nein, man muss einfach nur sein Zeug bezahlen wie jeder andere auch.
Es ist sehr wohl deine Aufgabe dafür zu sorgen das du anständig dein Zeug verzollst.

Und nicht deine Schuld? Früher stand das regelmäßig in den Auktionen das die den Zoll bescheißen werden. Wenn nicht wurde das einem per Mail mitgeteilt.
 
Nein, man muss einfach nur sein Zeug bezahlen wie jeder andere auch.
Es ist sehr wohl deine Aufgabe dafür zu sorgen das du anständig dein Zeug verzollst.

Und nicht deine Schuld? Früher stand das regelmäßig in den Auktionen das die den Zoll bescheißen werden. Wenn nicht wurde das einem per Mail mitgeteilt.

War bei mir nicht der Fall (ich denke mal das sowas in den Auktionen auch nicht stehen DARF, sonst würde ebay eingreifen MÜSSEN, da Straftatbestand). Der Verkäufer hat mit keinem Wort darauf hingewiesen, die Ware am Zoll vorbeizuführen. Und sonst hatte und habe ich mit dem Zoll keine Erfahrungen gemacht und weiss nicht worauf ich achten muss und was ich in einem solchen Fall zu tun habe - wird einem ja auch nirgendwo erklärt, wenn man sich nicht (wie jetzt) selber informiert oder nachträglich informiert wird.

Also komm mir nicht mit: "einfach nur sein Zeug bezahlen wie jeder andere auch..."

Das habe ich mit der Bezahlung des Artikels getan. Alles andere lag in der Verantwortung des Verkäufers. Das dieser vor hatte den Zoll zu besch**ssen, konnte ich ja nicht wissen.
 
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Dummheit schützt vor Strafe nicht, du hast in Deutschland eine Informationspflicht, ganz einfach.

Und wer seine Steuern nicht zahlt, der bekommt ärger. Jeder Mitbürger weiß das es den Zoll gibt und wenn man ins Ausland gefahren ist, dann wird man auch gefragt, ob man was zu verzollen hat.

Diesbzgl. gibt es sogar Freibeträge bis zu einem bestimmten Satz, den man ebenfalls auf der Website vom Zoll erfährt.
 
Hi

Sowas ist ärgerlich ... aber du bist nicht allein ...
kürzlich diese Groteske aufgeschnappt... und im Vergleich dazu bist du ja echt ein dicker Fisch!! :)

Es lebe die Bürokratie! :)
 
Also komm mir nicht mit: "einfach nur sein Zeug bezahlen wie jeder andere auch..."

Das habe ich mit der Bezahlung des Artikels getan. Alles andere lag in der Verantwortung des Verkäufers. Das dieser vor hatte den Zoll zu besch**ssen, konnte ich ja nicht wissen.

Nein eben nicht, den Zoll musst DU bezahlen nicht der Verkäufer. Das hättest du machen müssen wenn die Wahre korrekt deklariert worden wäre, und nun musst du es halt machen obwohl sie falsch deklariert wurde.
Somit musst du nun halt nach 4 Jahren deinen Zoll bezahlen den man normal beim Empfang am Zollamt abdrücken müsste.
 
Hi

Sowas ist ärgerlich ... aber du bist nicht allein ...
kürzlich diese Groteske aufgeschnappt... und im Vergleich dazu bist du ja echt ein dicker Fisch!! :)

Es lebe die Bürokratie! :)

Wobei ich hier aber etwas nicht verstehe. Die Niederlande gehören zur EU. Seit wann muß ich den Einfuhrsteuer etc. etc. zahlen wenn ich was in einem EU Mitgliedsstaat kaufe?
Habe ich da was verpasst?
Und vor allem... Kaffeesteuer ???
 
Desweiteren steht da auch, das ich als Empfänger verpflichtet bin, die entstandenen Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer) zu entrichten.

Der Fehler liegt doch eindeutig beim Verkäufer, da er hier wissentlich falsche Angaben gemacht hat um diese Einfuhrabgaben nicht entrichten zu müssen, oder nicht? Kann ich die abzusehenden Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen und mit wieviel Einfuhrabgaben kann ich da rechnen?(
Du bist als Empfänger der Lieferung im Regelfall Schuldner der Einfuhrabgaben. Der Lieferant tätigt eine nach ausländischem Recht steuerfreie Ausfuhrlieferung. Demnach ist die Lieferung nach deutschem Recht zu verzollen und zu versteuern. Hier gibt es aber definitiv mehr als eine Möglichkeit, den Steuerschuldner zu bestimmen. Alles Weitere würde den Rahmen hier aber definitiv sprengen.

Ob Du jetzt einen zivilrechtlichen (Schaden-)Ersatzanspruch hast oder nicht ist im Grunde gleichgültig. Wie wahrscheinlich ist es, dass Du den geltend gemachten Schadenersatz vom Lieferanten tatsächlich ausgezahlt bekommst? Das dürfte gegen Null gehen.

Das habe ich mit der Bezahlung des Artikels getan. Alles andere lag in der Verantwortung des Verkäufers. Das dieser vor hatte den Zoll zu besch**ssen, konnte ich ja nicht wissen.
Was aber vollkommen egal ist. Es geht darum, wer Schuldner der Einfuhrabgaben ist. Und das bist nunmal im Regelfall Du.

Wobei ich hier aber etwas nicht verstehe. Die Niederlande gehören zur EU. Seit wann muß ich den Einfuhrsteuer etc. etc. zahlen wenn ich was in einem EU Mitgliedsstaat kaufe?
Habe ich da was verpasst?
Und vor allem... Kaffeesteuer ???
Es ging in diesem Fall nicht um die EUSt, sondern um die Kaffeesteuer.
 
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Es ging in diesem Fall nicht um die EUSt, sondern um die Kaffeesteuer.

Ok. Schon klar.
Aber ich wußte auch nicht das ich Kaffee versteuern muss den ich in Europa außerhalb Deutschlands kaufe.
Ich dachte innerhalb der EU fällt sowas flach???
 
Ok. Schon klar.
Aber ich wußte auch nicht das ich Kaffee versteuern muss den ich in Europa außerhalb Deutschlands kaufe.
Ich dachte innerhalb der EU fällt sowas flach???

Dachte ich auch. Dafür gab es ja eigentlich die Zollunion.

Edit:
Wikipedia meint sogar:
Zwischen den EG-Mitgliedstaaten (und analog auch im Handel mit den übrigen oben genannten Staaten) sind Ein- und Ausfuhrzölle (Art. 25 EGV) sowie mengenmäßige Handelsbeschränkungen (Art. 28-29 EGV) verboten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibts irgend welche Beweise, dass die Ware bei dir angekommen ist?
 
Gibts irgend welche Beweise, dass die Ware bei dir angekommen ist?

Also unterschrieben habe ich nichts, soweit ich noch weiss (lag einfach als Sendung im Briefkasten). Aber wenn ich mir das hier so durchlese, ist man als Käufer also immer der Schuldner, sofern die Sache einen Wert von 22€ übersteigt - egal als was es der Verkäufer deklariert hat. Dieser ist demnach fein raus (ausser seinem Verfahren - was ich denke das es nach den Aussagen einiger hier gar nicht möglich ist, da deutsches Recht und der VK in Hong Kong ne lange Nase deswegen machen kann). Sollte es also der Fall sein, dass der VK nicht in ein Steuerhinterziehungsverfahren verwickelt werden kann, dann würde sich auch die Verjährungsfrist auf 3 Jahre verkürzen, anstatt der 10 Jahre jetzt.

Kommt mir sowieso komisch vor das Ganze nach der langen Zeit ausgerechnet Gründe vorliegen, die eine Verjährung nach 3 Jahren, wie sonst üblich ist, nichtig machen.

Den VK brauche ich wohl diesbezüglich auch nicht anschreiben. Erstens wird dieser sicher nicht antworten, und zweitens dürfte da nix mehr zu holen sein (ist auch nicht mehr bei ebay angemeldet). Also bleibt mir nur noch festzuhalten: KAUFT KEINE SACHEN ÜBER 22€ WARENWERT VON AUSSERHALB DER EU - DA KANN DAS SCHNÄPPCHEN AUCH NOCH NACH JAHREN ZUM TEUREN SPASS WERDEN!
 
Deutschland nimmt als einziges Land noch Kaffeesteuer somit muss diese bezahlt werden.

Ansonsten wird Zoll eben fällig wenn er fällig wird so einfach ist das. Wer Glück hat hat Glück, wer erwischt wird zahlt!
 
Also bleibt mir nur noch festzuhalten: KAUFT KEINE SACHEN ÜBER 22€ WARENWERT VON AUSSERHALB DER EU - DA KANN DAS SCHNÄPPCHEN AUCH NOCH NACH JAHREN ZUM TEUREN SPASS WERDEN!
Das ist doch Unsinn. Es soll tatsächlich noch Sachen geben, die trotz EUSt immer noch deutlich günstiger per Import zu haben sind als bei uns im Inland.
 
Das ist doch Unsinn. Es soll tatsächlich noch Sachen geben, die trotz EUSt immer noch deutlich günstiger per Import zu haben sind als bei uns im Inland.

Naja als Unsinn würde ich das jetzt nicht bezeichnen, zumal Grauimporte aus China zumeist Plagiate minderwertiger Qualität sind. Die Speicherkarte läuft zwar nach wie vor einwandfrei, nur würde ich in Anbetracht der durch die nachträgliche Nachverzollung zu erwartenden Kostenerhöhung nicht wegen ein paar Euro Ersparnis und dem ganzen Streß mit dem Zoll zu einem China-Plagiat mehr greifen.

Den Fehler macht man bzw. ich nur einmal.

Wenn man den damaligen Neupreis in Deutschland für den 2GB-Stick sieht und den Fakt das es sich dabei 100% um ein Original handelt, dann sind 20-30€ mehr durch die nachträgliche Verzollung schon wieder unbedeutend. Meine (jetzige) Meinung.
 
Das ist richtig. Wegen ein paar Euro Ersparnis lohnt das nicht. Aber pauschal zu sagen, Importe lohnen nicht, ist zu einfach. Dafür gibt es viel zu viele schöne Sachen, die man nur in den USA oder in Japan bekommt ;)
 
Ich habe mir schon 2 Zippo's aus den USA bestellt. Durch den günstigen Wechselkurs habe ich dafür teilweise nur die hälfte des Preises bezahlt, den man hier dafür bezahlt. Und da ich jedes mal unter 22€ lag auch komplett Abgabenfrei.

Aber der Zoll hat hier schon recht. Bestell ich was aus einem Drittland und es kostet mehr als 22€, müsste ich es theoretisch sofort nachverzollen, sofern die Ware nicht eh beim Zoll landet. Finden die dann irgendwann nachträglich noch Bestellungen von dir, die so durch gegangen sind, aber nicht verzollt wurden, wird man eben zur Kasse gebeten.
 
Aber selbst wenn die Zippos verzollt/versteuert worden wären, hätte sich der Import immer noch gelohnt. Das ist der Punkt auf den ich hinauswollte.
 
Aber selbst wenn die Zippos verzollt/versteuert worden wären, hätte sich der Import immer noch gelohnt. Das ist der Punkt auf den ich hinauswollte.

Anscheinend weisst du wohl etwas genauer welche Kosten bei der Verzollung auf einen zukommen. Wie wird denn der Zoll berechnet, der zusätzlich zur MwSt noch dazukommt?

Ich habe gesehen das es da ein paar Tabellen mit Nummerncodes im elektr. Zollverfahren für best. Waren gibt, nach denen dann die Zollprozente berechnet werden. Nur so richtig schlau bin ich dadurch nicht geworden wieviel Kosten jetzt auf mich draufzukommen werden.

PS: Achso die MwSt war ja im Dezember 2005 noch bei 16%, oder? ;)
 
Die Höhe des Zolles ergibt sich aus dem Zollsatz des Wirtschaftsgutes. Dieser hängt von dem sog. "TARIC-Code". Ohne jetzt genauer nachzusehen, dürfte bei einem Zippo der Taric-Code 9613800000 zutreffend sein, sprich ein Zollsatz von 2,7 % (bei Einfuhr aus den Staaten). Unter gewissen Voraussetzungen gibt es noch die Möglichkeit nach pauschalisierten Sätzen zu verzollen, was noch etwas günstiger sein kann.

Es ist halt immer ein individuelles Rechenexempel, ob sich der Import lohnt oder nicht.
 
Den VK brauche ich wohl diesbezüglich auch nicht anschreiben. Erstens wird dieser sicher nicht antworten, und zweitens dürfte da nix mehr zu holen sein

Du hast es noch immer nicht gerafft. Der VK muss keinen Zoll zahlen sondern DU. Der VK hat die Sendung nur falsch beschriftete. Hätte er es richtig gemacht hättest du vor 4 Jahren nochmal extra Zoll zahlen müssen, ca. 24% über den Daumen. Aber weil der VK das damals nicht gemacht hat bist du bis heute drum rum gekommen. Aber nun wurdest du halt im nachhinein erwischt und zahlst jetzt das was du vor 4 Jahren hättest bezahlen müssen.

Und warum soll man nichts über 22€ im Ausland kaufen? Eigentlich ist es hinlänglich bekannt das da immer noch grob 24% in etwa drauf kommen. Auf Warenwert inkl. Versandkosten. Jede Firma die ihr Zeug in Asien einkauft umm es hier zu verkaufen muss Zoll zahlen, wäre ja ein Unding wenn der Endkunde dies nicht machen müsste.
 
Du hast es noch immer nicht gerafft. Der VK muss keinen Zoll zahlen sondern DU. Der VK hat die Sendung nur falsch beschriftete. Hätte er es richtig gemacht hättest du vor 4 Jahren nochmal extra Zoll zahlen müssen, ca. 24% über den Daumen. Aber weil der VK das damals nicht gemacht hat bist du bis heute drum rum gekommen. Aber nun wurdest du halt im nachhinein erwischt und zahlst jetzt das was du vor 4 Jahren hättest bezahlen müssen.

Und warum soll man nichts über 22€ im Ausland kaufen? Eigentlich ist es hinlänglich bekannt das da immer noch grob 24% in etwa drauf kommen. Auf Warenwert inkl. Versandkosten. Jede Firma die ihr Zeug in Asien einkauft umm es hier zu verkaufen muss Zoll zahlen, wäre ja ein Unding wenn der Endkunde dies nicht machen müsste.

Was willst du eigentlich von mir? Dumm rumsaften kannste gerne woanders. Dieser Thread geht/ging nur um die Fragestellung, ob diese Nachverzollung überhaupt rechtens ist und wen die Schuld daran trifft. Deine dummen Kommentare kannst du dir also in Zukunft schenken, besonders dann, wenn schon eine Klärung vorliegt.

Die Frage ob der Zoll IMMER der Käufer trägt ist aber auf alle Fälle so nicht richtig wie DU es hier darstellst: Erstens MUSS der Verkäufer darauf hinweisen, dass es noch einen Einfuhrzoll gibt, den der Käufer zu tragen hat und zum Verkaufspreis hinzukommt (was hier nicht der Fall war), und zweitens ist es eben nicht immer so das der Käufer diese Abgaben übernimmt, weil ich auch schon anders erlebt habe (und ja, der Warenwert war über 22,-).

Und so hinlänglich ist es eben nicht bekannt, dass (nach deiner Meinung ca. 24%) auf nicht EU-Waren Einfuhrabgaben zu entrichten sind, sonst würde ich hier nicht fragen. Aber sorry, vielleicht sind nicht alle solche Handelsexperten wie du.

Und einen Fehler hast du in deinen Aussagen auch noch drin: NUR der Warenwert, also exkl. Versandkosten sind abgabepflichtig.
 
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