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Nach Einbruchdiebstahl > Vermieter fordert Ersatz der Schließanlage
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Brauche mal Eure Einschätzung...
Uns wurde im August diesen Jahres das Auto im Urlaub aufgebrochen.
Dabei wurde eine fast leere Handtasche meiner Tochter entwendet, in der sich ihre Wohnungs- u. Hausschlüssel befanden.
In der Tasche war sonst nichts weiter, was die örtliche Zuordnung der Schlüssel zuließe. Also keine Ausweispapiere, keine KV Karten und dergleichen, keine Zettelchen mit Adressen, nichtmal Wertgegenstände waren drin...nix. Ne fast leere Tasche eben, nu rden Schlüssel hat sie drin gelassen, weil sie den nicht brauchte.
Die Handtasche lag von außen nicht sichtbar im Fahrzeug.
Der Einbruchdiebstahl geschah etwa 400km vom Wohnort entfernt.
Soweit so gut.
Mittlerweile haben die Versicherungen die Schäden reguliert. Die KFZ-Versicherung (Teilkasko) zahlte die Einbruchschäden am Fahrzeug, die Hausrat meiner Tochter zahlte die Handtasche und ein paar Euro für den Ersatz der Wohnungsschlüssel, welche sie nachmachen musste, bzw. haben wir einen neueren, moderneren Zylinder eingebaut, weil der (ur)alte (mit defekten Schlüsseln) keine Not-Funktion hatte, die noch verbliebenen zwei Schlüssel defekt waren und der Tausch deswegen sowieso geplant war.
Den Verlust der Schlüssel haben wir umgehend der Vermieterin gemeldet.
Die Vermieterin meinte, wir sollen uns erkundigen, ob das die Versicherung übernimmt. Wenn ja, dann wär's ja gut, wenn nicht, dann wär's aber auch nicht so schlimm.
Sie wollte nur für den Fall das die Versicherung zahle, mal einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Ganz unverbindlich.
Bei der Haftpflicht habe ich nachgefragt, aber die meinten das würden sie nicht regulieren, da wir keinen Schaden verursacht haben.
Hausrat habe ich gefragt, aber da kam die Aussage, dass nur Wohnungsschlüssel, ggf. der Schließzylinder ersetzt würde.
KFZ-Versicherung sagte, dass nur Schäden am Fahrzeug reguliert werden.
Das haben wir der Vermieterin so mitgeteilt.
Sie fragte dann noch ganz dreist, ob man das nicht über die Versicherung der Mutter (Fahrzeughaltering, wohnt im selben Haus) laufen lassen könne^^
...haben wir mal so stehen lassen.
Nun haben wir Post von ihrem Anwalt bekommen, wir hätten die komplette Schließanlage zu zahlen.
Die Begründung ist die Fahrlässigkeit meiner Tochter (obwohl die Tasche nicht sichtbar im Fahrzeug lag). Zudem begründet man es so, weil sie ja einen neuen Schließzylinder in die Wohnungstür eingebaut hat, wäre dies quasi ein Schuldeingeständnis und allein deshalb schon zu zahlen.
Ich hänge das Schreiben mal anonymisiert an, hoffe das ist ok.
http://www2.pic-upload.de/img/31881465/CameraZOOM-20161011194922388.jpg
Morgen rufe ich nochmal bei der Beratungsstelle der Polizei an, dort wollte ich fragen, ob jeder Hinz und Kunz eine Auskunft über KFZ Kennzeichen bekommen kann.
Ich meine nein, will mich da aber nochmal absichern, denn das wäre ja nach Begründung des Anwaltes ganz einfach möglich.
Was meint ihr dazu?
Ich meine, wie reell ist es, dass sich eine osteuropäische Autoknackerbande (wir haben später erfahren, dass diese Personengruppe dort vermehrt in Autos einbricht) auch noch Adressdaten von der Zulassungsstelle besorgt, von denen dann nichtmal sicher ist, ob sie auch zur Örtlichkeit der Schlüssel passt?!
Zudem braucht man so einen Aufwand garnicht betreiben, um in unseren Hausflur zu gelangen. Wir haben eine Arztpraxis im Haus, die eh jedem aufdrückt, der klingelt. Ansonsten machts halt schon irgendein Nachbar, ohne vorher zu fragen wer vor der Tür steht.
Es gibt weder Türspione noch Sicherheitseinrichtungen, die über normale Türschlösser hinausgehen.
Ich finde neben diesem ganzen Brimborium die plötzlichen Sicherheitsbedenken unserer Vermieterin für sehr vorgeschoben, zudem sie jetzt seit fast 10 Wochen Kenntnis über den Verlust hat und noch nicht unternahm, außer den KV erstellen zu lassen.
Also ist sie selber wohl auch der Meinung, dass nix mehr passieren wird und der Tausch unnötig ist.
Edit:
Lt. Auskunft der Polizei Essen , meiner Haftplicht-Versicherung und der KFZ-Zulassungstelle in Essen kann man nur durch persönliches Erscheinen bei ebendieser und durch Erstattung einer Bearbeitungsgebühr, der Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises und einer berechtigten, schriftlichen Begründung, welche die Herausgabe der Halterdaten erfordert, eben diese in Erfahrung bringen.
Also von wegen Problemlos...sondern nur mit stundenlangem Anstehen für ein ungewisses Ergebnis.
Die können sich ja nichtmal sicher sein, ob die Halterdaten überhaupt zu den Schlüsseln passen, bzw. ob sie die überhaupt bekommen würden.
Uns wurde im August diesen Jahres das Auto im Urlaub aufgebrochen.
Dabei wurde eine fast leere Handtasche meiner Tochter entwendet, in der sich ihre Wohnungs- u. Hausschlüssel befanden.
In der Tasche war sonst nichts weiter, was die örtliche Zuordnung der Schlüssel zuließe. Also keine Ausweispapiere, keine KV Karten und dergleichen, keine Zettelchen mit Adressen, nichtmal Wertgegenstände waren drin...nix. Ne fast leere Tasche eben, nu rden Schlüssel hat sie drin gelassen, weil sie den nicht brauchte.
Die Handtasche lag von außen nicht sichtbar im Fahrzeug.
Der Einbruchdiebstahl geschah etwa 400km vom Wohnort entfernt.
Soweit so gut.
Mittlerweile haben die Versicherungen die Schäden reguliert. Die KFZ-Versicherung (Teilkasko) zahlte die Einbruchschäden am Fahrzeug, die Hausrat meiner Tochter zahlte die Handtasche und ein paar Euro für den Ersatz der Wohnungsschlüssel, welche sie nachmachen musste, bzw. haben wir einen neueren, moderneren Zylinder eingebaut, weil der (ur)alte (mit defekten Schlüsseln) keine Not-Funktion hatte, die noch verbliebenen zwei Schlüssel defekt waren und der Tausch deswegen sowieso geplant war.
Den Verlust der Schlüssel haben wir umgehend der Vermieterin gemeldet.
Die Vermieterin meinte, wir sollen uns erkundigen, ob das die Versicherung übernimmt. Wenn ja, dann wär's ja gut, wenn nicht, dann wär's aber auch nicht so schlimm.
Sie wollte nur für den Fall das die Versicherung zahle, mal einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Ganz unverbindlich.
Bei der Haftpflicht habe ich nachgefragt, aber die meinten das würden sie nicht regulieren, da wir keinen Schaden verursacht haben.
Hausrat habe ich gefragt, aber da kam die Aussage, dass nur Wohnungsschlüssel, ggf. der Schließzylinder ersetzt würde.
KFZ-Versicherung sagte, dass nur Schäden am Fahrzeug reguliert werden.
Das haben wir der Vermieterin so mitgeteilt.
Sie fragte dann noch ganz dreist, ob man das nicht über die Versicherung der Mutter (Fahrzeughaltering, wohnt im selben Haus) laufen lassen könne^^
...haben wir mal so stehen lassen.
Nun haben wir Post von ihrem Anwalt bekommen, wir hätten die komplette Schließanlage zu zahlen.
Die Begründung ist die Fahrlässigkeit meiner Tochter (obwohl die Tasche nicht sichtbar im Fahrzeug lag). Zudem begründet man es so, weil sie ja einen neuen Schließzylinder in die Wohnungstür eingebaut hat, wäre dies quasi ein Schuldeingeständnis und allein deshalb schon zu zahlen.
Ich hänge das Schreiben mal anonymisiert an, hoffe das ist ok.
http://www2.pic-upload.de/img/31881465/CameraZOOM-20161011194922388.jpg
Morgen rufe ich nochmal bei der Beratungsstelle der Polizei an, dort wollte ich fragen, ob jeder Hinz und Kunz eine Auskunft über KFZ Kennzeichen bekommen kann.
Ich meine nein, will mich da aber nochmal absichern, denn das wäre ja nach Begründung des Anwaltes ganz einfach möglich.
Was meint ihr dazu?
Ich meine, wie reell ist es, dass sich eine osteuropäische Autoknackerbande (wir haben später erfahren, dass diese Personengruppe dort vermehrt in Autos einbricht) auch noch Adressdaten von der Zulassungsstelle besorgt, von denen dann nichtmal sicher ist, ob sie auch zur Örtlichkeit der Schlüssel passt?!
Zudem braucht man so einen Aufwand garnicht betreiben, um in unseren Hausflur zu gelangen. Wir haben eine Arztpraxis im Haus, die eh jedem aufdrückt, der klingelt. Ansonsten machts halt schon irgendein Nachbar, ohne vorher zu fragen wer vor der Tür steht.
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Ich finde neben diesem ganzen Brimborium die plötzlichen Sicherheitsbedenken unserer Vermieterin für sehr vorgeschoben, zudem sie jetzt seit fast 10 Wochen Kenntnis über den Verlust hat und noch nicht unternahm, außer den KV erstellen zu lassen.
Also ist sie selber wohl auch der Meinung, dass nix mehr passieren wird und der Tausch unnötig ist.
Edit:
Lt. Auskunft der Polizei Essen , meiner Haftplicht-Versicherung und der KFZ-Zulassungstelle in Essen kann man nur durch persönliches Erscheinen bei ebendieser und durch Erstattung einer Bearbeitungsgebühr, der Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises und einer berechtigten, schriftlichen Begründung, welche die Herausgabe der Halterdaten erfordert, eben diese in Erfahrung bringen.
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Beinhaltet Deine Haftpflicht denn normalerweise eine Klausel für Schließanlagen?
Wenn ja, dann würde ich die Vermieterin bzw. den Anwalt an eben diese Versicherung verweisen. Sollen die sich doch gegenseitig ihr juristen-Blabla um die Ohren hauen.
Wenn ja, dann würde ich die Vermieterin bzw. den Anwalt an eben diese Versicherung verweisen. Sollen die sich doch gegenseitig ihr juristen-Blabla um die Ohren hauen.
dFeNsE
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Ja...tut sie. Für private und gewerbliche Schlüssel. Aber warum sollte die Haftpflicht zahlen, wenn mir jemand etwas klaut?!
Hätt ich den Schlüssel irgendwo liegen gelassen, mit Ausweispapieren usw...dann könnt ich das verstehen, wenn sie zahlen. Aber so?
Die haben eh schon abgelehnt, bzw. erklärt, dass wir den Schaden nicht verschuldet haben.
Aber die sind ja u.A. auch dafür da, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Das habe ich der Vermieterin auch so mitgeteilt. Aber alte Leute und so....
Die wollte sogar, dass ich die Versicherung meiner Schwiegermutter damit belämmere. "Kann man ja mal versuchen!".
Die Aufforderung zum Versicherungsbetrug hab ich mal so im Raum stehen lassen.
Dann war sie der Meinung, dass die KFZ Versicherung das zahlen muss.
Naja, so Sachen halt^^
Hätt ich den Schlüssel irgendwo liegen gelassen, mit Ausweispapieren usw...dann könnt ich das verstehen, wenn sie zahlen. Aber so?
Die haben eh schon abgelehnt, bzw. erklärt, dass wir den Schaden nicht verschuldet haben.
Aber die sind ja u.A. auch dafür da, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Das habe ich der Vermieterin auch so mitgeteilt. Aber alte Leute und so....
Die wollte sogar, dass ich die Versicherung meiner Schwiegermutter damit belämmere. "Kann man ja mal versuchen!".
Die Aufforderung zum Versicherungsbetrug hab ich mal so im Raum stehen lassen.
Dann war sie der Meinung, dass die KFZ Versicherung das zahlen muss.
Naja, so Sachen halt^^
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Es ging mir ja nicht darum, dass sie zahlen sollen, sondern dass sie der Vermieterin und dem Anwalt auf professionelle Weise klarmachen, dass sie nicht zahlen, weil es nichts zu zahlen gibt.
Wenn so ein Möchtegernanwalt sich erstmal mit einem Versicherungskonzern statt eines wehrlosen Mieters anlegen muss, wird er vielleicht schnell einsehen, dass seine vermeintliche Rechtsgrundlage ganz dünnes Eis ist.
Allerdings weiß ich nicht, ob das so üblich ist, dass man als vermeintlich geschädigter sich mit der Versicherung auseinandersetzen kann/muss, wie das ja bei Kfz-Versicherungen üblich ist.
Als Versicherungsbetrug oder gar Anstiftung dazu würde ich das nicht ansehen, was die da verlangt hat. Oder hat sie auch verlangt, bewußt Tatsachen zu verfälschen?
Wenn so ein Möchtegernanwalt sich erstmal mit einem Versicherungskonzern statt eines wehrlosen Mieters anlegen muss, wird er vielleicht schnell einsehen, dass seine vermeintliche Rechtsgrundlage ganz dünnes Eis ist.
Allerdings weiß ich nicht, ob das so üblich ist, dass man als vermeintlich geschädigter sich mit der Versicherung auseinandersetzen kann/muss, wie das ja bei Kfz-Versicherungen üblich ist.
Als Versicherungsbetrug oder gar Anstiftung dazu würde ich das nicht ansehen, was die da verlangt hat. Oder hat sie auch verlangt, bewußt Tatsachen zu verfälschen?
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Sie meinte, wenn unsere Versicherung(en) nicht zahlen würde, könnte man es ja bei der Versicherung der Schwiegermudder nochmal versuchen und denen erklären, dass sie den Schlüssel verlustigt hat.
Die Frau hat übrigens eine Versicherungsagentur^^
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Es gibt bei vielen Haftpflichtversicherungen die Option welche den Verlust von Schlüsseln absichern, und somit auch den Ersatz einer Schließanlage. Ob die dann zahlen, steht auf einen anderen Blatt ... Verlust ist Verlust, und erstmal nicht weiter klassifiziert - außer vermutlich im Kleingedrucken, z.B. Fahrlässigkeit ist bestimmt ausgeschlossen.
Oi!Olli
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Melde es deiner Haftpflicht, schildere die Situation, die werden die Regulierung wohl ablehnen, da laut ihnen keine Fahrlässigkeit besteht. Soll sie doch gegen die Versicherung klagen. Sie sollte auch wissen, wie das läuft.
Je nach Bedingungen würde die Hausrat die Kosten auch übernehmen. Zumindest Meine.
In Erweiterung zu Abschnitt A § 9 f) sind die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
Schlossänderungen von Gemeinschaftsräumen versichert, wenn Schlüssel für Türen von Gemeinschaftsräumen
auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, durch einen Versicherungsfall
abhanden gekommen sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.
Je nach Bedingungen würde die Hausrat die Kosten auch übernehmen. Zumindest Meine.
In Erweiterung zu Abschnitt A § 9 f) sind die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
Schlossänderungen von Gemeinschaftsräumen versichert, wenn Schlüssel für Türen von Gemeinschaftsräumen
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abhanden gekommen sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.
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Das Türschloss der Wohnung hat die Hausrat ersetzt, bzw. ne Pauschale dafür.
Schlüssel nachmachen wäre aufwändiger und teurer gewesen, deswegen haben wir gleich nen neuen Zylinder eingesetzt, der nebenbei auch noch ne Notfunktion hat.
Der alte Zylinder war eh schrott, zwei der drei Schlüssel sind angebrochen...der einzig intakte Schlüssel wurde gestohlen. Da war die Mission eindeutig.
Schlüssel nachmachen wäre aufwändiger und teurer gewesen, deswegen haben wir gleich nen neuen Zylinder eingesetzt, der nebenbei auch noch ne Notfunktion hat.
Der alte Zylinder war eh schrott, zwei der drei Schlüssel sind angebrochen...der einzig intakte Schlüssel wurde gestohlen. Da war die Mission eindeutig.
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Kann man eigentlich eine neue Schließanlage auf die Miete drauf schlagen?
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Nö....warum sollte man?
Es sei denn es ist eine Super-Duper-Sicherheitsanlage mit Videofon usw...
Das wäre dann ne Modernisierung.
Aber so Standardzeug...kann ich mir nicht vorstellen.
Es sei denn es ist eine Super-Duper-Sicherheitsanlage mit Videofon usw...
Das wäre dann ne Modernisierung.
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Bei uns wurden letztes Jahr alle allgemeinen Türschlösser (Keller, Dachboden, Mülltonne) getauscht und davon ist nix auf der Miete oder in den Nebenkosten gelandet.
Dafür zahlt man ja schließlich die normale Miete, damit davon die laufenden Reparaturen und Instandsetzungen bezahlt werden können vom armen Vermieter.
Dafür zahlt man ja schließlich die normale Miete, damit davon die laufenden Reparaturen und Instandsetzungen bezahlt werden können vom armen Vermieter.
unterstudienrat
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Ist der Schlüssel für ein Schließsystem?
Will heißen, ging der auch für die Haustür, oder sind es unterschiedliche Schlüssel.
Wenn Ihr den Schlüssel einfach so nachmachen lassen könnt, das ist er nicht sicherheitsrelevant.
Für Schließsysteme kann man einen Schlüssel nicht einfach so nachmachen lassen, dafür muß eine Sicherheitskarte (oder so) mit vorgelegt werden.
Die entsprechenden Rohlinge gibt es nicht so zu kaufen.
Und ja bei komplexen Schließsystemen, wird die ganze Anlage erneuert.
Aber wie schon oben geschrieben würde ich den Anwalt an Deine Versicherung verweisen.
Das können die besser klären als Du.
Gruß
D.U.
Will heißen, ging der auch für die Haustür, oder sind es unterschiedliche Schlüssel.
Wenn Ihr den Schlüssel einfach so nachmachen lassen könnt, das ist er nicht sicherheitsrelevant.
Für Schließsysteme kann man einen Schlüssel nicht einfach so nachmachen lassen, dafür muß eine Sicherheitskarte (oder so) mit vorgelegt werden.
Die entsprechenden Rohlinge gibt es nicht so zu kaufen.
Und ja bei komplexen Schließsystemen, wird die ganze Anlage erneuert.
Aber wie schon oben geschrieben würde ich den Anwalt an Deine Versicherung verweisen.
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D.U.
MagicEye04
Grand Admiral Special
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Ist der Schlüssel für ein Schließsystem?
Will heißen, ging der auch für die Haustür, oder sind es unterschiedliche Schlüssel.
Wenn Ihr den Schlüssel einfach so nachmachen lassen könnt, das ist er nicht sicherheitsrelevant.
Für Schließsysteme kann man einen Schlüssel nicht einfach so nachmachen lassen, dafür muß eine Sicherheitskarte (oder so) mit vorgelegt werden.
Die entsprechenden Rohlinge gibt es nicht so zu kaufen.
Und ja bei komplexen Schließsystemen, wird die ganze Anlage erneuert.
Aber wie schon oben geschrieben würde ich den Anwalt an Deine Versicherung verweisen.
Das können die besser klären als Du.
Gruß
D.U.
Wohnungsschlüssel und Hausschlüssel.
Hausschlüssel ist ein Sicherheitsgerödel, nachmachen nicht einfach so möglich ohne Zustimmung der VM.
Der Wohungsschlüssel passt auch für den Kellervorraum. Das war das ehemalige Schließsystem des Hauses. Wurde bei Einbau der neuen Anlage nur von der Hauseingangstür in die Kellertür verpflanzt.
Mir ist schon klar, dass man in bestimmten Fällen die Schließanlage erneuern lässt. Aber irgendwie fehlt hier eine hinreichende Begründung. Vor allem nach der vergangenen Zeitspanne und der Untätigkeit der VM.
Oi!Olli
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ONH
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Fordere sie doch auf deiner Tochter das auch schriftlich zu geben was sie will danach ab zum rs/hp und gut ist. Wobei das für die Beziehung sicher nichz förderlich ist.
Allgemein würde ich sowas wie die Meldung an die vermieterin nur schriftlich machen, auch schon erleb, dass plötzlich mündlich gemeldetes anscheinend nicht gehört wurde ...
Allgemein würde ich sowas wie die Meldung an die vermieterin nur schriftlich machen, auch schon erleb, dass plötzlich mündlich gemeldetes anscheinend nicht gehört wurde ...
Wegen der Schließanlage nochmal. Soweit ich weiß ist eine defekte Schließanlage ein Fall für Mietminderung um 100%! Das sollte dem Vermieter nochmal klargemacht werden. Damit sieht deine Verhandlungsposition nochmal ganz anders aus, denn dein Vermieter hat für diese neue Schließanlage keinen Cent bezahlt. Vllt zeigt er ja so guten Willen und lässt die Sache auf sich beruhen.
VG
EDIT
Kommt immer drauf an was für ne Schließanlage das ist und wie alt diese ist. Die Sicherungskarte ist dafür da vor Marken und Patentrechtlichen Unfug zu schützen. Das nur ein Berechtigter auch einen Schlüssel nachmachen kann, ist nur ne Begleiterscheinung, es geht den Herstellern hauptsächlich darum das die noch ne Weile an ihren Schließanlagen verdienen. Der Marken und Patentrechtliche schutz läuft nach X Jahren aus (wie lange genau weiß ich nicht, kommt sicher auch auf den Hersteller drauf an). In dem Fall das die Anlage schon so alt ist das die Schlüssel abbrechen und die Schließzylindermechanik an der Kotzgrenze ist, würde ich für den Hinweis nicht meine Hand ins Feuer legen
Ein guter Schlüsselmacher kann JEDEN Schlüssel nachmachen.
VG
EDIT
Für Schließsysteme kann man einen Schlüssel nicht einfach so nachmachen lassen, dafür muß eine Sicherheitskarte (oder so) mit vorgelegt werden.
Die entsprechenden Rohlinge gibt es nicht so zu kaufen.
Kommt immer drauf an was für ne Schließanlage das ist und wie alt diese ist. Die Sicherungskarte ist dafür da vor Marken und Patentrechtlichen Unfug zu schützen. Das nur ein Berechtigter auch einen Schlüssel nachmachen kann, ist nur ne Begleiterscheinung, es geht den Herstellern hauptsächlich darum das die noch ne Weile an ihren Schließanlagen verdienen. Der Marken und Patentrechtliche schutz läuft nach X Jahren aus (wie lange genau weiß ich nicht, kommt sicher auch auf den Hersteller drauf an). In dem Fall das die Anlage schon so alt ist das die Schlüssel abbrechen und die Schließzylindermechanik an der Kotzgrenze ist, würde ich für den Hinweis nicht meine Hand ins Feuer legen
Ein guter Schlüsselmacher kann JEDEN Schlüssel nachmachen.
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heiner.hemken
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Also der gegnerische Anwalt muss sich nicht mit einer Versicherung herumschlagen. Anspruchsgegner ist die Tochter.
Viel interessanter ist es, zu erfahren, wie den die vorgeworfene Fahrlässigkeit, nach dem rechtlichen Verständnis des Begriffes, aussehen soll.
Zusätzlich wäre es gut zu wissen, ob denn die Aussage der Vermieterin bzgl. des Vorschlags der Geltendmachung von Versicherungsleistungen bei Nichtbeteiligten schriftlich oder per Zeuge nachgewiesen werden kann.
Viel interessanter ist es, zu erfahren, wie den die vorgeworfene Fahrlässigkeit, nach dem rechtlichen Verständnis des Begriffes, aussehen soll.
Zusätzlich wäre es gut zu wissen, ob denn die Aussage der Vermieterin bzgl. des Vorschlags der Geltendmachung von Versicherungsleistungen bei Nichtbeteiligten schriftlich oder per Zeuge nachgewiesen werden kann.
dFeNsE
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Ne...nix schrifltich. War nur meine Frau als Zeugin dabei. Aber das hat sie auch später nochmal in einem Gespräch wiederholt, ich bin aber nicht näher drauf eingegangen weil ich's einfach lächerlich fand.
Aber sie sagte noch, man müsse der Versicherung dann ja nicht erzählen, dass es der Schlüssel der Tochter gewesen sei. Also schon ziemlich eindeutig.
Was mir noch einfiele. Man dürfte doch erstmal das Schreiben zurückweisen, weil keine Vollmacht (weder Kopie noch Original) beilag, oder?
Einfach nur um unbequem zu sein und es so lang wie möglich hinauszuziehen.
Ok, soweit klar. Jedoch wenn ich den Fall meiner Haftpflicht vorlege, regelt die das doch in meinem/unseren Sinne...egal wie es ausgeht.
Zahlt (im Klagefall) bei Feststellung einer Schuld durch ein Gericht, oder wehrt die Klage bei Unrechtmäßigkeit ab. So habe ich den passiven Rechtschutz jetzt verstanden.
Aber sie sagte noch, man müsse der Versicherung dann ja nicht erzählen, dass es der Schlüssel der Tochter gewesen sei. Also schon ziemlich eindeutig.
Was mir noch einfiele. Man dürfte doch erstmal das Schreiben zurückweisen, weil keine Vollmacht (weder Kopie noch Original) beilag, oder?
Einfach nur um unbequem zu sein und es so lang wie möglich hinauszuziehen.
Also der gegnerische Anwalt muss sich nicht mit einer Versicherung herumschlagen. Anspruchsgegner ist die Tochter.
Ok, soweit klar. Jedoch wenn ich den Fall meiner Haftpflicht vorlege, regelt die das doch in meinem/unseren Sinne...egal wie es ausgeht.
Zahlt (im Klagefall) bei Feststellung einer Schuld durch ein Gericht, oder wehrt die Klage bei Unrechtmäßigkeit ab. So habe ich den passiven Rechtschutz jetzt verstanden.
Bartfratze
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Morgen rufe ich nochmal bei der Beratungsstelle der Polizei an, dort wollte ich fragen, ob jeder Hinz und Kunz eine Auskunft über KFZ Kennzeichen bekommen kann.
Ich meine nein, will mich da aber nochmal absichern, denn das wäre ja nach Begründung des Anwaltes ganz einfach möglich.
[...]
Lt. Auskunft der Polizei Essen , meiner Haftplicht-Versicherung und der KFZ-Zulassungstelle in Essen kann man nur durch persönliches Erscheinen bei ebendieser und durch Erstattung einer Bearbeitungsgebühr, der Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises und einer berechtigten, schriftlichen Begründung, welche die Herausgabe der Halterdaten erfordert, eben diese in Erfahrung bringen.
Die Adresse zu einem KFZ Kennzeichen zu bekommen, ist leider relativ einfach. Insofern Hinz und Kunz den Weg wissen (würden), wäre es keine große Hürde, ihn zu gehen. Wenn der Zugang zum Hausflur bei deiner Tochter jedoch tatsächlich so lapidar gehandhabt wird, wäre ich gespannt, wie dies ein Richter im Einzelfall bewerten würde. Das Einbrechen dürfte so ein Hauseingangsschlüssel schon erleichtern, es ist nur die Frage, ob das erheblich ist.
Die Vermieterin (ist es diese senile, alte Schachtel, deren "Abenteuer" du hier öfter beschreibst?) wird den Schaden jedoch nur geltend machen können, wenn sie die Schlösser tatsächlich schon ersetzt hat (Quelle).
Ob bei Diebstahl ein Verschulden zustande kommt, wäre ebenfalls noch zu klären. Das scheint mir jedoch durchaus auf die Umstände des Einzelfalles anzukommen (z.B.: 1, 2)
sompe
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Nachdem was ich bisher gelesen habe klingt das für mich als Laie eher so als würde der Vermiteter damit auf Kosten anderer das alte, defekte Schließsystem sanieren wollen.
Steckt das Schloss des Schließsystems nicht mehr in der Haustür sondern an einem Ort wo man von außen nicht mehr ran kommt dann ist auch das Sicherheitsargument für die Tonne denn ein Unbefugter kommt dadurch dennoch nicht ins Haus und im Haus kommen nur ie ran die eh eine Schlüssel besitzen.
So wie ich das sehe ist das ein Fall für den Anwalt.
Steckt das Schloss des Schließsystems nicht mehr in der Haustür sondern an einem Ort wo man von außen nicht mehr ran kommt dann ist auch das Sicherheitsargument für die Tonne denn ein Unbefugter kommt dadurch dennoch nicht ins Haus und im Haus kommen nur ie ran die eh eine Schlüssel besitzen.
So wie ich das sehe ist das ein Fall für den Anwalt.