Frage zum §102 SGB XII

Cephei

Grand Admiral Special
Mitglied seit
29.07.2003
Beiträge
2.147
Renomée
42
Standort
Coburg
Kurze Frage zum Sozialgesetzbuch:

Hallo ihr lieben,

es geht mir um folgenden Paragraphen aus dem Sozialgesetzbuch:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/12/index.php?norm_ID=1210200

Meine Uroma ist vor ein paar Tagen verstorben und hat die letzten 30 Jahre im Pflegeheim gelebt. Der Heimplatz wurde zum größeren Teil vom Sozialamt gezahlt, da ihre Rente dafür nicht ausgereicht hat und ihre Kinder dafür nicht aufkommen konnten. Auch sonst hatte sie keinerlei Vermögen, also sprang eben das Sozialamt ein.

Mein Opa, der Sohn der Uroma, lebt schon viele Jahre nicht mehr. Er hatte einige Kinder und die wiederum haben auch jeweils Kinder (meine Generation), es sind also etliche Enkel und Urenkel da, die nun in der Erbfolge stehen. Nun steht die Frage im Raum, ob das Sozialamt auf die Enkel und Urenkel zugehen kann und die geleisteten Zahlungen zurückfordern kann. Klar kann man das Erbe ausschlagen, aber die Tante auf dem Nachlassgericht hier war dermaßen unfreundlich und unkooperativ zu uns trauernden Hinterbliebenen, so dass wir da ungern nochmal hinmöchten. Deshalb stellt sich eben die Frage, ob man das Erbe überhaupt ausschlagen muss (es geht ja um ziemlich viele Leute, die diesen Bürokratiemist vor sich hätten). Die Notarin, bei der meine Eltern waren, sagt nein, das Sozialamt kann nicht von den Erben verlangen, mit dem eigenen Vermögen die geleisteten Zahlungen zurückzuzahlen.
Die einzige noch lebende Tochter meiner Oma war aber wohl auch beim dortigen Nachlassgericht (sie lebt nicht hier) und dort wurde ihr gesagt, sie und alle ihre Angehörigen müssten unbedingt das Erbe ausschlagen, weil sie sonst alle Sozialamtsleistungen der letzten Jahre zurückzahlen müssten.

Wer hat also nun Recht? Ich habe nun obigen Paragraphen gefunden und wenn ich Laie den richtig deute, müssten die Erben nur mit dem Nachlass selbst die Sozialamtsleistungen zurückzahlen. Da es hier aber nur einen recht geringen Nachlass (das Taschengeldkonto im Pflegeheim und das Geld, das für die Bestattung zurückgelegt wurde) gibt, müssen wir nicht extra alle aufs Nachlassgericht, um das Erbe auszuschlagen - sehe ich das richtig oder habe ich etwas entscheidendes übersehen? Es geht hier sicherlich um viele viele 1000 Euro....

Würd mich freuen, wenn jemand kurz helfen könnte...
 
Hi,
wenn ich mich richtig erinnere als der Fall bei uns akut war.


Wenn außer schulten nichts zu holen ist unbedingt das erbe ausschlagen die Frist dafür ist glaube ich sogar recht knapp ( 4 Wochen oder so )
unbedingt auch alle potenziellen Erben in der Erbfolge informieren wer nicht ablehnt gewinnt den Jackpot egal ob er von den Trauerfall weiß oder nicht.
Zu beachten ist hier auch das die Uhroma falls sie z.b. noch reiche Geschwister hätte die versterben, selber erben würde ihr keinen Anspruch darauf habt wenn ihr ablehnt.


Falls mein Halbwissen hier totaler Unsinn ist, sorry.


Am besten beim Anwalt beraten lassen aber das bald bevor die Frist abläuft.


Gruß
Tirell
 
Als meine Oma gestorben ist, die auch von dem Sozialamt lebte, waren fünf Kinder die Erben. Das Sozialamt hat alle Zahlungen zurückgefordert. Da niemand der Kinder viel Geld hatte, wurde das Haus der Oma vom Sozialamt kassiert und verkauft und zwar zu genau dem Preis wie die "Schulden" waren. (Das Amt darf sich nicht bereichern) Nur die "persönlichen Gegenstände" dürften von den Angehörigen aus dem Haus mitgenommen werden. Aber auch nur bis zu einem gewissen Wert.

Ich glaube nicht, dass sich diese Vorgehensweise geändert hat.

Mein Tipp also: unbedingt das Erbe ausschlagen

Crashman1966
 
Dann haben die Kinder deiner Oma ja das Haus geerbt und mussten im Wert dieses Hauses die geleisteten Zahlungen zurückzahlen. Hier gehts aber drum, wie es ist, wenn keinerlei Nachlass vorhanden ist?
 
Ich kenns aus eigener Erfahrung: habe einen Brief bekommen, dass der Bruder meines Großvaters mütterlicherseits verstorben ist und ich der nächste Erbe wäre... (Da alle anderen ausgeschlagen hatten vor mir).

Das hat mich 2 Stunden meines Lebens und 20€ auf dem Gericht gekostet dieses Erbe auszuschlagen - habe den Kerl nicht einmal in meinem Leben zu Gesicht bekommen.

Mein Tipp: geh zum Amtsgericht und lass dir da die Sachlage erklären.
 
Und der Bruder hat auch Sozialhilfe bezogen und du solltest die zurückzahlen?

Ich sagte doch, meine Eltern waren bereits auf dem Nachlassgericht und dort wurde keine Auskunft gegeben - denn man ist "angehalten, keine Auskünfte zu geben".
 
Also, wenn ich den Abs. 2 §102 SGBXII richtig lese, dann geht es ja "nur" um die Haftung aus der Erbmasse und nicht aus dem restlichen persönlichen Vermögen:

"(2) Die Ersatzpflicht des Erben gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe haftet mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses."

Davon ab ist doch eh kein Vermögen da zum Vererben, oder? Oder gibt es noch ein Häuschen von der Uroma? Frei verwertbares Vermögen müsste ja schon längst vom Sozialamt verwertet worden sein. Selbst ein Häuschen wäre ja seit vielen Jahren nicht mehr selbst bewohnt und damit eigentlich auch schon verwertbar gewesen.

Wenn es eh nichts zu erben gibt, ist das Ausschlagen eine einfache, preiswerte und sichere Sache. Man kann dann nicht mehr von Schulden überrascht werden. Ob die Tante auf dem Nachlassgericht nun unfreundlich ist oder nicht, ist wurscht. Eine Ausschlagung zur Niederschrift aufzunehmen ist ihr verdammter Job!
.
EDIT :
.

Als meine Oma gestorben ist, die auch von dem Sozialamt lebte, waren fünf Kinder die Erben. Das Sozialamt hat alle Zahlungen zurückgefordert. Da niemand der Kinder viel Geld hatte, wurde das Haus der Oma vom Sozialamt kassiert und verkauft und zwar zu genau dem Preis wie die "Schulden" waren. (Das Amt darf sich nicht bereichern)

Das ist alles nicht so recht schlüssig.

Kinder sind zunächst eh immer Zahlungspflichtig, und zwar durchaus auch schon bevor geerbt wird. Wenn nichts zu holen ist, dann eben nicht, aber ansonsten schon. In wie weit das Urenkel betrifft, weiß ich nicht, denke aber, eher nicht mehr.

Da also zu Lebzeiten der Oma nischt zu holen war bei den Kindern, kam das Sozialamt nach dem Erbfall nochmal vorbei. Da greift dann eben §102. Das Häuschen war Erbe und entweder die Erben können den Wert des Erbes zahlen (können sie nicht, sonst hätten sie ja schon vorher zahlen müssen), oder das Erbe wird halt verwertet. Und deswegen meine ich muss man nicht unbedingt ausschlagen, wenn es was zu erben gibt. Verwertet wird, und wenn nach der Verwertung was übrig bleibt, dann bekommen das natürlich auch die Erben. Es gibt keinen Grund, warum das Sozialamt besonders günstig verkaufen müsste, was übrig bleibt gehört den Erben. Wenn die Erben ausschlagen gehört was übrig bleibt der Staatskasse. Der Verkauf eines millionenteuren Hauses für ein paar Euro, weil beim Sozialamt noch ein paar Euro offen sind, wird es also nicht geben.
 
Zurück
Oben Unten